Aufregung ist völlig unbegründetDie Familienkasse hat jetzt in einer Pressemitteilung selbst Entwarnung gegeben. Dort heißt es, das die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt würden, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt. Die Steuer-ID kann im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wenn man das vergessen sollte, erinnert die Familienkasse im Laufe des Jahres 2016 noch einmal daran. Deshalb gibt es keinen Grund zur Aufregung. Auch wer die Nummer nicht pünktlich abgibt, bekommt trotzdem Kindergeld.
Wer es jedoch auch im Jahr 2016 nicht schafft die Steuer-ID zu melden, der muss damit rechnen, dass die Familienkasse tatsächlich das für 2016 ausgezahlte Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2016 zurückfordert.
Warum wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zur Pflicht?Ähnlich wie beim Freistellungsauftrag, der nur noch mit einer abgegebenen Steuer-ID gültig ist, so möchten die Behörden auch beim Kindergeld sicher gehen, dass dieses auch nur einmal ausgezahlt wird. Wenn die Familienkasse und das Bundeszentralamt für Steuern die Zahlungen der Steuer-ID zuordnen kann, haben die Behörden eben eine größere Sicherheit.
Deshalb informiert auch das Bundeszentralamt für Steuern über die Änderung auf seiner Internetseite zur Abgabe der Steuer-Identifikationsnummer zum 1. Januar 2016 beim Kindergeld.
Wo findet man seine Steuer-ID und die der KinderIm Jahr 2008 wurde die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr - so die Abkürzung in der Amtssprache) jedem zugeteilt und per Post versendet. Auch Kinder, die vor 2008 geboren wurden, haben diese Nummer bekommen. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, wird sie automatisch nach der Geburt zugeschickt. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang. Die Steuer-ID findet man auch im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer die Nummer tatsächlich nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal anfordern. Das wird dann allerdings etwas dauern, bis man sie bekommt.
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