Donnerstag, 20. Dezember 2012

Durch Selbstbehalte weniger für Versicherungsprämien ausgeben

Die meisten Bundesbürger haben heute etliche Versicherungen, die sie gegen unterschiedliche Risiken schützen. Da kommt im Jahr oft eine erhebliche Summe zu Stande, die für Versicherungsbeiträge ausgegeben werden muss. Deshalb lohnt es sich, die einzelnen Verträge einmal genauer zu betrachten und die Möglichkeit zu einem Selbstbehalt zu erwägen. Unter Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung versteht man eine Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadensfalle selbst trägt. Versicherungen mit Selbstbeteiligung kosten weniger, als solche ohne Selbstbeteiligung.

Wo ist Selbstbehalt möglich ?
Der Selbstbehalt ist besonders bei den KFZ Versicherungen gebräuchlich. Aber auch private Krankenversicherungen und Rechtsschutzversicherungen sind oft mit Selbstbeteiligung erhältlich. Einige Versicherer offerieren Selbstbehalt auch bei Haftpflichtversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit Ausnahme der Krankenversicherung wird die Selbstbeteiligung in jedem Schadensfall angewendet. Bei privaten Krankenversicherungen handelt es sich dabei in der Regel um eine bestimmten Jahresbetrag.

Wer profitiert vom Selbstbehalt?
Die meisten Menschen schließen Versicherungen ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Sie haben jedoch nur selten Schäden zu melden. In diesem Fall kann man sich die reduzierte Prämie für den Vertrag mit Selbstbeteiligung zu Nutzen machen und das gesparte Geld einfach für etwas anders benutzen.
Hat man jedoch oft Schäden, so sollte man sich einmal genauer mit der Selbstbeteiligung auseinandersetzen und an realen Beispielen errechnen, auf welche Weise man sich am günstigsten versichert.

Ersparnis beim Selbstbehalt schnell nachrechnen
Nimmt man Papier und Bleistift zur Hand, kann man sich den finanziellen Vorteil der Selbstbeteiligung schnell ausrechnen. Mit einer einfachen Formel lässt sich errechnen, wie viele Jahre man schadensfrei sein muss, um den Betrag der Selbstbeteiligung, den man im Schadensfall tragen muss, an dem Beitragsunterschied von der Versicherung mit Selbstbeteiligung und der Versicherung ohne Selbsbeteiligung erspart hat. Diese Formel lautet : Höhe des Selbstbehaltes geteilt durch den Unterschied im Beitrag.
Beträgt die Selbstbeteiligung einer Versicherung also 100 Euro und man spart beim Beitrag jährlich zwanzig Euro, so hat man bereits nach fünf Jahren den Betrag der Selbsbeteiligung eingespart.

Montag, 10. Dezember 2012

Staatliche Förderung noch bis zum Jahresende ausschöpfen

Das Ende des Kalenderjahres nähert sich und neben den Festagsvorbereitungen sollte man sich auch die Zeit nehmen, um sich ein wenig um die persönliche Finanzplanung zu kümmern. In diesem Sinne ist es ratsam zu überprüfen, ob man für das Jahr 2012 die vollen staatliche Förderansprüche ausgeschöpft hat.
Bausparen, Wohnriester und Fondssparen können besonders für Familien jährliche Prämien gewähren, die man nicht verschenken sollte.

Bausparen mit Hilfe vom Staat lohnt sich
Wer monatlich in einen Bausparvertrag einzahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dabei mit staatlicher Hilfe rechnen. Man kann eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent erzielen. Dabei werden bei Alleinstehenden Beiträge bis zu 512 Euro gefördert und bei Verheirateten bis zu 1.024 Euro.
Zusätzlich kann man sich auch die vermögenswirkenden Leistungen des Arbeitnehmers bis zu 470 Euro in diesem Sinne zu nutzen machen. Lässt man sich diese Leistungen auf einen Bausparvertrag überweisen, kann man die staatliche Arbeitnehmer Sparzulage von neun Prozent ausnutzen.

Riester-Förderung jetzt auch Zulage für das Bausparen erhältlich
Die attraktive Riester-Förderung kann seit 2008 auch für einen Bausparvertrag eingesetzt werden. Außer der staatlichen Sparzulage können für den Arbeitnehmer hier auch steuerliche Vorteile erwachsen. Hier kann man als Förderberechtigter eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten. Für Kinder, die auf der Steuerkarte eingetragen sind, gibt es noch einmal zusätzlich 185 Euro und wenn die Kinder nach dem 31.12.2007 geboren sind, sogar 300 Euro pro Jahr.
Diese Förderung kann auch in eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan angelegt werden.

Zulage zum Fondssparen
Auch für Fondssparer steht eine Arbeitnehmer-Sparzulage zur Verfügung. Legt man im Jahr 400 Euro in einem Fondssparplan an, kann man eine Förderung von 20 Prozent in Anspruch nehmen.

Es lohnt sich also, die verschiedenen Alternativen einmal zu überprüfen und die eigene Anlagestrategie dahingehend zu strukturieren, dass man die jährlichen Förderungsprämien ausnutzen kann. Für ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern können da immerhin 1.244 Euro im Jahr zusammen kommen.

Montag, 3. Dezember 2012

Entsteht eine Immobilienblase in Deutschland?

Die Zukunft prophezeit immer niedrigere Zinsen. Aus diesem Grunde zeigt sich die deutsche Bundesbank besorgt. Eine Spekulationsblase am deutschen Immobilienmarkt droht langfristig zu platzen.

Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank
Vergangene Woche wurde durch die Bundesbank der neue Finanzstabilitätsbericht des Jahres 2012 präsentiert. Aus diesem Bericht war ersichtlich, dass die Immobilienpreise in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik deutlich angestiegen sind. Vor allem im Bereich der Neubauten wurde ein rasanter Höhenflug verzeichnet. Bis zu 9 Prozent Preisanstieg wurden zum Vorjahr beobachtet. Experten der Bundesbank sehen derzeit zwar noch keine großen Risiken im Bereich der Finanzstabilität, jedoch könnten bei unterschiedlichen Teilmärkten große Preiserhöhungen die Folge sein. Am Beispiel vieler anderer europäischer Länder könnten diese Schlussforderungen zum Tragen kommen. Je höher die Liquidität und niedriger die Zinsen, desto größer ist die Chance auf Übertreibungen am Immobilienmarkt.

Deutschen Großstädten drohen bereits hohe Preiszuwächse
Bereits im Jahr 2011 waren die Preisanstiege im Bereich der Wohnimmobilien zu beobachten. In genau 125 deutschen Städten stieg der Immobilienpreis bei Neubauten um bis zu 6,3 Prozent. Bei anderen um immerhin noch 4,9 Prozent. 7 Städte konnten einen unbeschreiblich großen Preiszuwachs verzeichnen. Hier betrug dieser schon 9 Prozent, das für viele Menschen kaum leistbar war. Im Vergleich zum Vorjahr eine Verdoppelung des Preisanstieges. Nun befürchten Experten der Bundesbank, dass erneut ein hoher Preisanstieg droht und Wohnimmobilien für viele Menschen noch schwerer zu finanzieren sind. Auch für Kapitalanleger die in Immobilien investieren wollten, gilt es, genau hinzuschauen. Es bleibt auch weiterhin spannend am Immobilienmarkt!

 

Dienstag, 27. November 2012

Vererben will gut bedacht sein

Ein Testament verhindert den Streit zwischen den Erben und regelt den Nachlass eindeutig. Nicht einmal ein Drittel der Deutschen verfasst eine letztwillige Verfügung, obwohl laut einer Umfrage jeder Fünfte ein Vermächtnis von über 100.000,- Euro hinterlassen wird. Ist vom Verstorbenen keine Nachlassregelung vorhanden, so bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Verteilung. Jedem gehört alles und meistens geht das nicht ohne Streit über die Bühne. Besonders in der heutigen Zeit, wo viele Paare ohne Trauschein zusammenleben, ist ein Testament besonders wichtig, da bei Unverheirateten die Partner und Lebensgefährten ansonsten leer ausgehen.

Richtig verfassen
Die Erstellung einer Nachlassverfügung ist gerade in solchen Fällen unerlässlich. Entweder wird diese beim Notar aufgesetzt oder vom Erblasser handschriftlich geschrieben. Es muss mit der Unterschrift und dem Datum der Erstellung versehen sein. Empfehlenswert ist auch, die vollständigen Namen mit Geburtsdatum der Erben zu nennen. Eheleuten ist es möglich, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, das Berliner Testament ist die üblichste Form einer gemeinsamen Nachlassregelung. Dieses bestimmt, dass der Ehepartner alles erhält, den Kindern steht ihr Anteil erst nach dem Tod des zweiten Elternteils zu. Der letzte Wille kann aber nur von beiden gemeinsam geändert werden, ist also ein Ehepartner bereits verstorben, hat der zurück Gebliebene keine Chance mehr, etwas an dem Nachlassdokument zu ändern, es sei denn, es gibt darüber einen gesonderte Vereinbarung. Unverheiratete können ihren letzten Willen nicht in einem gemeinsamen Dokument festhalten, jeder verfasst sein eigenes Schriftstück.

Testament vor gesetzlicher Erbfolge
In der letztwilligen Verfügung ist geregelt, welche Personen welche Gegenstände für sich alleine erhalten sollen. Der Rest des Vermögens wird unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Ein Testament steht immer vor der gesetzlichen Erbregelung, der Erblasser sollte aber auf jeden Fall auf den Pflichtanteilsanspruch achten. Selbst wenn man sich zu Lebzeiten nicht unbedingt Gedanken über den Tod machen möchte, ist es wichtig, für ein Testament zu sorgen, damit die Hinterbliebenen gut und gerecht versorgt zurück bleiben.

Neben dem Testament sollte auch eine Übersicht der Haushaltsfinanzen für die Erben zur Verfügung stehen. Hier ist eine Finanzanalyse von großem Vorteil, da darin alle Finanzbereiche dokumentiert sind. Für die Erben ermöglicht dies einen schnellen Überblick und es können unkompliziert die notwendigen Veränderungen vorgenommen werden.

Montag, 19. November 2012

Deutschland wird alt - eine erschreckende Prognose

Unsere Gesellschaft wird immer älter, es kommen nicht genug junge Menschen nach und die sozialen Systeme, wie Renten- und Pflegekasse, drohen zu versagen. Es ist ein grausiges Zukunftsbild, was uns vorausgesagt wird.

Die erschreckenden Zahlen
Es vergeht kaum noch eine Woche, in der die Medien nicht über diese große Problematik berichten. Die Geburtenrate ist auf 1,4 Kinder pro Frau gesunken und bei immer mehr weiblichen Personen steht der Beruf an erster Stelle, und nicht mehr die Familienplanung. Es gibt deutlich mehr Singlehaushalte und die Statistik über Eheschließungen zeigt, dass auch hier die Zahlen zu weniger Hochzeiten tendieren. Die Medizin entwickelt sich immer weiter und findet neue Wege uns gesund zu machen und damit unser Leben zu verlängern. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern ist innerhalb der letzten 50 Jahre auf 83 Jahre (Frauen) und 78 Jahre (Männer) angestiegen.

