Montag, 28. Dezember 2015

Das Leben ist zu kurz, um auf steigende Zinsen zu warten!

Anders als kurzfristige Rücksetzer an der Börse ist der langfristige Effekt des Niedrigzinsumfeldes auf das eigene Vermögen schwer auszugleichen. Das gilt besonders, wenn man als Anleger seine Geldanlagen nicht ausreichend diversifiziert (breit streut). Denn eine langfristige Geldanlage umfasst kein Sparbuch oder Festgeld, sondern Aktien, Anleihen- und Immobilien-Investments oder auch Mischfonds.

Die Zeiten haben sich geändert
Noch vor einigen Jahren war es möglich, sein Vermögen relativ einfach und vergleichsweise sicher zu vermehren. Da die Notenbanken seit mehren Jahren die Zinsen auf historische Tiefstände gedrückt haben, damit die Weltwirtschaft mit billigem Geld versorgt wird, ist dies heute wesentlich schwieriger geworden. Zeitweise war die Inflationsrate sogar höher als die Zinsen, die man als Geldanleger auf das Sparbuch oder Festgeld bekommt. Die Niedrigzinsphase (finanzielle Repression) führt dazu, dass Ihr Vermögen nicht mehr wächst. Da sich diese Situation auf absehbare Zeit nicht so schnell verändern wird, gilt es bei der Geldanlage umzudenken und sie neu auszurichten. Das beste Beispiel dafür, dass sich so eine Phase auch Jahrzente hinziehen kann,  ist Japan. Dort hält die Niedrigzinsphase seit 20 Jahren an.

Die Fondsgesellschaft DWS hat dazu ein sehr interessantes Video "Geldanlage neu denken" veröffentlicht. In diesem wird anschaulich aufzuzeigt, dass das Leben zu kurz ist, um länger auf steigende Zinsen zu warten. So können Sie auch in diesen Zeiten Ihr Vermögen weiter aufbauen.



Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Zukunftspläne der Deutschen beim Geld investieren
Bei der Geldanlage nicht auf Modetrends reinfallen
Finanz-Repression Vermögenstransfer von Sparern zu Schuldnern

Montag, 21. Dezember 2015

Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Seit Wochen wird im politischen Berlin über die Abschaffung des staatlichen Höchstrechnungszinses – auch Garantiezins genannt – diskutiert. Grund dafür sind Vorbereitungen auf das neue Regulierungssystem Solvency II. Diese neuen Aufsichtsregeln für die Versicherungswirtschaft gelten ab 1. Januar 2016 in ganz Europa.

Eine Ära geht zu Ende
Diese Garantieverzinsung, die es bereits seit mehr als 100 Jahren gibt, war mit dafür verantwortlich, dass sich das Vorsorgeprodukt Lebensversicherung zum Liebling der Deutschen mauserte. Doch seit dem Jahr 2000 kennt der Garantiezins nur noch die Richtung abwärts. Betrug er zur Jahrtausendwende noch 4,0 Prozent, so liegt er aktuell bei nur noch 1,25 Prozent. Der für Lebensversicherer in Deutschland geltende staatliche Höchstrechnungszins soll Anfang 2016 abgeschafft werden. Das sieht laut Medienberichten ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung bestimmter Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Welche Garantien Versicherer künftig dann noch bieten ist ungewiss.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Altverträge sind nicht betroffen
Sollte der Garantiezins abgeschafft werden, ändert sich bei bestehenden Lebensversicherungen nichts. Eine mögliche Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherungsverträge betreffen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Die Abschaffung des Höchstrechnungszinses kann sowohl negative als auch positive Folgen nach sich ziehen – eine verlässliche Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Eines ist jedoch sicher: Zukünftige Verträge werden dann anders ausgestaltet sein als die bisherigen Anlagemöglichkeiten.

Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Ist die Altersvorsorge durch Minizinsen in Gefahr?
Wie können sich Sparer vor Strafzinsen und Zinstief retten
Soll ich nach dem BGH-Urteil meine Lebensversicherung kündigen?

Dienstag, 15. Dezember 2015

Aufregung um das Kindergeld ab 2016 wegen der Steuer-ID

In den sozialen Netzwerken wird wegen der Meldung der Steuer-Identifikations­nummer an die Familien­kasse bis Ende des Jahres teilweise viel Panik verbreitet. Dies geht so weit, dass behauptet wird, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, wenn die Steuer-Identifikations­nummer (Steuer-ID) nicht rechtzeitig vorliegt. Es ist zwar richtig, dass die Familienkasse die Steuer-ID mitgeteilt haben möchte, denn ab dem 1. Januar 2016 ist dies eine gesetzlich verankerte Pflichtangabe, vor einer Einstellung der Kindergeldzahlung muss sich aber niemand fürchten.

Aufregung ist völlig unbegründetDie Familien­kasse hat jetzt in einer Pressemitteilung selbst Entwarnung gegeben. Dort heißt es, das die Kinder­geldzah­lungen nicht einge­stellt würden, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt. Die Steuer-ID kann im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wenn man das vergessen sollte, erinnert die Familienkasse im Laufe des Jahres 2016 noch einmal daran. Deshalb gibt es keinen Grund zur Aufregung. Auch wer die Nummer nicht pünktlich abgibt, bekommt trotzdem Kindergeld.
Wer es jedoch auch im Jahr 2016 nicht schafft die Steuer-ID zu melden, der muss damit rechnen, dass die Familienkasse tatsäch­lich das für 2016 ausgezahlte Kinder­geld rück­wirkend zum 1. Januar 2016 zurück­fordert.

Welche Maßnahmen der Familienpolitik finden sie gut oder nicht gut?

Warum wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zur Pflicht?Ähnlich wie beim Freistellungsauftrag, der nur noch mit einer abgegebenen Steuer-ID gültig ist, so möchten die Behörden auch beim Kindergeld sicher gehen, dass dieses auch nur einmal ausgezahlt wird. Wenn die Familienkasse und das Bundeszentralamt für Steuern die Zahlungen der Steuer-ID zuordnen kann, haben die Behörden eben eine größere Sicherheit.
Deshalb informiert auch das Bundeszentralamt für Steuern über die Änderung auf seiner Internetseite zur Abgabe der Steuer-Identifikationsnummer zum 1. Januar 2016 beim Kindergeld.

Wo findet man seine Steuer-ID und die der KinderIm Jahr 2008 wurde die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr - so die Abkürzung in der Amtssprache) jedem zugeteilt und per Post versendet. Auch Kinder, die vor 2008 geboren wurden, haben diese Nummer bekommen. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, wird sie automatisch nach der Geburt zugeschickt. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang. Die Steuer-ID findet man auch im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer die Nummer tatsächlich nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal anfordern. Das wird dann allerdings etwas dauern, bis man sie bekommt.

Leseempfehlungen


Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Den Vermögensaufbau für Kinder mit kleinen Beiträgen starten
Finanzstrategien für jede Lebensphase
Eine Unfallversicherung ist für Kinder dringend zu empfehlen

Montag, 7. Dezember 2015

Vermögenssicherung im Pflegefall

Das Thema Pflege gehört zu denen, welches gerne verdrängt wird. Aufgerüttelt wird man meist, wenn im Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft ein Pflegefall eintritt. Im Alltag geht es dann aber schnell wieder unter. Manchmal kommt es allerdings viel schneller und teurer wieder auf uns zu, als wir denken: Wir stehen nämlich nach §1601 BGB auch für unsere Eltern in der Pflicht.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigenDer Sozialstaat springt zwar im Pflegefall mit der Grundabsicherung ein, aber ein Teil der Kosten bleibt in der Regel ungedeckt und wird auf die nächsten Angehörigen abgewälzt. Zwar gibt es bestimmte Freigrenzen, bis zu denen die Vermögen der Kinder nicht für die Pflege herangezogen werden. Diese sind allerdings angesichts der Beträge, die für die Pflege entstehen können, vergleichsweise gering. Und da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland allein in den beiden letzten Jahren um mehr als 500.000 auf über 3 Millionen Menschen gestiegen ist, trifft es immer mehr Familien. Dies geschieht oft plötzlich und ohne vorherige Maßnahmen zur Vermögenssicherung. Bis zum Jahr 2050 wird übrigens ein Anstieg auf ca. 5 Millionen Pflegefälle prognostiziert.

Was Sie heute von der gesetzlichen Pflegeversicherung in den verschiedenen Pflegestufen erwarten können, steht in der folgenden Tabelle mit den aktuellen Werten (Stand 2015):

Pflegeversicherungsleistungen

Rechtzeitig sich mit dem Thema auseinandersetzenEin Heimplatz mit stationärer Pflege kostet in Deutschland zwischen 3.000 und über 3.500 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass bei einer Altersrente von 1.000 Euro und einer Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 1.600 Euro eine monatliche Deckungslücke von bis zu 1.000 Euro entstehen kann. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 5 - 8 Jahre. Das bedeutet im Durchschnitt eine Zuzahlung von ca. 60.000 bis 96.000 Euro - ohne gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten.
Wer seine oder die Pflege seiner Eltern nicht aus dem liquiden Vermögen decken möchte oder kann, muss über eine private Absicherung nachdenken.

Worauf man bei einer Pflegeversicherung achten sollte



Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Neues Gesetz – Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegeversicherung - Vergleichen Sie verschiedene Anbieter mit dem Online-Rechner
Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung