Donnerstag, 3. November 2016

Investmentsteuerreformgesetzes 2018 - Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung zugestimmt, das der Bundestag zuvor am 9. Juni 2016 verabschiedet hatte. Die Regelungen dieses Gesetzes, die im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten werden, führen zu einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung durch Schaffung zweier voneinander unabhängiger Besteuerungssysteme für Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.

Unterscheidung der Besteuerung für Privatanlegern und institutionellen Anlegern
Für Spezial-Investmentfonds (d. h. Fonds, die einer begrenzten Anzahl betrieblicher Investoren vorbehalten sind) wird es grundsätzlich beim bisherigen transparenten Besteuerungsregime bleiben.
Investmentfonds, die nicht als Spezial-Investmentfonds einzustufen sind, unterliegen dagegen künftig einem „intransparenten“ Besteuerungssystem. Das intransparente Besteuerungssystem wird ab dem 1. Januar 2018 auf alle gegenwärtig in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Publikums-Investmentfonds anwendbar sein. Im Falle des „intransparenten“ Systems erfolgt künftig eine pauschale Besteuerung auf Basis von
  • Ausschüttungen (unabhängig von ihrer Zusammensetzung)
  • sogenannten Vorabpauschalen
  • Gewinnen aus der Rückgabe bzw. dem Verkauf von Fondsanteilen
Die sogenannte Vorabpauschale wird erhoben, wenn der Investmentfonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt, und soll eine jährliche Mindestbesteuerung in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung sicherstellen. Die Höhe der Vorabpauschale bestimmt sich nach dem Wert des Investmentfondsanteils am Jahresanfang, multipliziert mit dem jährlich durch die Bundesbank festgesetzten Basiszinssatz, reduziert um einen 30-prozentigen Abschlag. Auf Basis des von der Bundesbank für das Jahr 2016 festgesetzten Basiszinses von 1,1 Prozent würde die Vorabpauschale für 2016 zum Beispiel 0,77 Prozent des Fondsanteilswertes betragen. Um eine Überbesteuerung im Falle von geringer bzw. negativer Wertentwicklung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale ggf. auf die Wertsteigerung zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Kalenderjahres gekappt.

Haben Sie Verständnis dafür, dass jemand, der viele Millionen an Einkommensteuer bezahlt, Teile seiner Kapitaleinkünfte nicht versteuert?

Komplexe Übergangsregelungen und Einschränkung des Bestandsschutzes
Auf Erträge aus Investmentfonds, die fortlaufend zu bestimmten Prozentsätzen in Aktien oder Immobilien investieren, sind verschiedene, nach Investorentyp gestaffelte Teilfreistellungen anzuwenden. Im Falle von Privatanlegern können durch die Teilfreistellungen bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge als steuerfrei eingestuft werden.

Zur klaren Abgrenzung von Erträgen, die basierend auf dem „alten“, vor 2018 geltenden Steuerrecht zu versteuern sind, und Erträgen, die ab 2018 unter das reformierte Investmentsteuerrecht fallen, sieht das Reformgesetz komplexe Übergangsregelungen vor. Unter anderem gelten auf Anlegerebene zum 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als wieder angeschafft. Der im Rahmen dieser fiktiven Veräußerung ermittelte Veräußerungsgewinn oder -verlust wird erst bei einer späteren tatsächlichen Veräußerung der Anteile steuerlich berücksichtigt. Für Privatanleger, die Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 erworben haben, kommt es zu einer Einschränkung des Bestandsschutzes bezüglich der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Während die bis zum 1. Januar 2018 eingetretenen Wertzuwächse solcher Altanteile steuerfrei bleiben, sind Wertzuwächse aus Altanteilen ab dem 1. Januar 2018 steuerpflichtig, soweit der Veräußerungsgewinn einen Freibetrag von 100.000 EUR übersteigt.
Zur Klärung der Auswirkungen der Investmentsteuerreform 2018 auf die individuelle Steuersituation sollten sich Anleger mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Wann muss man als Rentner eine Steuerklärung abgeben
Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2016
Einlagensicherung und Sondervermögen – Sicher ist sicher

