Montag, 9. Dezember 2019

Kfz-Versicherung - Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

Für wechselwillige Autobesitzer mit Kfz-Versicherungen ist der 30. November alle Jahre wieder der entscheidene Stichtag. Wenn bis zu diesem Datum die Kündigung beim bisherigen Anbieter ein geht, dann kann man sich für das nächste Jahr einen neuen Versicherer suchen. Nach dieser Frist gelingt das nur noch, wenn der bisherige Anbieter den Beitrag angehoben hat, ein Unfall passiert oder der Wagen verkauft wird.

Ein Beitragsvergleich ist jedes Jahr zu empfehlen
Ein Wechsel könnte aktuell mehr lohnen als früher, denn die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2020 vor allem die Beiträge für Bestandskunden erhöhen. Neukunden können indes häufig eine viel preiswertere Absicherung bekommen. Wer seinen bisherigen Autoversicherer kündigen möchte, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die dahinterstehenden Leistungen achten. Denn der Preis allein ist nicht alles. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis des Vertrages, bzw. Angebots.

Kfz-Typklasseneinstufung

Bedingungen im Kfz-Versicherungstarif auch vergleichen
Hilfe bei der Einschätzung der Leistungen bieten nur gute Vergleichsprogramme, aus denen man entnehmen kann, wie gut die Bedingungen in Relation zum aufgerufenen Beitrag sind. Bei den Leistungsinhalten gibt es deutliche Fortschritte. Leistungsmerkmale, die früher nur für Spitzentarife galten, sind mittlerweile in der Mitte des Marktes angekommen. Beispiel "Zusammenstoß mit Tieren": Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wurde früher in der Regel nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild gezahlt. Heute umfasst der Versicherungsschutz fast flächendeckend auch Unfälle mit Rehböcken, Hasen, Fasanen oder auch Hausschweinen. Als Nachweis für eine besondere Tarifqualität hat die Tierklausel deshalb mittlerweile ausgedient. Allerdings sollte man beachten, dass es innerhalb einer Bewertungs-Klasse auch noch deutliche Unterschiede im Kleingedruckten geben kann. Beispiel: Für Folgeschäden von Tierbissen am Fahrzeug bewegen sich die Sublimits zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro.

Auf verbesserte Tarife beim bestehenden Versicherer achten
Die Versicherer informieren ihre bestehenden Kunden allerdings nicht darüber, wenn ein neu kalkulierter Tarif günstiger ist. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich kann man auch heraus finden, ob der aktuelle Kfz-Versicherer einen günstigeren Beitrag bei den gleichen Leistungsbedingungen anbieten. Hier kann man dann unkonventionell mit der Angabe des aktuellen Kilometerstandes wechseln und hat weiter die bewerten Leistungen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man weiterhin beim gleichen Versicherer bleibt. Denn bei einem Schadenfall kann dies nützlich sein. Die Versicherer überprüfen ihre Kunden auch bei der Höhe der Schadenquote. Hat man nach kurzer Zeit 2 - 3 Schäden, dazu vielleicht noch mit größeren Regulierungsbeträgen, lässt das Kündigungsschreiben vom Versicherer nicht lange auf sich warten. Je länger man bei einem Versicherer Schadenfrei ist, um so besser wird das Verhältnis zwischen gezahlten Beiträgen und eventuellen Schadenaufwendungen.
Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.

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Dienstag, 12. November 2019

Krankengeld gibt es auch beim Urlaub innerhalb der EU

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer auch dann weiter Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.

Krankenkasse darf die Zustimmung nicht einfach verweigern - Antrag nötig
Der Fall: Wenn man als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank geschrieben ist, bekommt man ein Krankengeld von der Krankenkasse statt dem Gehalt vom Arbeitgeber. In dem verhandelten Fall ging es um einen Gerüstbauer, der wegen eines Bandscheibenvorfalls mehrere Wochen krankgeschrieben war. Er beantragte bei seiner Krankenkasse einen 5-tägigen Urlaub, den er in seinem Ferienhaus in Dänemark verbringen wollte. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Seine Krankenkasse lehnte für die Urlaubstage die weitere Auszahlung des Krankengeldes ab, da die lange Fahrt, zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen könnte. Das geschah zu Unrecht, so das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen B 3 KR 23/18 R.

Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland je Einwohner

Attest besorgen: Die Krankenkasse muss laut dem Urteil dem Urlaub bei fortlaufender Zahlung des Krankengeldes zustimmen, wenn durch den Arbeitnehmer keinen Missbrauch von Leistungen erfolgt. In dem vorliegenden Fall gab es hierfür keine Anzeichen, denn die Arbeitsunfähigkeit des Gerüstbauers stand zweifelsfrei fest und seine Ärztin stimmte der Urlaubsfahrt zu. Rat der Verbraucherzentrale: Betroffene Arbeitnehmer sollten sich von ihrem Arzt per Attest bescheinigen lassen, dass sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig sind und aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht.