Die Folgen der Veränderung
Immer weniger Frauen kriegen weniger Kinder, dadurch sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Beiträgen die Rente der Rentner zahlen. Daraus folgt, dass Erwerbstätige mit ihren Beiträgen für mehr Personen im Rentenalter aufkommen müssen, wodurch die Rente geringer ausfällt. Heute ist aber auch ein Erwerbstätiger nicht gleichbedeutend mit einem solventen Zahler in die sozialen Kassen. Die Mini-Jobs und Niedriglohnanstellungen nehmen zu und damit die zu zahlenden sozialen Beiträge ab. Deutschland versucht die drohende Altersarmut aufzufangen, indem das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wurde und die Zuwanderung von Arbeitern aus anderen Staaten gefördert wird. Aber auch hier zeigen konkrete Zahlen, dass das noch nicht ausreicht.

Vorsorge ist das A und O
Schon jetzt sind die Folgen der Veränderung unserer Gesellschaft spürbar und in Zukunft wird die Veränderung noch drastischere Ausmaße annehmen. Konnten sich die früheren Generationen noch voll und ganz auf das Pflege- und Rentensystem im Sozialstaat Deutschland verlassen, so gilt es jetzt auch selber vorzusorgen. Private Zusatzversicherungen sind wichtiger denn je, um das Leben im Alter finanziell abzusichern, um den wohlverdienten Ruhestand auch wirklich genießen zu können.

Machen Sie hier einen unverbindlichen Pflegecheck und errechnen, ob die ausreichend abgesichert sind.

Dienstag, 6. November 2012

Fehler im Rentenbescheid erkennen und selbst prüfen

Laut der Veröffentlichung des Bundesversicherungsamtes geht hervor, dass zahlreiche Rentenbescheide fehlerhaft sind. Dabei werden seitens des Bundesversicherungsamtes nur stichweise Proben durchgeführt, was dazu führt, dass eine hohe Dunkelziffer an fehlerhaften Bescheiden existiert. Aus diesem Grund ist es ratsam, den eigenen Rentenbescheid entweder selbst zu prüfen oder seitens einer kompetenten Stelle einer Prüfung zu unterziehen.

Häufige Fehler schnell erkannt
Häufig sind in dem Rentenbescheid die Berufsausbildungszeiten falsch angerechnet. Dabei werden nicht nur die Berufsausbildungsszeiten, sondern auch andere Ausbildungszeiten falsch berechnet. Hierunter fallen Hochschulabschlüsse, Fachschulabschlüsse, Schulabschlüsse und Ausbildungszeiten im Ausland. Die Zuordnung in die Rechtskreise West und Ost wird häufig falsch eingetragen.
Bei einer Überprüfung des Rentenbescheides sollten auch die erfassten Bruttoentgelde beachtet werden. Hier finden sich oft Zahlendreher oder ein Entgelt fehlt, weil eine Sozialversicherungsmeldung fehlt oder Änderungen nicht erfasst worden sind. Häufig wird auch die Wehrdienstzeit während des Studiums im jeweiligen Beitrittgebiet nicht berechnet, weil viele einfach vergessen haben, die Wehrpflichtzeit anzugeben. Weiter sind Mutterschutz und Ausfallzeiten während Schwangerschaften zu überprüfen. Auch Zeiten der Krankheit, Rentenbezugszeiten und Arbeitslosigkeit sind auf dem Rentenbescheid oftmals nicht richtig eingetragen. Falls während diesen Ausfallzeiten Beiträge eingezahlt worden sind, so müssen diese Bruttoentgelde auch im Rentenbescheid erfasst sein. Fehlen zum Beispiel die letzten Monate vor dem Rentenbezug, so erfolgt lediglich eine Schätzung der Beiträge, wenn der Antragssteller dieser zustimmt. Als Fehlerquelle sind auch oft fehlende Kindererziehungszeiten zu beobachten.

Wie überprüft man richtig?
Alle Entgelte und Versicherungszeiten müssen im Versicherungsverlauf verzeichnet sein. Anhand der eigenen Versicherungsunterlagen kann die Vollständigkeit und der Versicherungsverlauf genau berechnet und mit dem Rentenbescheid verglichen werden. Am besten geht man hier chronologisch vor und vergleicht die eigenen Unterlagen mit den Einträgen auf dem Rentenbescheid. So lassen sich Lücken und Fehler schnell erkennen.

Was passiert nach der Feststellung von Fehlern?
Wenn noch keine Rente gezahlt wird, kann man einen Antrag auf Kontoergänzung oder Kontoklärung stellen. Dieser wird an den zuständigen Rententräger gesendet.

Dienstag, 30. Oktober 2012

Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2013 sind vom Kabinett beschlossen

Nun ist es amtlich, die Sozialversicherungsrechengrößen werden dem Einkommen angepasst und ziehen auf jeden Fall eine Teuerung nach sich. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales beruft sich dabei auf die gesetzliche Verordnung, welche die maßgeblichen Rechengrößen zur Sozialversicherung in jedem Jahr der Einkommensentwicklung anpasst und hierbei in diesem Jahr von einer Erhöhung der Haushaltseinkommen von etwa 3% ausgeht.

