Montag, 15. Oktober 2012

Steuern sparen durch Absetzen der Krankenversicherung

Die Kosten, die Sie für die Krankenversicherung ausgeben, können Sie seit 2010 bei der Steuererklärung geltend machen. Dazu kann man sich von dem Versicherer eine Beitragsbestätigung ausstellen lassen.

Welche Beträge sind absetzbar
Ist man gesetzlich krankenversichert, so sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar. Das gleich gilt auch für die Pflegeversicherung. Diese Reglung gilt prinzipiell auch für privat Versicherte. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch einige Abweichungen, die man beachten sollte. Hier ist die Absetzbarkeit der Beitäge von den Leistungen der privaten Krankenversicherung ab. Ist der Umfang der Leistungen dem einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen, so kann man auch bei den privaten Krankenversicherungen davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent absetzbar sind.

Nicht absetzbare Mehrleistungen
Viele Personen, die sich heute zu einer privaten Versicherung entscheiden, schließen dabei aber auch Mehrleistungen ein. Dazu gehört beispielsweise Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder auch Zahnersatzleistungen. Solche Zusatzleistungen, die über die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dazu werden die einzelnen Leistungen in der Bestätigung des Versicherers einzeln ausgewiesen. Das gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, die Absetzbarkeit der Leistungen zu prüfen. Auch eine Auslandskrankenkasse oder eine Pflegezusatsversicherung sind nicht absetzbar.

Höchstbetrag ausnutzen
Die Krankenversicherung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1900,00 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dabei gilt zu beachten, das nur die tatsächlich geleisteten Beiträge abgesetzt werden können. Erhält man vom Versicherer beispielsweise eine Rückerstattung, weil man Leistungen über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat, so sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen. Wer jedoch mit den Beiträgen für die Krankenversicherung den Höchstbetrag nicht ausschöpf, hat die Möglichkeit, den Differenzbetrag bis zu 1900 Euro für eine Krankenzusatzversicherung geltend zu machen.

Auch die Krankerversicherungsbeiträge für Kinder sind absetzbar
Wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder leisten, können Sie diese neben den eigenen Beiträgen ebenfalls geltend machen. Dabei sind weder das Alter des Kindes maßgeblich, noch die Tatsache, ob ein Kindergeld Anspruch besteht.

Abwicklung der Formalitäten
Wenn Sie eine Krankenversicherung abschliessen, haben Sie die Möglichkeit, einer direkten Übermittlung zuzustimmen. Auf diese Weise werden die Daten vom Krankenversicherer automatisch an das Finanzamt überwiesen, was die Abwicklung erheblich erleichtert.

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Senkung der Renten für Freiberufler

Den rund 800.000 Freiberuflern Deutschlands drohen massive Einschnitte bei ihrer Altersvorsorge. Betroffen von diesen düsteren Aussichten sind Freiberufler - Berufsstände wie Ärzte, Apotheker, Anwälte usw. Der Niedrigzins bringt deren Versorgungswerke in finanzielle Nöte. Nach Einschätzung der Rentenexpertin Anette Kramm, SPD, wackeln einige Versorgungswerke. Die Zeitschrift Capital kam eigenen Recherchen zu Folge zu dem Ergebnis, dass die Haftungsfrage bei der Pleite eines Versorgungswerks rechtlich nicht geklärt. es ist noch zu keiner eindeutigen Erläuterung und Lösung der Situation gekommen.

Die ersten Verlierer - junge Freiberufler
Verlierer sei dabei aber nicht die potentiell nächste Generation der Rentenversorgungsempfänger, sondern die aktuell jüngeren Freiberufler - Beitragszahler. Die sind es, die herangezogen werden, um die Versorgungslücken zu stopfen. Eher unbeobachtet und von weiten Teilen der Öffentlichkeit unbemerkt findet bei den Versorgungswerken Umverteilung erheblichen Ausmaßes statt.

Rententräger haben keine Rechenschaftspflicht
Die Alarmrufe von Experten, Insidern und Freiberufler - Mitgliedern werden lauter. Nicht nur die Recherchen von Capital geben den Bedenkenträgern mehr als Recht - die finanzielle Lage etlicher Versorgungswerke ist höchst dramatisch. Die Mitglieder haben gegenüber der Kassen der Rententräger kein gesetzliches Forderungsrecht auf nachweisliche Zahlen und Erklärungen. Kontrolliert werden sie von keiner öffenlichen Aufsichtsbehörde. Dieses Schweigen sorgt bei den betroffenen Berufsgruppen für Nervosität. Hält die Niedrigzins-Phase weiterhin an, da sind die Experten sich einig, können die Werke ihre Leistungsversprechen bald nicht mehr einhalten.

