Montag, 8. Mai 2017

Hilfe bei der Steuererklärung

Die gesetzliche Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung endet immer am 31. Mai des Folgejahres. Mit einer plausiblen Begründung, beispielsweise Krankheit oder noch fehlende Steuerbelege, kann eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September des Folgejahres beantragt werden. Nutzt man die Unterstützung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahrs. Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und die Steuererklärung freiwillig macht, dem bleiben vier Jahre Zeit, um sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Wird diese Frist versäumt, tritt die Festsetzungsverjährung ein und das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärung nicht mehr.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben
Das Finanzamt erwartet immer dann eine Einkommensteuererklärung, wenn es befürchten muss, dass zu wenig Steuern abgeführt wurden. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Selbstständigen, Freiberufler, juristischen Personen und Vermieter sowie Verpächter. Für Arbeitnehmer und Rentner gibt es gesonderte Regelungen. Diese sind im Paragraf 46 vom Einkommensteuergesetz geregelt.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Die wichtigsten Fälle für Arbeitnehmer und Rentner im Überblick *:
  • wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kindergeld ausschließlich oder zusätzlich zum Gehalt erhalten und die Grenze von 410,00 Euro überschritten hat
  • wer ein Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bekommen hat, dass pauschal nicht versteuert wird
  • wenn steuerpflichtige Zusatzeinkünfte den Wert von 410,00 Euro übersteigen
  • wenn beide oder einer der Ehepartner ein Gehalt bezieht und entweder in der Steuerklasse V oder VI eingetragen ist
  • wenn beide oder einer der Ehepartner ein Gehalt erhält und entweder das Faktor III- oder Faktor IV-Verfahren beantragt hat
  • wenn beide oder einer der Ehepartner Freibeträge erhalten hat
  • wenn nach der Scheidung einer der beiden Ex-Partner erneut geheiratet hat
  • wenn bei Arbeitnehmern und Rentnern die Einkünfte über dem Grundsteuerfreibetrag von 8.652,00 Euro, bzw. bei Ehepaaren 17.304,00 Euro liegen
*  alle Angaben ohne Gewähr und Vollständigkeit

Steuererklärung selbst machen oder auf einen Berater zurückgreifen
Als Steuerzahler bekommt man im Schnitt etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn man die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Steuererklärung gar nicht so kompliziert wie man denkt. Man kann die Steuererklärung über Elster (Elektronische Steuererklärung) und einer Steuersoftware selbst erledigen. Mit einem Steuerprogramm kann man einfache Fälle weitestgehend korrekt lösen. Man füllt seine erforderlichen Formulare aus und das Programm gibt Hinweise darauf, bei welchen Lebens- und Einkommensverhältnissen man welche Anlagen berücksichtigen muss. Sind die Daten einmal eingegeben, kann man sich im Folgejahr viel Zeit sparen, da dann nur noch die veränderten Daten, wie Einkommen, Werbungskosten usw. angepasst werden müssen. Wer den elektronischen Austausch mit dem Finanzamt nutzt, kann die Daten einfach übertragen und auch die Daten vom Finanzamt wieder importieren, bzw. abgleichen. Eine Auswahl von Programmen für die Steuererklärung findet man hier.

Doch nicht jeder hat den Nerv sich mit dem Papierkram auseinanderzusetzen oder es gibt fachliche Fragen. Dann können Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner wählen, ob sie die Unterstützung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater nutzen möchten. Bei den Lohnsteuerhilfevereinen muss man Mitglied im Verein werden und der Beitrag wird meist nach den Einnahmen gestaffelt. Die Gebühren die ein Steuerberater berechnet, richten sich nach der Höhe des Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Die Grundlage dafür ist die Vergütungsverordnung für Steuerberater. Für Selbstständige und Freiberufler gilt die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins nicht. Hier sind nur Steuerberater die Ansprechpartner um die Buchführung zu übernehmen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzen zu erstellen und Unternehmer in finanziellen Entscheidungen zu beraten. In sehr komplizierten Fällen, wie beispielsweise Erbschaftsangelegenheiten, kann der Steuerberater mit seinem Fachwissen nicht nur Tipps zur Steueroptimierung zu geben, sondern auch steuerrechtliche Fragen beantworten.

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