Sozialausgaben werden angehoben
Für die Erhöhung der Sozialversicherungsrechengrößen wird auch für das Jahr 2013 eine 3%-ige Steigerung des Bruttoeinkommens zugrunde gelegt und als Basis für die Neuberechnung genommen. In die Berechnung fließen geringfügige Verdienste wie beispielsweise der 1-Euro-Job nicht ein. Somit hat der Arbeitnehmer im neuen Jahr eine Erhöhung der Krankenversicherung, sowie weiterer Sozialausgaben zu tragen und wird nicht personenbezogen, sondern anhand der durchschnittlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt berechnet. Für Arbeitnehmer ohne eine erhaltene Lohnerhöhung entsteht hier eine Teuerung, welche trotz gleich gebliebenem Lohn eine Anhebung der Kosten für Sozialausgaben nach sich zieht.

Erhöhung der Werte wegen steigender Gehälter
Eine der wichtigen Bezugsgrößen in den Sozialversicherungsrechengrößen sind die Angaben zur Krankenversicherung. Hier erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze gleichermaßen bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Osten auf 2275 Euro, im Westen auf 2695 Euro. Aber auch die Sozialversicherungsrechengrößen für Renten ändern sich und werden im Westen auf 5800 Euro, im Osten auf 4900 Euro monatlich erhöht. Ebenfalls steigt die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkassen von bisher 52.200 Euro im Jahr. Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze gilt für die gesetzliche Krankenversicherung eine Erhöhung, welche sich mit 47.250 Euro präsentiert. Die Grundlage für die Erhöhung und jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen wird mit einer allgemeinen Erhöhung der Gehälter begründet, von der aber nicht alle Arbeitnehmer oder Selbstständigen profitieren. Auch Arbeitnehmer mit gleichbleibendem Einkommen sind betroffen und werden aufgrund der angepassten Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2013 höhere Beiträge für Sozialabgaben und eine Absicherung am Lebensabend zu tragen haben. Der Beschluss ist gefasst und tritt in Kraft.

Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.

Montag, 22. Oktober 2012

Insolvenz? Was geschieht mit der Direktversicherung?

Sobald ein Insolvenzverfahren vor der Tür steht, muss nicht nur der Arbeitgeber mit den daraus entstehenden Folgen zurechtkommen. Den Arbeitnehmern droht im Vergleich nicht nur den Arbeitsplatzverlust, sondern müssen sich ferner Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Direktversicherung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, der Arbeitgeber allerdings in seine Insolvenz hineingerät, müssen Sie als Arbeitnehmer mit Verlust der Beitragszahlungen rechnen.

Direktversicherung kann unter bestimmten Vorraussetzungen zur Insolvenzmasse gehören
In der Regel sind die Folgen der Insolvenz von den abgeschlossenen Verträgen der Direktversicherung und deren Versicherungsverhältnis abhängig. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet haben und ferner ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung gibt, müssen beide Vertragsverhältnisse voneinander getrennt überprüft werden. Leider sind Sie als Arbeitnehmer in einem Insolvenzfalle diejenigen, welche an einem Verlust der Beitragszahlungen leiden müssen. Allerdings haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich des vorhandenen Versorgungsschadens.

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor kurzem folgenden Fall zu entscheiden (BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10)
Ein Arbeitnehmer (der Kläger) klagte gegen seinen Arbeitgeber (der Beklagte). Der Arbeitgeber hat sechs Jahre lang für die betriebliche Altersvorsorge Beiträge zur Direktversicheung eingezahlt. Der Beklagte hatte dem Kläger ein widerrufliches Bezugsrecht bewilligt. Nach dem Insolvenzeintritt hatte der zuständige Insolvenzverwalter das widerrufliche Bezugsrecht mit rechtlicher Wirksamkeit aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht gab bekannt, dass der Kläger in diesem Fall kein Aussonderungsrecht besaß, da das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung hierbei entscheidend ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kläger und Beklagten. Ferner entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Kläger ebenfalls keiner Versicherungsüberübertragung der selbst eingezahlten Beiträge sowie des Rückkaufswerts zusteht.

Muss ein Arbeitnehmer leer ausgehen?
Leider müssen Sie wohl oder übel damit rechnen, wenn ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil entschieden, dass der Widerruf wirksam ist, da die gesetzlich festgelegte Unverfallbarkeitsfrist noch nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung zur Beitrags- oder der Rückkaufswerterstattung im Rahmen des Schadensersatzes. Deshalb bleiben Ihnen als Arbeitnehmer keine Optionen frei. Natürlich bleibt Ihnen noch immer das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Hierbei haben Sie das Recht auf einen Ausgleich des Versorgungsschadens. Wie oben im Gerichtsfall ersichtlich, hat der Kläger leider nicht diese Sache eingeklagt. Ansonsten wäre er nicht leer ausgegangen und hätte seinen Fall gewonnen.

Mehr Informationen zum Urteil finden Sie beim Bundesarbeitsgericht.

Tipp: Vereinbaren Sie immer ein unwiderrufliches Bezugsrecht bei der betrieblichen Altersversorgung.

Sonntag, 21. Oktober 2012

Insolvenz? Was geschieht mit der Direktversicherung?

Sobald ein Insolvenzverfahren vor der Tür steht, muss nicht nur der Arbeitgeber mit den daraus entstehenden Folgen zurechtkommen. Den Arbeitnehmern droht im Vergleich nicht nur den Arbeitsplatzverlust, sondern müssen sich ferner Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Direktversicherung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, der Arbeitgeber allerdings in seine Insolvenz hineingerät, müssen Sie als Arbeitnehmer mit Verlust der Beitragszahlungen rechnen.

