Das Kreditprogramm der KfW-Bank "Altersgerecht umbauen" erhält eine Ergänzung, um Baumaßnahmen für weniger Barrieren und mehr Sicherheit zu fördern. So können seit dem 1. Oktober 2014 private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die der Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Vom Bund werden dafür insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird das seit fünf Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen" um eine weitere Zuschussvariante ergänzt.
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. So können Bauherren und auch Mieter bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun mehrere Punkte gleichzeitig lösen und Kosten sparen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, z.B. Einbrüche tun.
Gleiche Förderbedingungen wie im bisherigen Programm
Das neue Zuschussprogramm verlangt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm "Altersgerecht umbauen". Mit dem Förderprogramm werden z.B. bodengleiche moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau würden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Zuschuss für private Eigentümer und Mieter
Antragsberechtigt sind laut Mitteilung private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Es werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" könnten Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.
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"Insider-Infos" für strategische Finanzplanung von heute und morgen
Mittwoch, 19. November 2014
Dienstag, 11. November 2014
Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent
Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.
BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
- Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
- Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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Sonntag, 26. Oktober 2014
Anschlussfinanzierung - Vergleichen zahlt sich häufig aus
Die typische Situation: Kurz vor Ende der vereinbarten Zinsbindung erhält man als Kunde ein Verlängerungsangebot seiner Bank. Dass die angebotenen Konditionen oft meilenweit von den Topangeboten am Markt entfernt sind, bleibt unerwähnt. Viele Banken spekulieren hierbei auf die Unwissenheit und Bequemlichkeit der Menschen. Sparen Sie Geld, indem Sie sich rechtzeitig eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung sichern.
Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.
Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.
Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.
Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.
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Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.
Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.
Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.
Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.
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Montag, 20. Oktober 2014
Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden
Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat nun das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.
Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.
Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.
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Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.
Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.
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Mittwoch, 8. Oktober 2014
Welchem Zweck dient die Sparanlage
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Diese alte Volksweisheit gilt heute, mehr denn je. Doch auch das Zurücklegen des Geldes will gelernt sein. Die perfekte Geldanlage ist sicher, bringt hohe Erträge und ist jederzeit verfügbar. Dummerweise schließen sich diese Attribute gegenseitig aus, da sie miteinander konkurrieren. Finanzprodukte, die diesen Forderungen über die Maßen gerecht werden, erweisen sich nur all zu oft als Luftschlösser. Wer richtig sparen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seine Anlagestrategie nach kurz, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten ausrichten muss.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.
Der Zweck bestimmt die Geldanlage
Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.
Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.
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Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.
Der Zweck bestimmt die Geldanlage
Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.
Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.
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Mittwoch, 1. Oktober 2014
Raus aus der Zinsfalle
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum am 4.September 2014 auf ein neues Rekordtief von nun 0,05 Prozent gesenkt. Dies ist für Sparer und Anleiheinvestoren keine gute Nachricht, denn sie sind nun weiterhin mit unnatürlich niedrigen Zinsen konfrontiert. Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld, Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere werden nun weiter im Zinsertrag sinken und der Kaufkraftverlust erhöht sich.
Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.
mehr Informationen über FMH
Sparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen
Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.
Anlageklassen und Managementstile kombinierenEine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.
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Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.
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Sparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen
Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.
Anlageklassen und Managementstile kombinierenEine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.
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Mittwoch, 24. September 2014
Zinstief führt zu verlängerter Darlehenslaufzeit
Beim Blick auf die derzeitigen Bauzinsen sind potentielle Bauherren und Immobilienkäufer erfreut. Für Zinsbindungen von 10 Jahren liegt der Darlehenszins aktuell unter 2 Prozent, Laufzeiten von 15 Jahren sind ebenfalls nur knapp über dieser Marke. Nie waren Darlehen für die Anschaffung von Wohneigentum so günstig wie heute. Blickt man etwa 5 Jahre zurück, so lagen die Zinssätze noch bei 3,5 bis 4 Prozent.
Je niedriger die Zinsen um so länger ist die Darlehenslaufzeit
Die niedrigen Bauzinsen sind ein Argument, sich mit Wohneigentum zu beschäftigen und jetzt in die eigenen vier Wände zu investieren. Bauherren oder Immobilienkäufer sollten allerdings auch die Nachteile des günstigen Zinsniveaus nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählt, dass die niedrigen Zinsen bei Verwendung herkömmlicher Tilgungssätze die Tilgungsdauer erheblich verlängern.
Konditionsersparnis für erhöhte Tilgung nutzen
Es gehört zu einer sinnvollen Immobilienfinanzierung, dass man sich in einer adäquaten Zeitdauer wieder entschuldet. Entsprechend sollte man als Darlehensnehmer die Niedrigzinsen nutzen und gleich zu Beginn eine höhere Tilgung ins Auge fassen.
Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit erheblich, wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen ist:
Beispiel: 150.000 EUR Finanzierungssumme, Sollzins von 1,95 Prozent für 10 Jahre Zinsfestschreibung
Höhere Tilgung ist sinnvoll, muss aber nicht direkt zur Bank erfolgen
Bei einem Annuitätendarlehen mit einer gewählten laufenden Tilgung von z.B. anfänglich 1 Prozent pro Jahr, kann man die Möglichkeit nutzen, noch 1 bis 2 Prozent in einen Investmentfonds anzusparen. Durch den Zinseszins-Effekt kann man nun während der Zinsfestschreibungszeit mehr Kapital erwirtschaften, als man bei einer direkten Tilgung das Darlehen reduziert. Ein weitere Vorteil ist, dass man sich die Liquidität und Flexibilität erhält. So haben Sie eine Mindesttilgung, die zur Entschuldung führt und können trotzdem die Vorteile des Fondstilgungsmodell nutzen um gegebenenfalls schneller schuldenfrei zu sein. Das Fondstilgungsmodell sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob man sich in dem angestrebten Sparziel befindet. Sollte es aus anlagetechnischen Gründen nicht möglich sein, mit dem Investmentfonds den nötigen Ertrag zu erzielen, kann jederzeit durch eine Tilgungserhöhung beim Darlehen gegengesteuert werden.
Vergleichen Sie hier die Bauzinsen:
http://www.bauf-top.de
Je niedriger die Zinsen um so länger ist die Darlehenslaufzeit
Die niedrigen Bauzinsen sind ein Argument, sich mit Wohneigentum zu beschäftigen und jetzt in die eigenen vier Wände zu investieren. Bauherren oder Immobilienkäufer sollten allerdings auch die Nachteile des günstigen Zinsniveaus nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählt, dass die niedrigen Zinsen bei Verwendung herkömmlicher Tilgungssätze die Tilgungsdauer erheblich verlängern.
Konditionsersparnis für erhöhte Tilgung nutzen
Es gehört zu einer sinnvollen Immobilienfinanzierung, dass man sich in einer adäquaten Zeitdauer wieder entschuldet. Entsprechend sollte man als Darlehensnehmer die Niedrigzinsen nutzen und gleich zu Beginn eine höhere Tilgung ins Auge fassen.
Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit erheblich, wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen ist:
Beispiel: 150.000 EUR Finanzierungssumme, Sollzins von 1,95 Prozent für 10 Jahre Zinsfestschreibung
Höhere Tilgung ist sinnvoll, muss aber nicht direkt zur Bank erfolgen
Bei einem Annuitätendarlehen mit einer gewählten laufenden Tilgung von z.B. anfänglich 1 Prozent pro Jahr, kann man die Möglichkeit nutzen, noch 1 bis 2 Prozent in einen Investmentfonds anzusparen. Durch den Zinseszins-Effekt kann man nun während der Zinsfestschreibungszeit mehr Kapital erwirtschaften, als man bei einer direkten Tilgung das Darlehen reduziert. Ein weitere Vorteil ist, dass man sich die Liquidität und Flexibilität erhält. So haben Sie eine Mindesttilgung, die zur Entschuldung führt und können trotzdem die Vorteile des Fondstilgungsmodell nutzen um gegebenenfalls schneller schuldenfrei zu sein. Das Fondstilgungsmodell sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob man sich in dem angestrebten Sparziel befindet. Sollte es aus anlagetechnischen Gründen nicht möglich sein, mit dem Investmentfonds den nötigen Ertrag zu erzielen, kann jederzeit durch eine Tilgungserhöhung beim Darlehen gegengesteuert werden.
Vergleichen Sie hier die Bauzinsen:
http://www.bauf-top.de
Montag, 22. September 2014
Das aktuelle Vorsorge-Handbuch
Checklisten, Musterformulare, wichtige Informationen und Anleitungen rund um die sachkundige Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall bietet das überarbeitete Handbuch „Das aktuelle Vorsorge-Handbuch" aus dem Walhalla Fachverlag in Regensburg. Das Handbuch hilft Betroffenen sowie ihren Angehörigen und Freunden Schritt für Schritt, unerwartete Lebenssituationen bereits im Vorfeld durchzuspielen, zu überdenken und zu meistern.
Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche - Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.
Mehr über das Buch
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Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche - Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.
- Mit den praktischen Vordrucken alles Wichtige ordnen und dokumentieren.
- Erforderliche Maßnahmen im Krankheits-, Betreuungs- und Todesfall zuverlässig festlegen
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verbindlich und rechtssicher formulieren.
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Mittwoch, 17. September 2014
Rentenlücke ganz einfach und schnell errechnen
Ab sofort können Verbraucher im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke im Alter ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. Mit vier einfachen Schritten will der GDV seinen Besuchern der Internetseite helfen, die eigenen Versorgungslücken für Ruhestand und Invaliditätsfall zu berechnen.
In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.
Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.
Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.
Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner
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In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.
Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.
Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.
Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner
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Dienstag, 9. September 2014
Gefahren durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen
Viele Haushalte sind auf die häufiger auftretenden Gewitter in der Folge des Klimawandels weder technisch, noch durch einen ausreichenden Versicherungsschutz ausreichend auf die entstehenden Schäden vorbereitet. In den letzten Wochen verging kaum ein Tag, an dem nicht kurze, aber heftige Gewitter über den Himmel gezogen sind. Die Gewitterfronten gehen einher mit Blitz und Donner, Starkregen und Hagelschlag. Es sind teilweise Wohnhäuser und Scheunen durch Blitzeinschläge in Brand geraten und zerstört worden.
Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.
Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2012 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung. Dies waren im Vergleich zum Jahr 2011 30.000 Schäden weniger. Der Rückgang bei der Schadenhäufigkeit spiegelt sich jedoch nicht in den ausgezahlten Schadensummen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder. Es wurde mit 330 Millionen Euro im Jahr 2012 genau so eine Schadensumme wie im Jahr 2011 erreicht.
Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.
Welche Regionen sind besonders gefährtdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.
Quelle: GDV
weitere Informationensquellen
BLIDS - der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE - So können Sie sich vor Blitzen schützen
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Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.
Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2012 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung. Dies waren im Vergleich zum Jahr 2011 30.000 Schäden weniger. Der Rückgang bei der Schadenhäufigkeit spiegelt sich jedoch nicht in den ausgezahlten Schadensummen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder. Es wurde mit 330 Millionen Euro im Jahr 2012 genau so eine Schadensumme wie im Jahr 2011 erreicht.
Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.
Welche Regionen sind besonders gefährtdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.
Quelle: GDV
weitere Informationensquellen
BLIDS - der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE - So können Sie sich vor Blitzen schützen
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Montag, 1. September 2014
Soll ich nach dem BGH-Urteil meine Lebensversicherung kündigen?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden und so den einfachen Ausweg aus einer unliebsamen Lebensversicherung verwehrt. Der Kläger zog vor den Bundesgerichtshof und wollte den im Jahre 1998 abgeschlossenen Vertrag rückwirkend als unwirksam erklären lassen. Der Kläger schloss eine der bis 2007 üblichen Lebensversicherungen ab und wurde erst nach dem Vertragsabschluss über Vertragsdetails informiert. Der Kläger forderte aufgrund der verspäteten Aufklärung die Unwirksamkeit des Vertrages. Der BGH lehnte die Klage ab und versperrt so Millionen von Deutschen den Weg zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherungen. Zahlreiche Deutsche verfügen über eine Lebensversicherung, die monatlich das Nettoeinkommen verringert und im Gegenzug immer weniger Renditen erwirtschaftet. Ist es sinnvoll für Sie, die bestehenden Lebensversicherungen zu kündigen oder sind diese entgegen ihrem Ruf eine sinnvolle Investition?
Soll ich der negativen Presse über Lebensversicherungen Glauben schenken und die bestehende Lebensversicherung kündigen?
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase erlebten die Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren einen schleichenden Renditeabstieg. Noch bis zum Jahr 2000 konnten die Versicherungen Ihren Kunden 4 Prozent Zinsen pro Jahr garantieren. Nach der gültigen Reform bleiben lediglich 1,25 Prozent. Die Lebensversicherung verliert ihre Attraktivität zudem durch die Besteuerung der Kapitalerträge und die neu beschlossene geringe Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.
Da man den Vertragswert auf den ersten Blick gar nicht richtig erkennen kann, ist davon abzuraten, Verträge voreilig zu kündigen. In manchen Fällen beträgt der Rückkaufwert einer gekündigten Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung würde man hier Verluste erleiden.
Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag schlecht oder gut ist?
Kunden sind gut beraten, wenn sie sich die Gesamtrendite anhand der garantierten Ablaufleistung ausrechnen lassen. Unabhängige Berater und Verbraucherstellen bieten diese Serviceleistung an. Dabei entspricht die garantierte Ablaufleistung dem Betrag, der am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Standmitteilung aufgeführt, die Versicherte jedes Jahr seitens der Versicherung erhalten. Um den Wert der Lebensversicherung einzuschätzen, ist diese Größe der entscheidende Faktor. Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sind, werden auch heute den garantierten Zins erwirtschaften. Ist der Altvertrag kontinuierlich bespart worden, so unterliegen die Erträge auch weiterhin der Steuerfreiheit. Liegt eine solche Versicherung vor, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen.
Ist es möglich, dass eine Versicherung pleite geht?
Es wird für die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen immer schwerer, die ehemals hohen Renditeversprechen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann ein Versicherer dadurch pleitegehen. Niemand sollte jedoch aufgrund dieser Möglichkeit eine Lebensversicherung kündigen. Die Bafin hat erst kürzlich die Krisenanfälligkeit der Versicherungskonzerne geprüft und alle Lebensversicherungen haben diesen Krisentest bestanden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Lebensversicherer, die wirtschaftlich nicht mehr auf gesunden Füssen standen. Diese wurden dann mit anderen Lebensversicherern fusioniert oder wie im Fall der Mannheimer Versicherung, in eine von der Versicherungswirtschaft getragene Auffanggesellschaft eingebracht.
Ist die Lebensversicherung eine Absicherung für die hinterbliebene Familie?
Die meisten Kunden nutzen die Lebensversicherung als Spareinlage. Um das Todesfallrisiko abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, denn im Falle des Ablebens der versicherten Person wird ein festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherung ist viel günstiger im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung. Um die Familie abzusichern, muss also keine Lebensversicherung bestehen bleiben. Es sollte sowieso immer darauf geachtet werden, die Risikoabsicherung vom Sparvorgang zu trennen.
Wohin mit dem Geld, wenn ich meine Lebensversicherung auf jeden Fall kündigen möchte?
Der Mangel an Alternativen ist derzeit der beste Grund eine Lebensversicherung nicht aufzulösen. Eine Kündigung des laufenden Vertrages dürfte nicht sehr lohnend sein, wenn der ausgezahlte Betrag auf das Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto fließen soll. Soll der Vertrag aber in jedem Fall gekündigt werden, so steht man vor der Entscheidung "Sicherheit" oder "Rendite". Um heute einen garantieren Zins von 4 Prozent zu erhalten, geht dies nur, wenn in Investmentfonds oder Aktien investiert wird. Dieser Markt hat jedoch seine Kursschwankungen und Bedarf auch einer aktiven Marktbeobachtung. Als sichere Option gilt das Festgeld. Nur werden hier noch geringere Zinsen als bei einer Lebensversicherung erwirtschaftet und es fällt auch noch die steuerliche Belastung der Kapitalerträge an.
Eine sinnvolle Lösung kann eine Beitragsfreistellung mit vorheriger Anpassung der Restlaufzeit der Lebensversicherung sein. Die bisherigen Beiträge werden dann in der Zukunft in höher rentierliche Anlageformen investiert und das bisher in die Lebensversicherung investierte Geld, bleibt als sicheres "Festgeld" weiter angelegt. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem ansteigen der Sparzinsen auch die Lebensversicherungen wieder einen höheren Ertrag erzielen werden.
Bei der Aufnahme einer strategischen Finanzanalyse werden auch die Vor- und Nachteile der Lebensversicherungen eingehend berücksichtigt und Sie erhalten einen persönlichen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erstellen Sie Ihren persönlichen Fahrplan. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges.
Soll ich der negativen Presse über Lebensversicherungen Glauben schenken und die bestehende Lebensversicherung kündigen?
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase erlebten die Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren einen schleichenden Renditeabstieg. Noch bis zum Jahr 2000 konnten die Versicherungen Ihren Kunden 4 Prozent Zinsen pro Jahr garantieren. Nach der gültigen Reform bleiben lediglich 1,25 Prozent. Die Lebensversicherung verliert ihre Attraktivität zudem durch die Besteuerung der Kapitalerträge und die neu beschlossene geringe Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.
Da man den Vertragswert auf den ersten Blick gar nicht richtig erkennen kann, ist davon abzuraten, Verträge voreilig zu kündigen. In manchen Fällen beträgt der Rückkaufwert einer gekündigten Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung würde man hier Verluste erleiden.
Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag schlecht oder gut ist?
Kunden sind gut beraten, wenn sie sich die Gesamtrendite anhand der garantierten Ablaufleistung ausrechnen lassen. Unabhängige Berater und Verbraucherstellen bieten diese Serviceleistung an. Dabei entspricht die garantierte Ablaufleistung dem Betrag, der am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Standmitteilung aufgeführt, die Versicherte jedes Jahr seitens der Versicherung erhalten. Um den Wert der Lebensversicherung einzuschätzen, ist diese Größe der entscheidende Faktor. Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sind, werden auch heute den garantierten Zins erwirtschaften. Ist der Altvertrag kontinuierlich bespart worden, so unterliegen die Erträge auch weiterhin der Steuerfreiheit. Liegt eine solche Versicherung vor, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen.
Ist es möglich, dass eine Versicherung pleite geht?
Es wird für die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen immer schwerer, die ehemals hohen Renditeversprechen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann ein Versicherer dadurch pleitegehen. Niemand sollte jedoch aufgrund dieser Möglichkeit eine Lebensversicherung kündigen. Die Bafin hat erst kürzlich die Krisenanfälligkeit der Versicherungskonzerne geprüft und alle Lebensversicherungen haben diesen Krisentest bestanden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Lebensversicherer, die wirtschaftlich nicht mehr auf gesunden Füssen standen. Diese wurden dann mit anderen Lebensversicherern fusioniert oder wie im Fall der Mannheimer Versicherung, in eine von der Versicherungswirtschaft getragene Auffanggesellschaft eingebracht.
Ist die Lebensversicherung eine Absicherung für die hinterbliebene Familie?
Die meisten Kunden nutzen die Lebensversicherung als Spareinlage. Um das Todesfallrisiko abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, denn im Falle des Ablebens der versicherten Person wird ein festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherung ist viel günstiger im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung. Um die Familie abzusichern, muss also keine Lebensversicherung bestehen bleiben. Es sollte sowieso immer darauf geachtet werden, die Risikoabsicherung vom Sparvorgang zu trennen.
Wohin mit dem Geld, wenn ich meine Lebensversicherung auf jeden Fall kündigen möchte?
Der Mangel an Alternativen ist derzeit der beste Grund eine Lebensversicherung nicht aufzulösen. Eine Kündigung des laufenden Vertrages dürfte nicht sehr lohnend sein, wenn der ausgezahlte Betrag auf das Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto fließen soll. Soll der Vertrag aber in jedem Fall gekündigt werden, so steht man vor der Entscheidung "Sicherheit" oder "Rendite". Um heute einen garantieren Zins von 4 Prozent zu erhalten, geht dies nur, wenn in Investmentfonds oder Aktien investiert wird. Dieser Markt hat jedoch seine Kursschwankungen und Bedarf auch einer aktiven Marktbeobachtung. Als sichere Option gilt das Festgeld. Nur werden hier noch geringere Zinsen als bei einer Lebensversicherung erwirtschaftet und es fällt auch noch die steuerliche Belastung der Kapitalerträge an.
Eine sinnvolle Lösung kann eine Beitragsfreistellung mit vorheriger Anpassung der Restlaufzeit der Lebensversicherung sein. Die bisherigen Beiträge werden dann in der Zukunft in höher rentierliche Anlageformen investiert und das bisher in die Lebensversicherung investierte Geld, bleibt als sicheres "Festgeld" weiter angelegt. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem ansteigen der Sparzinsen auch die Lebensversicherungen wieder einen höheren Ertrag erzielen werden.
Bei der Aufnahme einer strategischen Finanzanalyse werden auch die Vor- und Nachteile der Lebensversicherungen eingehend berücksichtigt und Sie erhalten einen persönlichen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erstellen Sie Ihren persönlichen Fahrplan. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges.
Freitag, 22. August 2014
Was ist das FACTA - Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Deutschland und die USA haben ein Abkommen unterzeichnet, um die Steuerhinterziehung ihrer im Ausland investierenden Staatsbürger zu bekämpfen. Darin wurde ein gegenseitiger Informationsaustausch über bestimmte Auslandskonten von Steuerpflichtigen vereinbart. Dieses Abkommen basiert auf dem U.S.-Amerikanischen „Foreign Account Tax Compliance Act“ Gesetz, kurz FATCA genannt, welches im Jahr 2010 in den USA in Kraft trat. FACTA soll verhindern, dass US-Bürger ihre Geldanlagen an den US-amerikanischen Staatskassen vorbei schleusen. Dies hat auch für deutsche Bürger und deutsche Unternehmen in der Zukunft Konsequenzen.
Finanzinstitute und Versicherungen müssen prüfen und Daten übermitteln
Finanzinstitute und Versicherungen sind demnach verpflichtet, Informationen über US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) zu übermitteln. Versicherungen müssen ebenso über US-amerikanische Kunden informieren, wenn diese Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Es sind alle natürliche Personen und Unternehmen als Kunden betroffen
Wer beispielweise ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto, ein Anlagedepot oder eine Kapitalversicherung abschließt, wird im Antragsformular über Fragen wie "Besitzen Sie die US-Staatsangehörigkeit?" oder "Sind Sie in den USA steuerpflichtig?" stolpern. Wenn dies der Fall ist, wird eine automatische Meldung und Übermittlung der Daten an die amerikanische Finanzverwaltung vorgenommen.
Von FATCA betroffen sind natürlicher Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften die bei einem deutschen Finanzinstitut oder einer deutschen Versicherungen Konten und Depots unterhaltenen, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Die erste Meldung soll im Jahr 2015 für den Meldezeitraum 2014 erfolgen.
Wann tritt FACTA in Kraft
Deutsche Finanzinstitute und Versicherungen müssen ab dem 1. Juli 2014 bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Für die Umsetzung gilt eine Frist von zwei Jahren. Für Kunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 1 Million USD am 31. Dezember 2013 gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die deutschen Finanzinstitute und Versicherungen voraussichtlich schrittweise mit der Übersendung der meldepflichtigen Daten über Kunden mit US-Bezug beginnen. Ab 2017 soll dann eine unbeschränkte Meldepflicht gelten.
Empfehlung für die Praxis
Wenn Sie mit FACTA-Unterlagen konfrontiert werden, ist es sinnvoll sich direkt an das Finanzinstitut oder die Versicherung zu wenden, von dem Sie die Unterlagen bekommen haben. Die meisten Finanzinstitute und Versicherungen richten wegen der Komplexität des Prüfungs- und Meldesystems FATCA-Bearbeitungszentren ein. Die dort tätigen Ansprechpartner sind dann mit den entsprechenden Formularen vertraut und können schnell entsprechende Hilfestellung bieten.
Mehr Informationen FACTA erhalten Sie über die folgenden Links:Informationen des U.S. Department of the Treasury zu FATCA
Informationen des Internal Revenue Service (IRS) zu FATCA
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Finanzinstitute und Versicherungen müssen prüfen und Daten übermitteln
Finanzinstitute und Versicherungen sind demnach verpflichtet, Informationen über US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) zu übermitteln. Versicherungen müssen ebenso über US-amerikanische Kunden informieren, wenn diese Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Es sind alle natürliche Personen und Unternehmen als Kunden betroffen
Wer beispielweise ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto, ein Anlagedepot oder eine Kapitalversicherung abschließt, wird im Antragsformular über Fragen wie "Besitzen Sie die US-Staatsangehörigkeit?" oder "Sind Sie in den USA steuerpflichtig?" stolpern. Wenn dies der Fall ist, wird eine automatische Meldung und Übermittlung der Daten an die amerikanische Finanzverwaltung vorgenommen.
Von FATCA betroffen sind natürlicher Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften die bei einem deutschen Finanzinstitut oder einer deutschen Versicherungen Konten und Depots unterhaltenen, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Die erste Meldung soll im Jahr 2015 für den Meldezeitraum 2014 erfolgen.
Wann tritt FACTA in Kraft
Deutsche Finanzinstitute und Versicherungen müssen ab dem 1. Juli 2014 bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Für die Umsetzung gilt eine Frist von zwei Jahren. Für Kunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 1 Million USD am 31. Dezember 2013 gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die deutschen Finanzinstitute und Versicherungen voraussichtlich schrittweise mit der Übersendung der meldepflichtigen Daten über Kunden mit US-Bezug beginnen. Ab 2017 soll dann eine unbeschränkte Meldepflicht gelten.
Empfehlung für die Praxis
Wenn Sie mit FACTA-Unterlagen konfrontiert werden, ist es sinnvoll sich direkt an das Finanzinstitut oder die Versicherung zu wenden, von dem Sie die Unterlagen bekommen haben. Die meisten Finanzinstitute und Versicherungen richten wegen der Komplexität des Prüfungs- und Meldesystems FATCA-Bearbeitungszentren ein. Die dort tätigen Ansprechpartner sind dann mit den entsprechenden Formularen vertraut und können schnell entsprechende Hilfestellung bieten.
Mehr Informationen FACTA erhalten Sie über die folgenden Links:Informationen des U.S. Department of the Treasury zu FATCA
Informationen des Internal Revenue Service (IRS) zu FATCA
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Mittwoch, 6. August 2014
Was ist eigentlich Attentismus?
Um einen recht einfachen Sachverhalt zu erklären, verwenden Ökonomen den komplizierten Begriff Attentismus. Damit ist gemeint, dass Privathaushalte und Unternehmen Entscheidungen über Einkäufe, Geldanlagen, Kreditaufnahmen oder Investitionen hinauszögern, weil sie auf künftig (noch) günstigere Bedingungen für diese wirtschaftlichen Aktivitäten hoffen. Die Bezeichnung bedeutet so viel wie aufpassendes, abwartendes Verhalten und stammt ursprünglich aus dem Lateinischen.
Verbraucher und Investoren zögern Entscheidungen hinaus
Verbraucher können z.B. dazu neigen, auf den Kauf von Konsumgütern vorerst zu verzichten, weil sie sinkende Preise erwarten. Für den einzelnen Kaufinteressenten ist dieses Abwarten durchaus begründet. Jedoch kann dadurch die Volkswirtschaft als Ganzes gelähmt werden und in einen endlosen Abschwung geraten. Dadurch, dass die Kunden Einkäufe zurückstellen und verstärkt sparen, wird durch die Unternehmen die Produktion zurückgefahren. Daraus folgt nun, dass die Unternehmen weniger Arbeitskräfte benötigen und es werden Stellen gestrichen. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Konsumnachfrage weiter sinken und die Arbeitslosigkeit steigt nochmals. Japan hat eine solche Krise über viele Jahre schmerzhaft erlebt.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Aktuelle Maßnahmen gegen den Attentismus
Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt alles daran, einem Verbraucher-Attentismus in Europa vorzubeugen. Durch die Leitzinssenkungen soll eine Deflation, also ein allgemein sinkendes Preisniveau verhindert werden. Sie strebt deshalb auch nicht etwa nach einer Konstanz der durchschnittlichen Verbraucherpreise, weil die Gefahr eines Umkippens in eine deflatorische Entwicklung zu groß wäre. Das Ziel der EZB ist, dass das allgemeine Preisniveau sich jährlich um knapp 2 Prozent erhöhen (Inflation) soll. Dadurch kann ein gewisser Puffer gegenüber Deflation und Attentismus geschaffen werden.
