Montag, 28. September 2015

Einbruch und Diebstahl - Einbruchschutzkampagne der Polizei

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2014 erneut angestiegen. Doch viele Einbrüche könnten durch simple Maßnahmen vermieden werden. Nutzen Sie deshalb auch die Tipps der Polizei im Rahmen Ihrer Beratung! Natürlich ist klar: Im Fall des Falles leistet die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden und ist für den Geschädigten da! Bei Verlust oder Beschädigung von Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenständen wird im Regelfall der Neuwert ersetzt, sollten Alarmanlagen und Schlösser kein Hindernis für Einbrecher sein. Doch: Die Tipps der Polizei können Sie schnell umsetzen und so das Einbruchrisiko senken!

Um Einbrüche zu vermeiden helfen schon einfache SicherungsmaßnahmenEin Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden bei den Betroffenen. Oftmals beeinträchtigen Einbrüche auch das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Opfer enorm. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Der Beweis: Im Jahr 2014 blieben 41,4 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Die Infografik zeigt einen Überblick zu Wohnungseinbrüchen.

Einbruch- und Diebstahlschutz

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem deutschlandweit zahlreiche Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz.

Einbrüche vermeiden: So gelingt's
  • Tür immer abschließen!
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets verschließen!
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Schlüssel niemals draußen verstecken!
  • Bei Schlüsselverlust den Schließzylinder auswechseln!
  • Auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück achten!
  • Keine Hinweise auf Abwesenheit geben!
Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Donnerstag, 24. September 2015

Gar nicht cool, aber wichtig

„Ey Mann, nerv´ nicht mit sowas. Darum kann ich mich noch kümmern, wenn ich älter bin“. Junge Menschen finden es in der Regel gar nicht cool, sich nach Abschluss der Ausbildung, Schule oder des Studiums mit Altersvorsorge oder Versicherungen zu beschäftigen. Beginnt ein neuer und spannender Lebensabschnitt, denkt man an alles, nur nicht daran.
Dabei sollten sich gerade Berufseinsteiger schon möglichst früh Gedanken über später machen. Schließlich kommt nicht nur der erste Gehaltsscheck, sondern auch ein höheres Risiko auf die Twens zu. Für alle, die deren Kinder oder Bekannte mit diesen neuen Herausforderungen konfrontiert werden, habe ich eine kurze Übersicht der wichtigsten Absicherungen zusammengestellt.

Absolut unverzichtbar: Haftpflicht
Schon durch eine einfache Unachtsamkeit kann hoher Schaden entstehen, für den man im schlimmsten Fall ein Leben lang zahlen muss. Spätestens ab dem Berufseinstieg oder dem 25. Geburtstag ist der Abschluss einer entsprechenden Police daher existenziell wichtig.

Stark unterschätztes Risiko: Berufsunfähigkeit
Die Absicherung einer durch Krankheit oder Unfall bedingten Berufsunfähigkeit zählt laut „Bund der Versicherten“ zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Die statistische Wahrscheinlichkeit noch vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt für 20- bis 30-Jährige bei rund 40 Prozent (zum Vergleich: bei 50-Jährigen ist diese immer noch rund 30 Prozent).Trotzdem wird dieses Risiko zu häufig unterschätzt. Gerade für junge Leute lohnt sich der Abschluss auch aufgrund der günstigeren Vertragskonditionen.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Vom Zinseszins profitieren: Altersvorsorge
Sobald die Grundsicherung abgeschlossen ist und jeden Monat genug vom Gehalt übrig bleibt, ist dann die Altersvorsorge dran. Wer frühzeitig eine der vielen Lösungen für sich auswählt, kann vom Zinseszins richtig profitieren. Neben dem teilweise etwas unflexiblen Sparen mit Versicherungen gibt es die Möglichkeit über Fondssparpläne vorzusorgen oder staatliche Zuschüsse über einen Riester-Vertrag zu nutzen. Die individuell beste Lösung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitsverhältnis und dem zur Verfügung stehenden Einkommen. Für Auszubildende lohnt sich wie für festangestellte Arbeitnehmer auch die Prüfung, ob ihnen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zustehen, die auch privat aufgestockt werden können.

Noch keinen Plan?: Beraten lassen!

Um bei der Vielzahl an verfügbaren Policen auch wirklich die passenden Angebote zu finden, sollten Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung setzen. Ihr genauer Absicherungsbedarf kann am besten im persönlichen Gespräch ermittelt werden. Rufen Sie also einfach an, ich helfe Ihnen gerne.
Telefon: 0621 4608490
E-Mail: ok@finanzen-top.de

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Mittwoch, 9. September 2015

Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von so genannten E-Bikes oder Pedelecs steil an. Die Verkaufszahlen haben sich in dieser Zeit um über 150 Prozent erhöht. Ist ein E-Bike ein Fahrrad oder doch eher ein Mofa und muss daher versichert werden? Zu dieser Frage gibt es bei vielen Verbrauchern große Unwissenheit oder Unsicherheit.

E-Bike ist nicht gleich E-BikeMeist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.

