Durch das Internet und die daraus entstandene Mobilität, wird das Arbeiten
von Zuhause immer einfacher und immer beliebter. Dies gilt nicht nur für
Selbstständige, die so Geld für externe Büroräumlichkeiten sparen, sondern
auch Angestellte, die immer mehr per „Home-Office“ ihre Aufgaben in den privaten
Räumlichkeiten erledigen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz
für diesen beruflich genutzten Bereich aus. Wie und was ist innerhalb
der Hausratversicherung abgesichert?
Welcher Versicherungsschutz besteht
für Einrichtungsgegenstände und ArbeitsgeräteEinrichtungsgegenstände
und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen
Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen
wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder
einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder
eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum
Hausrat dazu.
Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen
prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer
ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die
Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren
Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und
Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen
beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware, sollte über
eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind
die Rahmenbedingungen klarer geregelt.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder
ArbeitszimmerDie Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird
wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem
Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer
oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin
oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe
kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung
vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte
und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung
mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der
entgangenen Einnahmen erfolgt.
Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein
ArbeitszimmerDie verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr
unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als
"Versicherungsort" mit Versicherungsschutz gilt
und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es
gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse
kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der
"Versicherungsort" mitversichert ist oder mitversichert werden kann.
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"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Montag, 29. Juli 2013
Dienstag, 23. Juli 2013
Einsichtsrecht in das Grundbuch bei möglichem Erbanspruch
Kinder und Ehepartner haben es ohnehin schwer, wenn ein Elternteil stirbt.
Schon allein die Tatsache, dass die geliebte Person nicht mehr lebt, ist schwer
zu verkraften. Jetzt kommen durch das Erbe weitere Probleme hinzu, die oft zu
schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen. Dabei kann Streit durch ein
Testament und das Wissen über den Pflichtteilanspruch
vermieden werden.
Einsichtsrecht bei möglichem Ergänzungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 34 Wx 360/12) hat nun entschieden, dass ein Erbe der pflichtteilsberechtigt ist, einen Einblick in das Grundbuch erlangen muss. Nur so kann geprüft werden, ob ihm ein Ergänzungsanspruch bei Grundbesitzen zusteht, bei denen der Verstorbene vor seinem Tod diese jemand anderem zugesprochen hat.
Ein Ergänzungsanspruch gilt nur, wenn die Schenkung des Grundstückes noch nicht die 10 Jahresfrist überschritten hat. Was bedeutet, wenn der Verstorbene anderen Personen vor mehr als 10 Jahren vor seinem Tod ein Grundstück übertragen hat, gehört dieses Grundstück der Person gänzlich. Der Pflichtteilsberechtigte, meist die Kinder oder der Ehepartner, gehen in diesem Fall leer aus. Liegt die Schenkung allerdings beispielsweise 5 Jahre zurück, darf er Anspruch erheben. Um dies nun feststellen zu können darf der Erbe einen Einblick in das Grundbuchamt bekommen.
Der verhandelte Fall
Ein solcher Fall ging diesem Urteil voraus. Eine Tochter wollte prüfen, ob ihr Vater womöglich vor seinem Tod anderen Personen Grundbesitze zugesprochen hatte. Das Grundbuchamt verweigerte ihr allerdings den Einblick. Die Richter vom Oberlandesgericht München sahen dies anders. Schon allein die Vorlage des Erbscheins genügt, um der Tochter einen Einblick zu gewähren. Nur so kann ein Pflichtteilsanspruch festgestellt werden.
Fazit
Wer prüfen möchte, ob bei seinem Erbe ein Ergänzungsanspruch besteht, oder auch von anderen Personen, kann als Pflichtteilsberechtigter einen Einblick ins Grundbuch verlangen. Vor allem wenn nicht sicher ist, wie lange schon die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes vorliegt. Dadurch kann ein genauerer Pflichtteil beim Erbe berechnet werden. Ehepartner steht jeweils die Hälfte des Pflichtteilanspruches zu, bei Kindern beträgt dieser jeweils ein viertel des Pflichtteils.
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Einsichtsrecht bei möglichem Ergänzungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 34 Wx 360/12) hat nun entschieden, dass ein Erbe der pflichtteilsberechtigt ist, einen Einblick in das Grundbuch erlangen muss. Nur so kann geprüft werden, ob ihm ein Ergänzungsanspruch bei Grundbesitzen zusteht, bei denen der Verstorbene vor seinem Tod diese jemand anderem zugesprochen hat.
Ein Ergänzungsanspruch gilt nur, wenn die Schenkung des Grundstückes noch nicht die 10 Jahresfrist überschritten hat. Was bedeutet, wenn der Verstorbene anderen Personen vor mehr als 10 Jahren vor seinem Tod ein Grundstück übertragen hat, gehört dieses Grundstück der Person gänzlich. Der Pflichtteilsberechtigte, meist die Kinder oder der Ehepartner, gehen in diesem Fall leer aus. Liegt die Schenkung allerdings beispielsweise 5 Jahre zurück, darf er Anspruch erheben. Um dies nun feststellen zu können darf der Erbe einen Einblick in das Grundbuchamt bekommen.
Der verhandelte Fall
Ein solcher Fall ging diesem Urteil voraus. Eine Tochter wollte prüfen, ob ihr Vater womöglich vor seinem Tod anderen Personen Grundbesitze zugesprochen hatte. Das Grundbuchamt verweigerte ihr allerdings den Einblick. Die Richter vom Oberlandesgericht München sahen dies anders. Schon allein die Vorlage des Erbscheins genügt, um der Tochter einen Einblick zu gewähren. Nur so kann ein Pflichtteilsanspruch festgestellt werden.
Fazit
Wer prüfen möchte, ob bei seinem Erbe ein Ergänzungsanspruch besteht, oder auch von anderen Personen, kann als Pflichtteilsberechtigter einen Einblick ins Grundbuch verlangen. Vor allem wenn nicht sicher ist, wie lange schon die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes vorliegt. Dadurch kann ein genauerer Pflichtteil beim Erbe berechnet werden. Ehepartner steht jeweils die Hälfte des Pflichtteilanspruches zu, bei Kindern beträgt dieser jeweils ein viertel des Pflichtteils.
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Montag, 15. Juli 2013
Was ist die NV-Bescheinigung?
Bei der NV-Bescheinigung handelt es sich um die Abkürzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die NV-Bescheinigung kann von gewöhnlichen Personen, oder aber auch von bestimmten Unternehmen beantragt werden. Eine Einkommensteuer wird voraussichtlich nicht veranlagt, weil viel zu niedrige Einkünfte erzielt worden sind. In den engeren Kreis dieser Personen zählen Rentner, Schüler und Studenten. Selbst teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können eine NV-Bescheinigung beantragen. Bei nicht natürlichen Investoren und Unternehmen können andere Gründe vorliegen.
Wo man eine NV-Bescheinigung beantragen kann
Wer eine NV-Bescheinigung benötigt, holt sich die entsprechenden Formulare und beantragt diese dann beim zuständigen Finanzamt. Diese NV-Bescheinigung ist dann 3 Jahre gültig. Sinnvoll ist es eine NV-Bescheinigung zu beantragen, wenn die Zinsen über den Sparerfreibeträgen von 801 Euro bei Ledigen oder 1.602 Euro bei Ehepaaren pro Jahr liegen und die gesamten restlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.130 Euro für Ledige und 16.260 Euro für Ehepaare.
Das Verhältnis zu einem Freistellungsauftrag
Durch eine Vorlage der NV-Bescheinigung bei dem Geldinstitut ist ein Freistellungsauftrag hinfällig. Bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung wird keine Kapitalertragsteuer geltend gemacht. Das zuständige Kreditinstitut führt bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung keine Zahlungen an das Finanzamt durch, weil es nicht notwendig ist. Dennoch kommt es aber immer auf die Art der NV-Bescheinigung an. Die Befreiung einzelner Ertragsarten hängen immer von der Art der NV-Bescheinigung ab.
Wann die Rückgabe der Bescheinigung erfolgen sollte
Grundsätzlich ist die NV-Bescheinigung zurückzugeben, wenn festgestellt wird das die Voraussetzungen für eine Erteilung wegfallen. Diese Bescheinigung muss aber auch zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt die Abgabe auffordert. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Bescheinigung keine Befreiung von der zu zahlenden Steuerpflicht ist. Wenn das Finanzamt die Bescheinigung von dem Steuerpflichtigen zurück fordert, so muss dieser mit seinen Banken in Verbindung treten und die Bescheinigungen die er abgegeben hat, zurückfordern. Durch die Aushändigung der Bescheinigungen der Banken, ist die Befreiung von Steuerabzügen auf Kapitalerträge hinfällig.
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde der Veräußerungsgewinn und auch andere Tatbestände durch die Banken steuerlich berücksichtigt. Seit 2009 umfasst die NV-Bescheinigung nicht mehr nur zinsähnliche, sondern auch Zinserträge wie Renten und Dividenden. Diese werden bei einer Auszahlung von dem Abzug durch ein Kreditinstitut freigestellt.