Antrag weiter nötig: Allerdings dürfen die Krankengeld-Bezieher trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht einfach in den Urlaub losfahren, ohne das die Krankenkasse vorab einen eventuellen Missbrauch überprüfen kann. Empfehlung der Verbraucherschützer: Um das Krankengeld nicht zu gefährden, sollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und sich die Genehmigung für den EU-Urlaub einholen. Krankgeschriebene, die von der Krankenkasse zu einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung aufgefordert werden, sollten dem Folge leisten und zum Arzt hingehen.

Nur EU-Urlaube: Das Krankengeld gibt es nur, wenn sich der Urlauber in einem EU-Staat aufhält. Hintergrund: In der EU gilt das Prinzip des Geldleistungsexports, wonach Versicherte, die sich in einem anderen Mitgliedsland befinden, weiter Anspruch auf Geld haben, das der Leistungsträger nach inländischem Recht zahlt. Außerhalb der EU gilt das jedoch nicht, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. Bei Krankgeschriebenen, die sich auf eine Fernreise begeben, kann die Krankenkasse die Krankengeldleistung daher einstellen.

Ausfalltage für Krankengeld

Krankengeldzahlung bei Arbeiternehmern
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Anschließend zahlt dann die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.537 Euro im Monat beziehungsweise 54.500 Euro im Jahr (Stand: 2019), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Allerdings gehen hiervon noch die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Nicht selten erleiden Arbeitnehmer krankheitsbedingte Verluste bis zu einem Viertel des Nettoeinkommens. Die Dauer des Krankengeldes ist während der Mitgliedschaft grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Nur für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist das Krankengeld einschließlich der Entgeltfortzahlung auf einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren beschränkt.

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Dienstag, 22. Oktober 2019

Immobilie steuerfrei erben

Wenn man von seinen Eltern eine Immobilie hinterlassen bekommt, dann kommt es oft vor, dass der Immobilienwert den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer überschreitet. Kinder können zwar bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, ist aber eine Immobilie mehr wert, so fällt Erbschaftssteuer an. Doch es gibt einen Weg, trotzdem steuerfrei zu erben. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil geklärt.

Wahl zwischen Einzug oder Steuerbescheid
Erst wenn ein Erbe den Freibetrag überschreitet, wird die Erbschaftssteuer fällig. So können Kinder beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Eine Immobilie ist aber häufig mehr wert. Was dann? Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil eine klare Entscheidung gefällt. Demnach können Kinder auch eine wertvolle Immobilie steuerfrei erben, in der zuvor ihre Eltern gewohnt haben.

Bedingung:
Das Kind oder die Kinder ziehen dort binnen sechs Monaten nach dem Erbfall ein. Das entschied der Bundesfinanzhof im Verfahren BFH, Az.: II R 37/16. Ein späterer Einzug führe nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.

Entwicklung Spitzensteuersatz und Eingangssteuersatz in Deutschland

Der verhandelte Fall:
Der Kläger und sein Bruder beerbten zusammen ihren im Januar 2014 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 qm, welches der Vater bis zu seinem Tod allein bewohnte. Die Brüder schlossen im Februar 2015 einen Vertrag, nach dem der Kläger alleiniger Eigentümer des Hauses wurde. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte im September 2015. Notwendige Angebote für Renovierungsarbeiten wurden vom Kläger ab April 2016 eingeholt. Die Bauarbeiten begannen im Juni desselben Jahres, also fast zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Vaters.

Finanzamt berechnet Erbschaftsteuer
Vom Finanzamt wurde eine Erbschaftsteuer festgesetzt, ohne die Steuerbefreiung für Familienheime nach Paragraf 13 Absatz 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen. Darin heißt es, dass für eine Steuerfreiheit voraus gesetzt wird, dass der Erblasser bis zum Tod eine Wohnung in der eigenen Immobilie in Deutschland genutzt hat oder dass er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert war. Die Wohnung muss vom Erwerber unverzüglich bezogen werden und darf nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche haben. Der BFH bestätigte die Einschätzung des Finanzamtes. Denn der Kläger habe das Haus auch nach der Eintragung ins Grundbuch nicht unverzüglich bezogen. Er habe auch nicht dagelegen können, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hatte. Selbst bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, die zwei Jahre und acht Monate nach dem Erbfall abgehalten wurde, sei er nicht in das geerbte Haus eingezogen.

Wie hoch sind die Freibeträge?
So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, bei Kindern sind es 400.000 Euro und dies von jedem Elternteil. Die Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass das Finanzamt zuschlägt. Bei Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten sinkt der steuerliche Freibetrag jedoch sehr drastisch auf nur noch 20.000 Euro. Grundsätzlich gilt, dass der Steuerfreibetrag umso höher ist, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur Geschwister machen hier eine Ausnahme. Ist der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft, greifen die individuellen Steuersätze - allerdings nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft.
Eine Gesamtübersicht der Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge finden Sie hier.
Freibeträge Schenkungs- und Erbschaftsteuer

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Dienstag, 1. Oktober 2019

Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung informiert einmal jährlich alle Versicherten über den Stand ihrer gesetzlichen Rentenansprüche und listet in ihrer Renteninformation die voraussichtlichen individuellen Bezüge im Ruhestand auf. Zu empfehlen ist die regelmäßige Prüfung der Vollständigkeit der Daten.

Entdecken Sie eine Lücke oder fehlerhaft gespeicherte Zeiten in ihrem Versicherungskonto, sollte möglichst zeitnah für eine Richtigstellung gesorgt werden. Denn je länger der fragliche Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger kann es werden, fehlende Nachweise und Unterlagen zu beschaffen. Doch was bedeuten diese Zahlen und was sollte man über diese wissen.

Was sollte man zur Renteninformation wissen
Rund 1.500 Euro im Monat als voraussichtliche Rente werden für rund ein Viertel der deutschen Männer in Aussicht gestellt. Doch je näher man sich mit den Details beschäftigt, desto kleiner wird der Betrag, denn es gibt vier Faktoren die für das Schrumpfen der Rentenbezüge bestimmend sind:

Faktor 1: Der Fiskus fordert seinen Anteil
Auf die Ruhestandsbezüge entfällt die Einkommensteuer. In der Renteninformation wird dies allerdings nur am Rande erwähnt. Bereits ab einer monatlichen Rente von 765 Euro sind derzeit Steuern zu zahlen. So sorgt ein Freibetrag (2019 in Höhe von 9.168 Euro) dafür, dass ein ganzer Teil der Rentnerschaft vom staatlichen Zugriff verschont bleibt. Doch schon eine einfache Rentenerhöhung kann dazu führen, den jährlichen Freibetrag zu überschreiten.

Rentenansichten

Faktor 2: Die Krankenversicherung knabbert am Ruhegeld
Der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 14,6 Prozent. Der Rentenversicherungsträger zahlt davon die eine Hälfte, die andere Hälfte muss der Rentner selbst berappen – also 7,3 Prozent. Ein Ruheständler mit einer Rente von beispielsweise 1.000 Euro zahlt somit 73 Euro für die Krankenversicherung selbst.

Faktor 3: Die Inflation wirkt in aller Stille – aber kräftig
Bei längeren Zeiträumen, also zwischen der jetzt zur Verfügung gestellten Information und dem tatsächlich angedachten/ausgewiesenen Rentenbeginn, kommt die Inflation massiv hinzu.
Beispiel: In einem Jahr macht eine Geldentwertung von zwei Prozent aus 1.000 Euro einen Betrag von gut 980 Euro. Klingt nicht so dramatisch? Nach 30 Jahren sind die 1.000 Euro nur noch knapp die Hälfte wert. Das bedeutet eine Halbierung der Kaufkraft.

Faktor 4: Das Rentenniveau könnte weiter sinken
Bis zum Jahr 2059 soll das Rentenniveau von 48,16 Prozent auf etwa 41,9 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes absacken, so wird es zumindest diskutiert und prognostiziert. Dies hätte fatale Folgen, weil in der Regel rund zwei Drittel des Einkommens von Ruheständlern aus der gesetzlichen Rente stammen.

Was ist also zu tun?
Eigeninitiative und zusätzliche Vorsorge ist gefragt, um im Ruhestand die Rentenbezüge zu ergänzen und den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Dafür steht eine breite Palette an Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Sie reicht von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten bis hin zu klassischen Fondssparplänen. Was jedoch die richtige Lösung ist, hängt immer von der individuellen Situation und Risikoneigung des Einzelnen ab. Wichtig ist nur, überhaupt aktiv zu werden. Denn eins gilt für alle: Nichtstun ist keine Option.

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Donnerstag, 26. September 2019

Baufinanzierung - Finanzierungsarten und Finanzierungsablauf

Wenn es um den Hausbau oder den Kauf von Wohneigentum geht, so sollte diese Entscheidung gut geplant sein. Ein wichtiger Eckpfeiler für das ausreichende Kapital stellt dabei die Baufinanzierung dar. Es gilt hier zwischen den verschiedenen Arten einer Finanzierungsmöglichkeit zu unterschieden und die jeweils sinnvollste für das entsprechende Vorhaben auszuwählen. Eine große Rolle spielt hierbei das Eigenkapital, auch wenn manche Banken Vollfinanzierungen anbieten. Die Regel ist, dass 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital gestemmt werden. Der übrige Teil der Finanzierung kann auf verschiedene Weisen und in jeweils typischen Abläufen erfolgen.

