Montag, 12. Dezember 2016

Zwischen Fed und EZB: Warum Immobilieninteressenten zeitnah eine Baufinanzierung realisieren sollten

Immobilieninteressenten finden, trotz der jüngsten Zinsanstiege, nach wie vor sehr günstige Finanzierungsbedingungen vor. Doch bleibt das Baugeld weiter so billig? Und wie könnten (geld-)politische Entscheidungen etwa in den USA und Europa die Zinsen beeinflussen? Wie sind die aktuellen Entwicklungen und was bedeuten diese für die Baufinanzierung.

Donald Trump bewegt die Märkte
Vom Börsenschreck zum Hoffnungsträger? Nach dem für viele Beobachter überraschenden Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl Anfang November 2016, setzten einige Börsen zunächst zur Talfahrt an, machten diese Anfangsverluste aber wieder schnell wett. Der amerikanische Leitindex Dow Jones kletterte im Nachgang sogar auf neue Höchststände.

Entwicklung Baufinanzierungszinsen 2004 bis 2016

Weiterhin attraktive Refinanzierungsbedingungen für Kreditinstitute
Zunächst hatte die Sorge über eine wirtschaftsfeindliche Politik des Republikaners überwogen, einem erklärten Gegner des Freihandels. Doch insgesamt positive US-Konjunkturdaten und Trumps Ankündigung, die Wirtschaft mit Investitionsprogrammen und Deregulierung voranzubringen, gaben den Märkten Auftrieb. Trotz dieses „Trump Jump“ finden Kreditinstitute nach wie vor attraktive Refinanzierungsbedingungen vor, was letztlich zu weiterhin sehr günstigen Zinsen für Hypothekendarlehen führt.

Impulse von den Notenbanken
Wie werden sich die Zinsen für Immobilienkredite entwickeln? Den Takt gibt dabei unter anderem die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) vor, die den Leitzins spätestens 2017 anheben dürfte. Im Sog steigender US-Zinsen dürften im kommenden Jahr auch im Euroraum die langfristigen (Hypotheken-)Zinsen zulegen, wenngleich auch nur in begrenztem Maße. Eine fundamentale Veränderung sollte es erst 2017 geben, wenn es mehr Deutlichkeit zum Brexit-Beschluss Großbritanniens und einem möglichen Ende des Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank gibt.

Ende Oktober 2016 hatte die Europäische Zentralbank (EZB) angekündigt, ihre expansive Geldpolitik fortzusetzen. Demnach sollen im Zuge ihres Anleihekaufprogramms Transaktionen mit einem Volumen von derzeit monatlich rund 80 Millionen Euro bis mindestens zum Frühjahr 2017 getätigt werden. EZB-Chef Mario Draghi will dadurch Investitionen und die weiterhin stockende Konjunktur in der Europäischen Union ankurbeln. Es ist unwahrscheinlich, dass Draghi kurzfristig umschwenkt. Zinsexperten prognostizieren, dass bei einer anhaltend lockeren Geldpolitik, einem steigenden Sicherheitsbedürfnis und dauerhaft niedriger Inflation dürften, im Gegensatz zu den USA, die zehnjährigen Bundrenditen in der Tendenz jedoch kaum steigen.“

Mehr Platz für die Familie schaffen


Baufinanzierungen jetzt unter Dach und Fach bringen
Mit Blick auf das nach wie vor sehr niedrige Zinsniveau und die Aussicht auf einen möglicherweise mittel- bis langfristigen Zinsanstieg rechnet es sich für Immobilieninteressenten und bestehende Baufinanzierer, eine Baufinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung unter Dach und Fach zu bringen. Dennoch sollte man mit Schnellschüssen warten und Wert darauf legen, das Finanzierungsvorhaben sorgfältig zu planen. Denn ob ein Baukredit günstig ist, hängt nur zum Teil von der Höhe der Zinsen ab. Vielmehr ist entscheidend, ob die Finanzierung die individuellen Voraussetzungen und persönlichen Zielsetzungen des Baufinanzierers berücksichtigt. So sollte man verschiedene Zinsbindungs- und Tilgungsszenarien durchzuspielen. Das gibt einen Anhaltspunkt dafür, welche Zinsspanne und Darlehenshöhe jeweils die richtige ist.

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Montag, 28. November 2016

Rendite im Zeitalter der Digitalisierung

Die Digitalisierung und Vernetzung halten einen unaufhaltsam Einzug in unser Leben. Dabei geht es nicht nur um Google, Facebook & Co. Jenseits unserer alltäglichen Wahrnehmung erlebt die Industrie eine neue Revolution. Industrie 4.0 ist das Zauberwort – ein Aspekt den Anleger nicht außer Acht lassen sollten.

Industrie profitiert von der Digitalisierung
Die Entwicklung schreitet rasant voran: Google, Facebook und Amazon sind nur einige Beispiele, wie Vernetzung und Digitalisierung unseren Alltag verändert haben. Der größte Nutznießer ist dabei jedoch die Industrie. Sie erlebt eine neue Art der industriellen Revolution: Automatisierung und Digitalisierung verändern die Art der Produktion und eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten. Als Beispiel für die sogenannte Industrie 4.0 können die selbstfahrenden Autos von Tesla Motors genannt werden. Noch sind diese nicht serienreif, aber sie sind in den Rahmen des Machbaren und wohl bald Realisierbaren gerückt – vor einigen Jahren noch undenkbar.

Internationaler Vergleich der Roboter-Dichte

Leistungsfähigkeit der Mikroprozessoren sogt für weiteren Vorschritt
Und dann ist da noch Da Vinci. Kein Maler und doch ein Künstler der Seinesgleichen sucht. Ein Roboter, der autark komplizierteste chirurgische Operationen hochpräzise am Menschen durchführen kann. Eine Erfindung die in den Kinderschuhen steckt? Keineswegs! Der Roboter ist schon seit Jahren im Einsatz und bringt es weltweit bislang auf sagenhafte zwei Millionen erfolgreiche Operationen. Der Grund für die rasante Entwicklung der Industrie liegt in den Mikroprozessoren. Sie haben in den letzten Jahren rasant an Leistungsfähigkeit zugenommen und so Automatisierungs- und Produktionsprozesse weiter optimiert. Der Weg in der Zukunft ist eindeutig. So sorgt der Aufstieg der Schwellenländer für eine rasante Zunahme nach Robotern. China beispielsweise beklagt mittlerweile steigende Lohnkosten. Die logisch Konsequenz: Das Reich der Mitte investiert massiv in Robotertechnologie. Eine Technologie die es selbst nicht beherrscht – zur Freude westlicher Firmen, die auf diesem Gebiet einen jahrzehntelangen Vorsprung haben.

Fazit:
Im Gegensatz zur Tec-Blase zur Beginn des Jahrtausends handelt es sich bei Industrie 4.0 nicht einfach um ein Schlagwort. Damals wurden Börsenkurse durch zukünftige Erwartungen bestimmt. Heute sind die hier relevanten Unternehmen fest in der Wertschöpfungskette moderner Industrieproduktion integriert. Für Anleger eröffnet diese zukunftsweisende Entwicklung neue Perspektiven - insbesondere im Hinblick auf eine optimale Portfoliozusammensetzung.

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Montag, 21. November 2016

Was ist eigentlich Marktmanipulation?

