Mittwoch, 21. Dezember 2022

Korrektes Planen will gelernt sein - so erreichen Sie ihre Ziele ohne Rückschläge

Die leidige Sache mit dem Planen – so manche bringen geradezu ein Talent mit und haben ihre große Freude daran, Dinge bis ins letzte Detail zu planen. Andere sind eher spontan und sind deswegen überzeugt, dass ihnen das Planen die gesamte Vorfreude nimmt. Gehören Sie eher der zweiten Gruppe, so neigen Sie wahrscheinlich ebenso zum Prokrastinieren. Sie schieben wichtige Sachen unnötig auf, bis sich diese nicht mehr verhindern lassen und wählen während des Alltags den Weg des geringsten Widerstands, bis die Last so groß ist, dass sie diese zu erdrücken droht.

Zu viel Planung ist natürlich auch nicht gut. Denken Sie an ihren nächsten Urlaub. Es geht in ein fernes, bislang unbekanntes Land und Sie haben tatsächlich die Möglichkeit, echte Abenteuer und Überraschungen zu erleben. Nichts ist bei einem solchen anstehenden Trip nerviger als ein Partner, der jedes Detail, jede Minute genau planen will und schon Monate vorher Reservierungen in Restaurants vornimmt. Natürlich gestaltet sich somit die Reise besonders angenehm und mit möglichst wenigen Reibungspunkten, doch in gewisser Weise erleben Sie die Reise schon vor dem eigentlichen Antritt, denn jedes Detail steht bereits lange fest und die besonderen Momente und Begegnungen bleiben aus.

Ein kluger Filter beim persönlichen Planen

Aufgrund der obigen Beschreibung der oft vorkommenden Extreme beim Planen zeigt sich, dass es das Beste wäre, wenn es Ihnen gelingt, einen Filter zu nutzen. Welche Dinge müssen unbedingt geplant werden und wo ist es besser, diese einfach auf sich zukommen zu lassen? Zumeist scheitert das Planen tatsächlich an der fehlenden Unterscheidung dieser beiden Dinge. Sie hyperfokussieren sich auf eine bestimmte Sache und vergessen dabei, dass es zeitlich wesentlich wichtigere Dinge zu tun gibt.

Anteil der Befragten in Deutschland, die sich Zeit für Finanzplanung nehmen

Ein typisches Beispiel, das tatsächlich auf die Mehrheit der Menschen im mittleren Alter zutrifft, bedient sich der eigenen Finanzplanung. Bestimmt kommen auch Sie in regelmäßigen zeitlichen Abständen in die Situation, in der ihnen auffällt, dass Sie ihre bisherige Finanzplanung nicht ernst genug genommen haben. Sie wollten sich eigentlich seit Monaten mit ETFs, Aktien und sogar mit Kryptowährungen auseinandersetzen, doch es ist ihnen bislang einfach noch nicht geglückt. In dieser Situation sind Sie nicht allein. Zumeist kommt einem im Leben dann etwas anderes dazwischen und die eigentlich so wichtige Sache, bei der auf keinen Fall Zeit verloren gehen sollte, wird hintangestellt.

Ähnlich ist es bei ihren Versicherungen. Wann haben Sie zum letzten Mal überprüft, was Sie wirklich benötigen und ob die Preise, die Sie Monat für Monat bezahlen, den Leistungen in einem Schadensfall gerecht werden? Die Bequemlichkeit entpuppt sich tatsächlich als der größte Feind des guten Planens. Nehmen Sie sich bewusst Tage, an denen Sie sich selbst dazu zwingen, endlich das Unangenehme anzugehen. Ja, leider müssen Sie dafür einen Samstag oder eine anderen freien Tag opfern, doch denken Sie daran, wie viele Sorgen und welche Last Ihnen dieser wichtige Schritt abnimmt.

Beim Planen auf moderne Lösungen setzen

Tatsächlich planen viele Menschen zu viel. Nicht, weil sie das gerne tun, sondern einfach, weil sie sich nicht sämtlicher Möglichkeiten bedienen. Das Planen, die wichtigen Schritte in die eigene erfolgreiche Zukunft, dürfen sich nicht wie eine Qual anfühlen. Verstricken Sie sich in Details, so verlieren Sie relativ schnell den entscheidenden Blick auf das Ganze. Geben Sie die Dinge, die ihnen viel Zeit und Nerven kosten ab an diejenigen, die sich mit der Sache besser auskennen. Nehmen Sie an, Sie möchten die Präsenz ihres Unternehmens im Internet prägnanter gestalten oder möchten mit ihrem eigenen Webshop im möglichst kurzer Zeit einen erfolgreichen Start hinlegen.

