Sonntag, 17. Dezember 2017

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Sozialversicherung


Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung setzt für die Sozialversicherung die Werte fest, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und PflegeversicherungIn der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2018 anstiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 600,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 53.100,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.950,00 Euro, beziehungsweise jährlich 59.400,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur RentenversicherungBei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2016

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen ausJe nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2018 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.
Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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Dienstag, 14. November 2017

Sozialversicherung - Der Ausweis kommt automatisch


Der Sozialversicherungsausweis muss nicht beantragt werden. Bei der erstmaligen Beschäftigung wird dieser automatisch dem neuen Versicherten zugeschickt, sobald man als Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmeldet wird. Wer eine Ausbildung, ein Duales Studium, einen Minijob oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beginnt, bekommt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Darin befindet sich der Sozialversicherungsausweis mit der ein Leben lang gültigen persönlicher Versicherungsnummer.

Daten überprüfen und die Unterlagen sicher aufbewahren
Früher bekam jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn. Es ist ratsam, alle Daten genau zu überprüfen und den Brief sorgfältig aufbewahren. Wenn Angaben nicht korrekt sind, sollte dies der Rentenversicherung umgehend mitgeteilt werden. Bei jeder neuen Beschäftigung sollte der Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis dem Arbeitgeber vorlegen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass alle Beschäftigungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto festgehalten werden, aus dem später die Rente berechnet wird.

Muster Sozialversicherungsausweis

Daten ändern oder Sozialversicherungsausweis verloren
Möchte ein Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags vorgelegt bekommen oder geht der Sozialversicherungsausweis verloren, wird beschädigt oder es ändern sich die personenbezogenen Daten, kann man direkt bei seiner Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger einen neuen Sozialversicherungsausweis anfordern.

Was steht auf dem Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Daten:
  • Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers
  • eine fortlaufende Vordrucknummer
  • die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen (sowie ggf. akademische Titel)
  • den Vornamen
Der Ausweis darf keine weitere personenbezogene Daten enthalten.
Für Beamte, Soldaten und Richter wird kein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, da sie in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wird benötigt, wenn eine Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Riester-Rentenzulage) beantragt wird. Der Sozialversicherungsausweis sollte bei den sonstigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt werden.

Weitere Tipps für junge Menschen zum Start in das Berufsleben gibt es im Internet unter der Adresse www.rentenblicker.de.

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Montag, 6. November 2017

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden


Bei einem kräftigen Sturm können große Schäden entstehen. Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?
Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.
  • Schäden am Gebäude
    Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
  • Schäden am Auto
    Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.
Einteilung der Windstärken

  • Schäden an der Wohnungseinrichtung
    Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.
  • Schäden gegenüber Dritten
    Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.
Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Was ist nach einem Schaden zu tunWichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Dienstag, 17. Oktober 2017

Was ist die Einlagensicherung?


Als Sparer vertraut man darauf, dass die Sicherheit des Anlagegeldes gewährleistet ist. Aus diesem Grund gibt es die gesetzliche Einlagensicherung in der Europäischen Union (EU). Pro Kunde und Bank müssen 100.000 Euro für den Fall einer Bankenpleite abgesichert sein. In Deutschland bestehen darüber hinaus Sicherungssysteme von privaten Geldinstituten, Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen.

Bei Bankenpleite sind 100.000 Euro je Kunde geschützt
Der gesetzliche Schutz nach dem EU-Recht greift für Guthaben auf Giro- und Sparkonten sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wenn eine eine Bank in Schieflage gerät und sie die Einlagen nicht zurückzahlen kann, springt die Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Staates mit bis zu 100.000 Euro je Sparer und Geldinstitut ein. Die Entschädigungsansprüche müssen binnen sieben Arbeitstagen umgesetzt werden. Im Einzelfall kann sich die Deckungssumme vorübergehend auf 500.000 Euro erhöhen, wenn das Sparguthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Kunden wie einem Immobiliengeschäft oder dem Renteneintritt verbunden ist. Ein gesetzlicher Anspruch besteht auch, wenn das Geld in anderen Währungen als dem Euro angelegt ist. Für Großbritannien gilt hier die Ausnahme, dass nur eine Sicherung von bis 85.000 Pfund (rund 97.500 Euro) erfolgt.

Spareinlagen in Deutschland

In Deutschland gibt es Unterschiede zwischen Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
In Deutschland ist im Auftrag des Bundes die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), eine 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) für das Entschädigen zuständig. Die benötigten Mittel für den Rückhalt werden durch die Institute mit eigenen Beiträgen aufgebracht. Für einen erhöhten Schutz sind zahlreiche Privatbanken außerdem freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des BdB. Diese Einrichtung deckt einen Betrag von bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab, in der Regel mindestens 1 Million Euro. Die Sparkassen und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über jeweils eigene - sogenannte institutsbezogene - Sicherungssysteme, die wie die EdB gesetzlich anerkannt sind. Bei auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist es deren Aufgabe, das betroffene Institut vor einer Insolvenz und Liquidation zu bewahren. Für die Kunden dieser Institute führt dies mittelbar dazu, vor dem Verlust ihres Sparvermögens in nahezu unbegrenzter Höhe geschützt zu sein.

Reform des Einlagensicherungsfonds

Bei Massenpleiten von Banken können die Sicherungssysteme überfordert sein
Innerhalb der EU gibt es mitunter Zweifel, ob alle Mitgliedstaaten über ausreichend starke Sicherungssysteme verfügen, um die vorgeschriebenen 100.000 Euro je Kunde und Bank in Krisensituationen leisten zu können. Das Risiko steigt generell, je schwächer die Wirtschaftskraft eines Landes ist und je mehr Institute in eine finanzielle Bedrängnis geraten. Bei eventuellen Massenpleiten könnten unter Umständen selbst die Sicherungssysteme wirtschaftsstarker Staaten überfordert sein. Dann würde sich die Frage stellen, ob der Staat zum Schutz der Sparer mit Steuergeldern eingreift.

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Flexibilität ist für junge Sparer wichtig

Frühzeitig vorsorgen lohnt sich, denn als Sparer profitiert man von den langen Laufzeiten. Wer die Zeit bis zur Rente richtig nutzt, kann mit kleinen Monatssparbeträgen einzahlen und mehr Risiko wagen. In jungen Jahren haben viele jedoch ganz andere Dinge als die Rente im Kopf. Trotzdem ist es wichtig vorzusorgen, da sonst unter Umständen eine Altersarmut droht. Denn die gesetzliche Rente allein reicht bei den meisten nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Gerade junge Menschen sollten wegen der niedrigen Zinsen flexibel sparen
Aus einer Berechnung der Stiftung Warentest geht hervor, wie wichtig der Faktor Zeit beim Sparen ist: Wer ein Guthaben von 100.000 Euro erzielen möchte, muss bei einer Durchschnittsverzinsung von 3 Prozent monatlich 172 Euro sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Sparer bis zur Rente noch 30 Jahre Zeit hat. Denn wenn der Sparer erst 10 Jahre vor seinem Ruhestand damit beginnt, steigt der monatliche Sparbetrag auf 715 Euro. Deshalb gilt die Regel, je früher man mit dem Sparen anfängt, umso kleiner können die Sparraten ausfallen. Ebenfalls sollten gerade in jungen Jahren flexible Anlageformen gewählt werden, damit die Sparraten auch mal ausgesetzt werden können. Und eine anfangs kleinere Sparrate lässt sich je nach Einkommensverhältnissen in der Höhe nach oben oder unten anpassen. Wählt man zu starre Altersvorsorgeprodukte, dann sind diese im Notfall meistens nur mit Verlusten kündbar.

Sparplanrendite

Das Sparbudget richtig verteilen
Junge Menschen sollten zunächst existenzbedrohende Risiken wie Haftpflicht, Krankheit oder Berufsunfähigkeit absichern und sich einen "Notgroschen" zu legen. Als Finanz-Puffer für unvorhersehbare Ausgaben werden drei Nettomonatsgehälter empfohlen. Wer flexibel spart, kann auf Zinsveränderungen schneller reagieren und dies ist gerade während der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Vorteil. Viele fragen sich auch, ob es sich derzeit überhaupt lohnt zu sparen. Dazu kann man sagen, dass es immer sinnvoll ist zu sparen, sei es für das Alter, die eigenen vier Wände oder einfach nur fürs nächste Auto. Der Unterschied des Zinssatzes macht sich erst über einen längeren Zeitraum durch den Zinseszinseffekt richtig bemerkbar. Wenn man monatlich 100 Euro in einen Sparplan einzahlt, erhält man bei einer Verzinsung von 1 Prozent nach zehn Jahren 12.600 Euro . Liegt die durchschnittliche Verzinsung bei 4 Prozent, so sind es nach zehn Jahren 14.700 Euro und damit 2.100 Euro mehr. Nach 30 Jahren ergibt sich dann ein Mehrertrag von 26.750 Euro.

Beim Anlegen sind drei Dinge wichtig

Mehr Rendite bedeutet nicht automatisch mehr Risiko
Bei dem Balanceakt zwischen Risiko und Rendite spielt der Zeitfaktor eine enorme Rolle. Denn wer frühzeitig beginnt, kann mehr Risiko eingehen. Je langfristiger der Anlagezeitraum ist, umso leichter können Sparer die Schwankungen an der Börse abfedern, bzw. auch zu einem günstigen Einstieg nutzen. Die Rendite beim DAX lag in der Vergangenheit bei rund 8 Prozent pro Jahr im Durchschnitt über einen Anlagezeitraum von 20 Jahren. War man hingegen kurzfristig im DAX investiert, musste man in ungünstigen Zeiten auch Verluste hinnehmen, wenn man das Geld dringend wieder benötigte. Gerade bei knappem Budget ist deshalb wichtig, eine gute Balance zwischen Rendite, Risiko und Anlagedauer zu beachten und die Anlagestruktur an den persönlichen Wünschen und Zielen auszurichten. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

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Dienstag, 26. September 2017

Was sind Wechselkurse?

Durch einen Wechselkurs werden das Tauschverhältnis zwischen der eigenen Währung eines Landes und einer fremden Währung bestimmt, beispielsweise zwischen Euro und US-Dollar. Auf den Devisenmärkten mit einer freien Preisbildung schwanken die Wechselkurse. Bei fixen Wechselkursen sorgen Eingriffe der Zentralbanken für ein längerfristig stabiles Tauschverhältnis.

Schwankendes oder festes Tauschverhältnis zwischen Währungen
Ein Wechselkurs kann in einer Mengen- oder Preisnotierung angegeben sein. Die Mengennotierung drückt aus, wie viele Einheiten der ausländischen Währung es für 1 Euro gibt. Umgekehrt zeigt die Preisnotierung, wie viel Euro für eine Einheit der Auslandswährung aufzubringen sind. Im Gegensatz zur D-Mark-Zeit wo die Bundesbank mit einer Preisnotierung in Deutschland gearbeitet wurde, ist seit Einführung des Euro eine Mengenorientierung üblich. Für 1 Euro bekommt man derzeit etwas mehr als 1,18 US-Dollar. Zu einem Dollar-Angebot auf dem Devisenmarkt kommt es beispielsweise, wenn ein deutscher Exporteur Waren auf dem US-Markt verkauft und das eingenommene Geld in Euro umtauscht. Eine Dollar-Nachfrage entsteht etwa, wenn deutsche Unternehmen und Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in der fremden Währung bezahlen müssen. Kapitalimporte und -exporte wirken ebenfalls auf den Wechselkurs ein.

Monatliche Entwicklung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar von Juli 2016 bis Juli 2017 (in US-Dollar)

Was ist der Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wert?
Durch Auf- und Abwertungen der Währungen kommt bei flexiblen Wechselkursen ein Ausgleich von Devisen-Angebot und Devisen-Nachfrage zustande. Wenn etwa die Nachfrage nach dem US-Dollar steigt, wertet die Währung auf, wodurch die US-Waren für Kunden im Euro-Raum und beispielsweise auch Urlaubsreisen in die USA teurer werden. In der Folge geht dadurch die Dollar-Nachfrage wieder tendenziell zurück. Bei einem System mit festen Wechselkursen treten die Zentralbanken als zusätzliche Anbieter und Nachfrager auf dem Devisenmarkt auf. Übersteigt etwa die Dollar-Nachfrage das Dollar-Angebot, stellen die Zentralbanken die benötigten Dollar bereit, um eine Aufwertung der Währung zu verhindern. In der Praxis legen Staaten regelmäßig eine Bandbreite fest, um den der Wechselkurs nach oben und schwanken darf. Die Zentralbanken greifen nur ein, um ein Über- oder Unterschreiten der sogenannten Interventionspunkte zu verhindern.
Feste Wechselkurse bieten den Vorteil einer Planungssicherheit, von der Unternehmen und Verbrauchern profitieren. Dem steht der Nachteil gegenüber, dass die Zentralbanken ihre Geldpolitik außenwirtschaftlichen Zwängen unterwerfen müssen. So können sie sich nicht auf das Ziel eines stabilen Preisniveaus im Inland konzentrieren. Deshalb hat die Deutsche Bundesbank im März 1973 ihre regelmäßigen Interventionen an den Devisenmärkten eingestellt.