Deutschland ist mit dem Problem nicht alleine
In der Schweiz werden die Versorgungswerke einmal jährlich kontrolliert und die Zahlen werden veröffentlich. Auch hier fällt die Tendenz genauso aus wie in Deutschland. Mit jeder Zahlung rutschen die Unternehmen ein Stück näher an die Unterdeckung. Die Summenbildungen der Schweizer Untersuchungen zeigen die Problematik eindringlich auf. Die Leistungsgarantie ist gefährlich schwach. Bei uns ist vor 10 Jahren der Extremfall bereits einmal zu Stande gekommen beim Niedersächsischen Zahnärztlichen Versorgungswerk. Das zeigt aber auch die Dramatik der Situation, es ist nicht alles nur Theorie.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Der Weg zu einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, stellen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich. Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben. Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt. Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.

Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums
Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.

Dienstag, 25. September 2012

Inflation und Arbeitslosigkeit beschäftigt Europäer

Die Inflation ist ein brisantes Thema in Europa. Das hat die GFK im Rahmen einer Studie heraus gefunden. Dabei wurden mehrere Bürger aus ganz Europa gezielt zur wirtschaftlichen Thematik befragt, unter anderem auch, ob sie sich über die Inflation sorgen. Das Ergebnis: besonders in Deutschland machen sich zunehmend mehr Menschen Gedanken über die Wirtschaft. Die Befragung ergab, dass die Deutschen sich im Schnitt mit circa 3,7 Problemen beschäftigen, die die wirtschaftliche Situation betreffen. Beim Rest von Europa sind es nur circa 2, 4 Ängste.

Inflation stellt Lebensstandart in Frage

Der Inflation ist nicht zu entkommen. In Russland ist dieser Umstand besonders spürbar, jedes Jahr werden die Preise um rund neun Prozent erhöht. Kein Wunder also dass sich die Russen besonders vor der Inflation fürchten und sich fragen, wie sie in Zukunft ihren Lebensstandard beibehalten sollen. Leider werden die Gehälter nicht in allen Berufsbranchen, und wenn überhaupt nur nach und nach, den steigenden Preisen angepasst. Folglich müssen entweder Ersparnisse angetastet oder auf nicht lebensnotwendige Mittel verzichtet werden.

Existenzängste durch drohende Arbeitslosigkeit

Ein weiteres, wichtiges Thema, dass alle Europäer betrifft und beschäftigt, ist die Arbeitslosigkeit. Fast die Hälfte aller Europäer, nämlich 39 Prozent sagen aus, dass sie sich täglich Gedanken um ihren Job machen. Existenzängste sind dabei an der Tagesordnung, schließlich verliert man mit dem Job auch oft gleichzeitig das Haus und vieles andere, was man sich selbst aufgebaut hat. Außerdem ist für viele Menschen der Job nicht nur eine Arbeitsstelle. Es ist gleichzeitig die Grundlage des Lebens. Über die Hälfte des Tages wird am Arbeitsplatz verbracht. Dadurch entsteht eine feste Bindung zu den Kollegen und auch zu der Arbeit, die zu verrichten ist. Zwar gibt es immer wieder etwas zu bemängeln aber im großen und Ganzen können sich die meisten ein Leben ohne die Arbeit gar nicht vorstellen und hoffen darum der Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Montag, 17. September 2012

Das ändert sich im Jahr 2013 bei der Beitragsbemessungs-Grenze

Eine bundeseinheitliche Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze für Sozialversicherungen wird als Neuerung im Jahr 2013 kommen und einige Gemüter erhitzen. Die Erhöhung der Werte zur Sozialversicherung liegen laut Haufe Verlag bereits als Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor und soll im Oktober verabschiedet werden. Da die Gehälter sich von 2011 bis heute im Westen um 3,07, im Osten um 2,95% erhöht haben, soll auch die Sozialversicherung ansteigen. Auch im Bereich private Krankenversicherung sind Änderungen der Beitragsbemessungs-Grenze geplant.

Der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung erschwert sich
Die jährliche Beitragsbemessungs-Grenze für privat Krankenversicherte erhöht sich um jährlich 1.350 Euro und liegt jährlich in Folge bei 47.250 Euro. Dadurch erschwert sich für viele Selbstständige der Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung erneut. Auch die allgemeine Versicherungspflicht-Bemessungsgrenze erhöht sich und sorgt für einen Anstieg der Kosten zur privaten Vorsorge im Krankheits- und Pflegefall.
Auch die Rentenvorsorge wird teurer und steigt um eine sagenhafte Summe von 200 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und um 100 Euro in den neuen Bundesländern an. Auch die knappschaftliche Rente bleibt von einer Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze nicht verschont und wird im Westen mit 200, im Osten mit 150 Euro pro Monat angehoben.