Verlassen Sie ihre Kernkompetenzen nicht und entscheiden Sie sich frühzeitig zu einer Zusammenarbeit mit echten Profis. Wieso sollten Sie es mit steilen Lernkurven aufnehmen, um am Ende zu einem Ergebnis zu gelangen, dass es ohnehin nicht mit der Konkurrenz aufnehmen kann? Ihre Zeit ist ihr wertvollstes Gut. Viel zu oft denken Unternehmer und auch Private in den entscheidenden Phasen eines Projekts, dass Geld gespart werden muss. Damit haben Sie wahrscheinlich recht, doch das Geld darf nicht an der falschen Stelle gespart werden. Nehmen Sie sich beim nächsten Mal vor, Zeit und nicht nur Geld zu sparen. Ihre Zeit ist wesentlich mehr wert.

Möchten Sie die Performance ihres Auftritts im Internet verbessern, so können Sie dieses Projekt natürlich selbstständig angehen, doch es wird Sie so viel Zeit kosten, dass Sie wichtige andere Dinge vernachlässigen. Konzentrieren Sie sich auf die Dinge, in denen Sie selbst am stärksten sind und Sie werden feststellen, wie ihre Planung tatsächlich in den allermeisten Fällen in die richtige Richtung läuft.

Es ist an der Zeit, ihre Prokrastination zu überwinden und sich der Zukunft zu stellen. Das ist einfacher als gedacht, wenn Sie frühzeitig entscheiden, was wirklich wichtig ist und was noch warten kann. Plötzlich lichtet sich der große Wust an unverrichteten Dingen vor ihnen und Sie erkennen, wie sich wirkliche Freizeit anfühlt. Beim Planen kommt es also nicht immer auf das „wie“, sondern in den meisten Fällen auf das „was“ an. Entscheiden Sie sich für das Richtige und gewinnen Sie wertvolle Zeit.

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Freitag, 16. September 2022

Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen - Wie kann diese vermieden werden?

 Oft stellen sich Immobilienbesitzer bei einer geplanten Veräusserung der Immobilie die Frage, wie man als Verkäufer von Immobilien sicher sein kann, nicht in die „Spekulationsfrist-Falle“ bei vermieteten Immobilien zu tappen. Gilt das Datum des Notartermins bei Erwerb und Veräußerung als maßgebliche Zeitspanne oder eher doch der Eintrag bzw. die Löschung des Eigentums im Grundbuch? In diesem Beitrag wird der Sache einmal auf den Grund gegangen.

Wie ist die steuerliche und rechtliche Sichtweise?

Danach sind Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien – nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG – einkommenssteuerpflichtig, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Dabei kommt der Auslegung der Begriffe „Anschaffung“ und „Veräußerung“ eine entscheidende Bedeutung zu.

Die Anschaffung wird mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags als schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft verwirklicht. Unbeachtet bleibt in den meisten Fällen die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten). Gänzlich keine Berücksichtigung erhält die Eintragung des Eigentumsübergangs in Abteilung I im Grundbuch. Ebenso verhält es sich bei der Veräußerung von Immobilien. Auch hier gilt der Tatbestand als gegeben, wenn das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft – bei Abschluss des Verkaufsvertrages – erfolgt ist.

Die taggenaue Fristberechnung erfolgt nach den §§ 187, 188 BGB und stellt auch dann keinen sogenannten Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) dar, wenn es sich lediglich um einen einzigen Tag handelt. Dennoch gibt es bei dem Erwerb oder der Veräußerung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die – trotz der eindeutigen Rechtsprechung – in Einzelfällen Fragen aufwerfen.

