Dienstag, 24. August 2021

Pfändung - Was bedeutet das und welche Folgen hat dies für den Schuldner

 Eine besonders schwerwiegende Maßnahme gegen einen Schuldner ist die Pfändung. Hierbei werden nahezu sämtliche Kosten über das Bankkonto abgewickelt. Zahlungen von Fixkosten an den Strom- oder Internetanbieter sind für Betroffene vorerst nicht mehr möglich, während Mahnkosten durch verspätete Tilgung der Schuld in eine sogenannte Schuldenspirale führen. Durch schnelles Handeln lässt sich für Schuldner dieses Horrorszenario abwenden.

Was bedeutet eine Pfändung?

Im Falle einer Zwangsvollstreckung handelt es sich um eine staatliche Beschlagnahme von Forderungen oder Gegenständen zur Verwertung im Sinne der Tilgung einer bestehenden Schuld. Im Falle der Sachpfändung erfolgt die Inbesitznahme von Sachen durch das Anbringen eines Pfandsiegels oder die Ingewahrsamnahme. Pfändbar in diesem Sinne sind sämtliche Gegenstände aus dem Inventar eines Schuldners, unabhängig von seinen Besitzansprüchen. Für unbeteiligte Dritte besteht so die Möglichkeit zur Drittwiderspruchsklage mit dem Zweck der Herausgabe. Die Sachpfändung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher.

Für Betroffene in der Regel invasiver ist die Pfändung von Vermögensrechten durch einen erwirkten Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, von dem auch der Lohn betroffen ist. Mit inbegriffen sind so unter anderem Eintragungen im Grundbuch oder Lebensversicherungen. Für Kinder oder Ehegatten lässt sich der Vertragsschutz mit Zustimmung des Betroffenen durch die Zahlung der anfallenden Prämien aufrechterhalten. Ausgeschlossen von der Pfändung sind diverse Bezüge aus diversen Hilfskassen und Sterbegeldversicherungen sowie Gelder aus Waisen- und Witwen Kassen.

Anzahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland von 2008 bis 2020

Voraussetzungen für eine Pfändung

Es gibt diverse Voraussetzungen, die für eine Pfändung durch den Gläubiger gelten. So darf er das Vermögen eines Schuldners lediglich unter folgenden Bedingungen gepfändet werden:

  1. Der Gläubiger befindet sich im Besitz eines Vollstreckungstitels, der im Vorfeld beantragt und dem Schuldner erfolgreich zugestellt wurde.
  2. Es ist ein Pfändungsantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Eine Pfändung ohne eingegangenen Antrag ist nicht rechtens.

Beide Voraussetzungen sind vor allem im Zivilrecht gegeben. Staatliche Organe wie das Finanzamt bedürfen nur einer simplen Vollstreckungsforderung. Auch die Kontopfändung ist an denselben Voraussetzungen gebunden. Allerdings ist eine Pfändung nur dann möglich, wenn das Konto auf den Schuldner läuft und der Bank ein Überweisungs- und Pfändungsbeschluss vom Gerichtsvollzieher vorliegt. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erweist sich eine Kontopfändung als äußert schmerzhaft für einen Schuldner. Neben dem Einziehen der Girocard (EC -Karte) ist das Abheben von Bargeld für den Schuldner nicht mehr möglich. Auch Lastschriften oder Daueraufträge entfallen, was die Zahlung von laufenden Fixkosten wie Strom, Internet oder Miete verhindert.

Pfändung durch das Finanzamt

Für öffentliche Staatsorgane wie das Finanzamt ist die Pfändung des Kontos deutlich vereinfacht. Bestehende Forderungen aus versäumten Zahlungen, etwa Nachzahlungen von Steuergeldern oder verpasste Krankenkassenbeiträge, gelten als öffentliches Recht. Zur Vollstreckung genügt dem Finanzamt somit ein einfacher Leistungsbescheid. Ein solcher Bescheid ist als Voraussetzung einer Pfändung dem Schuldner zuzustellen. Im Falle eines durch den Schuldner zu verantwortenden Zahlungsverzuges kann das Finanzamt nach eigenem Ermessen eine Einziehungs- und Pfändungsverfügung erlassen. Die Einforderung bestehender Schulden erweist sich im Vergleich zum Privatrecht als deutlich vereinfacht.

