Dienstag, 27. August 2013

Welche Versicherung zahlt bei Gewitterschäden

Im Sommer richten Hitzegewitter regelmäßig zahlreiche Schäden an. Es gibt zertrümmerte Autoscheiben, zerstörte Hausdächer, umgestürzte Bäume oder überflutete Keller. Hier finden Sie einen kleinen Wegweiser, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und wo das Risiko für Sturm- und Hagelschäden am größten ist.

Für Schäden gibt es mehrere UrsachenWenn durch heftige Gewitter schwere Schäden entstehen, gibt es dafür verschiedene Ursachen. Durch Stürme können Bäume entwurzeln oder Äste abbrechen, was eine Gefahr für Autos und Häuser ist. Hagelkörner zerbeulen das Autoblech, treffen auf Fassaden oder Glasscheiben und beschädigen diese. Durch Blitze werden Überspannungsschäden an Elektrogeräten verursacht. Bei Sturmschäden ist zu beachten, dass die Windgeschwindigkeit mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h) betragen muss. Wenn man sich über die Windstärke unsicher ist, kann man beim Wetteramt nachfragen.

Es gibt keine Sicherheit, dass man von solchen Unwettern verschont wird. Gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden kann man sich versichern und je nachdem was beschädigt wurde, leisten unterschiedliche Versicherungen – ein Überblick:

 Was wurde beschädigt?  Welche Versicherung leistet?
 Autos Hagel-, Blitz- und Sturmschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Wenn die Scheiben kaputt sind oder das Blech verbeult ist, werden die Reparaturkosten in voller Höhe, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes erstattet. Die Schäden am Auto, welche durch ein Unwetter entstanden sind, sollten vom Fahrzeughalter mit einer Kamera dokumentiert werden. Die Schadenmeldung sollte innerhalb einer Woche beim Versicherer vorgenommen werden. Es gibt keine Rabattrückstufung und die Reparaturkosten dürfen den Zeitwert nicht übersteigen. Dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und es wird der Zeitwert für die Ersatzbeschaffung erstattet.
 Gebäude und Hausrat Egal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Hagelkörner in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Bei einer Überschwemmungen oder Rückstau durch Starkregen, ist für den Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung notwendig.
 Feld und Ernte Gegen Hagelschäden können Landwirte oder Winzer ihre Felder und Weinlagen versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt, was in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen entspricht. Im Jahr 2012 zahlten die Hagelversicherer 110 Millionen Euro für Ertragsausfälle aus – ein Betrag, den die versicherten Landwirte und Winzer auch in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich erhalten haben. In den Jahren 2008, 2009 und 2011 waren es sogar 150 Millionen Euro pro Jahr.
  Quelle: GDV

Schäden im Winter durch Sturm und im Sommer durch HagelSturm und Hagel treten saisonal sehr unterschiedlich auf. Im Winter verursachen vor allem Stürme schwere Schäden und im Sommer treten die schweren Schäden vermehrt durch Hagelereignisse auf. Unabhängig von der Jahreszeit kann man auf der Deutschlandkarte des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erkennen, in welchen Regionen Stürme und Hagelschauer statistisch gesehen am häufigsten auftauchen. Hier sollte man seinen Versicherungsschutz ausreichend gestalten.

 GDV-Risikozonen-Sturm-Hagel-Infografik


Donnerstag, 22. August 2013

Neues Gesetz erlässt Nichtversicherten den „Strafbeitrag“

Am 01.08.2013 trat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die private Krankenversicherung (PKV). In bestimmten Fällen „soll“ es in der GKV zum Erlass von Beitragsschulden führen. Darüber hinaus werden die Säumniszuschläge der GKV von ehemals 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt und in der PKV wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.

Für die private Krankenversicherung hat dies folgende BedeutungBisher mussten Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind und trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit dem 1.1.2009) noch keinen Vertrag abgeschlossen hatten, einen einmaligen Prämienzuschlag (auch Strafbeitrag genannt) zahlen. Dieser orientierte sich an der Höhe des nicht gezahlten Beitrags und der Dauer der „Nichtversicherung“. Nun wird denjenigen, die bis zum 31.12.2013 einen Krankenversicherungsvertrag abschließen, dieser Strafbeitrag erlassen. Wer sich allerdings bereits nach einer Versicherungslücke wieder um einen Vertrag bemüht und einen Strafbeitrag gezahlt hat, geht scheinbar „leer“ aus. Denn zurück gibt’s eher nichts. Gerechtigkeit sieht anders aus und es kann sinnvoll sein, noch etwas zu beobachten, ob es dabei bleibt.