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Dienstag, 19. September 2017

Informationen zur Investmentsteuerreform 2018


Zum 1. Januar 2018 tritt die Investmentsteuerreform in Kraft. Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen und Gestaltungspotentiale einzuschränken. Das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds wurde zum Teil deutlich vereinfacht. Der Gesetzgeber wollte grundsätzlich keine höhere Steuerbelastung im Bereich der Altersvorsorge und für Privatanleger, die direkt in Investmentfonds investieren. Daher wurden bestimmte pauschale Ausgleichsmechanismen, sog. Teilfreistellungen eingeführt. Welche Neuerungen es gibt  und welche Auswirkungen sich hieraus ergeben, finden Sie in den nachfolgenden Information zur Investmentsteuerreform, die Antworten auf einige wichtige Fragen geben, die hilfreich sein können.

Warum wurde das Investmentsteuerrecht überhaupt geändert?
Das Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen, Gestaltungspotentiale einzuschränken und das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds zu vereinfachen.



Welche Neuerungen gibt es?Im Bereich der Investmentfonds gibt es drei wesentliche Änderungen:
  1. Abschaffung des Transparenzprinzips
  2. Einführung einer Vorabpauschale
  3. Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile
Wie erfolgt die Besteuerung des Investmentfonds?
Derzeit gilt das Transparenzprinzip. Inländische Erträge sind auf Ebene des Fonds grundsätzlich steuerfrei und werden erst beim Anleger versteuert. Ab 01.01.2018 unterliegen bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene einer Körperschaftsteuer von 15 %. Das gilt für deutsche und ausländische Investmentfonds gleichermaßen. Besteuert werden ausschließlich inländische Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge sowie sonstige inländische Einkünfte des Fonds. Hierzu gehören insbesondere Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften sowie Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien. Andere Erträge, wie z.B. Zinserträge, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sowie ausländische Dividenden und Immobilienerträge kann der Fonds weiterhin steuerfrei vereinnahmen.

Wie erfolgt die Besteuerung des Anlegers?
Laufende Ausschüttungen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen werden wie bisher beim Anleger besteuert. Neu ist die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ersetzt die bisherige Regelung zu ausschüttungsgleichen Erträgen. Sie wird erhoben, wenn ein Investmentfonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt. Die Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Wird der Investmentfonds in späteren Jahren veräußert, mindert die geleistete Vorabpauschale den Veräußerungsgewinn. Sie verhindert somit, dass Erträge im Fonds jahrelang steuerfrei thesauriert werden können. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Vorabpauschale um eine „vorweggenommene“ Besteuerung.

Die neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Was ist mit der Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile gemeint?
Bisher waren Kursgewinne aus Anteilen im Privatvermögen, die vor 2009 erworben wurden, steuerfrei. Diese Regelung wird zum 01.01.2018 abgeschafft. Unrealisierte Wertveränderungen bis zum 31.12.2017 bleiben steuerfrei. Wertveränderungen von Alt-Anteilen, die nach dem 01.01.2018 eintreten, sind künftig steuerpflichtig. Als Ausgleich für die Abschaffung des Bestandsschutzes wurde ein Freibetrag von 100.000 EUR pro Person eingeführt. Eine Steuerbelastung entsteht also erst, wenn die künftigen Wertveränderungen den Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten. Der Freibetrag ist im Rahmen der Veranlagung durch den Privatanleger geltend zu machen.

Gibt es Ausgleichsmechanismen?
Ja, es gibt gleich mehrere pauschale Ausgleichsmechanismen. Diese sollen verhindern, dass es im Bereich der Altersvorsorge und für Privatanleger insgesamt zu einer höheren Steuerbelastung kommt.

Welche Ausgleichsmechanismen gibt es bei der Direktanlage im Privatvermögen?
Als Ausgleich für eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene sind Teilfreistellungen vorgesehen. Je nachdem, um was für einen Fonds es sich handelt, sind 30 % (Aktienfonds), 60 % bzw. 80 % (Immobilienfonds) oder 15 % (Mischfonds) der Erträge beim Privatanleger steuerfrei. Diese Teilfreistellungen gelten für laufende Ausschüttungen, für die Vorabpauschale und auch für Veräußerungsgewinne. Sie dienen dazu, die Steuerbelastung auf Fondsebene zu neutralisieren. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass die Teilfreistellung auf Anlegerebene sogar höher ist, als die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene. Umgekehrt profitiert ein Anleger, der z.B. aufgrund einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung ohnehin keine Steuern zahlt, aber auch nicht von einer Teilfreistellung. Für reine Renten- oder Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellungen, da hier auf Fondsebene ja auch keine Besteuerung erfolgt.

Wie sehen die Ausgleichsmechanismen im Bereich der privaten fondsgebundenen Lebensversicherung aus?
Im Bereich der privaten fondsgebundenen Lebensversicherung wurde ebenfalls eine Teilfreistellung eingeführt, um eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Wie bisher unterliegt bei Neuverträgen (Abschluss ab 01.01.2005) der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Sind die Voraussetzungen erfüllt (Vertragslaufzeit > 12 Jahre und Auszahlung ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr), ist weiterhin nur der hälftige Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Als Ausgleich für eine mögliche Steuerbelastung auf Fondsebene sind künftig zudem 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser auf Erträgen aus Investmentfonds beruht. Berücksichtigt werden Erträge, die ab dem 01.01.2018 erwirtschaftet wurden. Diese Teilfreistellung gilt auch für private fondsgebundene Rentenversicherungen, soweit keine lebenslange Rente gezahlt wird. Bei lebenslangen Rentenzahlungen unterliegt wie bisher nur der Ertragsanteil der Besteuerung. Die Teilfreistellung wird durch das Versicherungsunternehmen im Zeitpunkt der Leistung automatisch berechnet und dem Versicherungsnehmer bescheinigt.

Was ist mit Altverträgen (Abschluss vor 2005)?
Steuerfreie Altverträge (Abschluss vor 2005) bleiben auch weiterhin steuerfrei, sofern die Voraussetzungen wie Mindestlaufzeit und Auszahlungsalter erfüllt sind. Die Teilfreistellung ist bei Altverträgen nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob es sich um steuerfreie oder steuerpflichtige Altverträge handelt.

Gibt es Besonderheiten bei Riester- und Basis-Rentenverträgen („Rürup“)?
Bei Riester- und Basis-Rentenverträgen („Rürup“) hat der Gesetzgeber ebenfalls einen Ausgleichsmechanismus eingeführt. Dieser greift bereits in der Ansparphase. Soweit Fondsanteile im Rahmen von Riester- oder Basis-Rentenverträgen gehalten werden, wird die Körperschaftsteuer auf Fondsebene gar nicht erst erhoben oder an den Fonds zurückerstattet. Der Versicherungsnehmer profitiert hier mittelbar über die Fondsrendite. Diese Verfahren sind mit hohem Aufwand verbunden. Investmentfonds werden diese in der Regel dann durchführen, wenn das auch wirtschaftlich sinnvoll ist, sprich wenn der Fonds überhaupt nennenswerte Dividenden- und Immobilienerträge aus deutschen Quellen erzielt.

