Montag, 29. Mai 2017

Darauf sollten Paare bei der Altersvorsorge achten

Die ruhigere Zeit zum Anfang eines Jahres kann für Paare ein idealer Zeitpunkt sein, ihre Finanzen zu überprüfen und bei Bedarf neu auszurichten. Das gilt auch für die Vorsorge für sich selbst und auch dem Partner. Für Paare stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob sie gemeinsam vorsorgen oder getrennte Verträge besparen sollen. Der Vorteil einer getrennten Vorsorge ist, dass beide Partner unabhängig bleiben. Damit lässt sich die Gefahr vermeiden, dass man nach einer Trennung ohne Absicherung im Ruhestand dasteht. Deshalb sind getrennte Sparverträge dabei nicht nur für Doppelverdiener empfehlenswert, sondern auch für Paare, bei denen ein Partner etwa wegen Kindererziehungszeiten vorübergehend zuhause bleibt oder seine Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduziert. In einem solchen Fall, könnte der Partner, der deutlich mehr verdient, dafür sorgen, dass die Vorsorge in diesem Zeitraum bei dem anderen nicht zu kurz kommt.

Tipp 1: Die Bestandsaufnahme - alles muss auf den Tisch
Auch wenn manche Paare dies als unromantisch empfinden, ist ein offenes Gespräch über die gemeinsamen Einkünfte und die Höhe der notwendigen Sparanstrengungen unverzichtbar. Dabei sollten beide Partner alle bestehenden Anlagen und Verbindlichkeiten auf den Tisch bringen. Denn bevor Paare ihre Vorsorgestrategie planen, muss klar sein, welche Sparverträge bereits vorhanden sind. Nur so lassen sich Fehler bei der Vorsorge vermeiden.

Wie gut eignen sich die folgenden Möglichkeiten als Altersvorsorge?

Tipp 2: Die Vorsorge breit aufteilen
Die für die Vorsorge bestimmten Ersparnisse sollten möglichst breit gestreut angelegt werden. Ausschließlich auf Sparguthaben bei der Bank oder nur auf Immobilien zu setzen, ist nicht sinnvoll. Auch Aktien und Anleihen gehören zu einem ausgereiften Vorsorge-Mix dazu. Denn es lässt sich heute kaum seriös prognostizieren, welche Wertentwicklung die einzelnen Anlageformen über 20 oder 30 Jahren haben werden. Bei staatlich geförderten Produkten wie Riester-Verträgen müssen Ehepartner außerdem klären, wie die ihnen zustehenden Zulagen auf die Verträge verteilt werden sollen.

Tipp 3: Auch das Todesfallrisiko beachten
Das Thema ist zwar unerfreulich, sollte aber unbedingt besprochen werden. Was geschieht beim Tod eines Partners? Stirbt ein Ehepartner, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. War das Paar nur verlobt oder lebt nur in einer Partnerschaft, wird die Rente nicht gezahlt. Bei Privaten Rentenversicherungen sollte der Partner als Begünstigter eingetragen werden. Dann bekommt er im Todesfall auch die monatliche Rente.

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