Sonntag, 10. Mai 2015

Neues Gesetz - Entlastung für pflegende Angehörige

Es ist das Ziel der aktuellen Bundesregierung, die häusliche Pflege zu stärken. In erster Linie setzt sie dabei auf Familienangehörige, die diesen Dienst übernehmen und schreibt dies gesetzlich fest. Das Problem ist jedoch dabei, dass in immer mehr Haushalten sind beide Ehepartner berufstätig. Sie müssen Pflege, Familie und Beruf unter einen Hut bringen und gehen dabei oft an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. Die schwarz-rote Koalition will ihnen deshalb unter die Arme greifen. Zum 1. Januar 2015 ist das sogenannte „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten.

Entwicklung der Anzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland nach Geschlecht in den Jahren von 2005 bis 2030 (in Millionen)

Die wichtigsten Eckpunkte sehen folgendermaßen aus:
  • Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger besteht ein Anspruch aus der Pflegeversicherung auf Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld). Gezahlt wird es durch die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV oder PPV).
  • Die genaue Höhe dieses Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach der gleichzeitig neu gefassten Regelung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.
  • Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld ist die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen beizubringen, ein Gut achten von MEDICPROOF ist damit nicht erforderlich. Der Versicherungsfall tritt damit, anders als sonst in der Pflegeversicherung, auch nach ärztlicher Bescheinigung ein.
  • Der Anspruch auf Pflegezeit wird ausgeweitet: Neben der Pflege naher Angehöriger in der häuslichen Umgebung ist Pflegezeit auch bei Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger
    naher Angehöriger (ambulant oder stationär) und Sterbebegleitung naher Angehöriger (ambulant oder stationär) möglich. Bei der Sterbebegleitung wird Pflegebedürftigkeit nicht vorausgesetzt.
  • Der Anspruch aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) aufgrund Pflegebedürftigkeit von „nahen Angehörigen“ wird zukünftig auch auf die Pflegebedürftigkeit von Stiefeltern, Partnern einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Schwägerinnen und Schwäger ausgeweitet. Dadurch wird der Personenkreis der nahen Angehörigen größer, deren Pflege bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für bis zu zehn Tage organisiert werden kann, die im Rahmen der Pflegezeit gepflegt oder betreut werden können oder bei denen eine Sterbebegleitung erfolgen kann.

Freitag, 1. Mai 2015

Die Renteninformation richtig lesen und verstehen

Dass Versicherte ihre Renteninformation richtig lesen und verstehen, ist sehr wichtig. Denn sie gibt erste Informationen über die zu erwartende Rente. Die Renteninformation bekommen alle Versicherten welche mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung diese automatisch jährlich per Post an die Versicherten. Auch mit einem individuellen Antrag kann eine Renteninformation angefordert werden.

Informationen zur Rentenhöhe
Die Renteninformation soll dazu beitragen, eine Vorstellung über die Höhe der späteren Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Dadurch bekommt man die Möglichkeit, sich frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge kümmern zu können. Die Renteninformation zeigt den aktuellen Stand des Versicherungskontos. Aus der Renteninformation kann der Versicherte erkennen, wann er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, die er bekommt. Weiterhin befindet sich in der Renteninformation die Höhe seines Anspruches auf Erwerbsminderungsrente. Ältere ab 55 Jahren erhalten zusätzlich die Rentenauskunft mit konkreten Angaben zur bevorstehenden Rente. Daher stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Renteninformation gibt die Rentenhöhe vor Abzügen an
Drei Faktoren sind in der Renteninformation nicht berücksichtigt:
  1. Die Bruttorente ist nicht gleich Nettorente, denn es müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die individuelle Einkommenssteuer abgezogen werden
  2. Die Inflation verringert die Kaufkraft und dies ist nur als Hinweis im Kleingedruckten zu finden. In den letzten 30 Jahren gab es eine durchschnittliche Inflationshöhe von 2,3 Prozent.
  3. Entstehende Beitragsunterbrechungen reduzieren die Rentenhöhe, denn durch Elternpause, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel mit Gehaltseinbußen werden die Rentenansprüche gemindert.
Berechnung der Altersrente
Der in der Renteninformation angegebene Betrag zur Altersrente ist der, den man mit 65 Jahren als Prognose erwarten kann. Dieser Rentenbetrag wird folgendermaßen berechnet: Es wird zum einen der bisherige Versicherungsverlauf zugrunde gelegt. Zum anderen wird die Zeit von heute bis zum Renteneintritt über eine Hochrechnung auf Basis der vergangenen fünf Jahre dazugezählt. Dabei wird unterstellt, dass man künftig so viel Beitrag zahlt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