Pfändungsschutzkonto: Konto vor der Pfändung schützen

Durch schnelles Handeln lässt sich das Schlimmste für den Schuldner abwenden. Spätestens unmittelbar nach dem Eingang eines Vollstreckungsbescheids oder einer Mahnung durch das Finanzamt oder der Krankenkasse sollte die Einrichtung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) erfolgen. Die Schutzmaßnahme bietet Sicherheit gegen rigorose Maßnahmen wie die Kontopfändung, vorwiegend auch dann, wenn schon eine EV (eidesstattliche Versicherung) vorliegend ist. Eine Offenlegung sämtlicher Kontodaten ist nämlich durch die EV gegeben.

Ein P-Konto ist für Schuldner die einzige legitime Möglichkeit, sein Konto vor einer Pfändung zu schützen und somit sämtliche Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Normale Girokonten oder Basiskonten sind vor Pfändungen nicht gefeit. Die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto ist bei den Banken nicht mit Kosten verbunden und erfolgt auf Antragstellung. Gläubigern steht pro Monat ein gewisses nicht pfändbares Einkommen zu. Automatisch ist ein Guthaben von 1.133,80 Euro im Kalendermonat gesichert. Auf Antrag lässt sich der Freibetrag auch erhöhen.

Weitere Informationen zum Thema “Pfändung” finden Sie unter der Internetseite: www.schuldnerberatung.de/pfaendung/

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Freitag, 2. Juli 2021

Todesfall - Eine Steuererklärung kann für Hinterbliebene verpflichtend sein

 Durch den Tod eines nahen Angehörigen ist die Situation für die Hinterbliebenen schwierig genug. Neben der Trauer wird man zusätzlich noch mit der damit verbundenen Bürokratie konfrontiert. Beerdigung organisieren, Nachlass ordnen, Verträge kündigen und vieles mehr. Das gilt auch im Verhältnis zum Finanzamt. Denn die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt im Jahr des Ablebens bestehen.

Erben teilen sich Steuerschuld und Steuererstattung

Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich Hinterbliebene mit der Einkommensteuer des Verstorbenen befassen müssen. Denn die Abgabe einer Steuererklärung ist ein Muss, sofern der Gestorbene dazu verpflichtet gewesen wäre. Aber auch über eine freiwillige Abgabe sollten Angehörige nachdenken. Das kann sich rechnen, denn die mögliche Steuererstattung geht an die Erben. Wichtig zu wissen: Nicht nur die Gutschrift, sondern auch etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen die Erbschaftssteuer.

Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen in Deutschland

Um die Steuerformulare ausfüllen zu können, benötigen Hinterbliebene alle Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher raten Steuerexperten, alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen genau zu sichten.

