Durch das Internet und die daraus entstandene Mobilität, wird das Arbeiten
von Zuhause immer einfacher und immer beliebter. Dies gilt nicht nur für
Selbstständige, die so Geld für externe Büroräumlichkeiten sparen, sondern
auch Angestellte, die immer mehr per „Home-Office“ ihre Aufgaben in den privaten
Räumlichkeiten erledigen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz
für diesen beruflich genutzten Bereich aus. Wie und was ist innerhalb
der Hausratversicherung abgesichert?
Welcher Versicherungsschutz besteht
für Einrichtungsgegenstände und ArbeitsgeräteEinrichtungsgegenstände
und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen
Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen
wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder
einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder
eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum
Hausrat dazu.
Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen
prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer
ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die
Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren
Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und
Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen
beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware, sollte über
eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind
die Rahmenbedingungen klarer geregelt.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder
ArbeitszimmerDie Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird
wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem
Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer
oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin
oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe
kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung
vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte
und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung
mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der
entgangenen Einnahmen erfolgt.
Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein
ArbeitszimmerDie verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr
unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als
"Versicherungsort" mit Versicherungsschutz gilt
und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es
gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse
kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der
"Versicherungsort" mitversichert ist oder mitversichert werden kann.
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