renteninformation

Vorsicht VersorgungslückeMit den Werten der Renteninformation kann man die so genannte Versorgungslücke im Alter berechnen. Für das Geld, welches im Alter fehlt, muss man dann selbst vorsorgen. Deswegen ist die Renteninformation vor allem für Jüngere sehr nützlich. Denn junge Menschen haben die Möglichkeit, durch lebenslanges Sparen eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Mit den Daten der Renteninformation kann man dann kalkulieren, wie viel man zusätzlich vorsorgen muss.

Mehr Informationen finden Sie in der Infobroschüre "Altersvorsorge braucht Vorsorge".
Informationen zur Altersversorgung

Mittwoch, 29. April 2015

Das ändert sich im Jahr 2015 bei der Beitragsbemessungsgrenze

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch in diesem Jahr wieder angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 900 Euro seit dem 1. Januar 2015 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Grenze nun bei 49.500 Euro liegt. Ebenso hat sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.575,00 Euro, beziehungsweise jährlich 54.900 Euro erhöht.

Sinkender KV-Beitragssatz und einkommensabhängige ZusatzbeiträgeFür alle Krankenkassen wurde der allgemeine Beitrags­satz auf 14,6 Prozent abgesenkt. Davon trägt der Arbeit­geber die Hälfte, höchstens jedoch 301,13 Euro. Der bisherige feste Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent und ein individueller pauschaler Zusatzbeitrag fällt weg. Die Krankenkassen führen einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ein,  der von den Krankenkassen selbst kalkuliert wird. Dieser fällt bei den Kassen unterschiedlich hoch aus, was dazu führt, dass sich nicht nur der Leistungskatalog, sondern auch wieder die Beiträge der Krankenkassen unterscheiden.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Beitrag bei der Pflege­versicherung steigt, Beitrag bei der Renten­versicherung sinkt
Der Beitragssatz für die Pflege­versicherung steigt von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. Der Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose bleibt gleich und wird auch weiterhin nur vom Arbeitnehmer getragen. Mit den erhöhten Beiträgen sollen die Leistungsverbesserungen aus der Pflegereform finanziert werden.
Dagegen ist der Beitragssatz für die Renten­versicherung um 0,2 Prozent gesunken. Der neue Beitragssatz beträgt 18,7 Prozent. Eine finanzielle Entlastung wird man auf seinem Konto jedoch nicht feststellen, da die Beitragssenkung lediglich die Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung abfedert.

Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.

Mittwoch, 25. März 2015

Anlagekommentar Januar 2015 - Anleiherenditen auf Rekordtiefstand

Das Jahresende 2014 zeigte sich auf den Finanzmärkten mit volatiler Performance. Hier spielte der geopolitische Faktor eine primäre Rolle. Nachdem die Ukraine Krise in ihren Auswirkungen nachließ, geriet Griechenland erneut in den Fokus und ließ durch die gescheiterte Präsidentenwahl Spuren auf den Finanzmärkten zurück. Aber auch die Deflation ließ sich nicht mehr aufhalten, was beispielsweise den Ölpreis massiv nach unten drückte. Anhand der Tendenzen wird die US-Notenbank kaum eine Zinswende einleiten und es sieht ganz danach aus, dass die wirtschaftliche Lage aktuell keine Änderung erfährt.

