Montag, 24. Juni 2013

Erinnerungen an die Goldgräberstimmung an der Börse

Anleger erinnern sich noch heute mit Grausen an die "New Economy" und den Neuen Markt an der Börse, welcher im März 1997 eröffnet und bereits im Juni 2003 wieder geschlossen wurde. Der Neue Markt ist Geschichte, nicht aber, ohne vorher Milliarden verschlungen und an der Börse Angst und Schrecken verbreitet zu haben. Der 10. März 1997 ist für viele Privatanleger ein denkwürdiger Tag. Während in Frankfurt die Sektkorken knallten und der Neue Markt mit dem Mobilcom-Börsengang eröffnet wurde, steuerten Anleger direkt und ohne es zu ahnen auf den Verlust ihrer Investitionen und den Ruin zu.

Schneller Reichtum durch ungebremstes Wachstum
Schon nach kurzer Zeit waren zahlreiche Unternehmen notiert. Bereits nach 2 Jahren an der Börse gab es 73, nach 3 Jahren 266 und im Jahr 2001 schon 337 Unternehmen auf dem Neuen Markt. Die Anzahl der ehemals 5,7 Millionen Anleger vervielfachte sich und erreichte 2001 den Höchststand von fast 12,9 Millionen Aktionären. Im Jahr 2002 feierte der Neue Markt noch immer mit positiver Überzeugung sein 5. Jubiläum und verkündete stolz aus Frankfurt, dass die Begeisterung für die Börse auch bei Kleinanlegern immer stärker wächst und sich eine breite Bevölkerungsschicht für Aktien interessiert.

Das Milliardengrab wurde geschaufelt
Durch enorme Kursrallys geriet der neue Markt schnell als Zockermarkt in Verruf und es fiel auf, dass Bilanzen nicht stimmten, viel zu aufgeblasen präsentiert wurden und die "New Economy" auch mit Kursbetrug arbeitete. Der Leidtragende war der kleine Aktionär, der durch diesen Markt sein Hab und Gut verlor und aufgrund seiner Wünsche zum schnellen Gewinn unwiderbringliche Verluste generierte. Die Brüder Haffa, Ikonen des Neuen Marktes gestanden die gefälschten Bilanzen ihrer Medienfirma EM.TV ein und standen letztendlich vor Gericht. Der Münchner Telematik-Spezialist Comroad hatte fast seine gesamten Umsätze erfunden. Da auch strengere Regeln nicht halfen, zog die Deutsche Börse die Reißleine. Die Schließung des Marktes wurde im Jahr 2002 fixiert und wurde für viele Anleger zum Gegenteil ihrer Erwartungen von Reichtum.

Der Neue Markt hat auch positives hinterlassen
Die Idee des Börsensegments war gut. Es sollten sich rasch wachsende Mittelständler besser mit Risikokapital versorgen können.  Vor allem für die damals aufsteigenden Branchen Umwelttechnik, Telekommunikation, Biotechnologie und Multimedia. Viele der damals in der Euphorie des Neuen Marktes an die Börse gekommenen Unternehmen, haben dauerhaft den Kurszettel verlängert. Die gesetzten Standards waren und sind auch heute in Europa noch beispielhaft und es wurden breite Bevölkerungskreise für das Thema Aktien begeistert.

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Sonntag, 16. Juni 2013

Was ist der Progressionsvorbehalt?


Der Progressionsvorbehalt ist eine gesetzliche Regelung. Er legt fest, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können. Trotz Steuerfreiheit bestimmter Erträge kann es aufgrund dieses Gesetzes zu einer erhöhten Steuer kommen. Das steuerfreie Einkommen wird zum zu versteuernden Einkommen hinzu gezählt. Der Gesamtbetrag ist maßgebend für den Steuersatz, der vom Finanzamt angesetzt wird. Dieses Steuergesetz gilt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern.

steuerfreie Einnahmen erhöhen den persönlichen SteuersatzWer sich zu seinen Einkünften etwas hinzu verdient, für den ergibt sich durch die Progression ein höherer Steuersatz. Auch steuerfreie Einnahmen können diesen erhöhen. Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte sind nach dem Einkommensteuergesetz, § 32b, zwar steuerfrei. Zur Ermittlung des Steuersatzes werden diese aber mit berücksichtigt. Zu diesen steuerfreien Einkünften zählen Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kurzarbeiter-, Übergangs- und Überbrückungsgeld. Ebenfalls dazu gehören Altersübergangsgeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe, Verdienstausfallsentschädigungen, Vorruhestandsleistungen sowie Winterausfallgeld. Nicht vom Progressionsvorbehalt betroffen sind Zusatzentgelte aus einem Ein-Euro-Job, Wohngeld, das Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung sowie Wohngeld.