  • Bestandteil des Erbes: Statt des Verstorbenen stehen nun seine Erben vor der Aufgabe, die Steuererklärung zu erstellen. Denn auf sie gehen alle steuerlichen Verpflichtungen und Rechte des Verstorbenen über. Zu dem eigentlichen Erbanteil kommt eventuell noch eine Steuererstattung oder Steuernachzahlung hinzu.
  • Dokumente besorgen: Damit man die Steuerformulare ausfüllen kann, benötigen die Hinterbliebenen alle nötigen Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen. Daher sollten Erben alle Papiere im Nachlass des Verstorbenen einzeln sichten und entsprechend sortieren. Steuerexperten-Tipp: Keine älteren Belege leichtfertig entsorgen, denn es können unter Umständen gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften zum Tragen kommen. Vorschnell vernichtete Dokumente lassen sich bei Bedarf nicht einfach wiederbeschaffen oder mitunter gar nicht mehr.
  • Hilfe des Finanzamts: Bei Unklarheiten über die Einkünfte des Verstorbenen kann notfalls auch das Finanzamt helfen, indem es die Steuererklärungen der Vorjahre in Kopie herausgibt. Aber Vorsicht: Dafür ist aber zwingend ein Erbschein erforderlich - der in der Regel Geld kostet. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss die verwitwete Person einer Auskunftserteilung durch die Finanzbehörde zustimmen.
  • Fristen beachten: Trotz aller Trauer darf die Steuererklärung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn auch die Erben sind an die regulären Abgabefristen gebunden. Wenn sich ein Termin nicht einhalten lässt, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, kann beim Finanzamt um Fristverlängerung gebeten werden. Wichtig zu wissen ist es, dass eine Steuererklärung unter anderem dann verpflichtend ist, wenn der Erblasser im Jahr seines Todes noch nicht besteuerte Einkünfte hatte.
  • Teilung des Erbes: Wenn es mehrere Erben gibt, dann sind Steuerschulden oder Steuererstattungen unter ihnen gemäß der jeweiligen Erbquoten aufzuteilen. Tipp: Wenn der Verstorbene unmittelbar aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, gibt es in der Regel Geld vom Finanzamt zurück, da der monatliche Lohnsteuerabzug dann zu hoch ausgefallen ist.

Wenn dagegen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für den Verstorbenen besteht, kann sich dennoch eine freiwillige Abgabe durch die Erben lohnen. Diese können die Erben dann bis vier Jahre nach Ende des Todesjahres noch einreichen.

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Dienstag, 27. April 2021

Aus der Steuer-ID wird die Bürger-ID - Wie funktioniert die neue Bürgernummer

 Die Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer) der Bundesbürger kennt bisher nur das Finanzamt. Die neue Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) soll das ändern und die Behörden besser vernetzen. Dazu wurde im März 2021 das Registermodernisierungsgesetz beschlossen, wodurch die Steuer-ID auch für andere Verwaltungs­vorgänge als Identifikation genutzt werden kann. Dies soll Behörden den direkten Abruf von Daten wie Geburtsdatum, Adresse oder Familienstand ermöglichen, ohne dass Urkunden vorgelegt werden müssen. Künftig haben 51 Behörden einen Zugriff auf die neue Bürgernummer (Bürger-ID), beispielsweise die Führerscheinstelle, Rentenversicherung und Krankenkassen.

Was verbirgt sich hinter der neuen Bürger-Identifikationsnummer?

Die neue Bürger-ID oder Bürgernummer gibt es im Grunde bereits, denn die seit 2007 existierende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) soll einfach in die Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) übergehen. In der persönlichen Steuer-ID sind bestimmte Basisdaten über jeden Bürger wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Geschlecht, Doktorgrad und Staatsangehörigkeit gespeichert. Bisher hat nur das Finanzamt einen Zugriff auf die Steuer-ID. Mit der neu beschlossenen Bürger-ID soll dieser Zugriff stark ausgeweitet werden und insgesamt 51 Behörden die Möglichkeit verschaffen, dann die persönlichen Daten einzusehen.

durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen in Tagen

Wofür wurde die Bürger-ID eingeführt

Das neue Registermodernisierungs-Gesetz soll die Verwaltungsportale der deutschen Behörden besser miteinander verknüpfen. Wenn der Bürger seine Zustimmung erteilt, können die angeschlossenen Behörden die hinterlegten Daten der Bürger-ID dann direkt bei der neu geschaffenen Registermodernisierungsbehörde abrufen. Die Registermodernisierungsbehörde ist unter dem Bundesverwaltungsamt angesiedelt. Mit der Bürger-ID sollen bei verschiedenen Behörden oder in unterschiedlichen Registern Mehrfachangaben unnötig werden. Auch viele Behördengänge können dann genau so vermieden werden, da die Daten zukünftig digital an einer Stelle vorliegen. Weiterhin sollen dann auch Personenverwechslungen nicht mehr möglich sein, was für die Verwaltungen zu Zeit- und Kostenersparnissen führt.