Baufinanzierungsarten Die gängigsten Arten der Baufinanzierung finden sich in:
  • Annuitätendarlehen
  • Aktiendarlehen
  • Forwarddarlehen
  • Fördermittel (beispielsweise durch die KfW)
Diese Finanzierungsarten haben ihre je spezifischen Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile. Mit dem Annuitätendarlehen finden Bauherren die gängigste Finanzierungsform. Dieses Darlehen sieht vor, dass Kreditnehmer einen konstanten jährlichen Beitrag zahlen. In Abhängigkeit der Vereinbarung wird der Zinssatz als variabel oder fest definiert. Das Darlehen wird in der Regel mit monatlichen Beiträgen abbezahlt. Die Regel ist, dass hierbei im ersten Jahr 1 Prozent der Tilgungssumme gezahlt wird, während in den folgenden Jahren ein konstanter Anstieg der Tilgungssumme erfolgt.
Mit dem Aktiendarlehen findet sich eine Darlehensform mit höherem Risiko aber gleichzeitig höheren Renditeaussichten. Hierbei handelt es sich um einen tilgungsfreien Kredit. Bauherren zahlen stattdessen monatlich in einen Aktienfonds ein. Entwickeln sich die Kurse positiv, kann die Kreditsumme bei Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.



Forwarddarlehen ermöglichen günstige Zinsen. Nach Ablauf einer Frist von höchstens fünf Jahren muss der Kredit im Anschluss finanziert werden. Das Geld kann abgerufen werden, sobald es für den Hausbau oder -kauf in Anspruch genommen wird.

Ebenso können Bauherren unter gewissen Umständen Fördermittel zum Bau oder Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen. Besonders der Bau energieeffizienter Häuser und Passivhäuser erfreut sich günstiger Konditionen. Dies gilt auch für den Bau von Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Sie gewährt auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen bei Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Daneben bieten auch viele Bundesländer Fördermittel beim Immobilienerwerb an.

Zum Ablauf der Baufinanzierung Im Vorfeld der Entscheidung für eine Immobilie oder eine Baufinanzierung sollten sich Bauherren oder Kaufinteressenten darüber im Klaren sein, welche Art von Immobilie gesucht wird. Dies ist in erster Linie vom zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Eigenkapital. Im Rahmen eines Kassensturzes können Bauherren ermitteln, wie viel Eigenkapital insgesamt zur Verfügung steht. Dazu zählen neben Barvermögen auch Positionen wie Versicherungen (etwa Lebensversicherungen), Bausparverträge, Arbeitgeberdarlehen und Verwandtendarlehen sowie Wertpapiere.

Unabhängig von der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals sollte dieses jedoch nicht vollständig investiert werden. Es empfiehlt sich im Sinne eines ausgewogenen Finanzportfolios ein gewisses Sicherheitspolster zu behalten. Zur Baufinanzierung können verschiedene Baufinanzierer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:
  • Banken
  • Sparkassen
  • Bausparkassen
  • Lebensversicherer
  • manche Pensionskassen
Was die Frage der Höhe der Finanzierungssumme betrifft, richtet diese sich neben dem verfügbaren Eigenkapital nach der Rate der Baufinanzierung sowie nach dem Beleihungswert.

Der Beleihungswert bei der Baufinanzierung Der Beleihungswert ist grundsätzlich abhängig von Faktoren wie Zustand und Lage des Objekts. Er steht nicht im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Marktpreisen. Diese schwankenden Preise werden indes im so genannten Verkehrswert berücksichtigt. Die Frage nach dem Beleihungswert einer Immobilie wird grundsätzlich von Gutachtern oder Banken beantwortet. Üblich sind bei Baufinanzierungen der Banken bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Ebenso verhält es sich mit Bausparkassen. Versicherungen übernehmen nur die Finanzierung von bis zu 50 Prozent des Beleihungswerts übernehmen. Damit hängt das benötigte Eigenkapital auch von der Art der Baufinanzierung ab.

Fazit: Finanzierungsmöglichkeiten und Förderoptionen für Bau- oder Kaufvorhaben von Immobilien sind zahlreich. Unabhängig davon für welche Finanzierungsvariante sich Bauherren oder Kaufinteressenten entscheiden, ist ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Konditionen sinnvoll. Besonders wichtig ist es, vorab die Frage zu klären, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht und wie hoch das Darlehen sein darf, um es ohne zu starke finanzielle Einbußen tilgen zu können.

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Dienstag, 10. September 2019

Sturmschäden richtig regulieren

Hitzegewitter mit ihren Sturmböen sorgen regelmäßig für umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder beschädigte Autos. Für Betroffene gibt es trotz der Umstände jedoch auch eine gute Nachricht: In der Regel sind Sturmschäden ab Windstärke 8 meist ein Fall für die Versicherung. Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab.