An der Börse genügen oft Kleinigkeiten, um Aktienkurse nach oben oder unten zu bewegen. Ein Kursabsturz kann beispielsweise Milliarden an Wertverlusten bedeuten. Es ist deshalb verboten, gezielt Falschinformationen etwa über Gewinn, Verlust oder Risiken eines Unternehmens zu veröffentlichen. Auch dürfen solche Angaben nicht erst mit einer gezielten Verspätung vorgenommen werden. Ein börsennotiertes Unternehmen macht sich strafbar, wenn etwas bewusst verschwiegen oder falsch mitteilt wird, wodurch die Börsen oder der Marktpreis der Unternehmensaktie beeinflusst werden.

Falsche oder verspätete Information
Bis Mitte 2016 war im Paragrafen 20a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt, wie das Verbot der Marktmanipulation behandelt wird. Diese Regelung wurde im Juli 2016 durch die europaweit unmittelbar geltende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) abgelöst. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgaben der Richtlinie mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) in deutsches Recht umgesetzt. Überwacht wird dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zusammenfassend kann man sagen, das die Richtlinie regelt, dass es verboten ist, Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- bzw. Marktpreis von Finanzinstrumenten geben. Künftig kann auch schon der Versuch einer Marktmanipulation bestraft werden.

Strafen werden jetzt richtig spürbar
Manipulationen, die auf den Börsen- oder Marktpreis nachweislich eingewirkt haben, können mit mehreren Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Höhe der Geldstrafe ist abhängig von der Art der begangenen Marktmanipulation. Diese kann beispielsweise gegenüber Einzelpersonen bis zu 5 Millionen Euro und gegenüber juristischen Personen bis zu 15 Millionen Euro bzw. 15 Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Darüber hinaus kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zum Dreifachen des aus dem Verstoß gezogenen Vorteils geahndet werden.
Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen, die wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation erlassen wurden, werden von der BaFin auf ihrer Internetseite https://www.bafin.de bekannt gemacht.

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Mittwoch, 9. November 2016

Vorsicht beim Kündigen per Mausklick

Um einen Handy-, Strom- oder anderen Vertrag mit einem Unternehmen im Internet abzuschließen, reicht meistens ein einfacher Mausklick. Für eine Kündigung eines solchen Vertrags war es bisher immer notwendig, einen schriftlichen Brief oder ein Fax zu verfassen. Mit einer Gesetzesänderung soll die Kündigung über elektronische Medien nun einfacher werden. Es bleiben jedoch auch Tücken und auf diese sollte man achten.

Beim elektronischen Beenden von Verträgen sind einige Regeln zu beachten
Seit Anfang Oktober sind Kündigungen auch ohne Unterschrift gültig. Verbraucher können die meisten Verträge nun auch per E-Mail oder sms kündigen. Unter die Neuregelung fallen alle Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden und bei denen der Vertragsschluss auch online vorgenommen wurde. Unterschriften des Kunden sind für die Kündigung nicht mehr nötig. Davon ausgenommen sind Miet- und Arbeitsverträge sowie notariell bekundete Verträge, wie beispielsweise Kaufverträge von Grundstücken oder Erbverträge. Auch für Alt-Verträge, welche vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, gilt die gesetzliche Änderung nicht. Für eine elektronische Vertragsbeendigung, muss das Unternehmen den Mail-Absender eindeutig identifizieren können. Daher sollte das Kündigungsschreiben von einer E-Mail-Adresse versendet werden, die beim Vertragspartner schon bekannt ist. In der Nachricht sollte die Kunden-oder Vertragsnummer und die eigene Anschrift angegeben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass wichtige Fristen verpasst werden, da der Mail-Empfänger die Kündigung nicht dem richtigen Kunden zuordnen kann oder es einer zeitverzögernden Rückfrage bedarf.

Welche Meinung haben Sie zum bestehenden gesetzlichen Kündigungsschutz?

Eingangsbestätigung beim Empfänger anfordern
Der Absender muss in strittigen Fällen beweisen, dass die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Anforderung einer elektronischen Empfangs- oder Lesebestätigung reicht dafür nicht aus, da es nicht sicher ist, ob das Unternehmen eine solche Bestätigung abschicke oder beispielsweise eine automatische Nachricht von einem Server ausgelöst wird. Strittig ist weiterhin, ob so eine Bestätigung vor Gericht überhaupt bestand hat. Deshalb sollte man sich den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin vom Unternehmen schriftlich bestätigen lassen. Als Frist für die Bestätigung der Kündigung sind beispielsweise 14 Tage angemessen. Als Absender sollte man die Nachricht im Postausgang speichern oder mit Zieladresse sowie Absende-Zeitpunkt ausdrucken. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte weiterhin Versandarten wie Einschreiben oder Faxe, die einen einfachen Sendenachweis ermöglichen, verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn es um sensible Verträge oder hohe Summen geht.

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Donnerstag, 3. November 2016

Investmentsteuerreformgesetzes 2018 - Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung zugestimmt, das der Bundestag zuvor am 9. Juni 2016 verabschiedet hatte. Die Regelungen dieses Gesetzes, die im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten werden, führen zu einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung durch Schaffung zweier voneinander unabhängiger Besteuerungssysteme für Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.

Unterscheidung der Besteuerung für Privatanlegern und institutionellen Anlegern
Für Spezial-Investmentfonds (d. h. Fonds, die einer begrenzten Anzahl betrieblicher Investoren vorbehalten sind) wird es grundsätzlich beim bisherigen transparenten Besteuerungsregime bleiben.
Investmentfonds, die nicht als Spezial-Investmentfonds einzustufen sind, unterliegen dagegen künftig einem „intransparenten“ Besteuerungssystem. Das intransparente Besteuerungssystem wird ab dem 1. Januar 2018 auf alle gegenwärtig in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Publikums-Investmentfonds anwendbar sein. Im Falle des „intransparenten“ Systems erfolgt künftig eine pauschale Besteuerung auf Basis von
  • Ausschüttungen (unabhängig von ihrer Zusammensetzung)
  • sogenannten Vorabpauschalen
  • Gewinnen aus der Rückgabe bzw. dem Verkauf von Fondsanteilen
Die sogenannte Vorabpauschale wird erhoben, wenn der Investmentfonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt, und soll eine jährliche Mindestbesteuerung in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung sicherstellen. Die Höhe der Vorabpauschale bestimmt sich nach dem Wert des Investmentfondsanteils am Jahresanfang, multipliziert mit dem jährlich durch die Bundesbank festgesetzten Basiszinssatz, reduziert um einen 30-prozentigen Abschlag. Auf Basis des von der Bundesbank für das Jahr 2016 festgesetzten Basiszinses von 1,1 Prozent würde die Vorabpauschale für 2016 zum Beispiel 0,77 Prozent des Fondsanteilswertes betragen. Um eine Überbesteuerung im Falle von geringer bzw. negativer Wertentwicklung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale ggf. auf die Wertsteigerung zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Kalenderjahres gekappt.

Haben Sie Verständnis dafür, dass jemand, der viele Millionen an Einkommensteuer bezahlt, Teile seiner Kapitaleinkünfte nicht versteuert?

Komplexe Übergangsregelungen und Einschränkung des Bestandsschutzes
Auf Erträge aus Investmentfonds, die fortlaufend zu bestimmten Prozentsätzen in Aktien oder Immobilien investieren, sind verschiedene, nach Investorentyp gestaffelte Teilfreistellungen anzuwenden. Im Falle von Privatanlegern können durch die Teilfreistellungen bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge als steuerfrei eingestuft werden.

