Donnerstag, 25. April 2019

Beim Immobilienkauf die Erwerbsnebenkosten senken

Der Kaufpreis einer Immobilie ist das eine, die Erwerbsnebenkosten sind das andere. Möglicherweise tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer. Dann sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche Nebenkosten mit dem Kauf der Immobilie auf Sie zukommen können, denn diese können zwischen 10 und 15 Prozent betragen.

Nebenkosten beim Immobilienerwerb
Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten gehören drei Positionen:
  • Maklercourtage
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Notar und Grundbuch
Viele Immobilienkäufer sind nicht darüber informiert, welche Erwerbsnebenkosten der Kauf einer Immobilie nach sich zieht. So trägt der Käufer die Notarkosten und auch oft die Kosten für die Maklercourtage. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Grunderwerbssteuer, die je nach Kaufpreis der Immobilie eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Käufer werden kann. Es gilt hier: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist die Grunderwerbssteuer. Während an der Grunderwerbsteuer und den Notar- und Grundbuchkosten kein Weg vorbeiführt, muss die Maklercourtage nicht zwingend anfallen.

Hausbau klug planen und Kosten senken

Wie kann man die Erwerbsnebenkosten senken
Wenn Sie sich über die Erwerbsnebenkosten des Immobilienkaufs vorab gut informiert haben, dann können Sie beim Erwerb der Immobilie einiges an Kosten sparen. Wenn man die Möglichkeit hat, auf einen Makler zu verzichten, dann können hier je nach Bundesland zwischen 3,57 bis 7,14 Prozent vom Kaufpreis eingespart werden. Kommt man um einen Makler nicht herum, so sollte man in diesen Punkt in jedem Fall nachverhandeln und versuchen, zumindest eine 50:50-Teilung der Gebühren zu erzielen. Da es keine gesetzlich zwingenden Vorgaben für die Maklergebühr gibt, lässt sich diese auch individuell aushandeln. Weiterhin besteht eine Einsparmöglichkeit, wenn man die Option nutzen kann, statt einer Bestandsimmobilie ein Baugrundstück zu kaufen. In diesem Fall zahlen Sie nur die Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück. Für das Haus, das Sie darauf bauen, fällt dann natürlich keine Grunderwerbssteuer an.

Sie haben Sich eine Bestandsimmobilie ausgesucht die Sie unbedingt kaufen möchten? Dann gibt es auch hier Möglichkeiten bei den Erwerbsnebenkosten zu sparen. Manche Bestandsimmobilien verfügen über Inventar. Oft wird dieses Inventar vom Käufer übernommen und mitbezahlt. Sollten Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die zum Beispiel über eine Einbauküche, eine Sauna oder ein Gartenhaus verfügt, dann können Sie für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, den Preis für das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer bildet dann nur der reine Immobilienkaufpreis. Daher sollte dieses im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt sein. Mitunter können Sie so ganz legal eine beachtliche Summe sparen.

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