Welche Versicherung ist zuständig
Wird beispielsweise ein Schornstein zerstört oder ein Dach vom Sturm abgedeckt, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Die Wohngebäudeversicherung leistet auch für Folgeschäden, wenn etwa durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt werden. Für beschädigte Möbel, TV-Geräte oder anderer Hausrat, ist wiederum die Hausratversicherung zuständig. Gibt es beispielsweise durch herabfliegende Äste Sturmschäden am Auto, so ist dies über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese leistet auch, wenn man als Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fährt. Die Teilkaskoversicherung ist jedoch nicht zuständig, wenn der Baum bereits auf der Straße lag, denn dies ist dann ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Aber auch die private Haftpflichtversicherung kann als Schadenregulierer in Frage kommen, wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt oder durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden.

Voraussetzung ist immer, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache ist
Um einen Sturmschaden von einem Versicherer reguliert zu bekommen, muss mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Den Nachweis dafür muss der Versicherte erbringen. Betroffene können dazu beispielsweise die Windmessungen der Wetterämter oder Medienberichte nutzen. Für einen Nachweis können Sie zum beispielsweise auch das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

Einteilung der Windstärken

Was tun, wenn ein Schaden eingetreten ist
Als Betroffener muss man sich möglichst schnell an seine Versicherung wenden und diese über den Schaden informieren. Allerdings ist es sinnvoll, sich erst einmal, wenn dies in der Situation möglich ist, einen Überblick zu verschaffen. Hierbei ist es hilfreich, Fotos zu machen und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Denn bei kleineren Schäden, kann es auch durchaus empfehlenswert sein, die Schadenkosten selbst zu übernehmen, um beim Versicherer keine hohe Schadenquote zu bekommen. Wenn die Teilkaskoversicherung eintritt, wird man nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, da es keine gibt. Nur wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, so wird diese bei der Schadenregulierung abgezogen. Bei Vollkaskoschäden wird man als Versicherungsnehmer im nächsten Versicherungsjahr schlechter eingestuft, da es hier, wie bei der Autohaftpflicht, Schadenfreiheitsklassen gibt. Umgehen kann man dies nur, wenn einen sogenannten Rabattschutz vereinbart hat.

Im Schadenfall besteht eine Schadensminderungspflicht
Als Versicherter ist man verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe oder ein Dach abzudecken, damit Regenwasser nicht noch mehr Schaden anrichtet. Allerdings muss sich dabei niemand in Gefahr bringen. Wer beispielsweise sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte dies unbedingt mit dem Versicherer vorher absprechen. Denn meist werden Schäden ab einer gewissen Schadenhöhe erst noch begutachtet. Auch sollten beschädigte Teile nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.

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Mittwoch, 28. August 2019

Das Finanzamt an Handwerker-Kosten beteiligen

In der Steuererklärung können Handwerkerarbeiten im Haushalt steuerlich abgesetzt werden. Steuerzahler sollten dies auch dann angeben, wenn Teile der Arbeiten nicht direkt im Haushalt selbst erledigt wurden und das Finanzamt dies zunächst ablehnt. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig und wer sich an dieses dranhängt, hat Aussicht auf höhere Steuerersparnis.

Worum geht es bei diesem Musterverfahren
Unter Umständen kann es vorkommen, dass Teile der Handwerkerleistungen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt werden müssen. In diesen Fällen kommt es immer wieder vor, dass das Finanzamt diese nicht als steuermindernd anerkennen will. Die Finanzämter berufen sich darauf, dass es laut Gesetz den Handwerker-Steuerbonus nur gibt, wenn die Arbeiten „im Haushalt" ausgeführt werden. Aber was ist, wenn zum Beispiel ein Treppengeländer teilweise in der Werkstatt hergestellt wurde? Genau diese Frage klärt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem laufenden Musterverfahren (Az. VI R 44/18). Wer sich mit seinem eigenen abgelehnten Fall dem Musterverfahren anschließt, kann im günstigen Fall viel Geld sparen: 20 Prozent der Handwerkerrechnung, maximal 1.200 Euro.

Ärger mit Handwerkern

Stiftung Warentest hat sich der Thematik angenommen
Die Stiftung Warentest macht in ihrem Finanztest-Heft (4/2019) auf die Thematik aufmerksam. Darin rät sie Steuerzahlern, welche die Handwerkerkosten für angefallene Werkstattarbeiten in der Steuererklärung bereits geltend gemacht haben und vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, mit Verweis auf das Musterverfahren einen Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid des Finanzamtes einlegen sollen. Der Fall bleibe dann bis zum Urteil des obersten deutschen Finanzgerichts offen. In einigen Fällen wurde von den Finanzgerichten bereits zugunsten der Steuerpflichtigen geurteilt, etwa beim Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür oder der Reparatur eines Hoftors in der Tischlerei. Andere Finanzgerichte stellten sich hingegen auf die Seite des Finanzamtes. Absetzbar sind laut Stiftung Warentest die Arbeitskosten, die Ausgaben für Verbrauchsmaterial sowie Maschinen- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten.