Direktversicherung kann unter bestimmten Vorraussetzungen zur Insolvenzmasse gehören
In der Regel sind die Folgen der Insolvenz von den abgeschlossenen Verträgen der Direktversicherung und deren Versicherungsverhältnis abhängig. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet haben und ferner ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung gibt, müssen beide Vertragsverhältnisse voneinander getrennt überprüft werden. Leider sind Sie als Arbeitnehmer in einem Insolvenzfalle diejenigen, welche an einem Verlust der Beitragszahlungen leiden müssen. Allerdings haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich des vorhandenen Versorgungsschadens.

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor kurzem folgenden Fall zu entscheiden (BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10)
Ein Arbeitnehmer (der Kläger) klagte gegen seinen Arbeitgeber (der Beklagte). Der Arbeitgeber hat sechs Jahre lang für die betriebliche Altersvorsorge Beiträge zur Direktversicheung eingezahlt. Der Beklagte hatte dem Kläger ein widerrufliches Bezugsrecht bewilligt. Nach dem Insolvenzeintritt hatte der zuständige Insolvenzverwalter das widerrufliche Bezugsrecht mit rechtlicher Wirksamkeit aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht gab bekannt, dass der Kläger in diesem Fall kein Aussonderungsrecht besaß, da das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung hierbei entscheidend ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kläger und Beklagten. Ferner entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Kläger ebenfalls keiner Versicherungsüberübertragung der selbst eingezahlten Beiträge sowie des Rückkaufswerts zusteht.

Muss ein Arbeitnehmer leer ausgehen?
Leider müssen Sie wohl oder übel damit rechnen, wenn ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil entschieden, dass der Widerruf wirksam ist, da die gesetzlich festgelegte Unverfallbarkeitsfrist noch nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung zur Beitrags- oder der Rückkaufswerterstattung im Rahmen des Schadensersatzes. Deshalb bleiben Ihnen als Arbeitnehmer keine Optionen frei. Natürlich bleibt Ihnen noch immer das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Hierbei haben Sie das Recht auf einen Ausgleich des Versorgungsschadens. Wie oben im Gerichtsfall ersichtlich, hat der Kläger leider nicht diese Sache eingeklagt. Ansonsten wäre er nicht leer ausgegangen und hätte seinen Fall gewonnen.

Mehr Informationen zum Urteil finden Sie beim Bundesarbeitsgericht.

Tipp: Vereinbaren Sie immer ein unwiderrufliches Bezugsrecht bei der betrieblichen Altersversorgung.

Montag, 15. Oktober 2012

Steuern sparen durch Absetzen der Krankenversicherung

Die Kosten, die Sie für die Krankenversicherung ausgeben, können Sie seit 2010 bei der Steuererklärung geltend machen. Dazu kann man sich von dem Versicherer eine Beitragsbestätigung ausstellen lassen.

Welche Beträge sind absetzbar
Ist man gesetzlich krankenversichert, so sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar. Das gleich gilt auch für die Pflegeversicherung. Diese Reglung gilt prinzipiell auch für privat Versicherte. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch einige Abweichungen, die man beachten sollte. Hier ist die Absetzbarkeit der Beitäge von den Leistungen der privaten Krankenversicherung ab. Ist der Umfang der Leistungen dem einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen, so kann man auch bei den privaten Krankenversicherungen davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent absetzbar sind.

Nicht absetzbare Mehrleistungen
Viele Personen, die sich heute zu einer privaten Versicherung entscheiden, schließen dabei aber auch Mehrleistungen ein. Dazu gehört beispielsweise Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder auch Zahnersatzleistungen. Solche Zusatzleistungen, die über die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dazu werden die einzelnen Leistungen in der Bestätigung des Versicherers einzeln ausgewiesen. Das gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, die Absetzbarkeit der Leistungen zu prüfen. Auch eine Auslandskrankenkasse oder eine Pflegezusatsversicherung sind nicht absetzbar.

Höchstbetrag ausnutzen
Die Krankenversicherung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1900,00 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dabei gilt zu beachten, das nur die tatsächlich geleisteten Beiträge abgesetzt werden können. Erhält man vom Versicherer beispielsweise eine Rückerstattung, weil man Leistungen über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat, so sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen. Wer jedoch mit den Beiträgen für die Krankenversicherung den Höchstbetrag nicht ausschöpf, hat die Möglichkeit, den Differenzbetrag bis zu 1900 Euro für eine Krankenzusatzversicherung geltend zu machen.

Auch die Krankerversicherungsbeiträge für Kinder sind absetzbar
Wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder leisten, können Sie diese neben den eigenen Beiträgen ebenfalls geltend machen. Dabei sind weder das Alter des Kindes maßgeblich, noch die Tatsache, ob ein Kindergeld Anspruch besteht.

Abwicklung der Formalitäten
Wenn Sie eine Krankenversicherung abschliessen, haben Sie die Möglichkeit, einer direkten Übermittlung zuzustimmen. Auf diese Weise werden die Daten vom Krankenversicherer automatisch an das Finanzamt überwiesen, was die Abwicklung erheblich erleichtert.

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Senkung der Renten für Freiberufler

Den rund 800.000 Freiberuflern Deutschlands drohen massive Einschnitte bei ihrer Altersvorsorge. Betroffen von diesen düsteren Aussichten sind Freiberufler - Berufsstände wie Ärzte, Apotheker, Anwälte usw. Der Niedrigzins bringt deren Versorgungswerke in finanzielle Nöte. Nach Einschätzung der Rentenexpertin Anette Kramm, SPD, wackeln einige Versorgungswerke. Die Zeitschrift Capital kam eigenen Recherchen zu Folge zu dem Ergebnis, dass die Haftungsfrage bei der Pleite eines Versorgungswerks rechtlich nicht geklärt. es ist noch zu keiner eindeutigen Erläuterung und Lösung der Situation gekommen.