Wann kann über die Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) auf persönliche Daten zugegriffen werden

Wenn der jeweilige Bürger dem Datenaustausch zustimmt, ist es den angeschlossenen Behörden möglich, mithilfe der Bürger-ID zukünftig persönliche Daten einsehen. Die Bürger-ID wäre dann im Melderegister hinterlegt, so dass beispielsweise das Waffenregister, die Familienkassen bei der Elterngeldbeantragung oder Städte und Gemeinden bei einem Bauantrag darauf zu greifen können.

Neben der vorgeschriebenen Zustimmung des einzelnen Bürgers, hat dieser dann auch über ein sogenanntes Datencockpit die Möglichkeit, einzusehen welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben. Allerdings sehen Oppositionspolitiker und Datenschützer die Bürger-ID kritisch, da sie befürchten, dass der Staat damit auf Knopfdruck von jedem Bürger digitale Persönlichkeitsprofile erstellen und dies missbrauchen könnte.

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Mittwoch, 30. Dezember 2020

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2021 für die Sozialversicherung

 Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2021 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro ab dem 1. Januar 2021 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 58.050,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 5.362,50 Euro, beziehungsweise jährlich 64.350,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 2.400,00 Euro auf 85.200,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 3.000,00 Euro auf 80.400,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2019

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 2.400,00 Euro auf 85.200,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 3.000,00 Euro auf 80.400,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen aus
Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2021 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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Freitag, 18. September 2020

Zahnersatz - Krankenkassen zahlen bald höheren Zuschuss und Bonus

 Gesetzlich Versicherte bekommen für den Zahnersatz ab Oktober 2020 mehr Geld von der Krankenkasse gezahlt. Deshalb könne sich auszahlen, mit einer Behandlung noch etwas zu warten. Wenn man nicht nicht an akuten Schmerzen leidet, welche einen sofortigen Zahnersatz erfordern, sollte mit einer planbaren Behandlung bis Oktober 2020 oder später zu warten. Denn dann treten zwei Neuerungen in Kraft: Ein höherer Festzuschuss der Krankenkasse ab Oktober 2020 und ein höherer Bonus. Da es bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen so ist, dass Patienten einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, kann man dadurch seine Eigenbelastung reduzieren.

Was ändert sich beim Festzuschuss?
Der Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung steigt von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten. Bei der Regelversorgung handelt es sich um die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung zur Abdeckung aller nötigen Leistungen. Für zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay muss weiterhin aus eigener Tasche aufgekommen werden.

Nachfrage nach Zusatzkrankenversicherungen

 

Was ändert sich beim Bonus?
Wer mit seinem Bonusheft nachweisen kann, jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gewesen zu sein, profitiert ab Oktober zusätzlich. Denn bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft erhöhe sich der Kassenzuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent und bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft sogar auf 75 Prozent. Tipp: Die Krankenkasse kann den Zuschuss in begründeten Ausnahmefällen künftig auch dann auf 75 Prozent festlegen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren die zahnärztliche Kontrolle nur einmal ausgelassen hat. Als mögliche Ausnahmegründe können beispielsweise eine lange Erkrankung oder ein langer Auslandsaufenthalt in Frage kommen.

Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?
Für einen fehlenden Zahn im Backenzahnbereich, würde bei der Basisversorgung eine Brücke beispielsweise mit Kosten von rund 750 Euro zu Buche schlagen. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt demnach ab Oktober 2020 von 375 Euro auf 450 Euro. Wer über ein zehn Jahre geführtes Bonusheft verfügt, kann auf bis zu rund 563 Euro Zuschuss kommen. Tipp: Für Geringverdiener ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Regelversorgung auf Antrag ganz ohne Eigenanteil erhalten.