Zur klaren Abgrenzung von Erträgen, die basierend auf dem „alten“, vor 2018 geltenden Steuerrecht zu versteuern sind, und Erträgen, die ab 2018 unter das reformierte Investmentsteuerrecht fallen, sieht das Reformgesetz komplexe Übergangsregelungen vor. Unter anderem gelten auf Anlegerebene zum 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als wieder angeschafft. Der im Rahmen dieser fiktiven Veräußerung ermittelte Veräußerungsgewinn oder -verlust wird erst bei einer späteren tatsächlichen Veräußerung der Anteile steuerlich berücksichtigt. Für Privatanleger, die Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 erworben haben, kommt es zu einer Einschränkung des Bestandsschutzes bezüglich der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Während die bis zum 1. Januar 2018 eingetretenen Wertzuwächse solcher Altanteile steuerfrei bleiben, sind Wertzuwächse aus Altanteilen ab dem 1. Januar 2018 steuerpflichtig, soweit der Veräußerungsgewinn einen Freibetrag von 100.000 EUR übersteigt.
Zur Klärung der Auswirkungen der Investmentsteuerreform 2018 auf die individuelle Steuersituation sollten sich Anleger mit einem Steuerberater in Verbindung setzen.

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Montag, 24. Oktober 2016

Bei hohen Dispozinsen lohnt sich oft eine Umschuldung

Seit Jahrzehnten haben viele Deutsche ein Girokonto, ohne dieses und mögliche Alternativen zu hinterfragen. Über das Girokonto werden Überweisungen, Gehaltseingänge und auch andere Zahlungsverpflichtungen wie Mieten oder Raten abgewickelt. Für wichtige oder auch unwichtige Investition kann das Girokonto auch mal überzogen werden. Dabei handelt es sich um einen Dispokredit (Kontoüberziehung), den man von einer Bank einräumt bekommt. Wenn es sich nur um eine kleine Summe handelt, welche schnell wieder ausgeglichen wird, stellt dies auch kein Problem dar. Wird jedoch dauerhaft mit dem Dispokredit "gelebt", dann stellt sich die Sache problematischer vor.

Forsa-Umfrage belegt, dass Kontoinhaber kaum etwas über den Dispozinssatz wissen
Die smava GmbH hat gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut FORSA in 2016 eine große Umfrage mit über 1000 Kreditnehmern zu diesem Thema durchgeführt und ein erstaunliches Ergebnis zu Tage gebracht. Fast jeder zweite Deutsche kennt den Dispo-Zins seiner Bank nicht. Die Zahlen sind erschreckend, denn der Dispo-Zins beträgt oft über 10 Prozent.

Die Umfrage ergab, dass:
  • 42% den Dispozins nicht kennen
  • besonders junge Menschen kennen den Dispozins nicht (18-39 Jahre): 53%
  • Menschen mit niedrigem Einkommen kennen Dispozins nicht (unter 1.500 Euro): 50%

Anzahl der neu abgeschlossenen Ratenkreditverträge in Deutschland von 2008 bis 2015

Eine Umschuldung lohnt sich schnell und ist unkompliziert
Statt einem Zinssatz von über 10 Prozent würde der Verbraucher beispielsweise nur 0,99 Prozent für einen Kleinkredit zahlen, der dann über einen Zeitraum von 36 Monate abbezahlt wird. Dabei gilt, je größer die Differenz beim Zinssatz zwischen dem Dispokredit und der Umschuldung ist, desto höher ist die Ersparnis für den Kreditnehmer. Das lohnt sich auch bei kleinen Summen.

Rechenbeispiel:
Der Verbraucher hat seit 6 Monaten das Konto überzogen und ist mit 1.500 Euro im Dispokredit. Ist der Dispozins 12 Prozent, zahlt er dafür jeden Monat 15 Euro Zinsen an die Bank. Nach 6 Monaten belaufen sich die Zinskosten auf 90 Euro. Wenn der Verbraucher die 1.500 Euro sofort in einen Kleinkredit von 1.500 Euro mit einem Zinssatz von 0,99 Prozent und einer Laufzeit von 36 Monaten umwandelt, spart er:
  • Zinskosten beim Umschuldungskredit: 22,90 Euro
  • Ersparnis: 61,10 Euro zum Dispokredit
Dies belegt, dass man auch bei langer Laufzeit des Umschuldungskredites signifikant sparen kann.

Umschuldungsrechner für KrediteMit dem Umschuldungsrechner der smava GmbH kann man schnell und unverbindlich die einzelnen Kreditangebote von unterschiedlichen Banken und Geldgebern vergleichen. Jetzt ausprobieren!

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Montag, 17. Oktober 2016

Deutsche Anleger legen bei der Geldanlage wieder mehr Wert auf Sicherheit

Die Gothaer Asset Management AG hat im Februar 2016 eine repräsentative Umfrage zum derzeitigen Anlageverhalten der Deutschen durchgeführt. Sicherheit steht bei den meisten Befragten klar im Fokus. Klassische Anlageformen, wie Sparbuch, Bausparvertrag oder Lebensversicherung erfreuen sich wieder etwas größerer Beliebtheit.

Sicherheit rückt wieder stärker in den Vordergrund
  • Für die Mehrheit der Deutschen steht das Thema Sicherheit bei der Geldanlage wieder ganz klar an erster Stelle: Für 54 Prozent der Bundesbürger ist das das wichtigste Kriterium, 2015 waren es nur 43 Prozent
  • Flexibilität ist hingegen nur noch für 31 Prozent der Befragten ausschlaggebend, 2015 waren es noch 36 Prozent. Eine hohe Rendite ist nur für acht Prozent ein vorrangiges Ziel

Bundesbürger legen wieder mehr Wert auf Sicherheit

Traditionelle Anlageformen gefragt
Dementsprechend entscheidet sich die Mehrheit der Deutschen für traditionelle Anlageformen. Dabei lassen sie sich auch nicht von niedrigen Zinsen abschrecken: Das Sparbuch bleibt der Klassiker bei der Geldanlage. 48 Prozent der Befragten nutzen dieses Instrument.
  • Lebensversicherungen und Bausparverträge erfreuen sich ebenfalls weiterhin großer Beliebtheit. Das Interesse an Lebensversicherungen hat sogar noch zugenommen: 34 Prozent setzen auf eine Kapital-Lebensversicherung
  • Auch Immobilien sind als Geldanlage stärker in den Fokus gerückt, 30 Prozent der Befragten nutzen diese Anlageform, 2015 waren es 25 Prozent

Diversifikation bei Investmentfonds etwas breiter
Jeder Fünfte investiert in Fonds, direkte Aktieninvestments haben leicht zugelegt, 18 Prozent stecken ihr Geld in Aktien. 15 Prozent der Befragten legen derzeit gar kein Geld an.
  • Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Befragten, die bei der Fondsanlage sehr stark diversifizieren und in sechs oder mehr Fonds investieren, deutlich erhöht
  • Dagegen ist die Zahl der Bürger mit 40 Prozent stabil geblieben, die zwei bis drei Fonds besitzen
  • 14 Prozent der Deutschen haben vier oder mehr verschiedene Fonds im Depot, 16 Prozent sogar sechs und mehr. Im Vorjahr waren es nur neun Prozent

Aktien und Fonds werden als renditestark wahrgenommen
Nach Anlageformen mit höherer Rendite gefragt, nennen 28 Prozent der Befragten Aktien und Fonds. Höhere Gewinne versprechen sich 22 Prozent der Bürger auch von Immobilien.