Attraktivität Deutschlands als Standort für Immobilien-Investments

Drei davon werden nachvollgend skizziert:

  1. Die aufschiebende bedingte Veräußerung
    Die zehn-Jahres-Spekulationsfrist beginnt nicht erst bei Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages. Auch ein sogenannter schwebend unwirksamer Vertrag kann ausreichen, den Veräußerungstatbestand zu verwirklichen. Hierzu ein Beispiel:
    Herr Max Mustermann (Name frei erfunden) erwarb am 01.05.2012 ein vermietetes Mehrfamilienhaus für 500.000,00 EUR und veräußerte dieses wiederum am 01.04.2022 für  600.000,00 EUR. Eigentlich ein klarer Fall: die Veräußerung fällt innerhalb der Zehn-Jahres-Spekulationsfrist und Herr Mustermann müsste seine Gewinne versteuern. Allerdings befindet sich die Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und die Veräußerung des Mehrfamilienhauses bedarf – nach § 144 BauGB – einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Erst zu diesem Zeitpunkt wird der Kaufpreis auch fällig gestellt. Diese Genehmigung wurde erst am 14.05.2022 erteilt – also nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Da sich Herr Mustermann in dem Kaufvertrag das Recht einräumen ließ, dass er bis zur Erteilung der behördlichen Genehmigung vom Vertrag einseitig zurücktreten kann, entstanden zum Zeitpunkt der Beurkundung am 01.04.2022 noch keine Erfüllungsansprüche – sondern erst mit Erteilung der Genehmigung der Gemeinde am 14.05.2022 – demnach also außerhalb des Spekulationszeitraumes. Der Vertrag war bis zu seiner Genehmigung durch die Gemeinde schwebend unwirksam, da eine Vertragspartei bis zu dem Zeitpunkt einseitig von dem Vertrag hätte zurücktreten können (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.03.2021; Az. IX R 10/20). Hätte Herr Mustermann sich dieses einseitige Rücktrittsrecht nicht einräumen lassen, dann wäre der Tatbestand des Erfüllungsanspruchs bereits zum Zeitpunkt des Notartermins am 01.04.2022 eingetreten und der Gewinn wäre steuerpflichtig geworden.
  2. Auftreten vollmachtloser Vertreter
    Kann durch das Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vermieden werden? Hierzu muss wieder Herr Max Mustermann als Beispiel herhalten:
    Herr Mustermann erwarb am 01.05.2012 für 500.000,00 EUR ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Am 01.04.2022 veräußerte er es an die Erwerberin Maxine Musterfrau (Name frei erfunden) für 600.000,00 EUR, die allerdings nicht persönlich zu dem Beurkundungstermin erscheint, sondern vollmachtlos von einer Freundin vertreten wird. Frau Musterfrau genehmigt den Vertrag mit einer notariell beurkundeten Erklärung am 05.05.2022. Wirkt bei einem notariellen Kaufvertrag auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter mit, so gilt das Rechtsgeschäft erst als geschlossen, wenn die Genehmigung der Käuferin erteilt wird – in unserem Beispiel demnach außerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren. Der BFH begründet dies in seinem Urteil vom 02.10.2001 (Az. IX R 45/99) damit, dass vor der Genehmigung durch die Käuferseite noch keine vertraglich begründeten Ansprüche als aktuelle Ansprüche entstanden sind und somit nicht geltend gemacht werden können. Somit befindet sich die Veräußerung des Objektes außerhalb der Spekulationsfrist und ist demnach steuerbefreit.
  3. Ein bindendes Angebot als Veräußerung
    Unter der Voraussetzung, dass bei einem Kaufangebot rechtlich und tatsächlich eine Situation gegeben ist, die auch bei einem Verkaufsvertrag gegeben ist, kann ein Verkaufsangebot einem Verkauf gleichgestellt werden. Dies hat der BFH in einem Urteil (Az. VI R 166/67) vom 07.08.1970 verkündet. Auch in unserem letzten Beispiel sind Frau Musterfrau und Herr Mustermann wieder mit von der Partie:
    Herr Mustermann erwarb am 01.05.2012 für 500.000,00 EUR ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Am 01.04.2022 gibt er gegenüber Frau Musterfrau ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot über 600.000,00 EUR ab. In diesem Verkaufsangebot wurde vermerkt, dass die Erwerberin lediglich und ausschließlich in der Zeit zwischen dem 10.05.2022 und 10.06.2022 dieses Angebot annehmen kann und erst bei der Annahme des Verkaufsangebots der wirtschaftliche Übergang erfolgt. Da Herr Mustermann ein bindendes Angebot gegenüber Frau Musterfrau abgegeben hat, kann er von seiner Seite aus nicht mehr zurücktreten oder es widerrufen. Auch der Umstand, dass das Verkaufsangebot lediglich in dem Zeitfenster vom 10.05.2022 bis zum 10.06.2022 angenommen werden kann, steht dem nicht entgegen, da Herr Mustermann vor dem 10.05.2022 keine Widerrufsmöglichkeit hat. Auch ist das bindende Verkaufsangebot nicht einem wirtschaftlichen Verkauf gleichzustellen –  selbst dann nicht – wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots für die Käuferin zeitlich beschränkt hat (in unserem Beispiel vom 10.05.2022 bis zum 10.06.2022): Diese zeitliche Beschränkung zeigt lediglich an, dass der Verkäufer nicht vor dem 10.05.2022 veräußern möchte. Zu beachten ist hierbei noch, dass auch der wirtschaftliche Übergang (Besitz, Nutzen und Lasten) nicht vorher an die Erwerberin übergeht, also nach dem Ablauf der Spekulationsfrist. Auch in diesem letzten Beispiel kann Herr Mustermann seine erzielten Gewinne steuerbefreit einnehmen.