Montag, 24. Oktober 2016

Bei hohen Dispozinsen lohnt sich oft eine Umschuldung

Seit Jahrzehnten haben viele Deutsche ein Girokonto, ohne dieses und mögliche Alternativen zu hinterfragen. Über das Girokonto werden Überweisungen, Gehaltseingänge und auch andere Zahlungsverpflichtungen wie Mieten oder Raten abgewickelt. Für wichtige oder auch unwichtige Investition kann das Girokonto auch mal überzogen werden. Dabei handelt es sich um einen Dispokredit (Kontoüberziehung), den man von einer Bank einräumt bekommt. Wenn es sich nur um eine kleine Summe handelt, welche schnell wieder ausgeglichen wird, stellt dies auch kein Problem dar. Wird jedoch dauerhaft mit dem Dispokredit "gelebt", dann stellt sich die Sache problematischer vor.

Forsa-Umfrage belegt, dass Kontoinhaber kaum etwas über den Dispozinssatz wissen
Die smava GmbH hat gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut FORSA in 2016 eine große Umfrage mit über 1000 Kreditnehmern zu diesem Thema durchgeführt und ein erstaunliches Ergebnis zu Tage gebracht. Fast jeder zweite Deutsche kennt den Dispo-Zins seiner Bank nicht. Die Zahlen sind erschreckend, denn der Dispo-Zins beträgt oft über 10 Prozent.

Die Umfrage ergab, dass:
  • 42% den Dispozins nicht kennen
  • besonders junge Menschen kennen den Dispozins nicht (18-39 Jahre): 53%
  • Menschen mit niedrigem Einkommen kennen Dispozins nicht (unter 1.500 Euro): 50%

Anzahl der neu abgeschlossenen Ratenkreditverträge in Deutschland von 2008 bis 2015

Eine Umschuldung lohnt sich schnell und ist unkompliziert
Statt einem Zinssatz von über 10 Prozent würde der Verbraucher beispielsweise nur 0,99 Prozent für einen Kleinkredit zahlen, der dann über einen Zeitraum von 36 Monate abbezahlt wird. Dabei gilt, je größer die Differenz beim Zinssatz zwischen dem Dispokredit und der Umschuldung ist, desto höher ist die Ersparnis für den Kreditnehmer. Das lohnt sich auch bei kleinen Summen.

Rechenbeispiel:
Der Verbraucher hat seit 6 Monaten das Konto überzogen und ist mit 1.500 Euro im Dispokredit. Ist der Dispozins 12 Prozent, zahlt er dafür jeden Monat 15 Euro Zinsen an die Bank. Nach 6 Monaten belaufen sich die Zinskosten auf 90 Euro. Wenn der Verbraucher die 1.500 Euro sofort in einen Kleinkredit von 1.500 Euro mit einem Zinssatz von 0,99 Prozent und einer Laufzeit von 36 Monaten umwandelt, spart er:
  • Zinskosten beim Umschuldungskredit: 22,90 Euro
  • Ersparnis: 61,10 Euro zum Dispokredit
Dies belegt, dass man auch bei langer Laufzeit des Umschuldungskredites signifikant sparen kann.

Umschuldungsrechner für KrediteMit dem Umschuldungsrechner der smava GmbH kann man schnell und unverbindlich die einzelnen Kreditangebote von unterschiedlichen Banken und Geldgebern vergleichen. Jetzt ausprobieren!