Auf dem Geld- und Kapitalmarkt gibt es ähnliche Tendenzen. Anleger können damit zögern, Ihre Ersparnisse langfristig anzulegen, weil sie auf steigende Zinsen für langlaufende Wertpapiere hoffen. Es wird dann dadurch für Unternehmen schwieriger, auf dem Kapitalmarkt Kredite für meist langfristige Investitionen aufzunehmen.
Wirtschaftspolitik kann auch Attentismus begünstigen
Umgekehrt können sich aber auch die Investoren attentistisch verhalten, etwa weil sie mit (weiter) sinkenden Kreditzinsen und dadurch mit entsprechend geringeren Investitionskosten in der Zukunft rechnen. Durch steigende Unsicherheit wächst dann die Gefahr einer wirtschaftlichen Lähmung. So kann ein rascher unkalkulierbarer Wandel der globalen Märkte den Attentismus begünstigen, weil er Akteure, die vor einer Entscheidung eine gewisse Klarheit über die ökonomischen Perspektiven benötigen, verunsichert und deshalb zaudern lässt. Aber auch die staatliche Wirtschaftspolitik trägt zu Unsicherheit und Attentismus bei, wenn sie geplante gesetzliche Änderungen zwar wieder diskutiert und damit Hoffnungen auf eine sinkende Steuerbelastung, wie seit Jahren etwa zur Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer weckt, letztlich aber keine Beschlüsse fasst.
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Verbraucher und Investoren zögern Entscheidungen hinaus
Verbraucher können z.B. dazu neigen, auf den Kauf von Konsumgütern vorerst zu verzichten, weil sie sinkende Preise erwarten. Für den einzelnen Kaufinteressenten ist dieses Abwarten durchaus begründet. Jedoch kann dadurch die Volkswirtschaft als Ganzes gelähmt werden und in einen endlosen Abschwung geraten. Dadurch, dass die Kunden Einkäufe zurückstellen und verstärkt sparen, wird durch die Unternehmen die Produktion zurückgefahren. Daraus folgt nun, dass die Unternehmen weniger Arbeitskräfte benötigen und es werden Stellen gestrichen. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Konsumnachfrage weiter sinken und die Arbeitslosigkeit steigt nochmals. Japan hat eine solche Krise über viele Jahre schmerzhaft erlebt.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Aktuelle Maßnahmen gegen den Attentismus
Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt alles daran, einem Verbraucher-Attentismus in Europa vorzubeugen. Durch die Leitzinssenkungen soll eine Deflation, also ein allgemein sinkendes Preisniveau verhindert werden. Sie strebt deshalb auch nicht etwa nach einer Konstanz der durchschnittlichen Verbraucherpreise, weil die Gefahr eines Umkippens in eine deflatorische Entwicklung zu groß wäre. Das Ziel der EZB ist, dass das allgemeine Preisniveau sich jährlich um knapp 2 Prozent erhöhen (Inflation) soll. Dadurch kann ein gewisser Puffer gegenüber Deflation und Attentismus geschaffen werden.
Auf dem Geld- und Kapitalmarkt gibt es ähnliche Tendenzen. Anleger können damit zögern, Ihre Ersparnisse langfristig anzulegen, weil sie auf steigende Zinsen für langlaufende Wertpapiere hoffen. Es wird dann dadurch für Unternehmen schwieriger, auf dem Kapitalmarkt Kredite für meist langfristige Investitionen aufzunehmen.
Wirtschaftspolitik kann auch Attentismus begünstigen
Umgekehrt können sich aber auch die Investoren attentistisch verhalten, etwa weil sie mit (weiter) sinkenden Kreditzinsen und dadurch mit entsprechend geringeren Investitionskosten in der Zukunft rechnen. Durch steigende Unsicherheit wächst dann die Gefahr einer wirtschaftlichen Lähmung. So kann ein rascher unkalkulierbarer Wandel der globalen Märkte den Attentismus begünstigen, weil er Akteure, die vor einer Entscheidung eine gewisse Klarheit über die ökonomischen Perspektiven benötigen, verunsichert und deshalb zaudern lässt. Aber auch die staatliche Wirtschaftspolitik trägt zu Unsicherheit und Attentismus bei, wenn sie geplante gesetzliche Änderungen zwar wieder diskutiert und damit Hoffnungen auf eine sinkende Steuerbelastung, wie seit Jahren etwa zur Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer weckt, letztlich aber keine Beschlüsse fasst.
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Freitag, 1. August 2014
IBAN und BIC ist ab 1. August 2014 Pflicht
Mit dem 1. August 2014 endet die im Februar verlängerte Übergangsfrist für die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Die Banken können und dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungsaufträge mehr mit Kontonummer und Bankleitzahlen annehmen. Als Bankkunde findet man seine eigene IBAN und BIC auf den Kontoauszügen. Die Verbraucher wissen zwar grundsätzlich, dass auf IBAN und BIC umgestellt wird, über die Vorteile der international standardisierten Codes ist aber nur wenig bekannt.
IBAN und BIC machen Auslandsüberweisungen billiger
Viele Verbraucher wissen, dass Kontonummer und Bankleitzahl mit dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umgestellt werden. Die Vorteile des SEPA-Systems sind allerdings weniger bekannt. Die international gültigen Kontodaten sind ein großer Pluspunkt, denn Überweisungen werden dadurch schneller, günstiger und sicherer. "Schneller, günstiger und sicherer" bedeutet, dass Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Die Auslandsüberweisungen kosten nur noch so viel wie Inlandsüberweisungen und Fehlüberweisungen werden durch die Verwendung von IBAN und BIC vermieden. Fehlerhafte Lastschriften können binnen acht Wochen nach Belastung des Kontos rückgängig gemacht werden.
Quelle Video: Bundesministerium für Finanzen
Was ist das SEPA-System Jede IBAN (International Bank Account Number) ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine deutsche IBAN besteht aus 20 Stellen und setzt sich zusammen aus: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen muss bis 1. Februar 2016 zusätzlich der internationale Bankcode BIC (Business Identifier Code) mit angegeben werden. Danach wird dann nur noch die IBAN benötigt.
Quelle Foto: Wüstenrot Bausparkasse
Wen betrifft die Umstellung auf SEPA
Die Umstellung betrifft jeden, der über ein Konto bei einer Bank verfügt, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, andere gemeinnützige Organisationen und Behörden
Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.
Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.
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IBAN und BIC machen Auslandsüberweisungen billiger
Viele Verbraucher wissen, dass Kontonummer und Bankleitzahl mit dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umgestellt werden. Die Vorteile des SEPA-Systems sind allerdings weniger bekannt. Die international gültigen Kontodaten sind ein großer Pluspunkt, denn Überweisungen werden dadurch schneller, günstiger und sicherer. "Schneller, günstiger und sicherer" bedeutet, dass Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Die Auslandsüberweisungen kosten nur noch so viel wie Inlandsüberweisungen und Fehlüberweisungen werden durch die Verwendung von IBAN und BIC vermieden. Fehlerhafte Lastschriften können binnen acht Wochen nach Belastung des Kontos rückgängig gemacht werden.
Quelle Video: Bundesministerium für Finanzen
Was ist das SEPA-System Jede IBAN (International Bank Account Number) ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine deutsche IBAN besteht aus 20 Stellen und setzt sich zusammen aus: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen muss bis 1. Februar 2016 zusätzlich der internationale Bankcode BIC (Business Identifier Code) mit angegeben werden. Danach wird dann nur noch die IBAN benötigt.
Quelle Foto: Wüstenrot Bausparkasse
Wen betrifft die Umstellung auf SEPA
Die Umstellung betrifft jeden, der über ein Konto bei einer Bank verfügt, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, andere gemeinnützige Organisationen und Behörden
Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.
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Montag, 21. Juli 2014
Was sind ISIN und WKN?
Sie sind gewissermaßen die „Namen" von Wertpapieren. Es sind komplizierte Kennziffern, die ein bestimmtes Wertpapier eindeutig identifizieren. In Deutschland sind mit der ISIN und die WKN zwei Wertpapierkennziffern gebräuchlich.
Was ist die ISIN?
ISIN steht für International Securities Identification Number, auf Deutsch Internationale WertpapierIdentifikationsnummer, und besteht aus einer zwölfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie wird ausschließlich für börsennotierte Wertpapiere vergeben. Wer beispielsweise im Internet die Kursentwicklung einer Aktie abrufen will, kann dies durch Eingabe der ISIN auf einschlägigen Börsen-Informationsportalen wie finanzen.net einfach und vor allem ohne Verwechselungsgefahr mit anderen Aktien tun.
Was ist die WKN?
Von der eindeutigen internationalen Kennziffer sind die verschiedenen nationalen Wertpapier-Kennnummern - abgekürzt WKN - zu unterscheiden. In Deutschland besteht die WKN aus sechs Ziffern. Da andere Staaten ebenfalls eigenständig WKN vergeben, kann es zur Doppelvergabe einer Nummer für unterschiedliche Wertpapiere kommen. Das Wertpapier A bekommt in einem Staat dieselbe Nummer wie Wertpapier B in einem anderen Staat.