Welches Fazit kann man ziehen?
Es gibt keinen Grund, unüberlegt zu handeln oder Verträge zu kündigen. Fondsgebundene Versicherungen bleiben attraktiv. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, profitieren sie auch weiterhin von Steuerbegünstigungen. Das gleiche gilt für Riester- und Rürup-Verträge. Auch der Wegfall des Bestandsschutzes für Alt-Anteile im Privatvermögen wird in vielen Fällen aufgrund des hohen persönlichen Freibetrags zu keiner Steuerbelastung führen.

Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung rein informativen Charakter besitzt und eine rechtliche oder steuerliche Beratung nicht ersetzen kann. Die Ausführungen geben den aktuellen Kenntnisstand wieder. Derzeit existieren noch offene Anwendungsfragen, zu denen sich das Bundesfinanzministerium bisher noch nicht geäußert hat. Obwohl die Ausführungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.

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Dienstag, 5. September 2017

Abfindungen können den Verlust eines Jobs abfedern


Mit dem goldenen Handschlag aus einem Job auszuscheiden, das ist die Vorstellung, die viele haben, wenn es um Abfindung geht. Mit der Abfindung macht ein Chef seinem Mitarbeiter den Abschied vom Unternehmen einfacher. Spektakulär sind oft die Abfindungen in mehrfacher Millionenhöhe für Führungskräfte. Die Mehrzahl der Entschädigungen liegen wesentlich niedriger.

Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft
Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.

Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn
  • Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
  • Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
  • einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
  • Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren
Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.

trotz Abfindung gleich eine neue Stelle suchen

Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn
  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • diese in Vollzeit arbeiten
In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.

Gründe müssen im Unternehmen liegen
Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.

Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.

Sozialabgaben und Steuern
Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.

Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.

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Donnerstag, 31. August 2017

Privatdarlehen zinslos oder mit negativen Zinsen

Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) geht an niemandem spurlos vorüber. Die Auswirkungen auf private Sparer und Kreditnehmers sind enorm. Während Sparer vermehrt zur Kasse gebeten werden, können Kreditnehmer von günstigen Zinsen profitieren.

Auswirkungen der Nullzinspolitik
Um die Wirtschaft im Euroraum weiter anzukurbeln hat die EZB den Leitzins im März 2016 auf 0,00 % gesenkt. Infolge dessen wurden die Kontoführungsgebühren weiter erhöht und immer mehr Banken verlangen Entgelte für Überweisungen, Kontoauszüge oder z.B. das Abheben von Bargeld. Erste Banken führen bereits Strafzinsen für Geldanlagen privater Sparer ein.
Wenngleich die Nullzinspolitik gewinnbringendes und sicheres Sparen immer aufwändiger werden lässt, können sich Kreditnehmer über günstige Zinsen freuen, die es in dieser Form noch nicht auf dem deutschen Markt gegeben hat.

Würden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten Geld im Bekanntenkreis leihen?

Günstig Geld leihen
Verbrauer, die ein Privatdarlehen aufnehmen möchten, können derzeit von besten Kreditkonditionen profitieren. Neben der Vermittlung von 0 %-Finanzierungen bietet das Kreditvergleichsportal smava derzeit einen sogenannten Negativzins-Kredit an, mit dem sich tatsächlich Geld sparen lässt. Ein Verbraucher, der eine Kreditsumme von 1.000,00 Euro aufnimmt, muss aufgrund des effektiven Jahreszinses von -0,4 % lediglich 994,00 Euro an die Bank zurückzahlen.

Von Privatdarlehen profitieren
Bei dem Negativzins-Kredit reagiert das Vergleichsportal auf die anhaltende Nullzinspolitik und belohnt Bankkunden, die sich Geld leihen wollen. Das Privatdarlehen mit Minuszins kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Der Kredit, der von der Fidor Bank bereitgestellt wird, läuft über 36 Monate und ist auf 1.000,00 Euro gedeckelt. Da der Verwendungszweck des Kredits freigestellt ist, kann der Kredit, der ausschließlich über smava abgeschlossen werden kann, beispielsweise dafür genutzt werden, um einen teuren Dispokredit abzulösen. Für einen Dispokredit fallen im Schnitt 8,5 % Zinsen an. Entsprechend lohnenswert ist die Aufnahme des Negativzins-Kredits, um die bestehenden Kosten zu senken. Versteckte Zusatzkosten oder Gebühren fallen nicht an. Der Negativzins-Kredit ist derzeit der günstigste Online-Kredit auf dem Markt.

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Montag, 14. August 2017

Mit Fondssparen positive Renditen erzielen


Deutsche Anleger horten mehr als zwei Billionen Euro auf Sparbüchern. Das ist ein wirtschaftlicher Super-GAU, denn aufgrund der mageren Verzinsung entsteht langfristig ein enormer Kaufkraftverlust. Fondssparpläne haben dieses Problem nicht, da sie eine höhere Rendite erwirtschaften. Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht der daraus
entstehende Mehrwert je nach Sparrate sogar mehreren Jahresgehältern.

Der Sparbuchzins liegt unter der Inflationsrate
Wer Geld auf ein Sparbuch einzahlt, erhält nur eine magere Rendite von 0,1 %. Bei 10.000,00 Euro entspricht das gerade einmal 10,00 Euro im Jahr. Auch wenn die Inflation derzeit niedrig ist: Der Kaufkraftverlust wird nicht annähernd kompensiert. Mehr bringen Fondssparpläne. Sie erzielen langfristig eine real positive Rendite und somit einen deutlichen Mehrwert.

Welche Möglichkeiten der Geldanlage nutzen Sie aktuell?

Folgendes Beispiel verdeutlicht das:
Ein Anleger spart über 30 Jahre monatlich 300,00 Euro mit einer jährlichen Erhöhung von 2 %. Pendelt sich beim Sparbuch langfristig der Zins auf ein durchschnittliches Niveau von beispielsweise 1,5 % pro Jahr ein, hätte er am Ende rund 181.953,00 Euro. Bei einer angenommenen Inflation von 2 % pro Jahr wäre damit allerdings ein zunächst nicht sichtbarer Kaufkraftverlust in Höhe von 7.513,00 Euro verbunden. Wählt der Anleger stattdessen einen auf ihn zugeschnittenen Fondssparplan, entstehen ganz andere Möglichkeiten. Aufgrund der langen Laufzeit kann eine hohe Aktienquote sinnvoll sein. Laut dem deutschen Aktieninstitut lag die durchschnittliche Rendite beim DAX zwischen 1966 und 2016 bei 8,6 % pro Jahr. Einige Aktienmärkte lagen sogar darüber. Ob diese Rendite in den kommenden 30 Jahren wieder erreicht wird, kann nicht vorhergesagt werden. Aber selbst mit einer konservativeren Annahme von beispielsweise 6,5 % pro Jahr würde nach 30 Jahren ein Vermögen von 401.229,00 Euro erreicht. Das ist mit knapp 219.376,00 Euro deutlich mehr als beim Sparbuch. Was aber noch wichtiger ist: Der Anleger erzielt eine real positive Rendite. Beim Sparbuch müsste für den gleichen Endbetrag der Sparplan mit monatlich 660,00 Euro starten, was 360,00 Euro mehr währen. Das allerdings würde die realen Verluste noch weiter nach oben treiben.

