Montag, 19. März 2018

Wichtige Änderungen beim KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zum 17. April 2018 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seine Bedingungen vom Förderprogramm 151, 152 und 153 „Energieeffizient Bauen und Sanieren". Dies bedeutet für Privatpersonen, die Wohneigentum energieeffizient sanieren wollen, eine spürbare Einschränkung der bisherigen Vertragsmodalitäten. Deshalb sollten Privatpersonen mit einem konkretem Bauvorhaben zügig handeln, denn alle Anträge, die bis zum 16. April 2018 gestellt werden, können noch von den alten Vertragsmodalitäten profitieren.

Die folgenden drei Kreditmodelle ändern sich für den privaten Wohnungsbau:
  • Für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus (KfW-Kredit 151):
    Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002.
  • Für die Sanierung eines Hauses mittels einzelner energetischer Maßnahmen (KfW-Kredit 152):
    Auch wenn Hausbesitzer keine Effizienzhaus-Standards anstreben, fördert die KfW diverse Einzelmaßnahmen wie etwa die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Für den energieeffizienten Bau oder Kauf eines KfW-Einfamilienhauses (KfW-Kredit 153):
    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gemäß energetischem Standard eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses. Dabei gilt: je effizienter das Gebäude, desto höher die Förderung.

Bisher war bei allen drei Modellen eine außerplanmäßige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich. Weiterhin konnte der bewilligte Darlehensbetrag bis zu zwölf Monate kostenfrei abgerufen werden und der Zinssatz konnte auf eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben werden.

Um für ein Bauvorhaben die alten KFW-Kredit-Bedingungen zu nutzen, muss zügig gehandelt werden, denn ab dem 17. April 2018 treten strengere Regeln in Kraft.
Dies bedeutet:
  • Es sind grundsätzlich keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich. Bei einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird zukünftig ein Vorfälligkeitsentgelt fällig und Teiltilgungen werden ganz ausgeschlossen.
  • Die kostenfreie Bereitstellungszeit wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
  • Die bisher mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.
Mit den KfW-Förderprogrammen werden Privatpersonen und Unternehmen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände vom Staat unterstützt. Außerdem bietet die KfW-Bank einen besonders günstigen Kredit für die Wärmedämmung, den altersgerechten Umbau, Sanierungs- oder weitere Maßnahmen an. Die KfW-Bank verfügt über kein eigenes Filialnetz. Deshalb wird ein Fördermittelantrag immer über eine Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder eine Geschäftsbank eingereicht. Im Falle einer Finanzierung übernimmt die jeweilige Bank die Prüfung des Kreditnehmers, beurteilt seine Pläne und entscheidet schließlich darüber, ob das Vorhaben finanziert und ein Antrag bei der KfW-Bank gestellt wird. Nach der Kreditbewilligung durch die KfW-Bank werden dann vom jeweiligen Finanzierungspartner die KfW-Mittel an den Kunden weitergeleitet.
Weitere Informationen zur KfW-Bank und deren Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internet www.kfw.de.

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Montag, 12. März 2018

Was ist die Steuer-ID?

Die steuerliche Identifikationsnummer (abgekürzt: IdNr) bekommt jeder Steuerbürger in Deutschland amtlich zugeteilt und dient der eindeutigen Kennzeichnung von Steuerpflichtigen im Einkommensteuerrecht. Die IdNr wird umgangssprachlich auch Steuer-ID genannt, ist bundeseinheitlich, besteht aus insgesamt elf Ziffern und hat eine lebenslange Gültigkeit. Neugeborene Kinder bekommen die Nummer automatisch zugeteilt, da auch sie in Ausnahmefällen bereits Steuerschuldner sein können, beispielsweise als Erbe hoher Kapitalvermögen. Auch für Freistellungsaufträge bei Banken und für die Beantragung des Kindergeldes wird die Steuer-ID benötigt.

Lebenslang gültige Nummer für die Einkommensteuer
Die 11-ziffrige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn nach dem Zufallsprinzip vergeben und teilt sie jeder neu gemeldeten Person automatisch mit. Die Steuer-ID bleibt das ganze Leben lang gültig, auch nach einem Umzug oder einer Eheschließung. Sie wird langfristig die altbekannte Steuernummer auf dem Einkommensteuerbescheid ersetzen, da sich diese bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk ändert. Mit der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2008 wird von der Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass bestehende Besteuerungsverfahren kostensparend zu modernisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung. Für diesen Service wird von der Finanzverwaltung eine eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen voraus gesetzt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten nicht versehentlich einer falschen Person mit demselben oder einem ähnlichen Namen zugeordnet werden. Außerdem soll die Steuer-ID Steuerhinterziehungen erschweren. Bisher sei eine Auswertung steuererheblicher Informationen in vielen Fällen unterblieben, weil die vorhandenen Informationen nicht zugeordnet werden konnten.