NV-Bescheinigungen und die verschiedenen Arten
Es gibt drei verschiedener Formulare.
- NV-Art 01 A für natürliche Personen
- NV-Art 02 A für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen
- NV-Art 03 A für nichtnatürliche Personen
Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung können die Formulare unter
Steuerformulare https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abgerufen werden.
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Montag, 8. Juli 2013
Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen
Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.
Außergewöhnliche Belastung - die Krankheitskosten
Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.
Steuerzahler Bund rät
Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 - 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.
Was sind Krankheitskosten
Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.
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Dienstag, 2. Juli 2013
Steuerschuld wurde durch die Expertise gesenkt
Im Falle eines Erbes sind
direkt Aufwendungen auch steuerlich absetzbar. Man bezeichnet diese Aufwendungen
auch als Nachlassverbindlichkeiten. In diesen Verbindlichkeiten werden im
Normalfall folgende Aufwendungen gezählt:
- die Bestattungskosten
- Kosten für Grabpflege
- die Testamentseröffnung
Einer der Betroffenen Personen konnte auch die Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen geltend machen. Anhand eines gerichtlichen Urteils ist dies gesetzlich vertretbar. (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/08)
Immobilienvererbung - ein umstrittener Fall
Bei diesem Fall handelt es sich um ein Erbe, welches vom Verstorbenen auf mehrere Personen aufgeteilt werden musste. Die Erbempfänger waren mit der Hinterlassenschaft des Immobilienbesitzes nicht zufrieden. Der Streit eskalierte rund um den Wert und die gerechte Aufteilung der einzelnen Grundstücke. Es musste ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der die verschiedenen Immobilien begutachtete. Jene Kosten, die dafür entstanden, könnten normalerweise steuerlich berücksichtigt werden. Leider verweigerte das lokale Finanzamt diese Möglichkeit. Die Begründung des Finanzamtes lautete wie folgt: "Da die abziehbaren Kosten nur dann zählen können, wenn diese mit der Erfüllung des Willens in Bezug auf den Erblasser zu tun haben, gibt es keine Möglichkeit zur steuerlichen Absetzberechtigung." In diesem Falle liegt die Entscheidung alleinig bei den Erben.
Bundesfinanzhof vertritt andere Meinung
Jene Entscheidung wurde vom Bundesfinanzhof nicht geteilt. Richter beschlossen, dass Sachverständigenkosten natürlich von der Steuer absetzbar sein müssen, da die Einschaltung dieser Expertenmeinung zur Klärung des Sachverhaltes diente, sodass die Erbaufteilung erfolgen konnte. Aus diesem Grunde können sowohl Expertise-Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, als auch Rechtsanwalts- und Notariatskosten. Alle Parteien waren über diese positive Entscheidung sichtlich erleichtert.
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- die Bestattungskosten
- Kosten für Grabpflege
- die Testamentseröffnung
Einer der Betroffenen Personen konnte auch die Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen geltend machen. Anhand eines gerichtlichen Urteils ist dies gesetzlich vertretbar. (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/08)
Immobilienvererbung - ein umstrittener Fall
Bei diesem Fall handelt es sich um ein Erbe, welches vom Verstorbenen auf mehrere Personen aufgeteilt werden musste. Die Erbempfänger waren mit der Hinterlassenschaft des Immobilienbesitzes nicht zufrieden. Der Streit eskalierte rund um den Wert und die gerechte Aufteilung der einzelnen Grundstücke. Es musste ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der die verschiedenen Immobilien begutachtete. Jene Kosten, die dafür entstanden, könnten normalerweise steuerlich berücksichtigt werden. Leider verweigerte das lokale Finanzamt diese Möglichkeit. Die Begründung des Finanzamtes lautete wie folgt: "Da die abziehbaren Kosten nur dann zählen können, wenn diese mit der Erfüllung des Willens in Bezug auf den Erblasser zu tun haben, gibt es keine Möglichkeit zur steuerlichen Absetzberechtigung." In diesem Falle liegt die Entscheidung alleinig bei den Erben.
Bundesfinanzhof vertritt andere Meinung
Jene Entscheidung wurde vom Bundesfinanzhof nicht geteilt. Richter beschlossen, dass Sachverständigenkosten natürlich von der Steuer absetzbar sein müssen, da die Einschaltung dieser Expertenmeinung zur Klärung des Sachverhaltes diente, sodass die Erbaufteilung erfolgen konnte. Aus diesem Grunde können sowohl Expertise-Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, als auch Rechtsanwalts- und Notariatskosten. Alle Parteien waren über diese positive Entscheidung sichtlich erleichtert.
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