Wie viel und was ist von der Handwerkerrechnung absetzbar?
Als Steuerzahler kann man pro Jahr bis zu 6.000 Euro geltend machen, wovon 20 Prozent als Handwerkerrechnung anerkannt werden, was einer Steuerersparnis von 1.200 Euro entspricht. Es können Handwerkerarbeiten in dem eigengenutztem Wohnhaus, der Eigentumswohnung oder Mietwohnung sowie auf dem Grundstück angesetzt werden. Bei den Arbeiten muss es sich um Reparaturen, Renovierungen, Sanierungen, Wartungen oder Modernisierungen handeln. Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören beispielsweise die kompletten Schornsteinfegerkosten.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht verwechseln
Zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es in der Absetzbarkeit einen großen Unterschied. Die klassischen Handwerksarbeiten, wie etwa etwa alle Renovierungsarbeiten und Bauleistungen, müssen auch wirklich von einem Handwerksbetrieb ausgeführt werden. Zusätzlich gibt es in der Steuererklärung die Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent der Arbeitskosten. Es gilt auch hier der Maximalbetrag von 20.000 Euro, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro winkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungskosten oder der Winterdienst.

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Freitag, 12. Juli 2019

Durchblick im Steuerdschungel

Bei der lästigen alljährlichen Steuererklärung können Computerprogramme dabei helfen, die Arbeit zu erleichtern. Die komfortablen Programme geben Tipps zum Sparen, sie übernehmen das Ausfüllen und sparen Arbeitszeit, wenn man die Vorjahresdaten zum größten Teil übernehmen kann. Selbst die Kosten für die Software können mitunter absetzbar sein. Für komplizierte Fälle kann jedoch ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater eine bessere Wahl sein.

Bei den angebotenen Programmen besteht ein Zwei-Klassen-System
Da gibt es einerseits preiswerte und schlichte Programme, die bereits ab ab einem Kaufpreis von rund 10 Euro zu haben sind. Diese gibt es sogar im Supermarkt und helfen aber auch nur bei einfachen Steuerfällen. Auch das kostenlose ElsterFormular, das von den Finanzämtern angeboten wird, ist nur für unkomplizierte Steuerfälle geeignet. Das ElsterFormular hat dazu noch einen weiteren Nachteil, dass es keine Steuerspartipps anbietet. Wem dagegen etwa durch viele Fahrten oder eine doppelte Haushaltsführung hohe Werbungskosten anfallen, der ist mit den umfangreichen und teureren Programmen besser bedient. Das gleiche gilt auch für Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und ungeübte Anwender. Die Entscheidung für einen Programmanbieter sollte möglichst längerfristig sein, denn dies spart Zeit für das Einarbeiten und erleichtert die Arbeit durch die Übernahme von unveränderten Daten aus dem Vorjahr. Von daher sollte man auf einen Anbieter setzen, der bereits einige Jahre eine entsprechende Software anbietet, auch wenn es in der Anschaffung ein paar Euro mehr sind.


Die Installation ist bei den meisten Programmen problemlos
Da einige Programme ausschließlich für das Betriebssystem Windows erhältlich sind, sollten Nutzer von Apple- und Linux-Betriebssystemen darauf achten, die passende Programmversion anzuschaffen. Gegenüber der Installation auf dem eigenen Rechner, gibt es mittlerweile als Alternative verfügbare Steuerprogramme im Internet. Diese stellen dem Nutzer mitunter aber nur wenige Detailfragen und auch die Datensicherheit sollte beachtet werden. Aufpassen sollten Anwender auch darauf, dass ihnen bei der Installation keine kostenpflichtigen Update-Abonnements untergejubelt werden. Wichtig ist es, immer mit der aktuellsten Version der Steuersoftware zu arbeiten und auch gleich direkt nach der Installation eine Aktualisierung vorzunehmen, damit alle erfolgten Änderungen berücksichtigt werden. Die Programmanbieter sorgen mit den laufenden Updates für Verbesserungen und beseitigen dabei entdeckte Fehler oder auch geänderte gesetzliche Vorgaben. Diese Updates sollten kostenlos sein.