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Quelle: NSI Netfonds Structured Investments GmbH

Freitag, 3. Juni 2022

Energiekosten sparen - So klappt ein Anbieterwechsel

 Bei den Energiekosten sollten regelmässig die Preise verglichen werden, denn das rechnet sich in Sachen Strom und Gas fast immer. Dazu kommt, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter unkomplizierter ist als viele denken. Dabei können die Kosten für Strom und Gas das Haushaltsbudget stark belasten, zumal seit Jahresbeginn 2021 die CO2-Steuer unter anderem auch auf Erdgas erhoben wird und zu einer Preissteigerung führt. Auch der Strom ist nicht immer günstig. Als Verbraucher muss man aber dies nicht alles einfach hinnehmen.

Viele Verbraucher befinden sind immer noch in der Strom-Grundversorgung

Bei den Energiekosten lässt es sich über zwei Wege Geld sparen: Entweder man erkundigt sich beim derzeitigen Energielieferaten nach einem günstigeren Tarif oder man wechselt zu einem anderen Energielieferaten. Selbst Verbraucherzentralen sehen einen Wechsel des Energieanbieters unkritisch und stufen dies zumeist als absolut unkompliziert ein. So hat die Bundesnetzagentur beispielsweise für den Strombereich herausgefunden, dass im Jahr 2019 etwas mehr als ein Drittel der Strom-Haushaltskunden in Deutschland den Strom über einen vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif bezogen hat. Hier lässt sich schnell Geld dadurch sparen, indem man beim Grundversorger in einen günstigeren Tarif wechselt.

Anstieg der Strompreise der Grundversorger

Das größte Einsparpotenzial bietet dagegen ein kompletter Wechsel zu einem anderen Stromlieferaten. Für einen Durchschnittskunden mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergibt sich dadurch eine durchschnittliche Ersparnis von rund 90 Euro im Jahr bei den Stromkosten. Zusätzlich kann die Ersparnis durch Bonuszahlungen für Neukunden zumindest im ersten Vertragsjahr erhöht werden.

Aufgrund der Mengen die Haushalte vor allem für das Heizen benötigen, gibt es bei Gas meist noch größere Einsparpotenziale. So kann bereits eine Vertragsumstellung beim örtlichen Grundversorger nach den Durchschnittsverbrauchsangaben im Jahr 2020 zu einer jährlichen Ersparnis von 163 Euro führen.

Aber auch hier gibt es die größten Sparmöglichkeiten für Gaskunden mit Tarifen von anderen Gaslieferaten. Bei den zu grunde gelegten Durchschnittsverbrauchsangaben kann hier von einem jährlichen Einsparpotenzial von 240 Euro ausgegangen werden. Dazu kommen auch hier die Bonuszahlungen im ersten Jahr für Neukunden als zusätzliche Ersparnis.