Der Aktienmarkt hat immer noch eine optimistische Stimmung
Das Jahresende bescherte dem Aktienmarkt einen deutlichen Einbruch, dem kurz vor Jahresablauf eine spürbare Erholung folgte. Dabei bliebt die Stimmung an den Märkten hoffnungsvoll und optimistisch, vor allem, wenn man den Blick auf die USA lenkt. Auch in Europa ist die Erwartungshaltung sehr hoch und die unkonventionellen Maßnahmen haben sich in den Vordergrund gespielt. Hier ist allerdings Vorsicht gefragt, denn ein massives Enttäuschungspotenzial geht mit den neuen Tendenzen einher. Von einer Stabilität auf dem Aktienmarkt kann keinesfalls die Rede sein, sodass die Investition in Aktien mit Bedacht und genauer Überlegung erfolgen sollte.

Entwicklung Staatsanleihen Deutschland und Schweiz

Bei Anleihen sind mittlerweile historische Tiefstände erreicht
Aufgrund der Verringerung des Preisniveauanstiegs zeigte der vergangene Monat auch Anleihen von hochwertigen Schuldnern als gefragtes Investitionsziel. Die Rendite der Bundesanleihe mit 10 Jahren Laufzeit brachte 0,5 Prozent Rendite, die US Staatsanleihen zeigten sich mit ähnlicher Performance. Auf ähnlichem Niveau sind auch langläufige US-Anleihen zu finden und der aktuelle Stand zeigt, dass diese durchaus interessant bleiben könnten. Begründet ist diese These in der Schwäche der US-Wirtschaft, die gegen eine nachhaltige und spürbare Zinswende spricht. Auch wenn es sich nicht um eine langfristige Anlage handelt, ist davon auszugehen, dass diese Anleihen im kommenden halben bis ganzen Jahr durchaus attraktiv bleibt und lohnenswert ist.

Entwicklung Staatsanleihen USA und England

Hochs und Tiefs bei Rohstoffen
Ein deutlicher Druck auf dem Rohstoffmarkt ist unverkennbar. Vor allem bei Öl sind die Preise enorm gefallen, wobei die deflationäre Entwicklung sich im Bereich Rohstoffe breit gestreut zeigt. Das Augenmerk auf einen Lichtblick lenkt lediglich Gold, wo eine deutliche Wertsteigerung im Vergleich zum Jahresende auszumachen ist. Seinen Tiefpunkt hatte das Edelmetall im November erreicht, wobei aktuell von einer Ansiedlung in der Bodenbildungsphase die Rede sein kann. Im Kontext zum Euro hat Gold einen Aufwärtstrend zu verzeichnen und im Vergleich zu 2014 um 12 Prozent zugelegt. Wer im Vorjahr kaufte, erzielte bereits Renditen.

Anlagestrategie
Trotz verhaltener Ertragsaussichten besteht für Risiko-Anlagen weiter eine positive Ausrichtung. Dies wird von einem anhaltend positiven, jedoch schwachen Wachstum der Weltwirtschaft gestützt. Risiken, aber auch Aufholpotenzial gibt es besonders in China und Kontinentaleuropa. Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Russland müssen jedoch im Auge behalten werden.
Der Makro-Ausblick und die Risiko-Ertragsüberlegungen sprechen weiterhin für die Aktienmärkte der entwickelten Märkte. Die USA und Europa bleiben weiter im Fokus und die Schwellenländermärkte (insbesondere Asien) bleiben als Ergänzungsanlage weiter interessant. Aufgrund des fallenden Ölpreises beginnen die fundamentalen Trends in den Schwellenländern an zu divergieren. In Asien profitieren eine Reihe von Ländern von tieferen Ölpreisen und sinkenden Notenbankzinsen, was langfristig weiterhin für diese Region spricht. Auch Wandelanleihen sind weiterhin als interessante Depotbeimischung zu betrachten.

Anlageempfehlungen
 Fondsname Anlagebereich max. Depotanteil
DWS Top DividendeAktien Weltweit 
Comgest Growth EuropeAktien Europa 
Janus Global Life Sciences Fund Aktien Gesundheit5 %
Swisscanto Selection EnergyAktien Energie5 %
Fidelity South East AsiaAktien Asien20 %
FvS Bond OpportunitiesAnleihen Unternehmen15 %
F&C Global Convertible Bond AWandelanleihen10 %
Edmond de Rothschild Emerging BondsAnleihen Schwellenländer10 %
Man AHL Trendalternative Investments10 %

Fondschart
Comgest Growth Europe Acc

wichtiger Hinweis:
Dieser Bericht dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Sonntag, 15. März 2015

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird seit 01.01.2015 nun automatisch von den Banken an die Finanzämter weitergeleitet. Die Bankkunden wurden bereits seit Anfang vergangenen Jahres von den Instituten brieflich über die Änderungen informiert. Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und die in Deutschland steuerpflichtig sind. Dazu wird den Banken Ihre Religionszugehörigkeit einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt.

