An wen richtet sich das Angebot?
Die vereinfachte Steuererklärung ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer geeignet, der lediglich seinen Arbeitslohn und gegebenenfalls eine Lohnersatzleistung wie Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat. Dann sind nämlich die meisten Sachverhalte, nach denen im langen vierseitigen Vordruck gefragt wird, nicht relevant. In der zweiseitigen Kurzfassung muss man als Arbeitnehmer nur Name, Anschrift, Kontodaten und die auf der Lohnsteuer-Bescheinigung stehende Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Die Daten aus dieser Lohnsteuer-Bescheinigung holt sich das Finanzamt dann automatisch über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ab.
Was ist Voraussetzung?Die Verwendung der vereinfachten Steuererklärung kommt nur in Betracht, wenn man als Arbeitnehmer keine weiteren als im Fomular aufgeführten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen möchte. Im Formular kann auch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg angegeben werden. Wer allerdings beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen möchte, muss bei den ausführlichen Formularen bleiben. Für Ehegatten und Lebenspartner kommt die vereinfachte Steuererklärung nur dann in Frage, wenn sie eine Zusammenveranlagung gewählt haben.
Sind Anlagen erlaubt?Der vereinfachten Steuererklärung dürfen die Anlagen Kind, Vorsorgeaufwand und „AV" für Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden. Hat man jedoch zusätzliche Anlagen, weil beispielsweise noch andere Einkünfte als die als Arbeitnehmer erzielt wurden, kann das Kurz-Formular nicht genutzt werden. Auch für Rentner, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt somit die vereinfachte Steuererklärung nicht in Betracht.
Wo gibt es das Formular?
Die vereinfachte Steuererklärung muss auf dem Postweg an das Finanzamt geschickt werden. Eine Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das Elster-Onlineportal an das Finanzamt ist nicht möglich. Erhältlich ist das Formular für die vereinfachte Steuererklärung bei den Finanzämtern und im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
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