Freitag, 24. Mai 2013

Welche Krankenkasse ist für Selbstständige die richtige

In Deutschland gibt es seit dem Neunzehnten Jahrhundert die Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen. Wer über der Bemessungsgrenze verdient, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Selbständige haben diese Möglichkeit der Auswahl ohne eine Einkommensgrenze.

Gesetzliche Krankenkassen für Selbständige
Selbständige, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Dazu müssen allerdings einige gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllt werden. Der selbständige Versicherte muss vor der Beendigung der Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang pflichtversichert gewesen sein, oder die letzten 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Dies gilt jedoch nur für Personen, die eigenständig pflichtversichert waren. Eine Versicherung über den Ehepartner oder die Eltern zählt in diesem Sinne nicht. Ebenso ist zu beachten, dass die Anmeldung für die freiwillige gesetzliche Versicherung bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Pflichtversicherung erfolgt sein muss.

Mindesteinkommen wird zu Grunde gelegt
Selbständige werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mit einem angenommenen monatlichen Einkommen von 2.021,25 Euro eingestuft. Für dieses Einkommen werden die Beiträge berechnet, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter diesem Betrag liegt. Eine Ausnahme stellen hier die Selbständigen, die einen Gründungszuschuss beziehen. Hier wird der Verdienst nur mit 1.347,50 Euro angesetzt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen die einzige Berechnungsgrundlage für den Beitrag.

Wechsel in eine private Krankenversicherung

Möchte man sich als Selbständiger in einer privaten Krankenkasse versichern, so ist dieser Wechsel zu jeder Zeit möglich. Dabei wird die Zeit, die man in der gesetzlichen Versicherung war, auf anfallende Wartezeiten in der privaten Krankenkasse angerechnet. Man sollte dabei beachten, dass sich der Beitrag bei den privaten Krankenversicherungen nach Alter, Gesundheit und Leistungspaket bemisst. So lohnt sich der Wechsel hauptsächlich für junge, gesunde Personen, da sie mit einem niedrigen Beitrag bei guten Leistungen rechnen können. Bei den Leistungen kann man sich Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung auswählen und je nach Tarif gibt es auch für Zahnersatz hohe Erstattungsbeträge. Auch eine weltweite Abdeckung ist möglich, was besonders für Selbständige interessant ist, die oft im Ausland zu tun haben. Nimmt man die Leistungen nicht in Anspruch, kann man immer wieder mit Beitragsrückerstattung rechnen. Wer Familie hat, muss jedoch bedenken, dass jedes Familienmitglied eigene Beiträge zahlt. Auch gibt es keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten, die über sechs Wochen andauern, oder während der Schwangerschaft.

Ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse will wohl überlegt sein. Beide Krankenkassen bieten Vorteile. Die individuelle Lebenssituation des Versicherten sollte bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt werden. Hat der Selbständige einmal den Wechsel in die private Krankenversicherung unternommen, ist es fast unmöglich, wieder in die GKV zurückzukehren.

Montag, 13. Mai 2013

Bei der Steuererklärung sparen

Bis zum 31. Mai 2013 muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für 2012 beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90% aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 800 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist. Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.

Besondere Regelungen für Selbständige und Belege
Selbständige, die über 8.004 Euro pro Jahr eingenommen haben sind zur Erklärung beim Finanzamt verpflichtet. Diese Pflicht entfällt nur, ist das Einkommen weitaus geringer als 8.004 Euro und kann auf Anfrage vom Finanzamt belegt werden. Anleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der Depots in der Steuererklärung entbunden. Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden, wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer abgeführt hat. Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.

Die Steuererklärung richtig ausfüllen
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.

Wer die Steuererklärung gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater hinzuziehen.  Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2012 verlängert sich dadurch bis zum 31. Dezember. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte sich darüber auch freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich wieder herausrücken muss.

Montag, 6. Mai 2013

Pflegevorsorge - Mit Zulage vom Staat

Private Zusatzversicherungen für den Pflegefall werden seit 2013 gefördert. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat und mind. 600 EUR mtl. Pflegegeld in Pflegestufe III, gewährt der Staat eine Zulage von 5 EUR. Ab sofort bieten die privaten Krankenversicherer eine preiswerte Basisabsicherung. Die Versicherungsunternehmen, welche diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen und es dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.

War kann die Förderung nutzen
In Deutschland sind aktuell über 2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 soll diese Zahl auf 5 Millionen steigen. Weiterhin sind 1,1 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Seit 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde der sogenannte „Pflege-Bahr" ins Leben gerufen. Das bedeutet, dass der Staat private Pflegeversicherungen mit 5 EUR pro Monat (60 EUR im Jahr) bezuschusst. Förderberechtigt ist jeder gesetzlich- oder privat Pflegepflichtversicherte, der über 18 Jahre alt und bei Abschluss nicht pflegebedürftig ist.

Welche Leistung erhält man
Es wird in folgende Pflegestufen unterschieden:

  • Pflegestufe 0
  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3

Die Höhe der Leistungen in den einzelnen Pflegestufen unterscheiden sich bei den von den Krankenversichern angebotenen Tarifen.  Lediglich die Pflegestufe 3 ist bei allen Versicherern gleich, da die Höchstleistung durch das Förderungsgesetz fest gelegt ist. Es ist deshalb ratsam, mehrere Vorschläge einzuholen und vor Vertragsabschluss miteinander zu vergleichen.

Werden auch bereits bestehende Verträge gefördertBereits bestehende private Verträge sind von der Förderung weitgehend ausgenommen. Es sei denn, ein „Altvertrag“ entspricht den neuen Fördervoraussetzungen. In diesem Falle kann ein Anspruch auf Förderung geprüft werden. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine steuerlichen Vorteile.

Mehr über das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Mehr über die Pflegeversicherung in Deutschland.