In den Nachrichten wird öfters von einer Insolvenz geredet, oftmals in
Verbindung mit großen Unternehmen. Doch was bedeutet Insolvenz eigentlich
genau?
Wenn eine Firma über einen längeren Zeitraum kein Geld mehr hat, dann
hat es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu
stellen. Laut des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands gibt es in diesem
Bereich jedoch folgende Regel: Wer seine aktuellen Zahlungsverpflichtungen,
nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen mindestens zu 90 Prozent begleichen kann,
der gilt als zahlungsunfähig und hat daher die Möglichkeit eine Insolvenz zu
beantragen.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Zusätzlich dazu
muss dieser Antrag auch gestellt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine
Überschuldung droht und in Zukunft keine Besserung eintreten wird. Aber nicht
nur Unternehmen können eine Insolvenz beantragen auch Schuldner haben die
Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn dann der Antrag gestellt
wurde dann übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Führung aller
unternehmerischen Tätigkeiten. Die Geschäftsführung darf auf diese
Entscheidungen somit keinen Einfluss mehr nehmen. Manchmal besteht allerdings
die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung durchgeführt werden kann.
Betrieb kann auch weiterhin den Prozess
beaufsichtigen
Der Betrieb behält in diesem Fall weiterhin die
Kontrolle, allerdings übernimmt ein Sachverwalter die Beaufsichtigung des
Prozesses. Die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen in der Regel
Rechtsanwälte. Aber auch Buchhalter und Betriebswirte können für diese Aufgabe
eingesetzt werden. Die örtlichen Amtsgerichte sind für den kompletten Ablauf
zuständig. Diese werden in diesem Fall als Insolvenzgerichte bezeichnet. Den
bestellten Verwalter des Amtsgerichtes werden dann bestimmte Vollmachten
eingeräumt, so zum Beispiel die Kontogewalt.
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Deren Aufhabe
besteht auch darin, Vermögen zu sichten und die Bücher und Forderungen der
Gläubiger an das Unternehmen oder die Firma zu überprüfen. Wenn allerdings nicht
ausreichend Werte gefunden werden, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt
werden können, dann endet es unverzüglich.
Des Weiteren besteht die
Möglichkeit, dass sich der Verwalter mit Abstimmung der Gläubiger um ein
Sanierungskonzept kümmert oder Investoren sucht. Das Ziel des Insolvenzverfahrens
besteht immer darin, die Gläubiger zu befriedigen. Und zwar indem der Erlös
verteilt wird oder das Vermögen verwertet wird. Natürlich wird auch immer die
Fortführung des Unternehmens geprüft, damit Jobs erhalten bleiben können. Meist
endet ein Insolvenzverfahren
in dem der vorhandene Besitz unter den Hammer kommt und die Firma aufgelöst
wird.
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