Aktien und Fonds versprechen eine bessere Rendite

Angst vor Inflation und dem Ende der Eurozone steigt
Das Schreckgespenst der Inflation verunsichert immer größere Teile der Bevölkerung. 63 Prozent der Befragten fürchten, dass es zu einem Preisanstieg und zu einer Entwertung ihrer Geldanlagen kommt, 2015 waren es im Vergleich 55 Prozent.
  • Dementsprechend sorgen sich 52 Prozent der Bürger um ihren Lebensstandard im Alter. Bei den Jüngeren liegt der Anteil sogar bei 65 Prozent
  • Mittlerweile 39 Prozent haben Angst vor einem Auseinanderbrechen der Eurozone, 2015 waren es hingegen nur 30 Prozent

Ziele bei der Altersvorsorge nur schwer zu erreichen
Fast zwei Drittel der Bundesbürger finden es in Anbetracht der niedrigen Zinsen unverändert schwierig, ihre Ziele bei der Altersvorsorge zu erreichen. Ein Drittel ist der Meinung, dass es sogar noch schwieriger geworden ist.
Scheu vor Veränderung
  • Auch wenn sie es als zunehmend schwierig ansehen, ihre Ziele bei der Altersvorsorge zu erreichen, scheuen die Bundesbürger doch vor Veränderungen zurück. Nur acht Prozent der Befragten planen, ihre Geldanlagen umzuschichten. 88 Prozent halten hingegen an ihrem bestehenden Portfolio fest

Viel Kritik an Niedrigzinspolitik der EZB
  • Fast die Hälfte der Befragten – 46 Prozent – hält die Niedrigzinspolitik der EZB für ein untaugliches Mittel, um den Problemen im Euro-Raum zu begegnen
  • Bei immerhin 43 Prozent der Bundesbürger findet diese Politik mittlerweile Zustimmung. 2015 waren es nur 18 Prozent
  • Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase sinkt die Bereitschaft, bei der Geldanlage zu Gunsten einer höheren Rendite ein höheres Risiko einzugehen. Nur jeder Fünfte wäre dazu bereit
Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Gothaer Asset Management AG

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Montag, 26. September 2016

Finanzierung für das Unternehmen

Die richtige Finanzierung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die erfolgreiche Zukunft eines Unternehmens dar. Ohne die richtige Finanzierung hat ein Unternehmen hat ein Unternehmen keine Chance am Markt zu bestehen. Durch neue Geldquellen wird die eigene Liquidität aufrecht erhalten, und es können wichtige Investitionen oder sogar Innovationen durchgeführt werden. Da es viele Finanzierungsmöglichkeiten gibt, hat ein Unternehmen freie Hand bei der Wahl.

Was ist Factoring
Eine einfache, aber beliebte Art die eigene Liquidität zu steigern, stellt das Factoring dar. Die Definition von Factoring ist relativ einfach gefunden. Ein Unternehmen verkauft beim Factoring die Forderungen der eigenen Kunden und ist somit der Factoringnehmer. Gekauft werden die Kundenforderungen von verschiedenen Kreditinstituten, auch Factor genannt. Der große Vorteil bei dieser Finanzierungsmethode ist der schnelle Finanzierungseffekt. Das eigene Unternehmen erhält das Geld für die Kundenforderungen somit wesentlich schneller, als wenn es auf die Zahlungseingänge wartet. Durch die schnelle Finanzierung entsteht ein Finanzierungsspielraum, der wiederum genutzt werden kann. Es können zum Beispiel eigene ausstehende Schulden getilgt werden. Der Weiteren können bei Lieferantenrechnungen aufgrund der schnelleren Zahlungsmöglichkeit Skonti gezogen werden. Durch das Outsourcen des Forderungsmanagement werden zudem Fixkosten der Buchhaltung gespart.

Unterscheidung des Factorings
Factoring ist jedoch nicht gleich Factoring. Es gibt verschiedene Arten zwischen den unterschieden wird. Zunächst wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden. Das echte Factoring stellt den Normalfall dar und wird von den meisten Unternehmen in Anspruch genommen. Beim echten Factoring übernimmt das Factoringunternehmen das Delkredererisiko. Das heißt der Factor übernimmt das Risiko des Unternehmens für den möglichen Forderungsausfall, falls Kunden nicht gewillt zu zahlen oder gar zahlungsunfähig sind. Das Gegenstück nimmt das unechte Factoring ein. Hier bleibt das Delkredererisiko beim Forderungsverkäufer bestehen und der Factor übernimmt lediglich die Aufgabe des Eintreibens der Forderung.

Umsatzvolumen der deutschen Factoring-Branche von 2003 bis 2015

Eine weitere Unterscheidungsform beim Factoring sind das offene und das stille Factoring. Beim offenen Factoring wird der Kunde über die Abtretung der Forderung an ein Factoringunternehmen informiert. Der Kunde weiß somit Bescheid, dass die Zahlung der offenen Rechnung an den Factor getätigt werden muss. Beim stillen Factoring wird der Kunde über die Abtretung nicht informiert. Das Unternehmen gibt demnach die eingehende Zahlung an den Factor weiter.

Welche Kosten entstehen
Das Factoring übernimmt die Abwicklung der Forderungsaufnahme natürlich nicht umsonst. Die Gebühren errechnen sich an Hand verschiedener Faktoren. Wie oben dargestellt, übernimmt der Factor in vielen Fällen das Delkredererisiko, wodurch sich die Vergütung automatisch erhöht. Dazu kommen Kosten für die Übernahme des Forderungsmanagements, dass nun vollständig vom Factor übernommen. Die Höhe der Vergütung ist zudem abhängig von der Höhe des Forderungsumsatzes. Wie hoch die Factoringgebühr schlussendlich ist, müssen das Unternehmen und der Factor selbst aushandeln.

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Mittwoch, 21. September 2016

Änderung bei Abfindungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Abfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich eine Änderung ergeben. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hat ihre Auffassung geändert, dass Abfindungen von Anwartschaften auf die betriebliche Altersversorgung nicht mehr als Arbeitsentgelt, sondern als Versorgungsbezüge eingestuft werden. Zusammengefasst kann man sagen: gut für den Arbeitgeber – schlecht für den Arbeitnehmer!

Bisher galt folgende Vorgehensweise: 
Zahlungen von Abfindungen aus der bAV – zum Beispiel im laufenden Arbeitsverhältnis – galten bislang als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV, waren pflichtig in allen Teilen der Sozialversicherung und wurden vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Jede Partei hatte ihre Beitragsteile zu tragen. Lediglich Abfindungen einer gesetzlich unverfallbaren Kleinstanwartschaft gemäß § 3 BetrAVG stellten kein beitragspflichtiges Entgelt dar. Zahlungen von bAV-Leistungen hingegen gelten als Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V und sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR). Diesen Beitrag trägt der Arbeitnehmer alleine.

Informationsstand betriebliche Altersversorgung

Ab sofort gelten jedoch auch die Abfindungsleistungen immer als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V. Damit sind – auch im aktiven Erwerbsleben – die Leistungen aus der bAV beitragspflichtig in der KVdR und für die Dauer von 120 Monaten mit einem fiktiven monatlichen Zahlbetrag zu verbeitragen (außer bei Privatversicherten). Der Arbeitnehmer trägt damit ab sofort die volle Beitragspflicht für die Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt für sämtliche Durchführungswege der bAV; unabhängig davon ob die Anwartschaft verfallbar, vertraglich/gesetzlich unverfallbar oder ob sie während des aktiven Erwerbslebens ausgezahlt wird oder nach Ausscheiden erfolgt.