Die ersten Schritte mit der Steuersoftware
Bei allen Programmen steht am Anfang die Eingabe der persönlichen Daten wie der Name, die Adresse, die Anzahl der Kinder, die Steuernummer und das zuständiges Finanzamt. Das Steuerprogramm wählt entsprechend dieser Angaben die benötigten Formulare für die Eingabe der Daten aus. Für die Eingabe der Daten bieten die meisten Programme verschiedene Wege an. Für versierte Anwender bietet sich die Auswahl der Formulareingabe an. Dagegen ist es für Einsteiger sinnvoll den Interviewmodus zu wählen, wobei das Programm Schritt für Schritt die nötigen Daten abfragt. Bei den meisten Programmen werden während der Eingabe Steuerspartipps und Erklärungen automatisch auf dem Bildschirm angezeigt. Weiterhin gibt es teilweise Verknüpfungen zu Nachschlagewerken oder zu erklärenden Videos. Die Qualität der Tipps unterscheidet meist die preiswerten von den teureren Programmen.


Übertragung der Steuererklärung zum Finanzamt
Von vielen Steuerprogrammen werden die Eingaben der Anwender direkt bei der Eingabe oder vor dem Abschluss auf Plausibilität überprüft. Bei dem einfachen ElsterFormular erfolgt dies etwas grober, bei den Kaufprogrammen ist dies in der Regel genauer. Dadurch können vor allem Tippfehler und Zahlendreher vermieden werden. Die Steuerprogramme informieren zudem über den Stand der zu erwartenden Steuererstattung oder möglicher Steuernachzahlungen. Die Übertragung der fertigen Steuererklärung können Verbraucher mit den meisten Programmen online an das Finanzamt vornehmen. Auch nachdem der Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt wurde, bieten die komfortablen Steuerprogramme die Möglichkeit den Bescheid in das Programm zu importieren, wodurch man Abweichungen überprüfen kann.

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Samstag, 8. Juni 2019

Welche Unterlagen können wirklich weg und was sollte länger aufbewahrt werden

In vielen Schränken und Regalen stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Dazu kommt, dass sich manche kaum trauen, die alten Unterlagen zu entsorgen. Andererseits fehlen aber manchmal wichtige Urkunden oder Belege um beispielsweise Nachweise zu erbringen. Im folgenden gibt es eine Hilfestellung, welche Dokumente sie getrost entsorgen können, für welche es Aufbewahrungsfristen gibt und welche besser nicht:

Bankunterlagen
Mit den Kontoauszügen können Verbraucher beispielsweise nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Deshalb sollten diese unbedingt eine Weile aufgehoben werden. Allerdings gibt es dazu leider keine einheitliche Frist. Für Privatkonten bietet die meist gängige Verjährungsfrist von drei Jahren eine grobe Orientierung, da sie für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dagegen sind Kontoauszügen mit gewerblichen Zahlungsvorgängen 10 Jahre aufzuheben. Bei frisch vermählten Paaren, kann es sinnvoll sein, den Kontoauszug von dem Monat vor der Eheschließung noch länger aufzuheben. Denn sollte es zu einer Scheidung kommen, so muss in der Regel das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt werden und da hat es derjenige leichter, der seinen Kontostand belegen kann.

Steuerunterlagen
Als Steuerpflichtiger hat man einen Monat Zeit, um bei Unstimmigkeiten gegen seinen Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist verpasst oder nicht genutzt, so ist der Bescheid gültig. Private Verbraucher können nach der Bestandskraft des Bescheides theoretisch die Belege und Unterlagen aussortierten. Hierbei gibt es jedoch die wichtige Ausnahme zu beachten, dass Spendenbescheinigungen ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen. Der Steuerbescheid selbst sollte vom Steuerpflichtigen dagegen unbedingt langfristig aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann ihn unter Umständen noch nach zehn Jahren prüfen.


Versicherungsunterlagen
Solange ein Versicherungsvertrag besteht, sollten der Versicherungsschein und alle Schreiben zum Vertrag vom Versicherer aufbewahrt werden. Denn der Versicherungsschein wird oft benötigt um Leistungen zu beantragen oder Leistungsbestandteile zu prüfen. Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise bei der Lebensversicherung, muss vor der Auszahlung des Geldes der Versicherungsschein an den Versicherer zurückgegeben werden.

Rechnungsunterlagen
Rechnungen und Kassenbons dienen als Nachweis für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Deshalb sollten diese innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gut aufgehoben werden. Beachten sollte man, dass es auch Abweichung bei der Verjährungsfrist geben kann und man sich hier entsprechend erkundigen sollte. Weiterhin werden die Quittungen benötigt, wenn man der Hausratversicherung einen Schaden melden muss. Deshalb ist es sinnvoll, dass zumindest die Belege von teuren Anschaffungen für eine längere Zeit aufgehoben werden. Da die Belege manchmal auf Thermopapier gedruckt sind, das nach einiger Zeit verblasst, sollten diese kopiert oder abfotografiert werden. Weiterhin sollten diese Nachweise außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, so dass beispielsweise bei einem Feuer nichts vernichtet wird.