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Wie sich die IBAN leichter merken lässt
Das richtige Girokonto finden - Jetzt vergleichen und Gebühren sparen!
Was Sie zum Thema Eigenschufa wissen sollten

Montag, 17. Oktober 2016

Deutsche Anleger legen bei der Geldanlage wieder mehr Wert auf Sicherheit

Die Gothaer Asset Management AG hat im Februar 2016 eine repräsentative Umfrage zum derzeitigen Anlageverhalten der Deutschen durchgeführt. Sicherheit steht bei den meisten Befragten klar im Fokus. Klassische Anlageformen, wie Sparbuch, Bausparvertrag oder Lebensversicherung erfreuen sich wieder etwas größerer Beliebtheit.

Sicherheit rückt wieder stärker in den Vordergrund
  • Für die Mehrheit der Deutschen steht das Thema Sicherheit bei der Geldanlage wieder ganz klar an erster Stelle: Für 54 Prozent der Bundesbürger ist das das wichtigste Kriterium, 2015 waren es nur 43 Prozent
  • Flexibilität ist hingegen nur noch für 31 Prozent der Befragten ausschlaggebend, 2015 waren es noch 36 Prozent. Eine hohe Rendite ist nur für acht Prozent ein vorrangiges Ziel

Bundesbürger legen wieder mehr Wert auf Sicherheit

Traditionelle Anlageformen gefragt
Dementsprechend entscheidet sich die Mehrheit der Deutschen für traditionelle Anlageformen. Dabei lassen sie sich auch nicht von niedrigen Zinsen abschrecken: Das Sparbuch bleibt der Klassiker bei der Geldanlage. 48 Prozent der Befragten nutzen dieses Instrument.
  • Lebensversicherungen und Bausparverträge erfreuen sich ebenfalls weiterhin großer Beliebtheit. Das Interesse an Lebensversicherungen hat sogar noch zugenommen: 34 Prozent setzen auf eine Kapital-Lebensversicherung
  • Auch Immobilien sind als Geldanlage stärker in den Fokus gerückt, 30 Prozent der Befragten nutzen diese Anlageform, 2015 waren es 25 Prozent

Diversifikation bei Investmentfonds etwas breiter
Jeder Fünfte investiert in Fonds, direkte Aktieninvestments haben leicht zugelegt, 18 Prozent stecken ihr Geld in Aktien. 15 Prozent der Befragten legen derzeit gar kein Geld an.
  • Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Befragten, die bei der Fondsanlage sehr stark diversifizieren und in sechs oder mehr Fonds investieren, deutlich erhöht
  • Dagegen ist die Zahl der Bürger mit 40 Prozent stabil geblieben, die zwei bis drei Fonds besitzen
  • 14 Prozent der Deutschen haben vier oder mehr verschiedene Fonds im Depot, 16 Prozent sogar sechs und mehr. Im Vorjahr waren es nur neun Prozent

Aktien und Fonds werden als renditestark wahrgenommen
Nach Anlageformen mit höherer Rendite gefragt, nennen 28 Prozent der Befragten Aktien und Fonds. Höhere Gewinne versprechen sich 22 Prozent der Bürger auch von Immobilien.

Aktien und Fonds versprechen eine bessere Rendite

Angst vor Inflation und dem Ende der Eurozone steigt
Das Schreckgespenst der Inflation verunsichert immer größere Teile der Bevölkerung. 63 Prozent der Befragten fürchten, dass es zu einem Preisanstieg und zu einer Entwertung ihrer Geldanlagen kommt, 2015 waren es im Vergleich 55 Prozent.
  • Dementsprechend sorgen sich 52 Prozent der Bürger um ihren Lebensstandard im Alter. Bei den Jüngeren liegt der Anteil sogar bei 65 Prozent
  • Mittlerweile 39 Prozent haben Angst vor einem Auseinanderbrechen der Eurozone, 2015 waren es hingegen nur 30 Prozent