Ein Gedankenspiel:
Der Mehrertrag von 219.376,00 Euro in 30 Jahren entspricht unter Berücksichtigung der hier angenommenen Inflation einem heutigen Wert von 119.666,00 Euro. Bei einem Durchschnittsgehalt in Deutschland von rund 1.840,00 Euro netto* bedeutet das: Der Mehrertrag, der durch einen Fondssparplan erreicht wird, entspricht 5,4 durchschnittlichen Jahresgehältern. Fallen die Renditen höher aus, steigt auch dieser Mehrertrag deutlich.

Entwicklung Fondssparplan über 30 Jahre

Fazit:
Zu viele Sparer bringen ihr Geld nach wie vor aufs Sparbuch. Das ist für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die Altersvorsorge kontraproduktiv. Hinzu kommt der nicht sichtbare Verlust durch Inflation – wirtschaftlich ein Super-GAU. Mit einem Sparbuch besteht faktisch keine Möglichkeit, diesen Verlust auszugleichen. Sinnvoller hingegen ist ein gut strukturierter Fondssparplan. Mit ihm lassen sich langfristig sowohl höhere Renditen als auch ein Inflationsschutz erzielen.

wichtiger Hinweis:
Dieser Bericht dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
* Quelle: www.statista.de


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Montag, 7. August 2017

Krankheitskosten bei der Steuererklärung absetzen

Alle Steuerzahler, die Krankheitskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, werden nach Anrechnung eines prozentualen Eigenanteils steuerlich entlastet. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen die Finanzämter zukünftig die sogenannte zumutbare Eigenbelastung an Krankheitskosten anders berechen, die jeder selbst zu tragen hat. Durch die bislang angewendete Berechnungsweise wurden Steuerzahler zu hoch belastet, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mitteilt.

Eigenbelastung wird unterschiedlich berechnet
Die zumutbaren Eigenbelastungen für außergewöhnliche Belastungen, zu denen auch die Krankheitskosten zählen, sind individuell unterschiedlich hoch. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder betragen sie zwischen 1 und 7 % der steuerlich relevanten Einkünfte. Für ledige Steuerpflichtige mit jährlichen Einkünften von 15.340,00 Euro sind Ausgaben in Höhe von 5 % zumutbar, was einem Betrag von 767,00 Euro entspricht. Für höhere Einkünfte ab 15.341,00 Euro gelten 6 % als zumutbar, was einem Betrag von 920,00 Euro entspricht. Bereits bei Einkünften von 1,00 Euro über dem Grenzwert sind laut BVL bisher 153,00 Euro weniger als außergewöhnliche Belastungen abziehbar gewesen.

Gesundheitsausgaben in Deutschland nach Leistungsart in den Jahren 2011 bis 2015

Urteil bewirkt geringere Eigenbelastung
In einem Urteil hat der BFH nun entschieden, dass der höhere Prozentsatz (im Beispiel 6 %) nicht für den Gesamtbetrag von 15.341,00 Euro anzuwenden ist, sondern nur auf den Betrag, der den Grenzwert 15.340,00 Euro übersteigt. Damit bleibt es fast für die kompletten Einkünfte bei einer zumutbaren Eigenbelastung von nur 5 %. Laut dem BVL müssen die Finanzämter das Urteil anwenden, sobald es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung empfiehlt der BVL, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Beim Einspruch sollte auf das BFH-Urteil Az.: VI R 75/14 vom 29. März 2017 verwiesen werden. Das Urteil gilt grundsätzlich auch für zurückliegende Jahre, wenn die Steuerbescheide für die betreffenden Jahre noch nicht bestandskräftig sind. Die Steuergesetzgesetzgebung sieht für die Bemessung des zumutbaren Eigenanteils drei Stufen vor. Die Stufe eins gilt für Einkünfte bis 15.340,00 Euro, Stufe zwei bis 51.130,00 Euro und Stufe drei für höhere Einkünfte. Bei dem vom BFH verhandelten Fall erhöhten sich die vom Finanzamt als Abzugsposten anzuerkennenden Krankheitskosten für ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Stufe 3 um 664,00 Euro.

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Mittwoch, 26. Juli 2017

Draghi zögerlich, Yellen forsch - Baugeld dürfte vorerst günstig bleiben


Vor wenigen Tagen hat die amerikanische Notenbank (Fed) den Leitzins wieder ein kleines Stück angehoben. In der Woche zuvor hat die Europäische Zentralbank (EZB) angedeutet, dass sie ab Anfang nächsten Jahres aus der Politik des ultrabilligen Geldes aussteigen könnte. Wie sind die Notenbanken zu ihren Entscheidungen gekommen und welche Bedeutung hat dies für die Baufinanzierungszinsen?

Mario Draghi redet – Janet Yellen handelt
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bei ihrer letzten Sitzung am 8. Juni 2017 den Leitzins bei 0,0 % belassen. EZB-Chef Mario Draghi hat gleichzeitig erstmals eine zaghafte Abkehr von der Politik des ultrabilligen Geldes zu Beginn des kommenden Jahres in Aussicht gestellt. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) wiederum macht keine Andeutungen mehr, sondern zieht tatsächlich die Zügel an und hat am 14. Juni 2017 zum zweiten Mal im Laufe dieses Jahres den Leitzins um 0,25 % angehoben. Dieser liegt jetzt in einer Spanne zwischen 1,0 % und 1,25 %. Weiterhin hat Fed-Chefin Janet Yellen in Aussicht gestellt, dass sie bis Ende des Jahres ein weiteres Mal an der Zinsschraube drehen könnte. Die guten Konjunktur- und Arbeitsmarktdaten in weiten Teilen Europas sowie in den USA erzeugen bei den Währungshütern einen gewissen Handlungsdruck.

Entwicklung Baufinanzierungszinsen 2006 bis 2017

Dennoch hält sich dieser Grenzen, da die Krisen eben noch nicht ausgestanden sind. Das gilt für die Euro-Zone noch mehr als für die USA. Zum Beispiel kämpfen viele Länder im Süden Europas weiterhin mit riesigen Schuldenbergen und einer hohen Arbeitslosigkeit. Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnet Griechenland mit aktuell 23,3 % gefolgt von Spanien mit 17,8 %. Hinzu kommt, dass sich europäische Schwergewichte wie Großbritannien und Frankreich neu finden müssen. In den USA wiederum hinkt die Inflation mit zuletzt 1,5 % den ansonsten robusten Wirtschaftsdaten hinterher, wozu zum Beispiel eine Arbeitslosenquote von 4,3 % zählt. Bremswirkung könnte jedoch der Protektionismus von US-Präsident Donald Trump entwickeln. Eine Gefahr für den Aufschwung in den USA und in der Euro-Zone droht zudem aus China. Dort ist die Wirtschaft zwar zuletzt wieder stark gewachsen, Reformstau und hohe Staatsverschuldung lassen jedoch Zweifel an der Nachhaltigkeit aufkommen.