Änderung führte zu vermehrten Kirchenaustritten
Offenbar wurden die Schreiben der Banken von vielen Verbrauchern missverstanden, den die Anzahl der Kirchenaustritte stieg in diesem Informationszeitraum bei beiden großen Konfessionen deutlich an. Es handelt sich jedoch bei der Änderung weder um eine neue Steuer oder eine Kirchensteuererhöhung. Es wurde lediglich das Einzugsverfahren automatisiert und für die Bankkunden vereinfacht. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird erst fällig, wenn die Zinsgewinne des angelegten Kapitals die Freibeträge bei Ledigen von 801,00 Euro und bei Verheirateten 1.602,00 Euro überschreiten. Erst ab diesen Beträgen wird dann eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent vom Staat erhoben und automatisch abgeführt.

Höhe der monatlichen Kirchensteuer nach ausgewähltem Einkommen und Steuerklassen im Jahr 2014

Grundlage der Besteuerung ist seit 2009 gleich geblieben
Diese Steuerpflicht in dieser Form besteht bereits seit dem 01.01.2009 und ist nicht neugestaltet worden. Bisher wurde erst bei der Steuererklärung die richtige Besteuerung vorgenommen. Nun wird wie bei der Lohnsteuer erst einmal die Kapitalertragsteuer voraus gezahlt und im nachhinein bei der Steuererklärung angepasst. Wer weniger Zinsgewinne erwirtschaftet als bis zur Grenze der Freibeträge, zahlt darauf natürlich auch keine Steuer. Zuviel bezahlte Kirchensteuer wird über die Einkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet.

Dem automatischen Verfahren kann auch widersprochen werden
Den Banken wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit dem neuen Verfahren verschlüsselt mitgeteilt, inwieweit der Kontoinhaber Mitglied einer steuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft in Deutschland ist. Die Finanzämter leiten daraufhin an die entsprechende Religionsgemeinschaft die fällige Kirchensteuer weiter. Bisher war dafür eine gesonderte Zustimmung nötig, die durch das neue Verfahren entfällt. Wenn Kirchenmitglieder das automatisierte Verfahren ablehnen möchten, können sie ihm schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden wie bisher die Zinsgewinne über die Steuerklärung von den Finanzämtern nachversteuert.

Dienstag, 10. März 2015

Kündigung eines Bausparvertrages sorgfältig prüfen

Zur Zeit bringen Geldanlagen wie Tages- oder Festgeld kaum eine Rendite. Dies ist anders bei Verträgen, die vor Jahren abgeschlossen wurden. Dort bekommt man immer noch die vereinbarten hohen Zinsen. Für die Anbieter werden diese Altverträge immer mehr zu einer Belastung und versuchen deshalb, sich von den gutverzinsten Altverträgen zu trennen.

Bausparkassen kündigen derzeit massiv
Die großen Bausparkassen haben in den vergangenen Wochen Zehntausende Bausparverträge gekündigt. Denn alte Bausparverträge bringen den Sparern zum Teil noch Zinssätze von bis zu 4 Prozent. Für die Anbieter wird dies aber zu einer wachsenden Belastung, denn sie können dies nicht mehr gegenfinanzieren. Aus Sicht der Bausparkasse bleibt da nur die Kündigung solcher Altverträge. Hauptsächlich betroffen sind Verträge, die die Bausparsumme erreicht oder sogar überschritten haben.

