E-Bike ist nicht gleich E-BikeMeist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.
Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.
Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.
Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
Pedelec | E-Bike |
ist ein Fahrrad | ist ein Kleinkraftrad |
fährt max. 25 km/h | fährt 30 bis 45 km/h |
Motor schaltet bei 25 km/h ab | Motor schaltet nicht ab |
Motor nur bei Treten | Motor auch ohne Treten |
Motorleistung max. 250 Watt | Motorleistung max. 250 Watt |
allgemeine Betriebserlaubnis nicht nötig | allgemeine Betriebserlaubnis nötig |
keine Versicherungspflicht | Mofa-Kennzeichen nötig |
keine Helmpflicht | keine Helmpflicht |
Radewegbenutzung möglich | Radewegbenutzung nur außerorts möglich |
kein Führerschein nötig | Mofa-Prüfbescheinigung nötig |
kein Mindestalter | Mindestalter 15 Jahre |
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