Baugeld dürfte vorerst günstig bleiben
Vor diesem Hintergrund dürften eine etwas straffere Geldpolitik beziehungsweise deren Ankündigung nicht ausreichen, die Kapitalmarktzinsen und damit letztlich auch die Baugeldkonditionen kurzfristig nach oben zu ziehen. Diese Meinung teilen auch die monatlich von der Interhyp Gruppe im Zuge des Interhyp-Bauzins-Trendbarometers befragten Experten: Erst mittel- bis langfristig sieht die Mehrheit der Marktbeobachter einen Trend hin zu höheren Zinsen. Vorerst dürfte also das Baugeld auf einem günstigen Nineau bleiben. So kann aktuell die Mehrheit der Baufinanzierer eine zehnjährige Darlehensfestschreibung zu einem Zinssatz von 1,5 % erhalten.
Für einen Bau- oder Kaufinteressenten empfiehlt es sich also, dass Immobilienprojekt zeitnah anzugehen. Das heißt aber nicht, dass man in Hektik verfallen muss oder sollte. Wichtig ist, dass die Finanzierung der eigenen vier Wände sorgfältig geplant werden muss, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Beispielsweise sollte darauf geachtet werden, dass die niedrigen Zinsen nicht dazu verleiten, eine zu hohe Darlehenssumme aufzunehmen. Vielmehr muss auch sichergestellt sein, dass sich die Finanzierung langfristig trägt – also zum Beispiel auch dann, wenn in 10, 15 oder 20 Jahren eine Anschlussfinanzierung zu eventuell höheren Zinsen anstehen sollte.

Leitzins und Inflation in der EU von 2005 bis 2017

Steht die Baufinanzierung auf solidem Grund?
Bei einer kompetenten Finanzierungsberatung werden wichtige Fragestellungen berücksichtigt, bei denen es beispielsweise darum geht: Wurden bei der Haushaltsrechnung alle wichtigen Ausgaben erfasst? Passt die Rate zu der Höhe des Einkommens? Ist dieses Einkommen über die gesamte Laufzeit verfügbar? Und nicht zuletzt: Wurden sämtliche Bau- oder Kaufnebenkosten bei der Kalkulation der Finanzierungssumme auf angemessene Weise berücksichtigt? Die Antworten darauf zeigen, dass das Zinsniveau allein wenig darüber aussagt, ob sich die Baufinanzierung rechnet.

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Dienstag, 13. Juni 2017

Anschlussfinanzierung - Wie man Sparen kann

Durch den gefühlten Immobilienboom wird den Blick bei Finanzierungen sehr stark auf die Erstfinanzierung gelenkt. Doch gerade Immobilienbesitzer mit einem laufenden Darlehen haben jetzt die Chance, ihre bisherige Finanzierung erheblich zu optimieren. Wie man dies macht und welche Vorteile daraus resultieren, wird nachfolgend beschrieben.

Großes Sparpotenzial
Wer zum Beispiel vor knapp 10 Jahren eine Immobilie gekauft oder gebaut hat, finanzierte diese zu Zinssätzen von ca. 4 Prozent und mehr. Allerdings wird der Immobilienkäufer oder Bauherr in aller Regel wesentlich weniger für sein Objekt bezahlt haben, als die Immobilie heute wert ist. Damit ergibt sich ein doppeltes Optimierungspotenzial: So ist der Beleihungsauslauf infolge der geleisteten Tilgung und des gestiegenen Immobilienwerts deutlich niedriger. Zudem bewegen sich die Zinsen weiterhin in einem historischen Tief. Das bedeutet für eine Anschlussfinanzierung mit einer Beleihung von weniger als 50 Prozent Zinskonditionen um 1 Prozent für 10 Jahre Zinsfestschreibungszeit.

Entwicklung Baufinanzierungszinsen 2007 bis 2017

Schneller Schuldenabbau
Um diese Optimierungschancen auszuloten, ist es empfehlungswert, sich mit der anstehenden Finanzierungsverlängerung frühzeitig zu beschäftigen. Denn hat man den Prolongationsbrief der bisher finanzierenden Bank erst einmal in den Händen, wird die Bereitschaft, sich mit dem Thema zu beschäftigen, nicht steigen. Denn auf den ersten Blick wird die Bank im aktuellen Umfeld einen niedrigeren Zins und eine niedrigere Rate anbieten. Der Hintergrund: In aller Regel schreiben die Banken die laufende Finanzierung einfach auf dem derzeit günstigeren Zinsniveau fort. Weiterhin ist bei Zugang des Prolongationsbriefes der Zeitraum für einen Wechsel des Finanzierungsinstituts sehr knapp, da für eine Bearbeitung und Auszahlung eines neuen Darlehens bis zu 3 Monaten vergehen können.

Professionellen Bestandsaufnahme nötig
Mit einer professionellen Bestandsaufnahme der Gesamtsituation wird man aber deutlich mehr profitieren. Machen Sie sich klar: Wird im aktuellen Zinsumfeld nicht ausreichend tilgt, verschiebt sich die Schuldenfreiheit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Denn eine Finanzierung, die derzeit zu einem Zinssatz von 1 Prozent und einer fortgeschriebenen Tilgung von rund 1,5 Prozent prolongiert wird, hat eine Laufzeit von mehr als 50 Jahren. Es empfiehlt sich also, die bisher geleistete Rate beizubehalten und den aktuellen Zinsvorteil in eine deutlich höhere Tilgung zu investieren. Wer bei der Anschlussfinanzierung in eine höhere Tilgung von zum Beispiel gut 4 Prozent investiert, reduziert die Darlehenslaufzeit um mehr als die Hälfte! Und im Fall eines Darlehens über 175.000 Euro erzielt man aufgrund der erheblich niedrigeren Restschuld zudem schon nach zehn Jahren eine direkte Ersparnis von mehr als 10.000 Euro.



Frühzeitige Beratung suchen
Das Einsparpotenzial ist also enorm, wenn die Beratung zur Anschlussfinanzierung ganzheitlich angegangen wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit der Anschlussfinanzierung einen schönen Nebeneffekt zu erzielen: Es ist der perfekte Moment für eine Bestandsaufnahme der gesamten finanziellen Situation. Dafür bietet sich eine Finanzanalyse an, um Ihre Ziele, Wünsche, Vorstellungen und Risikoeinstellung zu definieren.