Die neue Regelung gilt für alle Abfindungen, die nach dem 30.06.2016 zur Auszahlung kommen!

Fazit:
Für den Arbeitgeber vermindert sich der Aufwand künftig, da die Abfindung nicht mehr als Arbeitsentgelt bewertet wird und er somit weder dem Gesamtbetrag zur Sozialversicherung ermitteln und abführen muss noch seinen Arbeitgeberanteil künftig zu zahlen hat. Für den Arbeitnehmer könnte gegebenenfalls künftig schlechter gestellt werden, da aufgrund der 120 Monate-Regelung bei größeren Abfindungen häufig mehr an die KVdR abzuführen ist als bisher mit der geteilten Sozialversicherungspflicht. Eine Abfindung stellt in der Regel also nach wie vor einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar und sollte nur als letzte Möglichkeit angesehen werden. Eine (zeitweise) Beitragsfreistellung ist oftmals die deutlich bessere Lösung.

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Donnerstag, 15. September 2016

Die unterschiedlichen Arten von Kreditkarten

Langsam aber sicher fast die Kreditkarte in Deutschland Fuß. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.

Die Charge-Kreditkarte
Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.

Die Zukunft zahlt bargeldlos

Die Debit-Kreditkarte
Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.

Die Prepaid-Kreditkarte
Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat. Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.
Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale wie beispielsweise kreditkartebilliger.de hilfreich sein.

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Sonntag, 4. September 2016

EZB kämpft weiter gegen die Mini-Inflation

Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), schafft es tatsächlich immer wieder, die Finanzmärkte mit neuen Lockerungen der Geldpolitik zu überraschen. Die Lockerungen sollen dazu beitragen die Inflation sowie die Konjunktur anzukurbeln, indem die geldpolitischen Rahmenbedingungen für Banken verbessert werden und die Kreditvergabe an die Wirtschaft ansteigt.

Anhaltende expansive Geldpolitik
Der Hauptrefinanzierungszins, mit dem sich die Banken des Euroraumes bei der EZB Geld leihen, um Kredite an die Wirtschaft zu geben, wurde von 0,05 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Gleichzeitig müssen Banken, die überschüssige Liquidität bei der EZB parken, Strafzinsen von 0,4 statt von vorher 0,3 Prozent zahlen. Durch das Zusammenspiel der Leitzinsen für Refinanzierung und Einlagen sollen Banken dazu animiert werden, über eine höhere Kreditvergabe die Inflation anzuschieben.

Leitzins und Inflation in der EU

Neben der Verringerung der Leitzinsen hat die EZB auch bei dem unkonventionellen Ankaufprogramm für Wertpapiere (Quantitative Easing) neue Munition nachgeladen. Die bereits im April 2015 gestarteten Ankäufe von Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro pro Monat wurden auf 80 Milliarden Euro angehoben sowie auf Zukäufe von Unternehmensanleihen ausgeweitet. Mit dem Programm soll wie bei den Leitzinssenkungen über eine höhere Kreditvergabe die Inflation stimuliert werden.

Was kann von der weiterhin radikalen geldpolitischen Ausrichtung der EZB erwartet und befürchtet werden?
Über die Wirkung der lockeren Geldpolitik scheiden sich die Geister. Während die einen die Hoffnung von höheren Kreditvergaben und steigenden Investitionen haben, sehen die anderen das Waffenarsenal der EZB ausgeschöpft und kläglich gescheitert. Es ist ein schwieriges Unterfangen, für oder gegen die Geldpolitik Position zu beziehen, denn Geldpolitik sollte immer parallel zur Unterstützung von Strukturreformen in der Realwirtschaft angesehen werden. Solange diese ausbleiben, ist es für die Geldpolitiker langfristig nicht möglich wirtschaftliche Probleme mit frischem Geld zu lösen. Speziell das Ankaufprogramm der EZB hat jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit kurzfristig dazu beigetragen, deflationäre Tendenzen in Schach zu halten. Es bleibt abzuwarten, wie die Geldpolitik in Zukunft von unterschiedlichen Reformen der 19 Euromitgliedstaaten gestützt oder behindert wird und ob ein Zeitalter angebrochen ist, in dem unkonventionelle Maßnahmen die Regel sein werden.

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Sonntag, 28. August 2016

Trotz niedriger Zinsen sollten Baukredite genau geprüft werden

Trotz der historisch niedrigen Zinsen sollten die Baufinanzierungszinsen verglichen, auf ausreichende Sondertilgungsrechte geachtet und staatliche Förderprogramme einbezogen werden. Denn so kann ein Darlehensnehmer sicherstellen, für seine gewünschte Immobilie eine passende und günstige Finanzierung abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass man mehrere Baufinanzierungsanbieter und ihre Zinskonditionen genau überprüft. Denn auch in Zeiten niedriger Zinsen zahlt es sich aus, wenn Darlehensnehmer die Zinskonditionen von Darlehensverträgen vergleichen.

Unterschiede bei den Zinskonditionen bis zu 80 Prozent
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Finanztest-Ausgabe 3/2016 eine Untersuchung dazu veröffentlicht, wonach teure Anbieter etwa 40 bis 80 Prozent mehr an Zinsen verlangen als die günstigsten Baufinanzierungsanbieter. Die Höhe der Zinsen für ein Immobiliendarlehen wird unter anderem von der Zinsbindungszeit, dem Immobilienwert und dem Eigenkapitalanteil beeinflusst. Beim Vergleichstest wurden die Angebote von mehr als 100 Banken, Versicherern, Vermittlern und Bausparkassen für fünf Finanzierungsfälle analysiert und dabei deutliche Unterschiede festgestellt. Für ein "Musterhaus" mit einem Wert von ca. 400.000 Euro wurde ein Baukredit mit einer Darlehenssumme von 360.000 Euro, einer Zinsbindungszeit von 15 Jahren mit 3 Prozent Tilgung gesucht. Bei diesem Musterfall, in den auch eine flexible Rückzahloption eingebunden wurde, summierte sich der Zinsunterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Angebot auf rund 66.500 Euro.

Immobilienkauf Motive

Der Einschluss von Sonderoptionen kann den Baukredit verteuern
Deshalb sollte man bei der Baufinanzierungssuche darauf achten, dass beispielsweise für eine flexible Rückzahlung nicht teuer bezahlt werden muss. Als Darlehensnehmer kann man das Recht auf eine Sondertilgung bei vielen Finanzierungsinstituten mittlerweile kostenlos in Anspruch nehmen. Dabei wird dem Darlehensnehmer üblicherweise 5 Prozent der Darlehenssumme im Jahr als Sondertilgung eingeräumt. Es gibt aber auch Finanzierungsinstitute die 10 Prozent zusätzliche jährliche Tilgung einräumen. Ebenfalls ist es möglich von 5 Prozent Sondertilgung gegen einen Zuschlag auf höhere Prozentsätze zu erhöhen. Dann muss aber wieder auf die Gesamtkosten der Baufinanzierung geachtet werden.

Flexible Vertragsänderungsoptionen und Förderprogramme prüfen
Bei den meisten Baufinanzierungsangeboten ist mittlerweile die Option enthalten, den Tilgungssatz während der Zinsbindungszeit innerhalb einer fest vereinbarten Spanne mehrfach kostenlos zu ändern. Dies kann genutzt werden, um bei eventuellen finanziellen Engpässen die monatliche Belastung zu senken oder auch bei mehr zur Verfügung stehenden Rückzahlungsmitteln, die Tilgungsrate zu erhöhen. Darlehensnehmer können für den Immobilienkauf oder das Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Förderungen profitieren, wie beispielsweise von günstigen Krediten und Wohnförderprogrammen der KfW-Bank. Auch bei den Kommunen und den Bundesländern stehen teilweise individuelle Förderprogramme zur Verfügung. Für den ein oder anderen kann auch Wohn-Riestern eine Option sein.