häufig Steuernachzahlung durch Progressionsvorbehalt 

Mit dem Progressionsvorbehalt sollen auch Steuerzahler, die wirtschaftlich besser gestellt sind, gleich hoch besteuert werden. Erzielt eine Person in einem Jahr steuerpflichtige Einkünfte, so gilt zum Beispiel ein Steuersatz von 32 Prozent. Die Person B erhält dasselbe Einkommen, welches aus steuerpflichtigen und steuerfreien Beträgen besteht. Der Steuersatz läge somit unter 32 Prozent. Person B hätte also netto mehr in der Tasche als Person A, obwohl das Bruttoeinkommen dasselbe ist. Allerdings gibt es den Progressionsvorbehalt, aufgrund dessen wird diese ungleiche Behandlung aufgehoben. Die steuerpflichtigen und steuerfreien Beträge werden bei der Berechnung des Steuersatzes zusammengezählt. Somit ergibt sich für Person B ein höherer Besteuerungssatz. Dieser gilt allerdings nur für das steuerpflichtige Einkommen. Indirekt tritt also eine Mehrbelastung durch die steuerfreien Nebeneinkünfte ein.

Progressionsvorbehalt berechnen
Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet im Internet einen Rechner an, mit dem jeder seine Mehrbelastung als Folge des Progressionsvorbehalts genau ermitteln kann.
Direkt zum Progressionsvorbehalt-Rechner gelangen Sie über diesen Link http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung.
Der umgekehrte Effekt, der negative Progressionsvorbehalt, tritt ein, wenn der Steuerzahler Abzugsbeträge oder steuerliche Verluste im Ausland geltend machen kann. Der Steuersatz, der vom Finanzamt angesetzt wird, verringert sich.

Montag, 10. Juni 2013

Hausrundgang online - Wie sicher ist ihr Haus?

Wer ein Haus hat, sollte alle Risiken bedenken, die auftreten könnten um sich richtig versichern zu können. Denn nicht alle möglichen Schäden sind von der Versicherung gleich mit berücksichtigt. Im Zeitalter der Technik und des Internets kann sich ein jeder durch ein virtuelles Haus darüber informieren, an was er denken sollte. Typische Schäden und Wettereinflüsse könnten öfter auftreten als man denkt.

Typische Schäden
Nutzwärmeschäden, Überspannung, Brand und Glasbruch zählen zu den am häufigsten aufkommenden Schäden, bei denen sich der Hausbesitzer auf jeden Fall absichern sollte. Diebstahl und Vandalismus gehören mit dazu, an was Sie denken sollten. Auch Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm und Hagel sind im Regelfall bei der Hausratversicherung inbegriffen. Sollte aber überprüft werden.

Absichern
Nicht nur mit der richtigen Versicherung steht man auf der sicheren Seite. Viel mehr gilt, lieber das Haus sicherer gestalten, als Schäden in Kauf zu nehmen. Vor allem wer Kinder hat, sollte sein Haus mit kleinen Extras versehen. Fensterschlösser, Fingerklemmschutz, Herd und Ofenschutz, Schutzgitter und Steckdosenschutz sollten besonders bei Kleinkindern mit in der Planung stehen. Um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Doch auch sich selbst sollte man schützen. Durch Alarmanlagen, Türsicherung, Brand- und Rauchmelder. Ein Feuerlöscher gehört zudem in jedes Haus.

Fazit
Wer sich im vornherein absichert, durch die richtige Versicherung und die Vorsorge im Haus, kann im Schadenfall damit rechnen von der Versicherung Geld zu bekommen, um alle Schäden beseitigen zu können.

Typische Wohngebäude- und Hausratschäden demonstriert die AXA Versicherung mit einem virtuellen Haus. Damit möchte der Versicherer auf Risiken aufmerksam machen und praktische Tipps zur Prävention geben. Das virtuelle Gebäude mit Garten kann rund um die Uhr auf www.axa.de/virtuelleshaus besichtigt werden. Es ist ein empfehlungswertes Tool, unabhängig davon, wo man versichert ist.

Dienstag, 4. Juni 2013

Von Tagesgeld bis Fonds - Welche Anlageform lohnt sich

Wo ist das Geld sicher und die Rendite gut oder wie kann man am besten sparen, wenn man jeden Monat nur kleine Beträge beiseite legen kann? Man muss jeden Einzelfall prüfen, um zu wissen was sich rechnet und was nicht. Man sollte auf jeden Fall auf eine unabhängige Beratung setzen. Denn für wen sich welche Sparanlage eignet, ist von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, dem Familienstand, der Zeit bis zum Ruhestand und vom Sparziel abhängig. Ein Überblick über die verschiedenen Sparformen:

TagesgeldkontoFür kurzfristige Rücklagen bis zu einem Jahr ist das Tagesgeldkonto zu empfehlen. Hier können schnell und flexibel Geldbeträge angelegt werden und ohne Kündigungsfristen täglich wieder abgerufen werden. Bei der Auswahl der Institute sollte man nicht auf den besten Top-Zins einer nicht so bekannten Bank setzen, sondern auf Institute mit deren Namen man etwas anfangen kann und auch im Einlagesicherungsfonds sind. Sinnvoll ist ein Betrag von ca. 3 Nettogehältern. Höhere Beträge sollten in andern Anlageformen investiert werden, da sich die Zinsen beim Tagesgeld derzeit unter der Inflationsrate befinden und man mittelfristig einen Kaufkraftverlust erleidet. Im folgenden Vergleichsrechner  können Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.



