Sonntag, 23. Februar 2020

Wichtige steuerliche Änderungen für Geldanleger zur Anrechenbarkeit von Verlusten

Vom Bundestag und Bundesrat wurden am Dezember 2019 zwei neue steuerliche Regelungen verabschiedet. Mit dem "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen", dass am 30. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt erschien und seit dem 1. Januar 2020 in Teilen sogar schon in Kraft getreten ist. Ab dem 1. Januar 2021 tritt dann der gesamte Gesetzestext in Kraft. Eine Zusammenfassung dieser finden Sie hier.

Kurz zusammengefasst lauten die zwei neuen steuerlichen Regelungen:
  • Totalverluste können nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro pro Kalenderjahr als Verlust gegen gerechnet werden. Der Begriff „Totalverluste“ soll weiter gefasst werden (auch schon, wenn das absehbar ist) – was auch immer das genau heißt. Diese Regelung gilt bereits ab dem 1. Januar 2020.
  • Verluste aus Termingeschäften sind nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechenbar – und das auch nur mit 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Der Restverlust kann in die Folgejahre vorgetragen werden. Dieses Gesetz ist ebenfalls bereits verabschiedet, gilt aber erst ab dem 1. Januar 2021.
Steuern und Abgaben in Deutschland

Speziell bei den Termingeschäften gibt es noch diverse Unklarheiten. Die erste Unklarheit: Was genau ist ein Termingeschäft? Nach derzeitig vorherrschender Meinung dürften damit Geschäfte an Terminbörsen (z. B. Eurex), Optionsscheine sowie CFDs gemeint sein. Eher nicht unter diese Regelungen werden wohl Anlagezertifikate fallen. Ein zweiter Punkt: Nach derzeitiger Lesart gilt die Verlustbeschränkung auch unterjährig. Das hätte die paradoxe Folge, dass trotz eines negativen Jahresergebnisses eine Steuerlast anfallen könnte.

Die Folgen wären gravierend:
  • Daytrading mit höheren Beträgen wäre nicht mehr möglich, da es in der Natur der Sache liegt, dass eine Vielzahl von Einzelgeschäften verlustträchtig endet.
  • Die Absicherung von Depots über Puts wäre ab gewissen Größenordnungen nicht mehr sinnvoll.
Diverse Betroffene (Broker, Derivateverbände, Daytrader) laufen Sturm gegen diese Neuregelung, die in nahezu allen Kommentaren als absolut verfassungswidrig angesehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob ein geplantes BMF-Schreiben zu dieser Thematik Erleichterungen bringt. Nicht auszuschließen ist zudem, dass der Gesetzgeber die Folgen nicht bis ins letzte Detail bedacht hat und nachbessert.

Der vollständige Gesetzestext kann hier abgerufen beim Bundesfinanzministerium werden.
www.bundesfinanzministerium.de/Mitteilung-grenzueberschreitende-Steuergestaltungen/0-Gesetz.html

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