Die Auswirkungen der Lohnerhöhung auf Sozialversicherungen
Durch einen prozentualen Anstieg der Löhne sieht es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Notwendigkeit an, die aktuelle Beitragsbemessungs-Grenze für das Jahr 2013 anzuheben und so höhere Beiträge der Versicherten zu fordern. Für den kleinen Bürger ergibt sich aus dieser Änderung nur eine Teuerung, die das monatlich verfügbare Budget um eine hohen Betrag schmälert. Für die Wirtschaft sollen sich aus der neuen Beitragsbemessungs-Grenze Vorteile ergeben und Löcher in der Versorgung von Rentnern und Kranken, sowie Pflegefällen stopfen. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich daraus eine Erhöhung der Beiträge, welche für den Einzelnen nicht mit Vorteilen überzeugt.

Montag, 10. September 2012

Haftpflichtversicherung: Alte Verträge anpassen und richtig versichern

Die Stiftung Warentest veröffentlichte in dem Magazin Finanztest erstaunliche Erkenntnisse. Zahlreiche Bürger sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schleißen gesonderte Policen für das Handy, das Smartphone oder eine Brille ab. Dabei ist das oft gar nicht nötig, denn die private Haftpflicht deckt diese Gegenstände häufig ab.

Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung
Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge
Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 1 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von drei Millionen Euro beinhalten.

Verträge prüfen und ändern
Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und den Haftpflichtschutz in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.

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Dienstag, 4. September 2012

Trübe Aussichten für Kapitallebensversicherungen

Bisher hat die Kapitallebensversicherung immer noch als eine gute Anlagemöglichkeit gegolten, bei der man eine angemessene Verzinsung erwarten durfte, ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen. Jedoch ist auf Anlagemarkt eine generelle Abwärtstendenz zu verspüren, die sich natürlich auch auf die Kapitallebensversicherungen auswirkt. So versprechen Lebensversicherer zur Zeit gerade noch eine Mindestverzinsung von 3.94%. Dabei gilt natürlich zu bedenken, das nur die Beträge verzinst werden, die nach Abzug der Ausgaben verbleiben. Das ist nur etwa drei Viertel der Gesamtbeträge.

Versicherer profitieren heute von langfristigen Anlagen
Versicherer können sich heute noch eine Verzinsungen von knapp vier Prozent leisten, weil sie noch von Anlagen profitieren, die vor Jahren abgeschlossen wurden, als noch höhere Zinsen erwirtschaftet werden konnten. Laufen diese Anlagen jedoch aus, wird auch die Versicherung gezwungen sein, ihr Zinsniveau zu senken. Wenn sie selbst keine hohen Einträge mehr erwirtschaften können, wird es unmöglich sein, die bestehenden Zinsen weiterhin aufrecht zu erhalten. Zunächst sind davon natürlich Kapitalversicherungen betroffen, die neu abgeschlossen werden. Bleibt das niedrige Zinsniveau jedoch langfristig erhalten, so werden auch bestehende Verträge geändert werden müssen. Heute wird für neue Verträge beispielsweise nur noch eine Zinsgarantie von 1,75 Prozent geboten.

Was tun mit der Kapitallebensversicherung
Trotz der bedrohlichen Aussichten auf dem Sektor dieser Versicherung sollte man jedoch bestehende Verträge jetzt nicht vorzeitig kündigen. Der Rückkaufswert ist in der Regel geringer, als die geleisteten Beiträge, so dass man auf jeden Fall bei einer Kündigung ein Verlustgeschäft macht. Wer also bereits eine Kapitallebensversicherung hat, sollte die Entwicklung zunächst einmal in aller Ruhe abwarten. Es wäre ohnehin bei der momentanen Situation schwer, eine bessere Anlage zu finden. Wer hingegen geplant hat, in nächster Zeit eine solche Versicherung abzuschließen, sollte auch nach anderen Möglichkeiten Ausschau halten und Vor- sowie Nachteile abwägen. Der Neuabschluss einer Versicherung auf Kapitalbasis ist derzeit eine Anlageform, zu der nur als Grundbasisanlage geraten werden kann. Grundsätzlich sollte auf eine ausgewogene Risiko- und Ertragsstruktur geachtet werden.