Informationen was eine Finanzanalyse ist und welche Vorteile sie bringt, findet man hier.
Video zur Finanzanalyse

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Montag, 29. Mai 2017

Darauf sollten Paare bei der Altersvorsorge achten

Die ruhigere Zeit zum Anfang eines Jahres kann für Paare ein idealer Zeitpunkt sein, ihre Finanzen zu überprüfen und bei Bedarf neu auszurichten. Das gilt auch für die Vorsorge für sich selbst und auch dem Partner. Für Paare stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob sie gemeinsam vorsorgen oder getrennte Verträge besparen sollen. Der Vorteil einer getrennten Vorsorge ist, dass beide Partner unabhängig bleiben. Damit lässt sich die Gefahr vermeiden, dass man nach einer Trennung ohne Absicherung im Ruhestand dasteht. Deshalb sind getrennte Sparverträge dabei nicht nur für Doppelverdiener empfehlenswert, sondern auch für Paare, bei denen ein Partner etwa wegen Kindererziehungszeiten vorübergehend zuhause bleibt oder seine Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduziert. In einem solchen Fall, könnte der Partner, der deutlich mehr verdient, dafür sorgen, dass die Vorsorge in diesem Zeitraum bei dem anderen nicht zu kurz kommt.

Tipp 1: Die Bestandsaufnahme - alles muss auf den Tisch
Auch wenn manche Paare dies als unromantisch empfinden, ist ein offenes Gespräch über die gemeinsamen Einkünfte und die Höhe der notwendigen Sparanstrengungen unverzichtbar. Dabei sollten beide Partner alle bestehenden Anlagen und Verbindlichkeiten auf den Tisch bringen. Denn bevor Paare ihre Vorsorgestrategie planen, muss klar sein, welche Sparverträge bereits vorhanden sind. Nur so lassen sich Fehler bei der Vorsorge vermeiden.

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Tipp 2: Die Vorsorge breit aufteilen
Die für die Vorsorge bestimmten Ersparnisse sollten möglichst breit gestreut angelegt werden. Ausschließlich auf Sparguthaben bei der Bank oder nur auf Immobilien zu setzen, ist nicht sinnvoll. Auch Aktien und Anleihen gehören zu einem ausgereiften Vorsorge-Mix dazu. Denn es lässt sich heute kaum seriös prognostizieren, welche Wertentwicklung die einzelnen Anlageformen über 20 oder 30 Jahren haben werden. Bei staatlich geförderten Produkten wie Riester-Verträgen müssen Ehepartner außerdem klären, wie die ihnen zustehenden Zulagen auf die Verträge verteilt werden sollen.

Tipp 3: Auch das Todesfallrisiko beachten
Das Thema ist zwar unerfreulich, sollte aber unbedingt besprochen werden. Was geschieht beim Tod eines Partners? Stirbt ein Ehepartner, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. War das Paar nur verlobt oder lebt nur in einer Partnerschaft, wird die Rente nicht gezahlt. Bei Privaten Rentenversicherungen sollte der Partner als Begünstigter eingetragen werden. Dann bekommt er im Todesfall auch die monatliche Rente.

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Montag, 15. Mai 2017

Was ist die Sozialwahl?

In Deutschland sind derzeit ca. 51 Millionen Menschen aufgerufen, sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Neben den Europa- und den Bundestagswahlen handelt es sich um die drittgrößten Wahlen innerhalb von Deutschland. Die Versicherten können bis zum 31. Mai 2017 ihre Interessenvertreter in der gesetzlichen Sozialversicherung mitbestimmen. Die Interessenvertretung setzt sich aus den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen zusammen. Durch die gewählten Selbstverwaltungsorgane wird den Beitragszahlern eine Mitbestimmung bei Entscheidungen über Rente und Gesundheitsversorgung ermöglicht.

Mitbestimmung in Renten- und Krankenversicherungsfragen
Von den gewählten ehrenamtlichen Vertretern die in den Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen, werden Entscheidungen getroffen, welche sich unmittelbar auf die Beitragszahler auswirken. Weiterhin kontrollieren sie die Verwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung und sie beschließen die Haushalte. Daneben haben sie auch ein entscheidendes Mitspracherecht in der Festsetzung des Leistungsangebots von Rentenversicherung und Krankenkasse.

Selbstverwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen) und der Deutschen Rentenversicherung Bund

1953 wurde erstmals eine Sozialwahl durchgeführt
Im Jahr 2017 erfolgt die Sozialwahl nun zum zwölften Mal. Da bei der letzten Sozialwahl nur eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent zu verzeichnen war, bemüht sich die Bundeswahlbeauftragte für die diesjährigen Sozialwahlen, Rita Pawelski, für eine rege Teilnahme an den Wahlen zu werben. So können Versicherte Einfluss auf die Verwendung der Versicherungsbeiträge nehmen und zum Bestehen einer vom Staat unabhängigen demokratischen Kontrollinstanz der gesetzlichen Sozialversicherung beitragen. Wahlberechtigt sind rund 51 Millionen Versicherte und Rentner, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland oder einer der Ersatzkassen Barmer, TKK, DAK-Gesundheit, KKH oder HHK versichert sind. Die Wähler haben die Möglichkeit, je eine Liste aus den von ihrer Versicherung oder Krankenkasse aufgestellten Listen auszuwählen.

Wahlunterlagen kommen mit rotem Umschlag mit der Post
Bei anderen gesetzlichen Krankenkassen steht nur eine Liste zur Wahl. Es sind in dieser Liste nicht mehr Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, als später im Selbstverwaltungsgremium an Sitzen zu vergeben sind. Diese eine Liste gilt dann mit Ablauf der Wahlfrist automatisch als gewählt. Die Kandidaten auf den Listen kommen beispielsweise aus Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen oder von den Versicherten selbst, auf sogenannten Freien Listen. Die Verteilung der Sitze erfolgt in den Parlamenten nach dem Anteil der Stimmen, welche auf die jeweilige Liste entfallen. Die Wahlunterlagen an die Versicherten werden seit dem 25. April 2017 in roten Briefumschlägen per Post verschickt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme, die er für eine Liste seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse abgeben kann.

Mehr Informationen gibt es unter www.sozialwahl.de.