Die ersten Verlierer - junge Freiberufler
Verlierer sei dabei aber nicht die potentiell nächste Generation der Rentenversorgungsempfänger, sondern die aktuell jüngeren Freiberufler - Beitragszahler. Die sind es, die herangezogen werden, um die Versorgungslücken zu stopfen. Eher unbeobachtet und von weiten Teilen der Öffentlichkeit unbemerkt findet bei den Versorgungswerken Umverteilung erheblichen Ausmaßes statt.

Rententräger haben keine Rechenschaftspflicht
Die Alarmrufe von Experten, Insidern und Freiberufler - Mitgliedern werden lauter. Nicht nur die Recherchen von Capital geben den Bedenkenträgern mehr als Recht - die finanzielle Lage etlicher Versorgungswerke ist höchst dramatisch. Die Mitglieder haben gegenüber der Kassen der Rententräger kein gesetzliches Forderungsrecht auf nachweisliche Zahlen und Erklärungen. Kontrolliert werden sie von keiner öffenlichen Aufsichtsbehörde. Dieses Schweigen sorgt bei den betroffenen Berufsgruppen für Nervosität. Hält die Niedrigzins-Phase weiterhin an, da sind die Experten sich einig, können die Werke ihre Leistungsversprechen bald nicht mehr einhalten.

Deutschland ist mit dem Problem nicht alleine
In der Schweiz werden die Versorgungswerke einmal jährlich kontrolliert und die Zahlen werden veröffentlich. Auch hier fällt die Tendenz genauso aus wie in Deutschland. Mit jeder Zahlung rutschen die Unternehmen ein Stück näher an die Unterdeckung. Die Summenbildungen der Schweizer Untersuchungen zeigen die Problematik eindringlich auf. Die Leistungsgarantie ist gefährlich schwach. Bei uns ist vor 10 Jahren der Extremfall bereits einmal zu Stande gekommen beim Niedersächsischen Zahnärztlichen Versorgungswerk. Das zeigt aber auch die Dramatik der Situation, es ist nicht alles nur Theorie.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Der Weg zu einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, stellen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich. Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben. Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt. Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.

Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums
Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.

Dienstag, 25. September 2012

Inflation und Arbeitslosigkeit beschäftigt Europäer

Die Inflation ist ein brisantes Thema in Europa. Das hat die GFK im Rahmen einer Studie heraus gefunden. Dabei wurden mehrere Bürger aus ganz Europa gezielt zur wirtschaftlichen Thematik befragt, unter anderem auch, ob sie sich über die Inflation sorgen. Das Ergebnis: besonders in Deutschland machen sich zunehmend mehr Menschen Gedanken über die Wirtschaft. Die Befragung ergab, dass die Deutschen sich im Schnitt mit circa 3,7 Problemen beschäftigen, die die wirtschaftliche Situation betreffen. Beim Rest von Europa sind es nur circa 2, 4 Ängste.

Inflation stellt Lebensstandart in Frage

Der Inflation ist nicht zu entkommen. In Russland ist dieser Umstand besonders spürbar, jedes Jahr werden die Preise um rund neun Prozent erhöht. Kein Wunder also dass sich die Russen besonders vor der Inflation fürchten und sich fragen, wie sie in Zukunft ihren Lebensstandard beibehalten sollen. Leider werden die Gehälter nicht in allen Berufsbranchen, und wenn überhaupt nur nach und nach, den steigenden Preisen angepasst. Folglich müssen entweder Ersparnisse angetastet oder auf nicht lebensnotwendige Mittel verzichtet werden.

Existenzängste durch drohende Arbeitslosigkeit

Ein weiteres, wichtiges Thema, dass alle Europäer betrifft und beschäftigt, ist die Arbeitslosigkeit. Fast die Hälfte aller Europäer, nämlich 39 Prozent sagen aus, dass sie sich täglich Gedanken um ihren Job machen. Existenzängste sind dabei an der Tagesordnung, schließlich verliert man mit dem Job auch oft gleichzeitig das Haus und vieles andere, was man sich selbst aufgebaut hat. Außerdem ist für viele Menschen der Job nicht nur eine Arbeitsstelle. Es ist gleichzeitig die Grundlage des Lebens. Über die Hälfte des Tages wird am Arbeitsplatz verbracht. Dadurch entsteht eine feste Bindung zu den Kollegen und auch zu der Arbeit, die zu verrichten ist. Zwar gibt es immer wieder etwas zu bemängeln aber im großen und Ganzen können sich die meisten ein Leben ohne die Arbeit gar nicht vorstellen und hoffen darum der Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Montag, 17. September 2012

Das ändert sich im Jahr 2013 bei der Beitragsbemessungs-Grenze

Eine bundeseinheitliche Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze für Sozialversicherungen wird als Neuerung im Jahr 2013 kommen und einige Gemüter erhitzen. Die Erhöhung der Werte zur Sozialversicherung liegen laut Haufe Verlag bereits als Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor und soll im Oktober verabschiedet werden. Da die Gehälter sich von 2011 bis heute im Westen um 3,07, im Osten um 2,95% erhöht haben, soll auch die Sozialversicherung ansteigen. Auch im Bereich private Krankenversicherung sind Änderungen der Beitragsbemessungs-Grenze geplant.