Bei den meisten Förderprogrammen gilt:
Um die Förderung zu bekommen, muss diese beantragt werden, bevor man mit dem Bau- oder Kaufprojekt startet.

Baugeld im Vergleich

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Mittwoch, 24. August 2016

Was passiert nach dem BREXIT: Große Kaufchance oder Beginn einer langen Baisse?

Was vielen vor wenigen Wochen noch undenkbar erschien, ist nun geschehen: Großbritannien verlässt die Europäische Union. Das Ergebnis ist mit 51,89 zu 48,11 Prozent knapp, aber eindeutig. Die Konsequenzen sind weitreichend. Auch wenn man möchte, man kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Das Britische Pfund verlor am 24. Juni 2016 10 Prozent, der Euro 3,5 Prozent gegenüber dem US-Dollar. Britische Aktien verzeichneten starke Kurseinbrüche, der Nikkei-Index fiel um 8 Prozent und der DAX eröffnet mehr als 10 Prozent im Minus.

Wie immer an der Börse erst einmal eine Übertreibung und Panikreaktion
Was wir am 24. Juni 2016 erleben mussten war wieder eine Panikreaktion und Übertreibung, da viele Marktteilnehmer auf dem falschen Fuß erwischt worden sind. Es wurde nicht damit gerechnet, dass der Brexit wirklich eintreten würde. Dem gegenüber darf man nicht vergessen, dass man auch mit fallenden Kursen Geld verdienen kann. Und wenn dann dieses Szenario eintritt, fallen die Kurse dadurch besonders schnell. Der anfängliche Schock an den internationalen Kapitalmärkten hat sich jedoch in den ersten Stunden nach Öffnung der Europäischen Börsen schon wieder etwas gelegt. Nach dem die Aktien-Wunden geleckt sind, wird man eine zweite Einschätzung vornehmen. Die britischen Handelsbeziehungen zur EU werden ja nicht über Nacht gekappt. Und in der Zwischenzeit sind die Notenbanken einmal mehr zum Handeln bereit, um Schaden von der Weltwirtschaft und ein Überschwappen auf die Anleihemärkte zu verhindern.

Ergebnis des EU-Referendums in Großbritannien


Wie geht man am besten mit dieser Sondersituation um?
Eine blinde Absicherung oder ein Verkauf von Anlagepositionen nachdem ein solches Ereignis eingetreten ist, ergibt keinen Sinn. Sollten sich die Kurse relativ schnell wieder erholen, bleibt man besser investiert und man partizipiert als Anleger davon. Sollte keine Erholung an den Märkten stattfinden, kann es sinnvoll sein, Trend folgend und bewährt abzusichern bzw. zu verkaufen. Für langfristig orientierte Anleger bieten sich allerdings auch Chancen. Experten erwarten nach dem Brexit-Beschluss eine rasche Erholung der Aktienmärkte. Meiner Einschätzung nach tun Investoren in der aktuellen Situation gut daran, die sich ändernden politischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der finanziellen Repression genau im Auge zu behalten. Letztere war seit Ausbruch der Finanzkrise der stärkste marktbeeinflussende Faktor.

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Politische Börsen haben kurze Beine
Politische Börsen haben kurze Beine", sagen Börsianer, wenn Wahlen und andere politische Ereignisse die Kurse vorübergehend beeinflussen. Damit meinen sie, dass geopolitische Einflüsse zwar zuweilen heftige Auswirkungen an den Finanzmärkten haben können, diese aber meist von kurzer Dauer sind. Grund: An der Börse zählen langfristige Unternehmensdaten und dabei vor allem die Gewinnentwicklung und Strategie von Unternehmen. Zwar wird ein Brexit Konsequenzen für die politische und wirtschaftliche Entwicklung Großbritanniens und Kontinentaleuropas haben. Auch zeigen Studien, dass in der Vergangenheit Aktienkurse kurz vor wichtigen Abstimmungen häufig nachgaben aufgrund der Unsicherheit an den Märkten. In den Tagen nach einer Entscheidung wurden die Einbußen aber meist schnell wieder wettgemacht. Denn in Zeiten der Globalisierung erwirtschaften viele Unternehmen einen Großteil ihrer Umsätze und Gewinne weltweit. Sie sind weniger abhängig von politischen Vorgängen in einer bestimmten Region.
Sparer sollten deshalb – wie jüngst rund um das britische Referendum oder die spanischen Wahlen – nicht nervös werden und versuchen, den Börsen mit hektischen Käufen und Verkäufen ein Schnippchen zu schlagen, sondern vielmehr eine langfristige Strategie bei ihrer Geldanlage verfolgen. Für den Anlageerfolg ist es entscheidend, dass man als Sparer sein Geld möglichst lange für sich arbeiten lässt und Panikreaktionen vermeidet.

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Mittwoch, 10. August 2016

Pauschale Anlageregeln taugen nichts

Erfolgreiche Geldanlagen sind komplex und haben mit Pauschallösungen nicht viel zu tun, denn Anleger müssen Ziele, Lebenslage und Risiken genau abwägen. Diese Punkte sind jedoch bei jedem Anleger anders gelagert. Was für den einen eine gute Strategie währe, ist für einen anderen nicht zu empfehlen. Auf jeden Fall gehören für eine Streuung möglichst viele Anlageprodukte ins Portfolio, jedoch ist die Gewichtung bei jedem Anleger individuell vorzunehmen.

Aktien sollten Baustein jeder Investmentstrategie sein
Jedoch ist dieser Baustein nach Anlegertyp kleiner oder größer. Auch als es noch auskömmliche Zinsen auf Spareinlagen und Anleihen gab, war dies schon so. und das ist erst recht so, Seitdem die internationalen Notenbanken die Zinsen mehr oder weniger abgeschafft haben, sollte dies erst recht so sein. Nur wie groß sollte der Baustein Aktie in der Investmentstrategie sein? Hier haben Experten eine Faustregel parat: 100 minus Alter gleich Aktienquote. Einem 20-Jährigen wird eine Aktienquote von 80 Prozent empfohlen und einem 80-Jährigen nur noch 20 Prozent. Dies klingt gut und auch nachvollziehbar, es ist herrlich einfach, zu einfach. Denn diese Faustregel ist großer Unsinn. Die Frage lässt sich nämlich so pauschal nicht beantworten. Denn schließlich sind nicht alle Anleger gleich. Sie haben unterschiedliche Ziele, der Anlagehorizont ist mal länger und mal kürzer und die Risikotoleranz mal größer und mal kleiner.