Wie ist die ISIN aufgebautWeil Anleger dadurch irregeleitet werden könnten, wurde die ISIN eingeführt. Eigentlich sollte die ISIN die WKN in Deutschland schon seit 2003 ablösen. In der Praxis werden beide Kennungen aber nach wie vor parallel verwendet. In die ISIN eines Wertpapiers ist dessen WKN integriert, ergänzt um ein Länderkürzel, drei weitere Ziffern sowie eine Prüfziffer am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination. Verantwortlich für die Vergabe von gültigen ISIN-Codes sowie die Verwaltung von WKN-Codes ist in Deutschland die Herausgeber-Gemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co in Frankfurt, die unter anderem auch die Börsen-Zeitung herausgibt.
Beispiel Volkswagen Aktie
Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben.
Ausnahmen bei der ISINEinige Ausnahmen von der obigen Regelung gibt es ebenfalls. So wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel.
Grundsätzliche Neuerung mit Einführung der ISIN
Entgegen dem bisherigen deutschen Zahlencodierungssystem, wurden auch Buchstaben und Zahlen Kombinationen, bzw. reine Buchstaben Kombinationen möglich. Bei der Vergabe der ISIN Bezeichnung wurde allerdings eine Einschränkung auf allgemein bekannte Buchstaben vorgenommen. Umlaute wie "Ä" oder "Ö" aus der deutschen Sprache sind nicht enthalten, da diese Zeichen nicht in allen Sprachen vorhanden sind. Weiterhin werden nur Großbuchstaben, ohne "O" und "I" verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden.
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Was ist die ISIN?
ISIN steht für International Securities Identification Number, auf Deutsch Internationale WertpapierIdentifikationsnummer, und besteht aus einer zwölfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie wird ausschließlich für börsennotierte Wertpapiere vergeben. Wer beispielsweise im Internet die Kursentwicklung einer Aktie abrufen will, kann dies durch Eingabe der ISIN auf einschlägigen Börsen-Informationsportalen wie finanzen.net einfach und vor allem ohne Verwechselungsgefahr mit anderen Aktien tun.
Was ist die WKN?
Von der eindeutigen internationalen Kennziffer sind die verschiedenen nationalen Wertpapier-Kennnummern - abgekürzt WKN - zu unterscheiden. In Deutschland besteht die WKN aus sechs Ziffern. Da andere Staaten ebenfalls eigenständig WKN vergeben, kann es zur Doppelvergabe einer Nummer für unterschiedliche Wertpapiere kommen. Das Wertpapier A bekommt in einem Staat dieselbe Nummer wie Wertpapier B in einem anderen Staat.
Wie ist die ISIN aufgebautWeil Anleger dadurch irregeleitet werden könnten, wurde die ISIN eingeführt. Eigentlich sollte die ISIN die WKN in Deutschland schon seit 2003 ablösen. In der Praxis werden beide Kennungen aber nach wie vor parallel verwendet. In die ISIN eines Wertpapiers ist dessen WKN integriert, ergänzt um ein Länderkürzel, drei weitere Ziffern sowie eine Prüfziffer am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination. Verantwortlich für die Vergabe von gültigen ISIN-Codes sowie die Verwaltung von WKN-Codes ist in Deutschland die Herausgeber-Gemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co in Frankfurt, die unter anderem auch die Börsen-Zeitung herausgibt.
Beispiel Volkswagen Aktie
WKN | 766400 |
ISIN | DE0007664005 |
DE | 000766400 | 5 |
Präfix 2stellig | NSIN 9stellig | Prüfziffer 1stellig |
Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben.
Ausnahmen bei der ISINEinige Ausnahmen von der obigen Regelung gibt es ebenfalls. So wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel.
Grundsätzliche Neuerung mit Einführung der ISIN
Entgegen dem bisherigen deutschen Zahlencodierungssystem, wurden auch Buchstaben und Zahlen Kombinationen, bzw. reine Buchstaben Kombinationen möglich. Bei der Vergabe der ISIN Bezeichnung wurde allerdings eine Einschränkung auf allgemein bekannte Buchstaben vorgenommen. Umlaute wie "Ä" oder "Ö" aus der deutschen Sprache sind nicht enthalten, da diese Zeichen nicht in allen Sprachen vorhanden sind. Weiterhin werden nur Großbuchstaben, ohne "O" und "I" verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden.
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Montag, 14. Juli 2014
Gefahr erkannt, Risiko verdrängt
Die meisten Bundesbürger sind sich der biometrischen Risiken durchaus bewusst, dennoch mangelt es an ausreichender privater Vorsorge. Richten sollen es ihrer Meinung nach die gesetzliche Sozialversicherung und Hilfe aus dem persönlichen Umfeld. Auf der Angstskala ganz oben stehen schwere Erkrankungen und der Pflegefall. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit, etwa infolge einer psychischen Erkrankung, nehmen die Menschen hingegen kaum zur Kenntnis. Immerhin jeder Dritte fürchtet Altersarmut. Dies sind die Kernaussagen der umfassenden Studie „Biometrische Risiken 2014", die forsa im Auftrag der Gothaer und des F.A.Z.-Instituts erstellt hat.
Gut jeder Dritte hat Angst, einmal berufsunfähig zu werden
Nur unzureichend decken die Deutschen die bestehenden biometrischen Risiken durch Versicherungsprodukte ab. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Abschlussquoten auf. Selbst bei den Berufstätigen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sichern sich nur 45 Prozent gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei sind sich die meisten Bürger der Lebensrisiken durchaus bewusst. Vor allem schwere Krankheiten und ein möglicher Pflegefall bereiten Sorgen. Jeder zweite Befragte unter 40 Jahren hat davor Angst, bei einem langen Lebensabend ein Dasein in Armut führen zu müssen. Frauen fürchten Schicksalsschläge eher als Männer. Das Pflegefallrisiko ist mittlerweile allen Altersgruppen bewusst.
Gut jeder dritte Erwachsene hat Angst, selbst einmal berufsunfähig zu werden oder dies bei einem nahen Angehörigen zu erleben. Als potenziell größte Ursache für eine Berufsunfähigkeit sehen die Befragten Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen. Dagegen stufen sie realitätsfremd psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems als weniger bedrohlich ein. Fatale Fehleinschätzung: Die meisten Bürger rechnen im Fall einer eigenen Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren. Auch die große Mehrheit der Erwerbstätigen denkt nicht anders. Zwar verweisen die meisten Berufstätigen auch auf den privaten Versicherungsschutz, jedoch verfügen sie im Gegenzug nicht über eine zusätzliche BU-Absicherung.
Beim Thema Altersvorsorge haben die Bundesbürger erkannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein für die Finanzierung des Ruhestandes nicht mehr ausreichen werden. Zwar hängen heutige Rentner noch überwiegend von der gesetzlichen Rente ab, doch die Jüngeren unter 30 planen ihre Altersversorgung breiter über kapitalgedeckte Produkte und andere Geldanlagen.
Nur ein Viertel hat eine private Pflegeversicherung
Geradezu besorgniserregend ist dagegen folgendes Ergebnis der Studie. Nur rund ein Viertel der befragten Bundesbürger gibt an, bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Ein Teil der Personen, die bislang ohne einen Versicherungsschutz sind, ignoriert das Pflegefallrisiko. Stattdessen verlassen sich die Befragten im Ernstfall auf die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung oder sie erwarten Unterstützung vom Lebenspartner und von den eigenen Kindern. Generell bestreitet aber nur eine kleine Minderheit, dass auch für sie das Risiko, ein Pflegefall zu werden, in Zukunft real ist.
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Gut jeder Dritte hat Angst, einmal berufsunfähig zu werden
Nur unzureichend decken die Deutschen die bestehenden biometrischen Risiken durch Versicherungsprodukte ab. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Abschlussquoten auf. Selbst bei den Berufstätigen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sichern sich nur 45 Prozent gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei sind sich die meisten Bürger der Lebensrisiken durchaus bewusst. Vor allem schwere Krankheiten und ein möglicher Pflegefall bereiten Sorgen. Jeder zweite Befragte unter 40 Jahren hat davor Angst, bei einem langen Lebensabend ein Dasein in Armut führen zu müssen. Frauen fürchten Schicksalsschläge eher als Männer. Das Pflegefallrisiko ist mittlerweile allen Altersgruppen bewusst.
Gut jeder dritte Erwachsene hat Angst, selbst einmal berufsunfähig zu werden oder dies bei einem nahen Angehörigen zu erleben. Als potenziell größte Ursache für eine Berufsunfähigkeit sehen die Befragten Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen. Dagegen stufen sie realitätsfremd psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems als weniger bedrohlich ein. Fatale Fehleinschätzung: Die meisten Bürger rechnen im Fall einer eigenen Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren. Auch die große Mehrheit der Erwerbstätigen denkt nicht anders. Zwar verweisen die meisten Berufstätigen auch auf den privaten Versicherungsschutz, jedoch verfügen sie im Gegenzug nicht über eine zusätzliche BU-Absicherung.
Beim Thema Altersvorsorge haben die Bundesbürger erkannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein für die Finanzierung des Ruhestandes nicht mehr ausreichen werden. Zwar hängen heutige Rentner noch überwiegend von der gesetzlichen Rente ab, doch die Jüngeren unter 30 planen ihre Altersversorgung breiter über kapitalgedeckte Produkte und andere Geldanlagen.
Nur ein Viertel hat eine private Pflegeversicherung
Geradezu besorgniserregend ist dagegen folgendes Ergebnis der Studie. Nur rund ein Viertel der befragten Bundesbürger gibt an, bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Ein Teil der Personen, die bislang ohne einen Versicherungsschutz sind, ignoriert das Pflegefallrisiko. Stattdessen verlassen sich die Befragten im Ernstfall auf die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung oder sie erwarten Unterstützung vom Lebenspartner und von den eigenen Kindern. Generell bestreitet aber nur eine kleine Minderheit, dass auch für sie das Risiko, ein Pflegefall zu werden, in Zukunft real ist.
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Donnerstag, 10. Juli 2014
Auch Renten-Brutto kein Netto
Nur die zu erwartende Brutto-Rente wird bei den offiziellen Informationsschreiben genannt. Es gilt allerdings auch für die Rente, dass es große Unterschiede zwischen Netto und Brutto geben kann. Die Kritiker nehmen das Wort Rentenillusion in den Mund, wenn diese an 31 Millionen Versicherte jährliche Schreiben versenden, falls diese Versicherten mindestens fünf Berufsjahre erreicht haben. Es handelt sich um ein kompliziertes Thema, wo viele Kritiken und Vorwürfe zum Teil falsch und zum Teil berechtigt sind.
Was wird in den Informationsschreiben zur Rentenversicherung gefunden?
Bei den Schreiben wird ein Brutto-Betrag hochgerechnet, der auf den bisherigen Beiträgen basiert. Die Null-Variante wird besonders herausgehoben und dort gibt es keine Steigerungen bei der Rente. Schöngerechnet wird damit somit nichts. Die Schreiben weisen pauschal darauf hin, dass sogar noch Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge von dem Brutto-Betrag abgezogen werden müssen.
Was wird nicht in den Renteninformationen gefunden?
Nicht gefunden werden die zu erwartenden Abzüge. Bei den Versicherten hängen die Abzüge immer von den individuellen Einkommenssituationen im Ruhestand ab. Eine Rolle spielt dabei immer, ob zu der gesetzlichen Rente noch eine private oder betriebliche Altersvorsorge kommt. Oft können auch Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Diese persönlichen Angaben kennt die Rentenversicherung nicht und so kann keine Nettorente berechnet werden, die auf den Einzelfall passt.
Weshalb ist die Berechnung von den Abzügen nicht einfach?
Keiner kann sagen, welche Beiträge zur Pflege- oder Krankenversicherung in 10 bis 20 Jahren geleistet werden müssen. Nur die aktuell gültigen Sätze stehen fest und diese liegen bei 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung und bei 8,2 Prozent für die Krankenversicherung. Dies sind immerhin 123 Euro von einer Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro.
Wie sieht die Steuerbelastung aus?
Ähnlich wie Pensionen werden die Renten seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert. Dies findet allerdings erst ab 8130 Euro für Singles statt und dies ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Derzeit steigt der steuerpflichtige Teil von der Rente schrittweise. Im Startjahr 2005 waren es 50 Prozent und bis im Jahr 2040 werden es 100 Prozent. Aktuell sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer von 2005 Neurentner ist, der hat eine Monatsrente von 1.307 Euro und dies nach Abzug der steuerlichen Pauschalen und Werbungskosten. Nachdem es bei der Rente einen steigenden Steueranteil gibt, können von der Steuerschuld die Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. An dieser Stelle kann dies zu einer Entlastung führen.
Die Unzufriedenheit der Kritiker
Es gibt bei den Kritikern deshalb eine Unzufriedenheit, weil die Rentenversicherungen die Belastung nur pauschal erwähnt. Die möglichen Abzüge können sich die Versicherten nicht im Ansatz vorstellen. Dies ist der Fall, auch wenn es für die schwierige Berechnung Verständnis gibt. Ansatzpunkte für die Abzüge geben Berechnungen von Steuerexperten. Beträgt eine Rente heute 1.600 Euro brutto, so kann diese im Jahr 2040 nur noch 1.266 Euro betragen.
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Was wird in den Informationsschreiben zur Rentenversicherung gefunden?
Bei den Schreiben wird ein Brutto-Betrag hochgerechnet, der auf den bisherigen Beiträgen basiert. Die Null-Variante wird besonders herausgehoben und dort gibt es keine Steigerungen bei der Rente. Schöngerechnet wird damit somit nichts. Die Schreiben weisen pauschal darauf hin, dass sogar noch Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge von dem Brutto-Betrag abgezogen werden müssen.
Was wird nicht in den Renteninformationen gefunden?
Nicht gefunden werden die zu erwartenden Abzüge. Bei den Versicherten hängen die Abzüge immer von den individuellen Einkommenssituationen im Ruhestand ab. Eine Rolle spielt dabei immer, ob zu der gesetzlichen Rente noch eine private oder betriebliche Altersvorsorge kommt. Oft können auch Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Diese persönlichen Angaben kennt die Rentenversicherung nicht und so kann keine Nettorente berechnet werden, die auf den Einzelfall passt.
Weshalb ist die Berechnung von den Abzügen nicht einfach?
Keiner kann sagen, welche Beiträge zur Pflege- oder Krankenversicherung in 10 bis 20 Jahren geleistet werden müssen. Nur die aktuell gültigen Sätze stehen fest und diese liegen bei 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung und bei 8,2 Prozent für die Krankenversicherung. Dies sind immerhin 123 Euro von einer Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro.
Wie sieht die Steuerbelastung aus?
Ähnlich wie Pensionen werden die Renten seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert. Dies findet allerdings erst ab 8130 Euro für Singles statt und dies ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Derzeit steigt der steuerpflichtige Teil von der Rente schrittweise. Im Startjahr 2005 waren es 50 Prozent und bis im Jahr 2040 werden es 100 Prozent. Aktuell sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer von 2005 Neurentner ist, der hat eine Monatsrente von 1.307 Euro und dies nach Abzug der steuerlichen Pauschalen und Werbungskosten. Nachdem es bei der Rente einen steigenden Steueranteil gibt, können von der Steuerschuld die Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. An dieser Stelle kann dies zu einer Entlastung führen.
Die Unzufriedenheit der Kritiker
Es gibt bei den Kritikern deshalb eine Unzufriedenheit, weil die Rentenversicherungen die Belastung nur pauschal erwähnt. Die möglichen Abzüge können sich die Versicherten nicht im Ansatz vorstellen. Dies ist der Fall, auch wenn es für die schwierige Berechnung Verständnis gibt. Ansatzpunkte für die Abzüge geben Berechnungen von Steuerexperten. Beträgt eine Rente heute 1.600 Euro brutto, so kann diese im Jahr 2040 nur noch 1.266 Euro betragen.
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Samstag, 28. Juni 2014
Was ist eigentlich der Leitzins?
Die Europäischen Zentralbank (EZB) senkte am 5. Juni 2014 den Leitzins auf historische 0,15 Prozent, alle Welt redet drüber, aber kaum jemand weiß wirklich was der Leitzins ist und wie sich die Senkung auf die Wirtschaft auswirken wird.
Leitzins - Was ist das?
Der Leitzins ist das wichtigste Instrument der Notenbanken (Zentralbanken). Er ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken Geld bei der Notenbank ausleihen können, um es dann zum Beispiel als Kredit an ihre Kunden weiterzugeben. Daher kann ein niedriger Leitzins die Konjunktur ankurbeln. Bei der Idealvorstellung werden Kredite günstiger und Unternehmen können Investitionen leichter finanzieren. Gleichzeitig lohnt sich Sparen bei niedrigen Zinsen für Verbraucher weniger. Da sie ebenfalls an günstigere Kredite kommen, resultiert daraus womöglich mehr Konsum und es entsteht ein Impuls für die Wirtschaft.
Leitzins - Auswirkungen auf Inflation, Wirtschaft und Sparer
Steigt der Leitzins, kann er die Inflation dämpfen. Die Kredite werden teurer, Sparen wird wieder attraktiver und Unternehmen schieben dann in der Regel neue Investitionen auf und Konsumenten haben weniger Anreize, Geld auszugeben. Als Folge lassen sich die Preise nicht mehr so leicht erhöhen. Mit der aktuellen Senkung des Leitzins möchte die Europäischen Zentralbank (EZB) nun genau das Gegenteil erreichen, da die Inflationsrate in der Eurozone zu niedrig ist und die Sorge besteht, in eine Deflation abzurutschen.
Theorie und Praxis
So einfach wie in der Theorie funktionieren die Eingriffe der Notenbanken in der Realität allerdings selten. Denn die Notenbank hat die Wirtschaft und deren Verlauf nicht alleine in der Hand. So können sich die Banken querstellen, indem sie gestiegene oder gesunkene Leitzinsen nur verzögert an ihre Kunden weitergeben. Außerdem ist nicht sicher, dass Unternehmen und Verbraucher auf Zinsänderungen in die gewünschte Richtung anspringen. Denn Sie können verbilligt angebotene Darlehen links liegen lassen, weil ihnen das Risiko einer Kreditaufnahme wegen unsicherer Zukunftsaussichten einfach zu hoch ist. Oder sie kaufen und investieren trotz höherer Zinskosten munter weiter.
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Leitzins - Was ist das?
Der Leitzins ist das wichtigste Instrument der Notenbanken (Zentralbanken). Er ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken Geld bei der Notenbank ausleihen können, um es dann zum Beispiel als Kredit an ihre Kunden weiterzugeben. Daher kann ein niedriger Leitzins die Konjunktur ankurbeln. Bei der Idealvorstellung werden Kredite günstiger und Unternehmen können Investitionen leichter finanzieren. Gleichzeitig lohnt sich Sparen bei niedrigen Zinsen für Verbraucher weniger. Da sie ebenfalls an günstigere Kredite kommen, resultiert daraus womöglich mehr Konsum und es entsteht ein Impuls für die Wirtschaft.
