Kurz zusammengefasst lauten die zwei neuen steuerlichen Regelungen:
- Totalverluste können nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro pro Kalenderjahr als Verlust gegen gerechnet werden. Der Begriff „Totalverluste“ soll weiter gefasst werden (auch schon, wenn das absehbar ist) – was auch immer das genau heißt. Diese Regelung gilt bereits ab dem 1. Januar 2020.
- Verluste aus Termingeschäften sind nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechenbar – und das auch nur mit 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Der Restverlust kann in die Folgejahre vorgetragen werden. Dieses Gesetz ist ebenfalls bereits verabschiedet, gilt aber erst ab dem 1. Januar 2021.
Speziell bei den Termingeschäften gibt es noch diverse Unklarheiten. Die erste Unklarheit: Was genau ist ein Termingeschäft? Nach derzeitig vorherrschender Meinung dürften damit Geschäfte an Terminbörsen (z. B. Eurex), Optionsscheine sowie CFDs gemeint sein. Eher nicht unter diese Regelungen werden wohl Anlagezertifikate fallen. Ein zweiter Punkt: Nach derzeitiger Lesart gilt die Verlustbeschränkung auch unterjährig. Das hätte die paradoxe Folge, dass trotz eines negativen Jahresergebnisses eine Steuerlast anfallen könnte.
Die Folgen wären gravierend:
- Daytrading mit höheren Beträgen wäre nicht mehr möglich, da es in der Natur der Sache liegt, dass eine Vielzahl von Einzelgeschäften verlustträchtig endet.
- Die Absicherung von Depots über Puts wäre ab gewissen Größenordnungen nicht mehr sinnvoll.
Der vollständige Gesetzestext kann hier abgerufen beim Bundesfinanzministerium werden.
www.bundesfinanzministerium.de/Mitteilung-grenzueberschreitende-Steuergestaltungen/0-Gesetz.html
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Meldung der KV-Beiträge – Neue Vorschriften zur Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörde
Erbschaftsteuer bei der Risikolebensversicherung vermeiden
Die drei Regeln bei der Kapitalanlage
BildnachweisErbschaftsteuer bei der Risikolebensversicherung vermeiden
Die drei Regeln bei der Kapitalanlage
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen