Montag, 15. Juli 2013

Was ist die NV-Bescheinigung?


Bei der NV-Bescheinigung handelt es sich um die Abkürzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die NV-Bescheinigung kann von gewöhnlichen Personen, oder aber auch von bestimmten Unternehmen beantragt werden. Eine Einkommensteuer wird voraussichtlich nicht veranlagt, weil viel zu niedrige Einkünfte erzielt worden sind. In den engeren Kreis dieser Personen zählen Rentner, Schüler und Studenten. Selbst teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können eine NV-Bescheinigung beantragen. Bei nicht natürlichen Investoren und Unternehmen können andere Gründe vorliegen.

Wo man eine NV-Bescheinigung beantragen kann
Wer eine NV-Bescheinigung benötigt, holt sich die entsprechenden Formulare und beantragt diese dann beim zuständigen Finanzamt. Diese NV-Bescheinigung ist dann 3 Jahre gültig. Sinnvoll ist es eine NV-Bescheinigung zu beantragen, wenn die Zinsen über den Sparerfreibeträgen von 801 Euro bei Ledigen oder 1.602 Euro bei Ehepaaren pro Jahr liegen und die gesamten restlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.130 Euro für Ledige und 16.260 Euro für Ehepaare.

Das Verhältnis zu einem Freistellungsauftrag
Durch eine Vorlage der NV-Bescheinigung bei dem Geldinstitut ist ein Freistellungsauftrag hinfällig. Bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung wird keine Kapitalertragsteuer geltend gemacht. Das zuständige Kreditinstitut führt bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung keine Zahlungen an das Finanzamt durch, weil es nicht notwendig ist. Dennoch kommt es aber immer auf die Art der NV-Bescheinigung an. Die Befreiung einzelner Ertragsarten hängen immer von der Art der NV-Bescheinigung ab.

Wann die Rückgabe der Bescheinigung erfolgen sollte
Grundsätzlich ist die NV-Bescheinigung zurückzugeben, wenn festgestellt wird das die Voraussetzungen für eine Erteilung wegfallen. Diese Bescheinigung muss aber auch zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt die Abgabe auffordert. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Bescheinigung keine Befreiung von der zu zahlenden Steuerpflicht ist. Wenn das Finanzamt die Bescheinigung von dem Steuerpflichtigen zurück fordert, so muss dieser mit seinen Banken in Verbindung treten und die Bescheinigungen die er abgegeben hat, zurückfordern. Durch die Aushändigung der Bescheinigungen der Banken, ist die Befreiung von Steuerabzügen auf Kapitalerträge hinfällig.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde der Veräußerungsgewinn und auch andere Tatbestände durch die Banken steuerlich berücksichtigt. Seit 2009 umfasst die NV-Bescheinigung nicht mehr nur zinsähnliche, sondern auch Zinserträge wie Renten und Dividenden. Diese werden bei einer Auszahlung von dem Abzug durch ein Kreditinstitut freigestellt.

NV-Bescheinigungen und die verschiedenen Arten
Es gibt drei verschiedener Formulare.

  • NV-Art 01 A für natürliche Personen
  • NV-Art 02 A für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen
  • NV-Art 03 A für nichtnatürliche Personen

Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung können die Formulare unter
Steuerformulare https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abgerufen werden.


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