Kinder und Ehepartner haben es ohnehin schwer, wenn ein Elternteil stirbt.
Schon allein die Tatsache, dass die geliebte Person nicht mehr lebt, ist schwer
zu verkraften. Jetzt kommen durch das Erbe weitere Probleme hinzu, die oft zu
schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen. Dabei kann Streit durch ein
Testament und das Wissen über den Pflichtteilanspruch
vermieden werden.
Einsichtsrecht bei möglichem
Ergänzungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 34 Wx 360/12)
hat nun entschieden, dass ein Erbe der pflichtteilsberechtigt
ist, einen Einblick in das Grundbuch erlangen muss. Nur so kann geprüft werden,
ob ihm ein Ergänzungsanspruch bei Grundbesitzen zusteht, bei denen der
Verstorbene vor seinem Tod diese jemand anderem zugesprochen hat.
Ein
Ergänzungsanspruch gilt nur, wenn die Schenkung des Grundstückes noch nicht die
10 Jahresfrist überschritten hat. Was bedeutet, wenn der Verstorbene anderen
Personen vor mehr als 10 Jahren vor seinem Tod ein Grundstück übertragen hat,
gehört dieses Grundstück der Person gänzlich. Der Pflichtteilsberechtigte,
meist die Kinder oder der Ehepartner, gehen in diesem Fall leer aus. Liegt die
Schenkung allerdings beispielsweise 5 Jahre zurück, darf er Anspruch erheben. Um
dies nun feststellen zu können darf der Erbe einen Einblick in das Grundbuchamt
bekommen.
Der verhandelte Fall
Ein solcher Fall ging diesem Urteil
voraus. Eine Tochter wollte prüfen, ob ihr Vater womöglich vor seinem Tod
anderen Personen Grundbesitze zugesprochen hatte. Das Grundbuchamt verweigerte
ihr allerdings den Einblick. Die Richter vom Oberlandesgericht München sahen
dies anders. Schon allein die Vorlage des Erbscheins genügt, um der Tochter
einen Einblick zu gewähren. Nur so kann ein Pflichtteilsanspruch
festgestellt werden.
Fazit
Wer prüfen möchte, ob bei seinem Erbe ein
Ergänzungsanspruch besteht, oder auch von anderen Personen, kann als Pflichtteilsberechtigter
einen Einblick ins Grundbuch verlangen. Vor allem wenn nicht sicher ist, wie
lange schon die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes vorliegt.
Dadurch kann ein genauerer Pflichtteil
beim Erbe berechnet werden. Ehepartner steht jeweils die Hälfte des Pflichtteilanspruches
zu, bei Kindern beträgt dieser jeweils ein viertel des Pflichtteils.
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