Ziele bei der Altersvorsorge nur schwer zu erreichen
Fast zwei Drittel der Bundesbürger finden es in Anbetracht der niedrigen Zinsen unverändert schwierig, ihre Ziele bei der Altersvorsorge zu erreichen. Ein Drittel ist der Meinung, dass es sogar noch schwieriger geworden ist.
Scheu vor Veränderung
  • Auch wenn sie es als zunehmend schwierig ansehen, ihre Ziele bei der Altersvorsorge zu erreichen, scheuen die Bundesbürger doch vor Veränderungen zurück. Nur acht Prozent der Befragten planen, ihre Geldanlagen umzuschichten. 88 Prozent halten hingegen an ihrem bestehenden Portfolio fest

Viel Kritik an Niedrigzinspolitik der EZB
  • Fast die Hälfte der Befragten – 46 Prozent – hält die Niedrigzinspolitik der EZB für ein untaugliches Mittel, um den Problemen im Euro-Raum zu begegnen
  • Bei immerhin 43 Prozent der Bundesbürger findet diese Politik mittlerweile Zustimmung. 2015 waren es nur 18 Prozent
  • Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase sinkt die Bereitschaft, bei der Geldanlage zu Gunsten einer höheren Rendite ein höheres Risiko einzugehen. Nur jeder Fünfte wäre dazu bereit
Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Gothaer Asset Management AG

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Trotz niedriger Zinsen sollten Baukredite genau geprüft werden
Die neue Kunst Geld anzulegen
Pauschale Anlageregeln taugen nichts

Montag, 26. September 2016

Finanzierung für das Unternehmen

Die richtige Finanzierung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die erfolgreiche Zukunft eines Unternehmens dar. Ohne die richtige Finanzierung hat ein Unternehmen hat ein Unternehmen keine Chance am Markt zu bestehen. Durch neue Geldquellen wird die eigene Liquidität aufrecht erhalten, und es können wichtige Investitionen oder sogar Innovationen durchgeführt werden. Da es viele Finanzierungsmöglichkeiten gibt, hat ein Unternehmen freie Hand bei der Wahl.

Was ist Factoring
Eine einfache, aber beliebte Art die eigene Liquidität zu steigern, stellt das Factoring dar. Die Definition von Factoring ist relativ einfach gefunden. Ein Unternehmen verkauft beim Factoring die Forderungen der eigenen Kunden und ist somit der Factoringnehmer. Gekauft werden die Kundenforderungen von verschiedenen Kreditinstituten, auch Factor genannt. Der große Vorteil bei dieser Finanzierungsmethode ist der schnelle Finanzierungseffekt. Das eigene Unternehmen erhält das Geld für die Kundenforderungen somit wesentlich schneller, als wenn es auf die Zahlungseingänge wartet. Durch die schnelle Finanzierung entsteht ein Finanzierungsspielraum, der wiederum genutzt werden kann. Es können zum Beispiel eigene ausstehende Schulden getilgt werden. Der Weiteren können bei Lieferantenrechnungen aufgrund der schnelleren Zahlungsmöglichkeit Skonti gezogen werden. Durch das Outsourcen des Forderungsmanagement werden zudem Fixkosten der Buchhaltung gespart.

Unterscheidung des Factorings
Factoring ist jedoch nicht gleich Factoring. Es gibt verschiedene Arten zwischen den unterschieden wird. Zunächst wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden. Das echte Factoring stellt den Normalfall dar und wird von den meisten Unternehmen in Anspruch genommen. Beim echten Factoring übernimmt das Factoringunternehmen das Delkredererisiko. Das heißt der Factor übernimmt das Risiko des Unternehmens für den möglichen Forderungsausfall, falls Kunden nicht gewillt zu zahlen oder gar zahlungsunfähig sind. Das Gegenstück nimmt das unechte Factoring ein. Hier bleibt das Delkredererisiko beim Forderungsverkäufer bestehen und der Factor übernimmt lediglich die Aufgabe des Eintreibens der Forderung.