Das DAX-Rendite-Dreieck

Eine Anlage für die Enkel unterscheidet sich vom Eigenkapitalsparen für eine Immobilie
Ziele, Anlagehorizont und Risikotoleranz, all das muss berücksichtigt werden, unabhängig vom jeweiligen Alter. Eine Rentnerin, welche eine auskömmliche gesetzliche Rente oder auch eine ausreichende Zahlung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung kassiert, dazu in einem schuldenfreien Eigenheim wohnt und vielleicht noch regelmäßige Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie einnimmt, kann ihr Depot durchaus auch im hohen Alter mit reichlich Aktienanteil bestücken. Das Depot kann ja als Anlageziel haben, dass das der Anlagebetrag an die Enkel vererbt werden kann oder soll. Warum dann nicht zu 100 Prozent auf einen Aktienanteil setzen, wenn die Enkel noch jung sind? Dagegen kann „100 minus Alter“ auch mit 30 Jahren ein völlig falscher Plan sein. Denn ein Familienvater, vielleicht noch Alleinverdiener, der zeitnah den Kauf oder Bau einer Immobilie plant, sollte dagegen eine deutlich reduzierte Aktienquote haben. Wenn man aber sehr gut verdient und die eigenen vier Wände mehr oder weniger nebenbei finanziert, der kann unabhängig vom Alter ruhig mehr in Aktien investieren.

Die Aktie eine attraktive Anlage

Wichtig ist die Lebenssituation
An den beiden Beispielen erkennt man, dass es immer darauf ankommt, welche Ziele ein Anleger mit seinen Anlagen verfolgt. Aber auch die Risikotoleranz des Anlegers ist zu beachten. Wenn die gut situierte Rentnerin risikoscheu ist und bei schwankenden Kursen und der damit schwankenden Erbmasse nicht mehr ruhig schlafen kann, dann ist ein hoher Aktienanteil auch die falsche Wahl. Dann sollte die Aktienquote entsprechend niedriger ausgewählt werden. Gänzlich auf Aktienanlagen zu verzichten ist aber in den seltensten Fällen eine gute Lösung. Denn auch im Ruhestand muss man sich damit auseinandersetzen, dass wir immer älter werden und somit auch unser Anlagehorizont immer länger wird. Da kann es durchaus sinnvoll sein, das Ersparte auch an der Börse arbeiten zu lassen. Wichtig ist, dann man ein bisschen länger über seine Anlagestrategie nachdenkt, denn es geht um Ihre finanzielle Zukunft und das übrigens in jedem Alter.

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Mittwoch, 3. August 2016

Garantiezins für neue Lebensversicherungen sinkt

Zum 1. Januar 2017 sinkt der Garantiezins für neue Kapitallebens- und private Rentenversicherungen. Vom Bundesfinanzministerium wurde eine entsprechende Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Garantiezins beträgt dann nur noch 0,9 Prozent pro Jahr. Zuvor war dieser Anfang 2015 um einen halben Prozentpunkt auf derzeit 1,25 Prozent gesenkt worden.

Eine Ära geht nun doch langsam zu Ende
Im Dezember 2015 wurde noch darüber spektakuliert, dass der Garantiezins ab 2016 ganz abgeschafft werden soll. Noch im gleichen Monat gab es dann eine Rolle Rückwärts , dass der Garantiezins bis mindestens 2018 erhalten bleibt. Nun ca. 6 Monate später kommt zwar nicht das Ende vom Garantiezins, jedoch eine weitere kräftige Reduzierung. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, dass mit der weiteren Anpassung der vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Versicherungen werde auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Die Anpassung spiegele auch die aktuellen Marktverhältnisse wider.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Finanzministerium kalkuliert konservativer als die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV)
Seit 2015 liegt der Garantiezins für Neuverträge bei 1,25 Prozent. Für Altverträge ändert sich nichts.
Das Finanzministerium kalkuliert mit seiner Absenkung auf 0,9 Prozent konservativer als die DAV. Die DAV hatte empfohlen, den Garantiezins für Neuverträge ab 2018 auf 1,0 Prozent zu senken und 2017 den Garantiezins weiter bei 1,25 Prozent zu belassen.

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Montag, 1. August 2016

Verschenken statt vererben

In Deutschland besteht laut einer Studie der Postbank mehr als die Hälfte des vererbten Vermögens aus Grund- und Immobilienbesitz. Deshalb sollten Erblasser auch die Vorteile einer Schenkung kennen, denn dann kann man Steuerzahlungen vermeiden. Mehr als 55 Prozent der Deutschen im Alter über 60 Jahren besitzen eine Immobilie. Wer diese später einmal an seine Nachkommen oder auch an andere Begünstigte weitergeben will, sollte sich mit der Möglichkeit einer Schenkung beschäftigen.

Bei Immobilien mit Schenkung den Freibetrag mehrfach nutzen
Der steuerliche Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung ist nicht sehr groß. Dennoch sollten Immobilienbesitzer die Option einer Schenkung frühzeitig prüfen, um den Erben Forderungen des Finanzamts zu ersparen. Denn bei einer Schenkung kann der gesetzliche Steuerfreibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden, womit die Steuerlast aufgeteilt werden kann. Dies gilt genauso, wenn der Erbfall zehn Jahre nach der Schenkung eintreten sollte. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilienvermögen gleich auf die Enkel zu überschreiben. Wer eine Generation überspringt, spart die Erbschaftsteuer einmal komplett.

Wohngebäude und Bauland machen fast die Hälfte des Gesamtvermögens der Deutschen aus

Geschenkt oder vererbt 
Für das Finanzamt macht es zunächst keinen Unterschied ob eine Schenkung oder Erbschaft vorliegt, denn bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer gelten die gleichen Freibeträge. Die Steuerklassen und die Höhe der Freibeträge kann man sich hier ansehen. Als Eltern kann man eine Immobilie im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei an seine Kinder übertragen. Jedoch gibt es hier eine kleine Einschränkung, denn die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Wenn die Wohnfläche größer ist, werden nur die 200 Quadratmeter steuerfrei angerechnet. Der überhängende Quadratmeteranteil wird dann besteuert. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern gibt es diese Wohnflächeneinschränkung nicht. Vorausgesetzt wird, dass die verschenkte oder vererbte Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und den Lebensmittelpunkt darstellt. Sollen Lebensgefährten, entfernte Verwandte oder auch Freunde begünstigt werden, liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro. Auch in diesen Fällen bleibt Erblassern durch eine Schenkung immerhin die Möglichkeit, die Vermögensaufteilung stärker in ihrem Sinne zu gestalten. Wichtig ist auch: Liegt kein Testament vor und gibt es mehrere Erben, wird der Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen der Miterben. Sie bilden dann eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Bei einer Schenkung auf Nutzungs- oder Wohnrecht achten
Was einmal verschenkt wurde, ist dann auch weg. Nur in Ausnahmefällen kann man eine Schenkung rückgängig machen, wenn beispielsweise der Schenker daran gehindert wird, von seinem Nutzungsrecht Gebrauch zu machen. Deshalb sollte nicht nur die Steuerseite betrachtet werden, sondern auch auf die Familienverhältnisse geachtet werden. Auf jeden Fall sollte ein Nutzungs- oder Wohnrecht vereinbart werden. Denn das garantiert dem bisherigen Immobilienbesitzer, dass er nach der Schenkung weiter in seinem Haus wohnen kann. Wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wird, kann in der Schenkungsurkunde auch ein Nießbrauchrecht festgehalten werden. Der Schenkende sichert sich dadurch das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie auf Lebenszeit, was auch die Mieteinnahmen mit einschließt. Man kann eine Schenkung auch noch mit weiteren Auflagen verknüpfen, wie beispielsweise die Übernahme von Kosten im Pflegefall. Bei geplanten Schenkungen ist es immer sinnvoll einen Fachmann hinzuziehen.

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Mittwoch, 13. Juli 2016

Wie lange bleiben die Bauzinsen noch im Keller?