BanksparpläneBeim Banksparplan wird monatlich ein fester Betrag angelegt und meistens mit einer vereinbarten Laufzeit. Die Zinsen sind meist so gestaltet, dass sie mit der Dauer des Vertrages ansteigen. Banksparpläne sind für sehr sicherheitsorientierte Anleger und auch für ältere Arbeitnehmer eine gute Option. Ein Riester geförderter Banksparplan kann sich auch mit 55 noch lohnen, denn man hat noch eine Ansparphase von 10 - 12 Jahren vor sich. Aufgrund der Niedrigzinsen muss hier auch der Kaufkraftverlust im Auge behalten werden.

Lebens- und RentenversicherungVersicherungen sind keine Sparanlage, sondern sie dienen der Absicherung. Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen. Man sollte Alters- und Risikovorsorge voneinander trennen. Für die Absicherung im Todesfall  wählt man eine Risikolebensversicherung und für die Altersversorgung eine Rentenversicherung. Die Rentenversicherung sollte als Grundversorgung gesehen werden und die Beiträge sollten nicht zu hoch angesetzt werden. Ein paralleler Fondssparplan bringt mehr Flexibilität und kann in finanziell angespannten Situationen dafür genutzt werden, über einen Auszahlplan die Beitragszahlung für die Rentenversicherung aufrecht zu erhalten.

Betriebliche AltersvorsorgeWer in der privaten Wirtschaft beschäftigt ist, sollte über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und man erzielt dadurch einen positiven steuerlichen Effekt. Die Einzahlung erfolgt steuerfrei und erst bei der Auszahlung im Rentenalter erfolgt die Besteuerung der Auszahlung. Im Rentenalter ist der Einkommensteuersatz dann im Regelfall geringer. Es gibt jedoch Bemessungsgrenzen, wie hoch die geförderten Beiträge sein dürfen. Eine Übersicht der aktuellen Beträge finden Sie hier.

Wenn man den Arbeitgeber wechselt, hat man 3 Optionen:
- Übertragung auf den neuen Arbeitgeber
- Übertragung ins private Vermögen
- Beitragsfreistellung

Riesterrente und RüruprenteTrotz aller Kritik kann Riester für bestimmte Zielgruppen eine Möglichkeit sein, um fürs Alter vorzusorgen. Riestern lohnt sich vor allem wegen der staatlichen Zulagen, denn ein Single erhält jährlich 154 Euro. Bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro können zudem noch Steuern gespart werden. Die Zulagen erhöhen sich mit jedem Kind um 185 bis 300 Euro. bei Berufsanfängern gibt es zusätzlich noch einen einmaligen Bonus von 200 EUR.
Man sollte jedoch auf einen Riester-Banksparen oder Riester-Fondssparplan setzen, da bei einer Riester-Rentenversicherung die Abschlusskosten sehr hoch sind.

Die Rürup-Rente wird gerne von Steuerberatern empfohlen, um Steuern zu sparen. Es handelt sich jedoch nur um eine private Rentenversicherung und es sollten nicht aus steuerlichen Erwägungen zu große Beitragsvolumen in diese Vertragsform fließen, den die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich.

Bei beiden Vertragsformen sollte man sich vor Abschluss eines Vertrages, durch eine unabhängige Beratung die Vor- und Nachteile aufzeigen lassen.

Aktien und FondsWer mittel- und langfristig einen Vermögensaufbau erreichen möchte, sollte über ein Aktiendepot nachdenken. Über einen längeren Zeitraum bieten Aktien die besten Renditechancen. Für eine gesunde Risikostreuung sind Aktienfonds zu empfehlen. Bei größeren Anlagebeträgen sind dann auch einzelne Titel sinnvoll. Zu empfehlen sind Fonds, die ein breites Spektrum internationaler Märkte abdecken. Durch Umschichtungen in andere Fondsklassen, wie Geldmarkt-, Renten- oder Mischfonds, können Gewinne abgesichert werden und turbulente Zeiten an den Börsen überbrückt werden.
Indexfonds (sogenannte ETFs) werden gerne als kostengünstige Anlagen angeboten, die Börsenindizes wie z.B. den DAX abbilden. Diese Fonds sollten jedoch nur von Anlegern genutzt werden, die sich permanent um ihre Anlagen kümmern. Den hier muss für eine gute Rendite häufig umgeschichtet werden. Auch sollte eine ausreichende Marktkenntnis vorhanden sein, um die Anlagen richtig auszuwählen.