Mittwoch, 9. September 2015

Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von so genannten E-Bikes oder Pedelecs steil an. Die Verkaufszahlen haben sich in dieser Zeit um über 150 Prozent erhöht. Ist ein E-Bike ein Fahrrad oder doch eher ein Mofa und muss daher versichert werden? Zu dieser Frage gibt es bei vielen Verbrauchern große Unwissenheit oder Unsicherheit.

E-Bike ist nicht gleich E-BikeMeist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.

Anzahl der E-Bikes nimmt zu

Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.
Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
PedelecE-Bike 
ist ein Fahrradist ein Kleinkraftrad
fährt max. 25 km/hfährt 30 bis 45 km/h
Motor schaltet bei 25 km/h abMotor schaltet nicht ab
Motor nur bei TretenMotor auch ohne Treten
Motorleistung max. 250 WattMotorleistung max. 250 Watt
allgemeine Betriebserlaubnis nicht nötigallgemeine Betriebserlaubnis nötig
keine VersicherungspflichtMofa-Kennzeichen nötig
keine Helmpflichtkeine Helmpflicht
Radewegbenutzung möglichRadewegbenutzung nur außerorts möglich
kein Führerschein nötigMofa-Prüfbescheinigung nötig
kein MindestalterMindestalter 15 Jahre
Beim Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Der Versicherungsschutz ist deshalb ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen sollte. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auch auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung - Finden Sie hier mehr Informationen zum Rundumschutz für das Fahrrad

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