Steuerzahler unterstützt GKV

Was ist, wenn man sich bereits in einer laufenden Behandlung befindet?
Die neuen Bestimmungen gelten nur für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte und genehmigte Zahnersatzleistungen. Das bedeutet: Wer sich bereits in einer Behandlung befindet und die Rechnung für den Zahnersatz aber erst im Oktober oder später bekommt, kann die neuen Zuschüsse und Boni nicht in Anspruch nehmen.

Wie kann man generell sparen, bzw. die Zuzahlung minimieren?
Sinnvoll ist es, sich vor einer Behandlung ausführlich nach den Leistungen der Regelversorgung zu erkundigen. Die Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären und dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung. Mit einem Heil- und Kostenplan kann man sich ein individuelles "Angebot" erstellen lassen und so seine zu erwartenden Kosten abschätzen. Empfehlenswert kann bei großen Zahnersatz-Eingriffen auch sein, sich eine zweite ärztliche Meinung (Parallelangebot) einzuholen. Um den Eigenanteil, bzw. eine bessere Behandlung zu bekommen, ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. So kann man bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Behandlungen und sogar der routinemäßigen Zahnprophylaxe die Kosten minimieren. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann man sich so eine höherwertige Behandlungen gönnen, ohne die gesamten Mehrkosten allein zu tragen.

Berechnen Sie hier ihren Zahnzusatzschutz

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Dienstag, 15. September 2020

Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

 Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung vom jeweiligen Tarif ab und man sollte das Kleingedruckte genau lesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Trägt die Rücktrittversicherung durch Corona bedingte Stornokosten?
Hier gilt es genau hinzusehen. Wenn man als Urlauber seine gebuchte Reise stornieren will, weil man an Covid-19 schwer erkrankt ist, dann übernimmt eine Reiserücktritt-Versicherung im Regelfall diese Kosten. Dies gilt dann wie eine unvorhersehbare schwere Erkrankungen, welche als Grund für eine Stornierung gilt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da es auch einige Versicherer gibt, die eine Leistungspflicht im Fall einer Pandemie-bedingten Erkrankung ausschließen. Und da es sich bei Covid-19 laut Weltgesundheitsorganisation immer noch um eine Pandemie handelt, würden diese Versicherer keine Leistung erbringen. Daher ist es wichtig, vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

COVID-19-Impfstoff

Und was ist, wenn man in Quarantäne muss?
Wenn man nicht selbst erkrankt ist, aber auf eine behördliche Anordnung in Quarantäne geht muss, kann man die Stornokosten für eine deshalb nicht angetretene Reise nicht beim Versicherer geltend machen. Das gilt auch bei einer Quarantäne, die man freiwillig zur Vorsorge durchführt, denn die Quarantäne als solche ist kein versicherter Fall.

Was passiert, wenn die Reise gebucht wurde und man dann doch Angst bekommt diese anzutreten?
Bei Angst an Covid-19 zu erkranken oder ein hohes Ansteckungsrisiko im Urlaubsgebiet und selbst eine erneute Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Ereignisse in einer Reiseversicherung nach den derzeitigen Vertragsbedingungen. Wenn man als Urlauber eine bereits angetretene Reise aus diesen Gründen abbricht, zahlt auch keine Reiseabbruch-Versicherung die dadurch entstehenden Kosten.

Wie verhält es sich, wenn man im Auslandsurlaub erkrankt?
Eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) trägt die Kosten einer Covid-19-Behandlung vor Ort und eines eventuell nötigen Rücktransports nach Deutschland. Allerdings sollte man auch hier in den Vertragsbedingungen prüfen, ob nicht Pandemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Es gibt einige Versicherer die dies tun. Praxistipp: Wenn im Ausland die Erkrankung ausbricht, sollte unverzüglich der Versicherer kontaktiert werden. Verbraucherschützer empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung schon immer.