Einführung eines Notlagentarif für säumige PKV-VersicherteVon allen PKV-Unternehmen wird ein neuer Notlagentarif für säumige Versicherte eingeführt. Seit 2009 werden Beitragsschuldner nach 12 Monaten Rückstand in den damals eingeführten Basistarif überführt, was oft zunächst zu noch höheren Beiträgen und Schulden führte. Die Betroffenen sollen in Zukunft und auch rückwirkend in den deutlich günstigeren Notlagentarif umgestellt werden, um den Abbau von Beitragsschulden und die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif zu erleichtern und zu stärken. Der Notlagentarif soll einen reduzierten Leistungsumfang beinhalten, in dem vor allem die Akutversorgung sichergestellt wird. Die Umstellung erfolgt nach Abschluss eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens.

Der bestehende Vertrag ruht währenddessen. Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Beitreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im Ursprungstarif fortgesetzt.

Leistungen des Notlagentarifs:Der Notlagentarif sieht im Wesentlichen nur Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor.

Beiträge des Notlagentarifs:Die Prämie des Notlagentarifs fällt voraussichtlich im Vergleich zu den bisherigen Prämien niedriger aus. Dies wird insbesondere dadurch möglich, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden auch zur Beitragsreduzierung verwendet. Beitragsschuldner werden somit vor weiterer Überschuldung geschützt und sind somit eher in der Lage, Ihre Beitragsschulden auszugleichen. Dies führt unter dem Strich zu einer deutlichen Entlastung der Versicherungsgemeinschaft.

Versicherte, die sich bereits im Ruhen der Leistung befindenDas neue ,,Notlagentarif-Gesetz" hat vielfältige Auswirkungen, so dass Details für die praktische Umsetzung zum größten Teil noch zu klären sind. Personen die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Leistungsruhe befinden, gelten ab Beginn dieser Leistungsruhe rückwirkend im Notlagentarif versichert, wenn der Tarifbeitrag des Notlagentarifs niedriger ist und der Rückwirkung nicht widersprochen wird. Für diese Personen wird rückwirkend ab Beginn der Leistungsruhe die Beitragsschuld auf das Beitragsniveau des Notlagentarifs abgesenkt.

Weitere Informationen sowie ein paar nützliche Fallbeispiele finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit


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Dienstag, 20. August 2013

Kapitalanlagen für die Altersvorsorge


Wie der irische Nobelpreisträger und Schriftsteller George Bernard Shaw hätte feststellte, geht sparen immer mit einem Handel einher. Doch handelt man nicht mit anderen Menschen, sondern schließt einen Handel für seine Zukunft und sorgt dafür, das man den Lebensabend ohne finanzielle Einbußen beschließen kann. Bei George Bernard Shaw hätte war diese Aussage nicht nur eine These, da er selbst im Wohlstand 94 Jahre alt wurde. Auch in der heutigen Zeit ist sparen wichtig und bekommt sogar noch größere Bedeutung, da die staatliche Rente zur Altersvorsorge nicht ausreicht und eine private Vorsorge die einzige Chance ist, der Altersarmut zu entgehen und den wohlverdienten Ruhestand im Wohlstand zu genießen.