Stand Bausparverträge 2009

Kunden können Ombudsmann anrufen
Es gibt für diese Fälle derzeit keine eindeutige Rechtslage. Als Kunde muss man eine Kündigung aber nicht klaglos hinnehmen. Als Kernfrage geht es darum, ob man einen Anspruch auf ein Darlehen hat. Aus Sicht von Experten ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, ob Sie Ihre Bausparsumme erhöhen dürfen, ohne die Zustimmung der Bausparkasse einzuholen. Durch eine Erhöhung der Bausparsumme kann möglicherweise erreicht werden, dass der Vertrag nicht mehr zuteilungsreif ist. Als andere Möglichkeit kann man sich auch an den zuständigen Ombudsmann zu wenden. Doch auch die Schlichter entscheiden nicht immer zugunsten der Kunden. Sollte dies der Fall sein, kann man als Betroffener aber immer noch der Rechtsweg einschlagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder die Kosten eines Verfahrens übernehmen kann, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Die meisten Fälle enden dann mit einem Vergleich, bei dem die Betroffenen mehr Geld von den Anbietern zugesprochen bekommen.

Donnerstag, 19. Februar 2015

So günstig war Baugeld noch nie

Wer dieser Tage eine Immobilie finanzieren möchte, zahlt für sein Darlehen in Deutschland so wenig Zinsen wie noch nie. Und da das Eigenheim in der Prioritätenliste der Bundesbürger nach wie vor ganz weit oben steht, ist die Gelegenheit jetzt besonders günstig, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Wie lange das Baugeld so günstig bleibt, hängt hauptsächlich von der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ab.

In 2014 fast 1 Prozent gefallen
Allein seit Jahresbeginn 2014 sind die Zinsen um weitere 0,9 Prozentpunkte gefallen. Vergleicht man die Zinssätze mit denen, wie in den Jahren 2004 oder 2005 finanziert wurde, musste der Immobilienkäufer seinen Kredit in der Regel zu einem Zinssatz zwischen 4 und 4,5 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung aufnehmen. Heute erhalten Immobilienkäufer ein solches Darlehen für unter 2 Prozent Zinsen. Selbst Darlehen mit 20-jähriger Sollzinsbindung sind schon für 2,5 Prozent zu haben. Da 2004 oder 2005 meist eine Zinsbindungslaufzeit von 10 Jahren vereinbart wurde, ist für viele Immobilienbesitzer jetzt eine günstige Zeit, dass Restdarlehen günstig neu zu verhandeln.

Bauzinsen 1995 bis 2014

Lange Laufzeiten bringen Kalkulationssicherheit
Nur keine Bindungsängste, denn auch lange Laufzeiten bieten viel Flexibilität. Experten schwärmen derzeit geradezu von langen Zinsfestschreibungen. In einem derartigen Zinstief ist es schon fast Pflicht, Baukredite für eine möglichst lange Zeit von 15, 20 oder sogar 30 Jahre abzusichern. Das gilt umso mehr, als das der Darlehensnehmer trotz der langen Sollzinsbindung seine Baufinanzierung nach 10 Jahren mit sechsmonatiger Kündigung ganz oder teilweise zurückzahlen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kündigung nicht punktgenau nach 10 Jahren erfolgen muss, sondern sie ist jederzeit zwischen dem elften und dem vereinbarten Zinsbindungsende (z.B. 20 Jahren) möglich. So kann ein Darlehensnehmer während der gesamten Finanzierungszeit praktisch in keine Hochzinsphase kommen.

Eine hohe Anfangstilgung sollte sein
Den größten Spareffekt erzielen Darlehensnehmer jedoch mit einem hohen Tilgungssatz. Bei einem Darlehen über 200.000 Euro reduziert eine um zwei Prozent höhere Tilgung, also drei statt einem Prozent, die Restschuld nach 15 Jahren um circa 70.000 Euro. Dies kann alternativ zur direkten Tilgung bei der Bank, auch in einem Geldanlagekonto investiert werden, so dass man nach 15 Jahren durch den Zinseszinseffekt eine noch niedrigere Restschuld erzielt. Und sollte es wirklich einmal zu einem finanziellen Engpass kommen, bieten heute viele Finanzierungsinstitute einen kostenfreien Tilgungssatzwechsel an.

Hier können Sie Ihre Baufinanzierungskonditionen vergleichen.