Umsatzvolumen der deutschen Factoring-Branche von 2003 bis 2015

Eine weitere Unterscheidungsform beim Factoring sind das offene und das stille Factoring. Beim offenen Factoring wird der Kunde über die Abtretung der Forderung an ein Factoringunternehmen informiert. Der Kunde weiß somit Bescheid, dass die Zahlung der offenen Rechnung an den Factor getätigt werden muss. Beim stillen Factoring wird der Kunde über die Abtretung nicht informiert. Das Unternehmen gibt demnach die eingehende Zahlung an den Factor weiter.

Welche Kosten entstehen
Das Factoring übernimmt die Abwicklung der Forderungsaufnahme natürlich nicht umsonst. Die Gebühren errechnen sich an Hand verschiedener Faktoren. Wie oben dargestellt, übernimmt der Factor in vielen Fällen das Delkredererisiko, wodurch sich die Vergütung automatisch erhöht. Dazu kommen Kosten für die Übernahme des Forderungsmanagements, dass nun vollständig vom Factor übernommen. Die Höhe der Vergütung ist zudem abhängig von der Höhe des Forderungsumsatzes. Wie hoch die Factoringgebühr schlussendlich ist, müssen das Unternehmen und der Factor selbst aushandeln.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Trotz niedriger Zinsen sollten Baukredite genau geprüft werden
Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit
Das aktuelle Vorsorge-Handbuch

Mittwoch, 21. September 2016

Änderung bei Abfindungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Abfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich eine Änderung ergeben. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hat ihre Auffassung geändert, dass Abfindungen von Anwartschaften auf die betriebliche Altersversorgung nicht mehr als Arbeitsentgelt, sondern als Versorgungsbezüge eingestuft werden. Zusammengefasst kann man sagen: gut für den Arbeitgeber – schlecht für den Arbeitnehmer!

Bisher galt folgende Vorgehensweise: 
Zahlungen von Abfindungen aus der bAV – zum Beispiel im laufenden Arbeitsverhältnis – galten bislang als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV, waren pflichtig in allen Teilen der Sozialversicherung und wurden vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Jede Partei hatte ihre Beitragsteile zu tragen. Lediglich Abfindungen einer gesetzlich unverfallbaren Kleinstanwartschaft gemäß § 3 BetrAVG stellten kein beitragspflichtiges Entgelt dar. Zahlungen von bAV-Leistungen hingegen gelten als Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V und sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR). Diesen Beitrag trägt der Arbeitnehmer alleine.

Informationsstand betriebliche Altersversorgung

Ab sofort gelten jedoch auch die Abfindungsleistungen immer als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V. Damit sind – auch im aktiven Erwerbsleben – die Leistungen aus der bAV beitragspflichtig in der KVdR und für die Dauer von 120 Monaten mit einem fiktiven monatlichen Zahlbetrag zu verbeitragen (außer bei Privatversicherten). Der Arbeitnehmer trägt damit ab sofort die volle Beitragspflicht für die Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt für sämtliche Durchführungswege der bAV; unabhängig davon ob die Anwartschaft verfallbar, vertraglich/gesetzlich unverfallbar oder ob sie während des aktiven Erwerbslebens ausgezahlt wird oder nach Ausscheiden erfolgt.

Die neue Regelung gilt für alle Abfindungen, die nach dem 30.06.2016 zur Auszahlung kommen!

Fazit:
Für den Arbeitgeber vermindert sich der Aufwand künftig, da die Abfindung nicht mehr als Arbeitsentgelt bewertet wird und er somit weder dem Gesamtbetrag zur Sozialversicherung ermitteln und abführen muss noch seinen Arbeitgeberanteil künftig zu zahlen hat. Für den Arbeitnehmer könnte gegebenenfalls künftig schlechter gestellt werden, da aufgrund der 120 Monate-Regelung bei größeren Abfindungen häufig mehr an die KVdR abzuführen ist als bisher mit der geteilten Sozialversicherungspflicht. Eine Abfindung stellt in der Regel also nach wie vor einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar und sollte nur als letzte Möglichkeit angesehen werden. Eine (zeitweise) Beitragsfreistellung ist oftmals die deutlich bessere Lösung.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Trotz niedriger Zinsen sollten Baukredite genau geprüft werden
Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer bei Baumängeln am Neubau
Altersvorsorge muss länger reichen – Wir werden viel älter als wir denken

Donnerstag, 15. September 2016

Die unterschiedlichen Arten von Kreditkarten

Langsam aber sicher fast die Kreditkarte in Deutschland Fuß. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.