Mehr aus dem eigenen Geld machen
Damit der Handel gelingt und das Geld, welches man für den Ruhestand ansparen möchte auch Zinsen bringt, benötigt man starke Handelspartner. Ob im eigentlichen Sinne von Sparen, wie beispielsweise mit einem Sparbuch oder einem Banksparplan, aber auch mit nutzungsgebundener Vorsorge, wie etwa einer privaten Rente oder einem Bausparvertrag, aber auch mit dem Kauf von Immobilien oder der Anlage in Sachwerte, kann jeder für den Lebensabend vorsorgen und auch mit geringem Einkommen eine Möglichkeit zum gewinnbringenden Sparen nutzen. Damit Sie wirklich sicher und rentabel sparen oder anlegen, sollten Sie das magische Dreieck kennen. Dieses setzt sich aus Rentabilität, also dem Wertzuwachs, der Sicherheit und Verfügbarkeit des Geldes zusammen. Welche Sparform Sie wählen, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen an das magische Dreieck ab und kann obendrein gezielt zu Ihrer Risikobereitschaft gewählt werden. An der Börse oder bei Investitionen in Fonds können Sie hohe Rendite erzielen, gehen aber auch ein höheres Risiko ein als mit einem Sparbuch oder Tagesgeld, über das Sie jederzeit verfügen, dafür aber nur niedrige Zinsen erhalten können.

Mit entsprechender Vorsorge wird der Ruhestand lebenswert
Bei allen Produkten zur gezielten Altersvorsorge, vereinbaren Sie einen Termin zur Auszahlung. Pünktlich zum Ruhestand erhalten Sie das Geld aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, sowie aus dem auf diesen Zeitpunkt festgelegten Sparplan. Sie können sich in dem Fall für Einmalzahlungen, oder auch für eine monatliche Ausschüttung der vereinbarten Summe inklusive der Zinsen entscheiden. Sollten Sie eine Einmalzahlung veranlassen, spielt auch die weitere Verwaltung des Geldes eine wichtige Rolle. Wollen Sie bis zum Lebensende eine garantierte Sicherheit auf eine monatliche Rente, sind Sie mit einer Leibrentenversicherung gut beraten. Für alle Wünsche und Vorstellungen gibt es den passenden Sparplan, mit dem die Lebensqualität im Rentenalter problemlos erhalten bleibt.

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Montag, 12. August 2013

Was ist eine Insolvenz?

In den Nachrichten wird öfters von einer Insolvenz geredet, oftmals in Verbindung mit großen Unternehmen. Doch was bedeutet Insolvenz eigentlich genau?
Wenn eine Firma über einen längeren Zeitraum kein Geld mehr hat, dann hat es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Laut des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands gibt es in diesem Bereich jedoch folgende Regel: Wer seine aktuellen Zahlungsverpflichtungen, nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen mindestens zu 90 Prozent begleichen kann, der gilt als zahlungsunfähig und hat daher die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Zusätzlich dazu muss dieser Antrag auch gestellt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht und in Zukunft keine Besserung eintreten wird. Aber nicht nur Unternehmen können eine Insolvenz beantragen auch Schuldner haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn dann der Antrag gestellt wurde dann übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Führung aller unternehmerischen Tätigkeiten. Die Geschäftsführung darf auf diese Entscheidungen somit keinen Einfluss mehr nehmen. Manchmal besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann.

Betrieb kann auch weiterhin den Prozess beaufsichtigen
Der Betrieb behält in diesem Fall weiterhin die Kontrolle, allerdings übernimmt ein Sachverwalter die Beaufsichtigung des Prozesses. Die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen in der Regel Rechtsanwälte. Aber auch Buchhalter und Betriebswirte können für diese Aufgabe eingesetzt werden. Die örtlichen Amtsgerichte sind für den kompletten Ablauf zuständig. Diese werden in diesem Fall als Insolvenzgerichte bezeichnet. Den bestellten Verwalter des Amtsgerichtes werden dann bestimmte Vollmachten eingeräumt, so zum Beispiel die Kontogewalt.

Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Deren Aufhabe besteht auch darin, Vermögen zu sichten und die Bücher und Forderungen der Gläubiger an das Unternehmen oder die Firma zu überprüfen. Wenn allerdings nicht ausreichend Werte gefunden werden, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, dann endet es unverzüglich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Verwalter mit Abstimmung der Gläubiger um ein Sanierungskonzept kümmert oder Investoren sucht. Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht immer darin, die Gläubiger zu befriedigen. Und zwar indem der Erlös verteilt wird oder das Vermögen verwertet wird. Natürlich wird auch immer die Fortführung des Unternehmens geprüft, damit Jobs erhalten bleiben können. Meist endet ein Insolvenzverfahren in dem der vorhandene Besitz unter den Hammer kommt und die Firma aufgelöst wird.


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