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Montag, 8. Mai 2017

Hilfe bei der Steuererklärung

Die gesetzliche Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung endet immer am 31. Mai des Folgejahres. Mit einer plausiblen Begründung, beispielsweise Krankheit oder noch fehlende Steuerbelege, kann eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September des Folgejahres beantragt werden. Nutzt man die Unterstützung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahrs. Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und die Steuererklärung freiwillig macht, dem bleiben vier Jahre Zeit, um sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Wird diese Frist versäumt, tritt die Festsetzungsverjährung ein und das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärung nicht mehr.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben
Das Finanzamt erwartet immer dann eine Einkommensteuererklärung, wenn es befürchten muss, dass zu wenig Steuern abgeführt wurden. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Selbstständigen, Freiberufler, juristischen Personen und Vermieter sowie Verpächter. Für Arbeitnehmer und Rentner gibt es gesonderte Regelungen. Diese sind im Paragraf 46 vom Einkommensteuergesetz geregelt.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Die wichtigsten Fälle für Arbeitnehmer und Rentner im Überblick *:
  • wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kindergeld ausschließlich oder zusätzlich zum Gehalt erhalten und die Grenze von 410,00 Euro überschritten hat
  • wer ein Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bekommen hat, dass pauschal nicht versteuert wird
  • wenn steuerpflichtige Zusatzeinkünfte den Wert von 410,00 Euro übersteigen
  • wenn beide oder einer der Ehepartner ein Gehalt bezieht und entweder in der Steuerklasse V oder VI eingetragen ist
  • wenn beide oder einer der Ehepartner ein Gehalt erhält und entweder das Faktor III- oder Faktor IV-Verfahren beantragt hat
  • wenn beide oder einer der Ehepartner Freibeträge erhalten hat
  • wenn nach der Scheidung einer der beiden Ex-Partner erneut geheiratet hat
  • wenn bei Arbeitnehmern und Rentnern die Einkünfte über dem Grundsteuerfreibetrag von 8.652,00 Euro, bzw. bei Ehepaaren 17.304,00 Euro liegen
*  alle Angaben ohne Gewähr und Vollständigkeit

Steuererklärung selbst machen oder auf einen Berater zurückgreifen
Als Steuerzahler bekommt man im Schnitt etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn man die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Steuererklärung gar nicht so kompliziert wie man denkt. Man kann die Steuererklärung über Elster (Elektronische Steuererklärung) und einer Steuersoftware selbst erledigen. Mit einem Steuerprogramm kann man einfache Fälle weitestgehend korrekt lösen. Man füllt seine erforderlichen Formulare aus und das Programm gibt Hinweise darauf, bei welchen Lebens- und Einkommensverhältnissen man welche Anlagen berücksichtigen muss. Sind die Daten einmal eingegeben, kann man sich im Folgejahr viel Zeit sparen, da dann nur noch die veränderten Daten, wie Einkommen, Werbungskosten usw. angepasst werden müssen. Wer den elektronischen Austausch mit dem Finanzamt nutzt, kann die Daten einfach übertragen und auch die Daten vom Finanzamt wieder importieren, bzw. abgleichen. Eine Auswahl von Programmen für die Steuererklärung findet man hier.

Doch nicht jeder hat den Nerv sich mit dem Papierkram auseinanderzusetzen oder es gibt fachliche Fragen. Dann können Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner wählen, ob sie die Unterstützung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater nutzen möchten. Bei den Lohnsteuerhilfevereinen muss man Mitglied im Verein werden und der Beitrag wird meist nach den Einnahmen gestaffelt. Die Gebühren die ein Steuerberater berechnet, richten sich nach der Höhe des Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Die Grundlage dafür ist die Vergütungsverordnung für Steuerberater. Für Selbstständige und Freiberufler gilt die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins nicht. Hier sind nur Steuerberater die Ansprechpartner um die Buchführung zu übernehmen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzen zu erstellen und Unternehmer in finanziellen Entscheidungen zu beraten. In sehr komplizierten Fällen, wie beispielsweise Erbschaftsangelegenheiten, kann der Steuerberater mit seinem Fachwissen nicht nur Tipps zur Steueroptimierung zu geben, sondern auch steuerrechtliche Fragen beantworten.

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Dienstag, 2. Mai 2017

Mit ausschüttenden Fonds regelmäßige Erträge erzielen

Wer auf der Suche nach laufenden Erträgen ist, findet mit ausschüttenden Fonds eine interessante Lösung. Diese Fonds zeichnen sich durch regelmäßige Ausschüttungen aus. Das Besondere daran ist, dass im Gegensatz zu klassischen Dividendenfonds die Erträge mehrfach im Jahr ausgeschüttet werden. Das gibt Anlegern eine hohe Planungs- und Kalkulationssicherheit, denn häufig ist die Höhe der Ausschüttungen im Vorfeld bekannt. In Niedrigzinsphasen ist das eine durchaus attraktive Alternative.

Planbarkeit durch regelmäßige Erträge
Wer mit seiner Geldanlage nicht nur langfristig einen Wertzuwachs erzielen, sondern auch regelmäßige Erträge erhalten möchte, braucht ein professionelles Auszahlungsmanagement. Das kann umgangen werden, indem auf Fonds gesetzt wird, die regelmäßige und planbare Ausschüttungen als Ziel haben. Der Vorteil dieser Fonds ist, dass mit ihnen sich auch in turbulenten Marktphasen eine hohe Planungssicherheit erzielen lässt. Kursschwankungen durchstehen, um am Ende seines Anlagehorizontes einen Gewinn zu erzielen, ist das eine. Etwas anderes ist es, wenn man bereits zwischenzeitlich Ausschüttungen haben möchte, um beispielsweise laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Lange Zeit haben sich dafür zwei Sachen angeboten. Entweder in ausschüttende Fonds investieren oder einen Auszahlplan entwickeln. Ersteres ist häufig nicht effektiv genug, zumal viele Fonds auch nur einmal im Jahr ausschütten. Das zweite ist in der Regel äußerst komplex und erfordert ein laufendes Eingreifen seitens des Anlegers.

Funktionsweise eines Investmentfonds

Unterschiedliche Anlagestrategien der Anbieter
Seit einiger Zeit gibt es Fonds, die genau dieses Problem lösen. Ihre Strategie sieht vor, dass Anleger eine planbare Ausschüttung erhalten. Die Unterschiede zu klassischen Dividendenfonds sind, dass es sich erstens hierbei um eine planbare Ausschüttung handelt. Häufig ist die Ausschüttungshöhe sogar im Vorfeld fest verankert. Zweitens erfolgen die Ausschüttungen mehrmals im Jahr. Dazu bedienen sich solche Fonds verschiedener Strategien. Die einen setzen auf starke Dividendentitel. Andere wiederum gehen einen Schritt weiter und erzielen zusätzliche Erträge, beispielsweise durch den Einsatz von Optionsstrategien. Für Anleger, die nicht den langfristigen Kurszuwachs, sondern regelmäßige Erträge im Blickpunkt haben, bringen diese Fonds in jedem Fall einen entscheidenden Vorteil. Sie haben nicht nur eine hohe Planungssicherheit. Bei vielen Fonds kennen sie sogar bereits im Vorfeld die Ausschüttungshöhe. Ein Blick auf diese Fonds zeigt auch, dass die Ausschüttungen in der Regel nicht nur über dem aktuellen Zinsniveau liegen. Sie liegen häufig auch über dem, was klassische Dividendenfonds ausschütten können.

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