Montag, 12. März 2018

Was ist die Steuer-ID?

Die steuerliche Identifikationsnummer (abgekürzt: IdNr) bekommt jeder Steuerbürger in Deutschland amtlich zugeteilt und dient der eindeutigen Kennzeichnung von Steuerpflichtigen im Einkommensteuerrecht. Die IdNr wird umgangssprachlich auch Steuer-ID genannt, ist bundeseinheitlich, besteht aus insgesamt elf Ziffern und hat eine lebenslange Gültigkeit. Neugeborene Kinder bekommen die Nummer automatisch zugeteilt, da auch sie in Ausnahmefällen bereits Steuerschuldner sein können, beispielsweise als Erbe hoher Kapitalvermögen. Auch für Freistellungsaufträge bei Banken und für die Beantragung des Kindergeldes wird die Steuer-ID benötigt.

Lebenslang gültige Nummer für die Einkommensteuer
Die 11-ziffrige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn nach dem Zufallsprinzip vergeben und teilt sie jeder neu gemeldeten Person automatisch mit. Die Steuer-ID bleibt das ganze Leben lang gültig, auch nach einem Umzug oder einer Eheschließung. Sie wird langfristig die altbekannte Steuernummer auf dem Einkommensteuerbescheid ersetzen, da sich diese bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk ändert. Mit der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2008 wird von der Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass bestehende Besteuerungsverfahren kostensparend zu modernisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung. Für diesen Service wird von der Finanzverwaltung eine eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen voraus gesetzt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten nicht versehentlich einer falschen Person mit demselben oder einem ähnlichen Namen zugeordnet werden. Außerdem soll die Steuer-ID Steuerhinterziehungen erschweren. Bisher sei eine Auswertung steuererheblicher Informationen in vielen Fällen unterblieben, weil die vorhandenen Informationen nicht zugeordnet werden konnten.

Anteil von Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten

Welche Daten werden gespeichert und wer kann darauf zugreifen?
Welche Daten das Bundeszentralamt für Steuern über eine Person speichern darf, wird in der Abgabenordnung geregelt. Diese sind der Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, eventuelle Übermittlungssperren sowie der Sterbetag. Hinzu kommen Daten, die das Amt für die Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber benötigt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Daten, die mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden. Anderen Stellen, wie zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungsträgern, wird nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt. Auf weitere Daten haben diese Stellen keinen Zugriff. Die während des Lebens gesammelten Daten werden erst 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht.

Die Steuer-ID ist verloren gegangen
Wenn jemand seine Steuer-ID verlegt oder verloren hat, kann man sich vom BZSt auf schriftlichen Antrag eine neue mitteilen lassen. Auf der Internetseite des BZSt gibt es dazu eine entsprechende Seite. Folgen Sie dazu diesem Link. Auch wenn man den ursprünglichen Brief der Steueridentifikationsnummer-Mitteilung nicht mehr hat, so findet man die Nummer auch auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

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