Wie wechselt man den Energielieferanten

Wer den Energieanbieter wechseln möchte, kann dabei so vorgehen: Ermitteln des bisherhigen jährlichen Verbrauches über die Vorjahresrechnungen oder eine jährliche Zäh-lerablesung über den eigenen Energieverbrauch. Auf dieser Basis der Verbrauchsdaten können beispielsweise über einen Vergleichsrechner die Preise und Leistungen mehrerer Anbieter vergleichen werden. Wenn ein neuer Anbieter gefunden ist und ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, muss man sich als Verbraucher um nichts mehr weiter kümmern. So reicht der neue Anbieter im Auftrag des Kunden beim bisherigen Anbieter die Kündigung ein und erledigt alle Formalitäten. In aller Regel ist so innerhalb einer kurzen Zeit der Energieanbieterwechsel wirksam.

Auf was sollte beim Vertragswechsel geachtet werden

Verbraucher sollten bevor es zu einem Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter kommt mehrere Punkte kritisch prüfen. Dazu gehören vor allem:

  • Vertragslaufzeiten
  • Kündigungsfristen
  • Preisgarantien
  • Preisanpassungsklauseln

Bei der Frage, ab wann der neue Energieanbieter die Lieferung beginnen kann, ist die Laufzeit des bisherigen Lieferatenvertrages entscheidend. Die Kündigungsfristen ergeben sich generell aus dem bisherigen Vertrag. Zu beachten ist dabei, zu welchem Zeitpunkt man bis wann kündigen kann. Dabei kommt es auf Vereinbarungen über eine etwaige Mindestvertragslaufzeit an, aber auch auf eine Regelung zur stillschweigenden Verlängerung und die Kündigungsfrist an sich.

Gaspreiszusammensetzung für Haushaltskunden in Deutschland

Eine Boni-Zahlung macht den neuen Vertrag optisch preiswert

Beachten sollten man einen weitereren Aspekt: Bonuszahlungen für Neukunden sind im ersten Jahr sehr attraktiv. Allerdings wenn im zweiten Jahr, der Bonus wegfällt, kann es bei steigenden Grundgebühren und Kilowattstundenpreisen teuer werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte im Idealfall rechtzeitig kündigen und erneut den Anbieter wechseltn. Auch sollten sich Verbraucher darüber im Klaren sein, ob sie einen Tarif wählen, der nur online abgeschlossen und später auch nur online verwaltet werden kann. Denn wer seine Rechnung lieber per Post erhalten möchte und beim Anbieter einen telefonischen Ansprechpartner haben möchte, der sollte auch dn passenden Energielieferaten auswählen.

Eine Vorkasse kann riskant und teuer sein

Verbraucher sollten Angebote mit Vorkasse oder Kaution immer kritisch prüfen. Denn wenn ein Energielieferant insolvent wird, könnten im Voraus geleistete Zahlungen verloren gehen. Vorsicht sollte auch bei Paketangeboten gelten: Es ist sinnvoll, sorgfältig zu kalkulieren, ob man über die gesamte Vertragslaufzeit den im Paket angebotenen Verbrauch erreichen kann. Denn bei Abweichungen von der vereinbarten Verbrauchsmenge kann es teuer werden. Auch wenn die Preise eines Anbieters extrem günstig sind, sollte einem dies als Verbraucher stutzig machen. Lieber sollten sie sich noch einmal über das Internet genau über den Anbieter, Leistungen und dessen Kundenbewertungen informieren.

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Mittwoch, 9. Februar 2022

Steigerung Ost, Senkung West der Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die Sozialversicherung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Keine Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung in 2022

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022 nicht angestiegen. Deshalb gilt ab dem 1. Januar 2022, dass die jährliche Höhe weiter bei 58.050,00 Euro liegt. Auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung bleibt weiter bei 5.362,50 Euro, beziehungsweise jährlich 64.350,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Reduzierung West, Erhöhung Ost der Höchstsätze zur Rentenversicherung in 2022

Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in den alten Bundesländern gefallen und für die neuen Bundesländer gestiegen. Die zu entrichtenden Beiträge unterscheiden sich bei der Rentenversicherung zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern reduzierte sie sich jährlich um 600,00 Euro auf 84.600,00 Euro. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 600,00 Euro auf 81.000,00 Euro an. Damit reduzieren oder steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2020

Senkung West, Anhebung Ost der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung in 2022

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Reduzierung um jährlich 600,00 Euro auf 84.600,00 Euro, in den neuen Bundesländern eine Anhebung um 600,00 Euro auf 81.000,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen aus

Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen damit die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2022 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt bei einer Anhebung letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern können sich dagegen durch die Senkung der Rentenversicherungswerte über mehr Nettoeinkommen freuen.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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