Leitzins - Auswirkungen auf Inflation, Wirtschaft und Sparer
Steigt der Leitzins, kann er die Inflation dämpfen. Die Kredite werden teurer, Sparen wird wieder attraktiver und Unternehmen schieben dann in der Regel neue Investitionen auf und Konsumenten haben weniger Anreize, Geld auszugeben. Als Folge lassen sich die Preise nicht mehr so leicht erhöhen. Mit der aktuellen Senkung des Leitzins möchte die Europäischen Zentralbank (EZB) nun genau das Gegenteil erreichen, da die Inflationsrate in der Eurozone zu niedrig ist und die Sorge besteht, in eine Deflation abzurutschen.
Theorie und Praxis
So einfach wie in der Theorie funktionieren die Eingriffe der Notenbanken in der Realität allerdings selten. Denn die Notenbank hat die Wirtschaft und deren Verlauf nicht alleine in der Hand. So können sich die Banken querstellen, indem sie gestiegene oder gesunkene Leitzinsen nur verzögert an ihre Kunden weitergeben. Außerdem ist nicht sicher, dass Unternehmen und Verbraucher auf Zinsänderungen in die gewünschte Richtung anspringen. Denn Sie können verbilligt angebotene Darlehen links liegen lassen, weil ihnen das Risiko einer Kreditaufnahme wegen unsicherer Zukunftsaussichten einfach zu hoch ist. Oder sie kaufen und investieren trotz höherer Zinskosten munter weiter.
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Dienstag, 10. Juni 2014
Was ist die Mütterrente?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten für die Kindererziehung rentensteigernd anerkannt. Das bedeutet, dass die Rente dadurch höher ist, als sie der tatsächlichen Höhe der vorherigen Beitrags-Einzahlungen in die Rentenkasse entspricht. Mütter oder Väter erhalten so einen staatlich finanzierten Ausgleich dafür, dass sie wegen der Kinder-Erziehung nur noch eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sein können - und deshalb auch nur geringe oder keine Beiträge an die Rentenkasse überweisen.
Zeiten der Kinder-Erziehung zählen in der Rentenkasse mit
Der seit einiger Zeit neu verwendete Begriff Mütterrente bedeutet, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig mehr in die Berechnung der Rentenhöhe einfließen sollen. Bislang ist es so, dass für Geburten bis 1991 nur ein Jahr, für Geburten ab 1992 aber drei Jahre rentensteigernd zählen. Künftig sollen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahren rentensteigernd angerechnet werden - also immer noch ein Jahr weniger als für Kinder, die später geboren wurden.
Die Mütter oder auch erziehende Väter werden je anerkanntem Erziehungsjahr so gestellt, als hätten sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient und entsprechend Beiträge eingezahlt. Daraus folgt: Für ein Elternteil gibt es auf dem Rentenkonto einen kompletten Entgeltpunkt. Dadurch soll sich die Rente pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, um derzeit monatlich rund 28 Euro in den alten und rund 26 Euro in den neuen Bundesländern erhöhen. Davon gehen allerdings mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine eventuelle Steuer auf die Rente ab.
Parlament macht den Weg für die verbesserte Mütterrente frei
Die höhere Mütterrente ist für die Zeit ab Juli 2014 vorgesehen. Renten-Nachzahlungen für die Zeit davor gibt es nicht. Wer vor Juli 2014 bereits eine Rente bezog, bei der Kinder-Erziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die neue Zusatzzahlung nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ohne Antrag. Die Rentenkasse hat angekündigt, die Erhöhung dann von sich aus vorzunehmen. Nach Auskunft der Bundesregierung sollen von der neuen Mütterrente etwa 9,5 Millionen Frauen sowie wenige selbst erziehende Männer profitieren. Die jährlichen Zusatz-Ausgaben dafür liegen laut Bundesregierung bei 6,7 Milliarden Euro.
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Zeiten der Kinder-Erziehung zählen in der Rentenkasse mit
Der seit einiger Zeit neu verwendete Begriff Mütterrente bedeutet, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig mehr in die Berechnung der Rentenhöhe einfließen sollen. Bislang ist es so, dass für Geburten bis 1991 nur ein Jahr, für Geburten ab 1992 aber drei Jahre rentensteigernd zählen. Künftig sollen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahren rentensteigernd angerechnet werden - also immer noch ein Jahr weniger als für Kinder, die später geboren wurden.
Die Mütter oder auch erziehende Väter werden je anerkanntem Erziehungsjahr so gestellt, als hätten sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient und entsprechend Beiträge eingezahlt. Daraus folgt: Für ein Elternteil gibt es auf dem Rentenkonto einen kompletten Entgeltpunkt. Dadurch soll sich die Rente pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, um derzeit monatlich rund 28 Euro in den alten und rund 26 Euro in den neuen Bundesländern erhöhen. Davon gehen allerdings mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine eventuelle Steuer auf die Rente ab.
Parlament macht den Weg für die verbesserte Mütterrente frei
Die höhere Mütterrente ist für die Zeit ab Juli 2014 vorgesehen. Renten-Nachzahlungen für die Zeit davor gibt es nicht. Wer vor Juli 2014 bereits eine Rente bezog, bei der Kinder-Erziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die neue Zusatzzahlung nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ohne Antrag. Die Rentenkasse hat angekündigt, die Erhöhung dann von sich aus vorzunehmen. Nach Auskunft der Bundesregierung sollen von der neuen Mütterrente etwa 9,5 Millionen Frauen sowie wenige selbst erziehende Männer profitieren. Die jährlichen Zusatz-Ausgaben dafür liegen laut Bundesregierung bei 6,7 Milliarden Euro.
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Donnerstag, 5. Juni 2014
Die unheilvolle Rentenlüge
Es ist das teuerste und umstrittenste Rentenpaket der deutschen Geschichte. 160 Milliarden Euro mindestens kosten die Beschlüsse, die die neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die wichtigste Frage aber lautet wie immer: Wer soll das bezahlen?
Am demografischen Wandel führt kein Weg vorbei
Der demografische Wandel lässt sich nicht überlisten. Deutschland altert - und das mit Riesenschritten. Im Jahr 2050 wird mehr als jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Lösen soll das Problem nun die größte, aber auch teuerste Rentenreform in der Geschichte des Landes, mit der Bundessozialministerin Andrea Nahles die drohende Altersarmut bekämpfen will. Die Reform, das steht mittlerweile fest, ist allerdings nicht nur die teuerste, sondern auch die umstrittenste. Angesichts der horrenden Kosten des Paketes von schätzungsweise 160 Milliarden Euro sei zu befürchten, dass die Sozialabgaben in Deutschland schon bald wieder über 40 Prozent liegen müssten. Führende Politiker geben überdies zu, dass die Reform den Rententopf bis zum Jahr 2017 komplett leeren würde. Eine unheilvolle Rentenlüge.
Unbestritten ist, dass die demografische Entwicklung eine der größten Bedrohungen für die Zukunft ist.
Denn die Zahlen sind natürlich alarmierend. Seit dem Ende der 1990er Jahre sinkt die Geburtenrate. In den kommenden Jahren nun wird die Zahl der Frauen zwischen 26 und 35 Jahren zwar relativ stabil bleiben, nach 2020 wird diese Altersgruppe voraussichtlich erneut deutlich wodurch ein weiteres Geburtentief entsteht.
Was bedeutet das für die gesetzliche Rentenversicherung?
Im Jahr 1990 war die Lage noch ziemlich entspannt. Die Leistungen für einen Altersrentner konnten vier Berufstätige mit ihren Rentenbeiträgen schultern. Zehn Jahre später verdüsterte sich der Himmel jedoch schon zusehends. Jetzt musste die Last von nur noch drei Beschäftigten gestemmt werden. 2030 werden es zwei sein und 2050 nur noch eineinhalb. Diese Zahlen sind auch den Sozialministerien bekannt, stammen sie doch beispielsweise aus ihren Renten-und Demografieberichten. Aber CDU und SPD halten sich weiterhin „in Nibelungentreue" an den Koalitionsvertrag - trotz weiterer Schreckenszahlen: Rund 830.000 Minijobber sind älter als 65 Jahre, etwa 135.000 sogar älter als 74 Jahre. Das steht so in den Berichten der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Vor zehn Jahren lagen die Vergleichszahlen übrigens bei knapp 600.000 und rund 77.000. In dieser kurzen Zeitspanne hat die Altersarmut bei den Senioren also um fast 40 Prozent zugelegt. Kein Wunder, beziehen doch in den alten Bundesländern 56 Prozent der gesetzlichen Rentner monatlich weniger als 750 Euro. Dennoch bleibt die aktuelle Bundesregierung der Linie ihrer Vorgänger treu. Sie rät zu zusätzlicher Altersvorsorge, von Altersarmut aber will sie nichts wissen.
Das Rentenniveau wird weiter fallen
Damit aber nicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei den genannten Zahlen um geschickt ausgesuchte Werte, mit denen die gesetzliche Rentenversicherung vorgeführt werden könnte, noch eine Berechnung des Finanzwissenschaftlers und Rentenexperten Professor Bert Rürup: 2030, immerhin nur noch 16 Jahre entfernt, wird das Rentenniveau auf etwa 43,5 Prozent gefallen sein. Heute liegt es noch bei 48 Prozent. Es erübrigt sich fast die Feststellung, dass Frauen unter dieser Entwicklung am stärksten zu leiden haben. Erstens verdienen sie im Vergleich zu Männern noch immer deutlich weniger Geld für ein- und dieselbe Tätigkeit. Zweitens sind ihre Erwerbsbiografien sehr viel weniger stringent. Und drittens arbeiten viele von ihnen in Teilzeitjobs, mit denen sie nur geringe Rentenansprüche erwerben können. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung beruht zwar auf einer sozialen Idee. Doch die hatte die demografische Entwicklung offenbar nicht auf dem Radar. Konrad Adenauers Satz, dass die Frauen immer Kinder bekommen werden, ist nachdrücklich widerlegt.