Gibt es im Ernstfall einen uneingeschränkten Rücktransport?
Hier ist zu beachten, dass viele Anbieter nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen" Heimtransport tragen , in anderen Tarifen sind auch „medizinisch sinnvolle" Transporte eingeschlossen. Allerdings könnte bei sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Heimkehr schwierig gestalten, wenn beispielsweise eine ausländische Behörde dem deutschen Covid-19-Patienten Reiseverbote oder Quarantänemaßnahmen auferlegt. Und weiterhin sollte beachtet werden: Wer nur aufgrund einer neuen Reisewarnung seine Auslandsversicherung für die Kosten einer vorgezogenen Rückreise in Anspruch nehmen möchte, geht natürlich leer aus, da dies nicht versichert ist.

Erste Reiseversicherer haben ihre Vertragsbedingungen an die Corona-Pandemie angepasst
So bietet beispielsweise die HanseMerkur bereits eine Lösung an. Dafür wurde die Reiseversicherung optimiert und auf die aktuelle Situation angepasst. Mit dem neuen Corona-Zusatzschutz können sich Reisende vor und während der Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Infektion mit Covid-19 schützen und somit auch in Zeiten von Corona sorglos reisen. Dieser Corona-Zusatzschutz kann optional als Baustein in eine Reiseversicherung dazu gebucht werden. Informationen, bzw. ein Abschluss gibt es über den folgenden Link.

Corona-Reiseschutz-Informationen lesen

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Freitag, 7. August 2020

Wenn Starkregen den Keller flutet - Das unterschätzte Risiko

 In modernen Eigenheimen sind Keller längst mehr als bloße Abstellräume, denn sie sind mittlerweile technisch hoch ausgestattet. Durchschnittlich rund 15.400 Euro an Werten schlummern in ihnen, was der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellt hat.

Allerdings ist das meiste davon nicht versichert
Der GDV hat in einer repräsentativen Umfrage ermittelt, was bei den Deutschen alles so im Keller liegt. Das sind nicht nur Getränkekisten, alte Umzugskartons oder Krimskrams aus Omas Zeiten. Die Räume sind vielmehr oft ausgebaut und technisch gut ausgestattet. Laut Umfrage befinden sich Werte von rund 15.400 Euro in den Untergeschossen der Deutschen. Dabei ist die Haustechnik mit durchschnittlich 9.700 Euro am teuersten. Die restlichen 5.700 Euro setzen sich aus Elektrogeräten, technischen Geräten und sonstigen Dingen zusammen. Doch alles was im Keller lagert, ist entsprechenden Risiken ausgesetzt: Feuer, Diebstahl, Leitungswasserschäden aber auch Naturgefahren wie Starkregen. Obwohl Starkregen immer öfter erhebliche Schäden in Deutschland anrichtet, wird das Risiko einer Überschwemmung von vielen unterschätzt. Denn nur sechs Prozent der Hausbesitzer sind der Meinung, dass Hochwasser eine große Gefahr für ihre Kellerausstattung bedeutet.

 Wohn­ge­bäude- und Haus­rat­ver­si­che­rer zah­len 1,2 Mil­li­ar­den Euro für Unwet­ter­schä­den

Starkregen sorgt für mehr Schäden als Überschwemmungen
Dies ist allerdings einen gravierender Irrtum, denn die Statistiken belegen, dass es auch fernab von Gewässern immer häufiger zu großen Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen kommt. Allerdings ist der Großteil des deutschen Kellerinventars ungeschützt. Denn nur rund 25 Prozent aller Haushalte hätten ihr Inventar gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, d.h. Elementarschäden sind in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung mitversichert. Deshalb sollten Kellerbesitzer ihre Hausratversicherung und Gebäudeversicherung überprüfen und eventuelle Lücken schließen, rät der GDV. Denn die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung leistet nicht, wenn Regen oder Hochwasser den Keller fluten. Wer zerstörtes Kellerinventar nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, braucht die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung). Es gibt sie als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.

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