Anteil von Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten

Welche Daten werden gespeichert und wer kann darauf zugreifen?
Welche Daten das Bundeszentralamt für Steuern über eine Person speichern darf, wird in der Abgabenordnung geregelt. Diese sind der Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, eventuelle Übermittlungssperren sowie der Sterbetag. Hinzu kommen Daten, die das Amt für die Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber benötigt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Daten, die mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden. Anderen Stellen, wie zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungsträgern, wird nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt. Auf weitere Daten haben diese Stellen keinen Zugriff. Die während des Lebens gesammelten Daten werden erst 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht.

Die Steuer-ID ist verloren gegangen
Wenn jemand seine Steuer-ID verlegt oder verloren hat, kann man sich vom BZSt auf schriftlichen Antrag eine neue mitteilen lassen. Auf der Internetseite des BZSt gibt es dazu eine entsprechende Seite. Folgen Sie dazu diesem Link. Auch wenn man den ursprünglichen Brief der Steueridentifikationsnummer-Mitteilung nicht mehr hat, so findet man die Nummer auch auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

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Montag, 5. März 2018

Crowdfunding - Risiko bis hin zum Totalverlust

Das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) verspricht als eine neue Geldanlageidee hohe Renditen. Hierbei kann man mit kleinen Geldbeträgen über das Internet in Unternehmensprojekte investieren und es werden bis zu 9 Prozent und mehr als jährliche Rendite versprochen. Dies klingt in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr verlockend, allerdings unterliegt diese Anlageform einem beachtlichem Risiko. Die Stiftung Warentest hat im August 2017 22 Crowdfunding-Plattformen untersucht - „mit teils ernüchterndem Ergebnis".

Bei Crowdfunding von den Projekten selbst ein Bild machen
Schon ab 10, 100 oder 500 Euro besteht für Kapitalanleger die Möglichkeit, sich an einzelnen Schwarmprojekten zu beteiligen. Die Tester haben Plattformen überprüft, welche Anlageprojekte aus den Bereichen Immobilienfinanzierung, Start-ups und mittelständische Unternehmen und erneuerbare Energien anbieten. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird eine Rendite von bis zu 7 Prozent im Jahr in Aussicht gestellt, bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen besteht die Aussicht auf bis zu 8,5 Prozent im Jahr und bei erneuerbaren Energien werden bis zu 9 Prozent jährlich angeboten. „Das ist im derzeitigen Niedrigzins-Umfeld sehr verlockend, doch die Risiken sind groß", ist das Urteil der Stiftung Warentest. Die Plattformen vermitteln zwischen den Kapitalanlegern und den Kapitalsuchenden. Die die potenziellen Geldgeber werden aber nicht bei der Frage beraten, ob ein Angebot zu ihnen passt. Interessenten sollten sich deshalb selbst mit den Projekten auseinandersetzen und ein Bild von den Erfolgsaussichten machen, ist der Tipp von den Testern.

Crowdfunding in Deutschland leicht Rückläufig

Keine Mitspracherechte und lange Kapitalbindung
Laut dem Test-Bericht beteiligen sich die Geldgeber an den Unternehmen oder Projekten ohne eigene Mitspracherechte und bei häufig jahrelanger Kapitalbindung. Das Geld werde in der Regel gegen Zinsen verliehen und ist meist nur nachrangig abgesichert. Das bedeutet, dass in einem Insolvenzfall die Schwarmfinanzierer mit ihren Forderungen "erst dann an die Reihe kommen, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt sind", so die Tester im Finanztest (Heft 9/2017). Da der Crowdfunding-Markt in Deutschland noch sehr jung ist, gibt es nur eine geringe Anzahl abgeschlossener Projekte. Es fehlen deshalb belastbare Ergebnisse für eine umfassende Beurteilung. Erkennen kann man, dass es speziell für das Crowd-Segment Immobilien bislang gute Ergebnisse mit teils sogar höheren Renditen als erwartet gebe. Jedoch kann bei unerfahrenen Projektentwicklern, ungünstigen Lagen der Immobilien oder geringer Vermietungsquote die Rendite aber auch niedriger ausfallen. Vergessen sollte man auch nicht, dass es derzeit durch die niedrigen Finanzierungszinsen einen Immobilienboom gibt und der nächste Crash kommt bestimmt. Als „chancenreicher, aber auch deutlich riskanter" bewerten die Tester Investments in Start-ups. Die Rendite hänge davon ab, wie sich das Unternehmen am Markt etabliere. „Im schlimmsten Fall kann auch ein Totalverlust eintreten", warnt Finanztest.

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