Die Charge-Kreditkarte
Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.

Die Zukunft zahlt bargeldlos

Die Debit-Kreditkarte
Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.

Die Prepaid-Kreditkarte
Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat. Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.
Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale wie beispielsweise kreditkartebilliger.de hilfreich sein.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Trotz niedriger Zinsen sollten Baukredite genau geprüft werden
Günstige Anschlussfinanzierungen, worauf man achten sollte
Was Sie zum Thema Eigenschufa wissen sollten

Sonntag, 4. September 2016

EZB kämpft weiter gegen die Mini-Inflation

Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), schafft es tatsächlich immer wieder, die Finanzmärkte mit neuen Lockerungen der Geldpolitik zu überraschen. Die Lockerungen sollen dazu beitragen die Inflation sowie die Konjunktur anzukurbeln, indem die geldpolitischen Rahmenbedingungen für Banken verbessert werden und die Kreditvergabe an die Wirtschaft ansteigt.

Anhaltende expansive Geldpolitik
Der Hauptrefinanzierungszins, mit dem sich die Banken des Euroraumes bei der EZB Geld leihen, um Kredite an die Wirtschaft zu geben, wurde von 0,05 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Gleichzeitig müssen Banken, die überschüssige Liquidität bei der EZB parken, Strafzinsen von 0,4 statt von vorher 0,3 Prozent zahlen. Durch das Zusammenspiel der Leitzinsen für Refinanzierung und Einlagen sollen Banken dazu animiert werden, über eine höhere Kreditvergabe die Inflation anzuschieben.

Leitzins und Inflation in der EU

Neben der Verringerung der Leitzinsen hat die EZB auch bei dem unkonventionellen Ankaufprogramm für Wertpapiere (Quantitative Easing) neue Munition nachgeladen. Die bereits im April 2015 gestarteten Ankäufe von Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro pro Monat wurden auf 80 Milliarden Euro angehoben sowie auf Zukäufe von Unternehmensanleihen ausgeweitet. Mit dem Programm soll wie bei den Leitzinssenkungen über eine höhere Kreditvergabe die Inflation stimuliert werden.

Was kann von der weiterhin radikalen geldpolitischen Ausrichtung der EZB erwartet und befürchtet werden?
Über die Wirkung der lockeren Geldpolitik scheiden sich die Geister. Während die einen die Hoffnung von höheren Kreditvergaben und steigenden Investitionen haben, sehen die anderen das Waffenarsenal der EZB ausgeschöpft und kläglich gescheitert. Es ist ein schwieriges Unterfangen, für oder gegen die Geldpolitik Position zu beziehen, denn Geldpolitik sollte immer parallel zur Unterstützung von Strukturreformen in der Realwirtschaft angesehen werden. Solange diese ausbleiben, ist es für die Geldpolitiker langfristig nicht möglich wirtschaftliche Probleme mit frischem Geld zu lösen. Speziell das Ankaufprogramm der EZB hat jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit kurzfristig dazu beigetragen, deflationäre Tendenzen in Schach zu halten. Es bleibt abzuwarten, wie die Geldpolitik in Zukunft von unterschiedlichen Reformen der 19 Euromitgliedstaaten gestützt oder behindert wird und ob ein Zeitalter angebrochen ist, in dem unkonventionelle Maßnahmen die Regel sein werden.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Garantiezins für neue Lebensversicherungen sinkt
Renditen durch Unternehmensübernahmen
So gelingt der Sprung in die eigenen vier Wände