Anzahl der E-Bikes nimmt zu

Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.
Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
PedelecE-Bike 
ist ein Fahrradist ein Kleinkraftrad
fährt max. 25 km/hfährt 30 bis 45 km/h
Motor schaltet bei 25 km/h abMotor schaltet nicht ab
Motor nur bei TretenMotor auch ohne Treten
Motorleistung max. 250 WattMotorleistung max. 250 Watt
allgemeine Betriebserlaubnis nicht nötigallgemeine Betriebserlaubnis nötig
keine VersicherungspflichtMofa-Kennzeichen nötig
keine Helmpflichtkeine Helmpflicht
Radewegbenutzung möglichRadewegbenutzung nur außerorts möglich
kein Führerschein nötigMofa-Prüfbescheinigung nötig
kein MindestalterMindestalter 15 Jahre
Beim Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Der Versicherungsschutz ist deshalb ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen sollte. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auch auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung - Finden Sie hier mehr Informationen zum Rundumschutz für das Fahrrad

Dienstag, 1. September 2015

Wann muss man als Rentner eine Steuerklärung abgeben

Auch wenn das Arbeitsleben zu Ende ist und man seinen Ruhestand genießen möchte, heißt dies aber nicht, dass man mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun hat. Auch als Rentner oder Pensionär muss man unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.

Das Prinzip vom Alterseinkünftegesetz
Bei der Steuererklärung können die Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und im Gegenzug wird später die Auszahlung versteuert. Das Gesetz wird erst im Jahr 2040 vollständig umgesetzt sein. Wer dann in Rente geht, muss diese vollständig versteuern. Bis dahin gelten Freibeträge, die mit jedem Rentnerjahrgang sinken.

Durch die Steueridentifikationsnummer erfolgt ein schneller Datenaustausch
Etwa nur jeder vierte Rentner hat bisher freiwillig eine Steuererklärung gemacht. Immer Rentner werden inzwischen vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grund dafür ist die bessere Vernetzung der Behörden: Staatliche, private und berufsständische Rentenversicherungen informieren die Finanzämter, an wen sie Renten zahlen. Über die persönliche Steueridentifikationsnummer können diese Daten nun schnell zugeordnet werden. Wenn das Finanzamt zur Annahme kommt, dass Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, wird es Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Im schlechtesten Fall kann dies auch rückwirkend bis zum Jahr 2005 verlangt werden. Sie sollten auf das Schreiben vom Finanzamt auf jeden Fall reagieren. Um gegebenenfalls happige Verzugszinsen zu vermeiden, sollten Sie um erst einmal Zeit zu gewinnen um eine Fristverlängerung bitten. Wenn Sie nicht reagieren wird das Finanzamt Ihre Steuer schätzen und dabei kommt man selten gut weg. Weiterhin sollten Sie wissen, dass die Finanzämter bei Zahlungsverzug der geforderten Steuern, sehr schnell eine Kontopfändung bei Ihrem Geldinstitut beantragen wird, so dass Sie erst wieder an Ihr Konto kommen, wenn die Steuern bezahlt sind.

Eine Befreiung ist möglich
Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Von vielen Finanzämtern wird das relativ unbürokratisch gehandhabt: Eine einfache Aufstellung der Einnahmen und der Werbungskosten mit den Freibeträgen genügt oft schon, um den Bearbeiter Ihrer Steuerakte zu überzeugen.
Wenn abzusehen ist, dass Ihre Einnahmen in den nächsten Jahren nicht nennenswert steigen, können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie bis zu drei Jahren um die Steuererklärung herum kommen. Voraussetzung ist jedoch, Sie in diesem Zeitraum tatsächlich keine Steuern zahlen müssen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie auch bei Ihrem Geldinstitut einreichen, womit sich der Freistellungsauftrag für Zinserträge erübrigt.

Wann besteht eine Pflicht zur Steuererklärung
Es kann auch sein, dass Sie generell zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Das ist der Fall, wenn:
  • Sie oder Ihr zusammenveranlagter Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben (Minijobs sind davon aber ausgenommen)
  • einer von Ihnen Versorgungsbezüge bekommt, etwa eine Beamtenpension oder Witwengeld
  • einer von Ihnen Betriebsrenten oder Werkspensionen bekommt
  • Sie im letzten Jahr Verluste geltend gemacht haben
  • Sie noch keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben
Für Pensionäre gelten Sonderregeln 
Für Pensionäre gelten besondere Regeln. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn:
  • die Pension oder ein Lohn bereits in den Steuerklassen V, IV oder VI versteuert worden ist
  • ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen wurde und die Einkünfte über 10.200 Euro für Ledige oder 19.400 Euro für Ehepaare lagen
  • es Einkünfte über 410 Euro aus Renten, Vermietungen und Verpachtungen, Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) oder anderen Einnahmequellen gab
  • auf Kapitaleinkünfte über den Freibetrag noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde
  • Ehepartner getrennte Veranlagung gewählt haben
  • in der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ein Verlust festgestellt worden ist
  • die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war, als die absetzbaren Versicherungsbeiträge (gilt nur für Pensionen bis 10.200 Euro)
  • eine Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung versteuert worden ist.
Wie lange hat man für die Abgabe Zeit?
Für die Steuererklärung endet die Abgabefrist jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Diese Frist kann auf Antrag mit entsprechender Begründung aber verlängert werden. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausgeführt, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember des Folgejahres. Wenn Sie die Steuererklärung ohne eine Aufforderung durch das Finanzamt freiwillig machen, weil Sie sich beispielsweise noch Rückzahlungen erhoffen, haben Sie dafür vier Jahre lang Zeit. Sie können dann beispielsweise die Steuererklärung für 2014 bis zum 31. Dezember 2018 einreichen.
Empfehlen kann ich Ihnen, von sich aus mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und die Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung zu prüfen. Sie sind dann auf der sichern Seite. Denn wenn dass Finanzamt auf Sie mit der Abgabe einer Steuererklärung zu kommt, werden die Erklärungen meistens mehrere Jahre zurück angefordert. Dann werden auf die eventuell anfallenden Steuerzahlungen noch happige Verzugszinsen aufgeschlagen.
Steuerhinterziehung und Steuerprüfung