Der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung erschwert sich
Die jährliche Beitragsbemessungs-Grenze für privat Krankenversicherte erhöht sich um jährlich 1.350 Euro und liegt jährlich in Folge bei 47.250 Euro. Dadurch erschwert sich für viele Selbstständige der Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung erneut. Auch die allgemeine Versicherungspflicht-Bemessungsgrenze erhöht sich und sorgt für einen Anstieg der Kosten zur privaten Vorsorge im Krankheits- und Pflegefall.
Auch die Rentenvorsorge wird teurer und steigt um eine sagenhafte Summe von 200 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und um 100 Euro in den neuen Bundesländern an. Auch die knappschaftliche Rente bleibt von einer Erhöhung der Beitragsbemessungs-Grenze nicht verschont und wird im Westen mit 200, im Osten mit 150 Euro pro Monat angehoben.

Die Auswirkungen der Lohnerhöhung auf Sozialversicherungen
Durch einen prozentualen Anstieg der Löhne sieht es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Notwendigkeit an, die aktuelle Beitragsbemessungs-Grenze für das Jahr 2013 anzuheben und so höhere Beiträge der Versicherten zu fordern. Für den kleinen Bürger ergibt sich aus dieser Änderung nur eine Teuerung, die das monatlich verfügbare Budget um eine hohen Betrag schmälert. Für die Wirtschaft sollen sich aus der neuen Beitragsbemessungs-Grenze Vorteile ergeben und Löcher in der Versorgung von Rentnern und Kranken, sowie Pflegefällen stopfen. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich daraus eine Erhöhung der Beiträge, welche für den Einzelnen nicht mit Vorteilen überzeugt.

Montag, 10. September 2012

Haftpflichtversicherung: Alte Verträge anpassen und richtig versichern

Die Stiftung Warentest veröffentlichte in dem Magazin Finanztest erstaunliche Erkenntnisse. Zahlreiche Bürger sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schleißen gesonderte Policen für das Handy, das Smartphone oder eine Brille ab. Dabei ist das oft gar nicht nötig, denn die private Haftpflicht deckt diese Gegenstände häufig ab.

Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung
Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge
Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 1 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von drei Millionen Euro beinhalten.

Verträge prüfen und ändern
Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und den Haftpflichtschutz in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.

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Dienstag, 4. September 2012

Trübe Aussichten für Kapitallebensversicherungen

Bisher hat die Kapitallebensversicherung immer noch als eine gute Anlagemöglichkeit gegolten, bei der man eine angemessene Verzinsung erwarten durfte, ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen. Jedoch ist auf Anlagemarkt eine generelle Abwärtstendenz zu verspüren, die sich natürlich auch auf die Kapitallebensversicherungen auswirkt. So versprechen Lebensversicherer zur Zeit gerade noch eine Mindestverzinsung von 3.94%. Dabei gilt natürlich zu bedenken, das nur die Beträge verzinst werden, die nach Abzug der Ausgaben verbleiben. Das ist nur etwa drei Viertel der Gesamtbeträge.

Versicherer profitieren heute von langfristigen Anlagen
Versicherer können sich heute noch eine Verzinsungen von knapp vier Prozent leisten, weil sie noch von Anlagen profitieren, die vor Jahren abgeschlossen wurden, als noch höhere Zinsen erwirtschaftet werden konnten. Laufen diese Anlagen jedoch aus, wird auch die Versicherung gezwungen sein, ihr Zinsniveau zu senken. Wenn sie selbst keine hohen Einträge mehr erwirtschaften können, wird es unmöglich sein, die bestehenden Zinsen weiterhin aufrecht zu erhalten. Zunächst sind davon natürlich Kapitalversicherungen betroffen, die neu abgeschlossen werden. Bleibt das niedrige Zinsniveau jedoch langfristig erhalten, so werden auch bestehende Verträge geändert werden müssen. Heute wird für neue Verträge beispielsweise nur noch eine Zinsgarantie von 1,75 Prozent geboten.

Was tun mit der Kapitallebensversicherung
Trotz der bedrohlichen Aussichten auf dem Sektor dieser Versicherung sollte man jedoch bestehende Verträge jetzt nicht vorzeitig kündigen. Der Rückkaufswert ist in der Regel geringer, als die geleisteten Beiträge, so dass man auf jeden Fall bei einer Kündigung ein Verlustgeschäft macht. Wer also bereits eine Kapitallebensversicherung hat, sollte die Entwicklung zunächst einmal in aller Ruhe abwarten. Es wäre ohnehin bei der momentanen Situation schwer, eine bessere Anlage zu finden. Wer hingegen geplant hat, in nächster Zeit eine solche Versicherung abzuschließen, sollte auch nach anderen Möglichkeiten Ausschau halten und Vor- sowie Nachteile abwägen. Der Neuabschluss einer Versicherung auf Kapitalbasis ist derzeit eine Anlageform, zu der nur als Grundbasisanlage geraten werden kann. Grundsätzlich sollte auf eine ausgewogene Risiko- und Ertragsstruktur geachtet werden.

Montag, 27. August 2012

Alle Familien-Versorger richtig absichern

Das Thema, dass alle Versorger bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr.

Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?
Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schrecklichers Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?
Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Vorraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.

Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?
Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erbwerbseinkünfte.
Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.

Montag, 20. August 2012

Der richtige Versicherungsschutz für Auszubildende

Viele Schulabgänger beginnen in den nächsten Wochen ihre erste Ausbildung. In dieser Zeit müssen sich die meisten auf den neuen Lebensabschnitt einstellen und sich neuen Herausforderungen stellen. Doch auch der passende Versicherungsschutz sollte zu Beginn einer neuen Ausbildung nicht außer Acht gelassen werden. Die folgenden Versicherungen bilden die Grundlage für einen ausreichenden Versicherungsschutz und sorgen dafür, dass der neue Lebensabschnitt sorgenfrei begonnen werden kann.