Die Bauzinsen für zehnjährige Immobilienkredite bewegen sich seit gut zwei Monaten nahezu unverändert um 1,35 Prozent. Ursache dafür ist die Zinspolitik des billigen Geldes der Zentralbanken wegen den weltweit verhaltenen Wirtschaftsdaten und niedrigen Inflationsraten. Dadurch kommt es unter anderem zu einer anhaltend hohen Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen und damit zu günstigen Zinsen für Immobilienfinanzierungen. Doch wie lange hält das Eldorado für Kreditnehmer an? Die meisten Marktteilnehmer teilen die Meinung, dass in den kommenden Wochen keine grundlegenden Veränderungen zu erwarten sind.

Bauzinsen 10 Jahreskondition im Vergleich zur Inflation

Die EZB setzt weiter auf billiges Geld
So sehr Mario Draghi von der Europäischen Zentralbank (EZB) den Sparern mit seiner Politik des ultrabilligen Geldes das Leben schwer macht, so sehr profitieren in Deutschland Menschen mit Finanzierungsbedarf. Nachdem die EZB am 10. März in einer weiteren historischen Leitzinssenkung diesen auf 0,0 Prozent gesenkt hatte, verdeutlichte die EZB bei ihrer letzten Sitzung weiterhin ihre Entschlossenheit, Konjunktur und damit Inflation anzuheizen, indem sie die Märkte mit Geld flutet. Denn die bisherigen Maßnahmen haben zwar bis heute eine deutliche Rezession abwenden können, dass EZB Ziel einer Inflation von knapp unter 2 Prozent wurde jedoch deutlich verfehlt. Dies zeigen diverse Daten.

Hohe Arbeitslosigkeit statt Konsumlaune
Die Arbeitslosenrate in der Eurozone ist im April 2016 laut Eurostat weiter auf 10,2 Prozent geblieben und damit weiter auf den tiefsten Wert seit August 2011. Von einer Entwarnung auf dem gesamteuropäischen Arbeitsmarkt kann aber gerade in Spanien und Griechenland noch keine Rede sein, wo noch immer bis zu jeder Fünfte ohne Job ist. Auch die Konjunkturdaten schwächeln. Die Industriebetriebe in Frankreich haben ihre Produktion im März unerwartet gedrosselt und auch die amerikanische Wirtschaft konnte sich nicht erholen. Chinas Wirtschaft wuchs im vergangenen Quartal mit 6,7 Prozent so langsam wie seit 25 Jahren nicht mehr. Einige Analysten hatten zwar mit noch schlechteren Daten gerechnet. Eine Euphorie lösen die aktuellen Zahlen dennoch nicht aus, denn den Verbrauchern fehlt weltweit das Vertrauen und das Geld, mit exzessivem Konsum die Teuerung in Gang zu setzen. Die Preise im Euro-Raum stagnieren. Im April lag die Inflationsrate im Jahresvergleich bei -0,2 Prozent und somit noch etwas tiefer als im März. Der leichte Preisanstieg beim Öl seit März hat die Inflation zumindest etwas stabilisiert.

Bauzinsenentwicklung von 2006 bis 2016

Ohne Impulse ist Renditeanstieg unwahrscheinlich
Somit erweist sich die wirtschaftliche Ausgangslage als nahezu unverändert. Dies spiegelt sich an den Anleihemärkten wider, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bauzinsen haben. Das Renditeniveau für zehnjährige Bundesanleihen bleibt gering und bewegt sich innerhalb vertrauter Bandbreiten zwischen 0,1 und 0,3 Prozent. Ein Ausbruch der Rendite nach oben wird aktuell von vielen Marktteilnehmern als unwahrscheinlich angesehen. Dafür erweist sich das Wachstum der Weltwirtschaft als zu moderat und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als zu expansiv. Manch ein Experte hält kurzfristig sogar noch niedrige Renditen und damit noch günstigere Konditionen beim Baugeld für möglich. Langfristig rechnen Kreditgeber mit gleichbleibenden Zinsen. Es fehlt an klaren Impulsen. Die könnten etwa von den USA ausgehen, wenn die dortige Notenbank ihre Zinsanhebungen wieder aufnimmt. Doch solange die Konjunkturdaten nicht langanhaltend ins Positive drehen, werden die Zentralbanken die Liquidität hoch halten. Baugeld wird somit vorerst günstig bleiben, jedoch können die Zinskonditionen etwas zulegen. Um sich dagegen zu schützen ist die Forward-Darlehen-Strategie zu empfehlen.

mehr Informationen zur Forward-Darlehen-Strategie

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Montag, 4. Juli 2016

So gelingt der Sprung in die eigenen vier Wände

Für die meisten Menschen ist die größte und wichtigste Investition ihres Lebens ein eigenes Dach über dem Kopf. Gerade Familien mit Kindern möchten gerne Sicherheit in Form einer eigenen Immobilie hinterlassen und nehmen daher eine oft viele Jahre währende finanzielle Belastung in Kauf, die mit dem Erwerb einer Immobilie einher geht. Das Projekt "eigens Dach" beginnt aber nicht erst, wenn die Bagger anrollen. Die Weichen über die Machbarkeit werden schon viele Jahre vorher gestellt, denn beim Eigenheim die Regel: Erst Hunderter auf Hunderter, dann Stein auf Stein, schließlich Tausender auf Tausender.

Wichtig ist die frühzeitige Vermögensbildung
Den meisten Menschen wird nicht in die Wiege gelegt, über genügend Eigenkapital zu verfügen, um sich den Traum vom Eigenheim einfach so erfüllen zu können. Auch Bausparverträge und dergleichen reichen meist nicht aus, um wenigstens eine solide Teilfinanzierung zu ermöglichen. Das Fundament für eine solide Finanzierung besteht aus einem ausreichendem Eigenkapitalstock. Generell sollten etwa 20 bis 30 Prozent der Kauf- oder Bausumme bei Vertragsunterzeichnung vorhanden sein, damit die eigenen vier Wände auf tragfähigen Füßen stehen. Es ist daher wichtig, bereits in jungen Lebensjahren, etwa nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, damit zu beginnen, sich einen Vermögenswert aufzubauen. Dieser kann dann für das eigene Heim verwendet werden.

Anlageformen zum Eigenkapitalaufbau
Es gibt für die richtige Sparform kein Patentrezept. Wichtig ist jedoch, dass das Geld zum Eigentumserwerb verfügbar ist. Sparkonten, Tagesgeld und Festgelder kommen nur kurzfristig infrage. Auch ein Bausparvertrag ist nur begrenzt sinnvoll, denn auch hier gibt es kaum ausreichende Zinsen auf das Guthaben. Um aber staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zu nutzen, ist der Bausparvertrag mit der richtig gewählten Bausparsumme ein passender Baustein beim Eigenkapitalaufbau.

Funktionsweise eines Investmentfonds

Am sinnvollsten ist ein zum Anlagehorizont passender Investmentfonds, auch Fondssparplan genannt. Dies beginnt bei Rentenfonds, geht über Mischfonds, offenen Immobilienfonds bis hin zu Aktienfonds. Hier kann man passend zur Risikoneigung mit einem monatlichen Betrag ab 25,00 Euro flexibel sparen. Der monatliche Beitrag kann jederzeit erhöht werden oder bei finanziellen Engpässen auch einmal ausgesetzt werden. Zusätzlich kann mit unregelmäßigen Zuzahlungen, beispielweise bei einer Weihnachtsgeldzahlung oder ähnlichem, der Anspartopf schneller gefüllt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, so früh wie möglich zu beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.

 DWS Top Dividende Sparplan

wichtiger Hinweis:
Dieser Chart dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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