Wie aber sehen die Konsequenzen aus?
Die Rentenreform 2001 und die von der Schröder-Regierung mit Machtverlust erkaufte Agenda 2010 waren wesentliche Mittel, um die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Bankrott zu bewahren. Herausgekommen ist auf Sicht nicht mehr und nicht weniger als eine Grundrente für alle. Altersarmut bricht nicht wie ein Jahrhundert-Ereignis übers Land herein. Sie kommt stattdessen schleichend und ist bei genauem Hinsehen längst erkennbar. Wer jetzt nicht seine Anstrengungen zum Aufbau einer umfangreichen privaten Altersvorsorge startet oder kräftig ausbaut, wird sich in die wachsende Schar derer einreihen müssen, die im Alter nebenbei ein Zubrot verdienen müssen. Solange sie dafür körperlich überhaupt in der Lage sein werden.
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Am demografischen Wandel führt kein Weg vorbei
Der demografische Wandel lässt sich nicht überlisten. Deutschland altert - und das mit Riesenschritten. Im Jahr 2050 wird mehr als jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Lösen soll das Problem nun die größte, aber auch teuerste Rentenreform in der Geschichte des Landes, mit der Bundessozialministerin Andrea Nahles die drohende Altersarmut bekämpfen will. Die Reform, das steht mittlerweile fest, ist allerdings nicht nur die teuerste, sondern auch die umstrittenste. Angesichts der horrenden Kosten des Paketes von schätzungsweise 160 Milliarden Euro sei zu befürchten, dass die Sozialabgaben in Deutschland schon bald wieder über 40 Prozent liegen müssten. Führende Politiker geben überdies zu, dass die Reform den Rententopf bis zum Jahr 2017 komplett leeren würde. Eine unheilvolle Rentenlüge.
Unbestritten ist, dass die demografische Entwicklung eine der größten Bedrohungen für die Zukunft ist.
Denn die Zahlen sind natürlich alarmierend. Seit dem Ende der 1990er Jahre sinkt die Geburtenrate. In den kommenden Jahren nun wird die Zahl der Frauen zwischen 26 und 35 Jahren zwar relativ stabil bleiben, nach 2020 wird diese Altersgruppe voraussichtlich erneut deutlich wodurch ein weiteres Geburtentief entsteht.
Was bedeutet das für die gesetzliche Rentenversicherung?
Im Jahr 1990 war die Lage noch ziemlich entspannt. Die Leistungen für einen Altersrentner konnten vier Berufstätige mit ihren Rentenbeiträgen schultern. Zehn Jahre später verdüsterte sich der Himmel jedoch schon zusehends. Jetzt musste die Last von nur noch drei Beschäftigten gestemmt werden. 2030 werden es zwei sein und 2050 nur noch eineinhalb. Diese Zahlen sind auch den Sozialministerien bekannt, stammen sie doch beispielsweise aus ihren Renten-und Demografieberichten. Aber CDU und SPD halten sich weiterhin „in Nibelungentreue" an den Koalitionsvertrag - trotz weiterer Schreckenszahlen: Rund 830.000 Minijobber sind älter als 65 Jahre, etwa 135.000 sogar älter als 74 Jahre. Das steht so in den Berichten der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Vor zehn Jahren lagen die Vergleichszahlen übrigens bei knapp 600.000 und rund 77.000. In dieser kurzen Zeitspanne hat die Altersarmut bei den Senioren also um fast 40 Prozent zugelegt. Kein Wunder, beziehen doch in den alten Bundesländern 56 Prozent der gesetzlichen Rentner monatlich weniger als 750 Euro. Dennoch bleibt die aktuelle Bundesregierung der Linie ihrer Vorgänger treu. Sie rät zu zusätzlicher Altersvorsorge, von Altersarmut aber will sie nichts wissen.
Das Rentenniveau wird weiter fallen
Damit aber nicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei den genannten Zahlen um geschickt ausgesuchte Werte, mit denen die gesetzliche Rentenversicherung vorgeführt werden könnte, noch eine Berechnung des Finanzwissenschaftlers und Rentenexperten Professor Bert Rürup: 2030, immerhin nur noch 16 Jahre entfernt, wird das Rentenniveau auf etwa 43,5 Prozent gefallen sein. Heute liegt es noch bei 48 Prozent. Es erübrigt sich fast die Feststellung, dass Frauen unter dieser Entwicklung am stärksten zu leiden haben. Erstens verdienen sie im Vergleich zu Männern noch immer deutlich weniger Geld für ein- und dieselbe Tätigkeit. Zweitens sind ihre Erwerbsbiografien sehr viel weniger stringent. Und drittens arbeiten viele von ihnen in Teilzeitjobs, mit denen sie nur geringe Rentenansprüche erwerben können. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung beruht zwar auf einer sozialen Idee. Doch die hatte die demografische Entwicklung offenbar nicht auf dem Radar. Konrad Adenauers Satz, dass die Frauen immer Kinder bekommen werden, ist nachdrücklich widerlegt.
Wie aber sehen die Konsequenzen aus?
Die Rentenreform 2001 und die von der Schröder-Regierung mit Machtverlust erkaufte Agenda 2010 waren wesentliche Mittel, um die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Bankrott zu bewahren. Herausgekommen ist auf Sicht nicht mehr und nicht weniger als eine Grundrente für alle. Altersarmut bricht nicht wie ein Jahrhundert-Ereignis übers Land herein. Sie kommt stattdessen schleichend und ist bei genauem Hinsehen längst erkennbar. Wer jetzt nicht seine Anstrengungen zum Aufbau einer umfangreichen privaten Altersvorsorge startet oder kräftig ausbaut, wird sich in die wachsende Schar derer einreihen müssen, die im Alter nebenbei ein Zubrot verdienen müssen. Solange sie dafür körperlich überhaupt in der Lage sein werden.
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Mittwoch, 28. Mai 2014
Kirchensteuerabzug auf Zinserträge ab 2015
Zum Stichtag 1. Januar 2015 wird ein neues Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingerichtet, die mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Hierzu erfragen die Institute beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die jeweilige Religionszugehörigkeit. Das bisherige Antragsverfahren endet für alle Institute zum 31.12.2014.
Wer ist betroffen
Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Religionszugehörigkeit wird den Instituten einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt. Erstmalig findet der Austausch zwischen dem 01.09.2014 und dem 31.10.2014 statt. Der Abruf geschieht anhand der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Wenn dem Institut keine Steuer-ID vorliegt, wird diese zur Ermittlung der Kirchensteuerdaten ebenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt.
Beispiel für die Höhe der abzuführenden Kirschensteuer
Der Staat erhebt für die Kirchen bei Zinseinnahmen z.B. 8 Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag. Wenn man 10.000 Euro Zinsen im Jahr gutgeschrieben bekommt, zahlt man darauf 2.444 Euro Einkommensteuer und darauf noch einmal 220 Euro Kirchensteuer. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gilt 8 Prozent Kirchensteuer. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gilt 9 Prozent Kirchensteuer. Für Alleinstehende steht ein Freibetrag von 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro zu Verfügung.
Kann die Weitergabe der Daten durch das Bundeszentralamt verhindert werden
Wenn Anleger mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können sie der Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Bank widersprechen. Dazu müssen Ihre Kunden die Erklärung zum Sperrvermerk (Formular im Anhang) bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Der Widerspruch gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf Weiteres nicht von den Banken einbehalten. Der Widerspruch erfolgt mit dem Vordruck „Erklärung zum Sperrvermerk“ und das Formular finden Sie unter www.formulare-bfinv.de.
Der Widerspruch wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt des jeweiligen Kunden gemeldet. Ihre Kunden sind dann verpflichtet, die fällige Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären.
Weitere Informationen erhalten Sie hier über die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BzSt).
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Wer ist betroffen
Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Religionszugehörigkeit wird den Instituten einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt. Erstmalig findet der Austausch zwischen dem 01.09.2014 und dem 31.10.2014 statt. Der Abruf geschieht anhand der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Wenn dem Institut keine Steuer-ID vorliegt, wird diese zur Ermittlung der Kirchensteuerdaten ebenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt.
Beispiel für die Höhe der abzuführenden Kirschensteuer
Der Staat erhebt für die Kirchen bei Zinseinnahmen z.B. 8 Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag. Wenn man 10.000 Euro Zinsen im Jahr gutgeschrieben bekommt, zahlt man darauf 2.444 Euro Einkommensteuer und darauf noch einmal 220 Euro Kirchensteuer. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gilt 8 Prozent Kirchensteuer. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gilt 9 Prozent Kirchensteuer. Für Alleinstehende steht ein Freibetrag von 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro zu Verfügung.
Kann die Weitergabe der Daten durch das Bundeszentralamt verhindert werden
Wenn Anleger mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können sie der Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Bank widersprechen. Dazu müssen Ihre Kunden die Erklärung zum Sperrvermerk (Formular im Anhang) bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Der Widerspruch gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf Weiteres nicht von den Banken einbehalten. Der Widerspruch erfolgt mit dem Vordruck „Erklärung zum Sperrvermerk“ und das Formular finden Sie unter www.formulare-bfinv.de.
Der Widerspruch wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt des jeweiligen Kunden gemeldet. Ihre Kunden sind dann verpflichtet, die fällige Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären.
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