Kranken- und Pflegeversicherung
Sobald die neue Ausbildung beginnt, endet auch automatisch der gesetzliche Pflege- und Krankenversicherungsschutz über die Eltern. Die Beiträge der Versicherungen werden nun zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Liegt die Ausbildungsvergütung jedoch unter 325 Euro monatlich, so wird der komplette Beitrag vom Arbeitgeber übernommen.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine private Zusatzversicherung. So kann die gesetzliche Krankenversicherung noch zusätzlich, beispielsweise in den Bereichen Zahnversorgung, ergänzt werden.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Auch diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Unterlagen sollten demnach beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dazu gehört zum einen das Versicherungsnachweisheft für die Rentenversicherung und zum anderen eine Bescheinigung über das jährliche Bruttoeinkommen. Wem dieses Nachweisheft nicht vorliegt, der kann dies bei der Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft gehört ebenfalls zu den Pflichtversicherungen. Sie übernimmt die Kosten im Falle von Unfällen auf der Arbeitsstelle, oder auf dem Anfahrtsweg. Alle Unfälle die außerhalb der Arbeitszeit entstehen sind dadurch nicht versichert. Daher ist es ratsam sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung bezahlt eine Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherten und das ab dem ersten Tag des Arbeitsunfalles. Wenn es sich dabei um Krankheiten oder Freizeitunfälle handelt, wird die Rente nur gezahlt, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ob die Rente gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob der Versicherte noch ein einem anderen Beruf arbeiten kann, in dem Fall wird keine Rente gezahlt.

Haftpflichtversicherung
Falls die Eltern eine sogenannte Familienpolice besitzen, sind volljährige Kinder automatisch mitversichert, falls diese nach Beendigung der Schule direkt mit einer Ausbildung beginnen. Mitversichert sind auch Kinder die bereits eine eigene Wohnung haben. Nach Beendigung der Ausbildung muss jedoch eine eigene Police abgeschlossen werden.

Hausratversicherung
Wer noch bei den Eltern wohnt, muss sich nicht um eine eigene Hausratversicherung kümmern. Wer jedoch eine eigene Wohnung bezieht, sollte sich rechtzeitig um eine passende Hausratversicherung kümmern.

Montag, 13. August 2012

Finanz-Repression - Vermögenstransfer von Sparern zu Schuldnern

Was passiert eigentlich, wenn die Zinsen bei den Bundesanleihen weiter fallen und die Inflationsrate leicht steigt. Dann haben wir eine finanzielle Repression. Jedes Jahr machen sich Anleger darüber Gedanken, ihre Vermögensanlagen sinnvoll anzulegen oder für das Alter vorzusorgen. Gerade in diesem Jahr steht Deutschland sprichwörtlich unter dem "Damoklesschwert" der europäischen Schuldenkrise. Diese Schuldenkrise ohne persönlichen Schaden zu überstehen gilt für viele Bürger in der heutigen Zeit als Basis für alle Anlagen- und Vorsorgeentscheidungen.

Wie kommen die Staaten aus der Schuldenfalle

Zunächst kommt die Frage auf, ob unsere Währung noch lange überleben kann. Wie möchten die europäischen Regierungen von den Ländern, Irland, Italien, Griechenland und Spanien usw. wieder aus ihrer Schuldenfalle heraus kommen? Wenn es wirklich so weit kommt, dass die Währung zusammenbricht, sind sachliche Werte die einzige wertvolle Alternative.

Um die politischen und sozialen Turbulenzen vermeiden zu können, muss ein sonstiges Lösungsszenario der Schuldenfalle her, ohne die Währung zusammenbrechen zu lassen. Natürlich ist jedem bewusst, dass die Überschuldung aufgerollt werden muss. Es ist klar, dass beinahe 90 Prozent der Schulden auf die jährliche Wirtschaftsleistung des Staates zurückzuführen und für längere Zeit nicht zu tragen sind. Das ist der Wert, die die meisten europäischen Länder sowie die USA komplett überschritten haben oder kurz davor sind zu überschreiten.

"Goldenes Zeitalter" der finanziellen Repression von 1945 bis 1955
Der Pfad ist beinahe derselbe wie nach dem zweiten Weltkrieg. Großbritanien und die USA hatten nach dem Ende des Krieges einen enorme Staatsverschuldung. Zur damaligen Zeit wollten die Staaten das Geld von der Bevölkerung nicht auf die freie Vorgehensweise einholen, d.h. durch genügend sparen bzw. der Erhöhung der Steuern. Der idealste Weg war die finanzielle Repression und erreichte dabei das langanhaltende Wirtschaftswachstum.

"Risikolose Anlage" - Sicherheit kostet Geld!
Es wird deshalb entscheident sein, darauf zu achten, mit seinen Vermögensanlagen und seiner Altersvorsorge eine reale Rendite zu erzielen. Ein Tagesgeldkonto mit einem Zinsatz von ca. 2 Prozent wird bei einer Inflationsrate von 2 Prozent in 10 Jahren eine reale Rendite von ca. minus 0,5 Prozent erzielen, bei einer Inflationsrate von 4 Prozent sind es bereits ca. minus 17 Prozent.

Hier kann eine strategische Finanzplanung für den Verbraucher sinnvolle Informationen zur Verfügung stellen, um Fragen zu beantworten wie:

- Welche Kaufkraft in der Zukunft vorhanden sein wird?
- Welcher monatliche Betrag im Rentenalter zu Verfügung stehen wird?
- Welche Lücken in der Absicherung der Familie, Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall entstehen?

Eine Finanzplanung kann die finanzielle Repression nicht verhindern, bietet jedoch die Möglichkeit, die Kontrolle über seine Finanzen zu behalten und aktiv nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.