Wohnunterlagen
Als Mieter sollte man den Vertrag der vorhergehenden Wohnung nicht gleich vernichten. Dies gilt auch für Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen. Zwar gibt es nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall. Denn Ansprüche aus dem Mietverhältnis, beispielsweise auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren erst nach drei Jahren. Wohnungsübergabeprotokolle, unterlassene Renovierungsarbeiten oder Reparaturen verjähren bereits nach 6 Monaten. Bei einem Streit, ist der Mieter beweispflichtig. Sicherheitshalber sollte man warten, bis der Vermieter alle Abrechnungen erstellt hat und die Kaution zurückgezahlt hat.

Berufsunterlagen
In der Regel können alte Arbeitsverträge entsorgt werden. Beachten sollte man allerdings, dass bei einem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eventuell Nachweise im Arbeitsvertrag enthalten sein können. Hier sollte der Einzelfall entsprechend geprüft werden. Die Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung sind für die spätere Rente sehr wichtig und sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden – spätestens bis zum Rentenbeginn. Als Arbeitnehmer braucht man diese, um sein Rentenkonto unter Kontrolle zu haben. Denn hier ist es wichtig, wie lange und wie viel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, da die spätere Rentenhöhe davon abhängt.

Urkunden
Für Heiratsurkunden und Geburtsurkunden gilt, dass diese in einem wichtigen Ordner aufbewahrt werden sollten. Es kann auch nicht schaden, vorsorglich auch die Urkunden verstorbener Eltern aufzuheben. Es ist zwar möglich, sich beim Standesamt diese Unterlagen erneut besorgen, kostet allerdings Zeit und Gebühren.

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Mittwoch, 22. Mai 2019

Fürs Online-Banking gelten bald neue Regeln

Für das Online-Banking gelten ab Mitte September 2019 neue Regeln, da TAN-Listen auf dem Papier ihre Gültigkeit verlieren. Wer diese heute noch benutzt, der muss sich in den nächsten Monaten zwischen einem TAN-Generator und der Erzeugung einer TAN per Smartphone entscheiden. Im folgenden Text gibt es einen Überblick zu den Änderungen.

Welche Kontoinhaber sind betroffen?
Wer ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Volks-und Raiffeisenbank besitzt, hat mit dieser Änderung nicht viel zu tun, da bei diesen Instituten die TAN-Listen schon lange nicht mehr zum Einsatz kommen. Bei anderen Banken werden zwar bei einer neuen Kontoeröffnung schon seit einigen Jahren keine Papierlisten mehr zur Verfügung gestellt, allerdings müssen nun auch die Altkunden zur Umstellung auf TAN-Generator oder Smartphone-App bewegt werden. Für Kunden beispielsweise bei der Commerzbank, Deutscher Bank oder den Direktbanken Comdirect, DKB und ING besteht für Altkunden meist ein akuter Bedarf an der Umstellung, da hier die Papierlisten noch genutzt werden. Die entsprechenden Banken sind derzeit dabei, die betreffenden Kunden über die Notwendigkeit einer Umstellung zu informieren.

Anteil der Nutzer von Online-Banking in Deutschland

Was für neue TAN-Verfahren gibt es?
Die Kunden haben bei den meisten Banken die Wahl zwischen einem TAN-Generator und verschiedenen Verfahren über das Smartphone. Bei einem TAN-Generator handelt es sich um ein separates Gerät welches die Transaktionsnummern erzeugt und wofür einmalig Gebühren anfallen. Die TAN-Generatoren gelten als besonders sicher, da sie nur in Kombination mit der Girokarte funktionieren. Daher bräuchten Kriminelle für einen erfolgreichen Betrugsversuch neben dem Online-Banking-Password und dem TAN-Generator auch noch die dazugehörige Bankkarte.

Wie funktioniert ein TAN-Generator?
Wer einen TAN-Generator verwendet, der bekommt nach der Eingabe der Überweisungsdaten beim Online-Banking auf der Internetseite eine flackernde oder farbige Grafik angezeigt. Nun steckt man seine Girokarte in den TAN-Generator und hält diesen vor die Grafik. Auf diese Weise werden Daten wie Überweisungsbetrag und Kontonummer des Empfängers übertragen. Wenn ihre Richtigkeit der Daten vom Nutzer bestätigt werden, wird vom TAN-Generator eine TAN errechnet. Diese wird dann wie bisher zur Freigabe der Überweisung im Online-Banking-Portal eingegeben.


Welche Smartphone-Verfahren stehen zur Verfügung?
Zum einen gibt es die Variante mit dem Photo-TAN-Verfahren. Dabei wird auch eine im Online-Banking-Portal eingeblendete Grafik eingescannt, nur dass dies mit dem Smartphone anstelle eines TAN-Generators vorgenommen wird. Wird der gesamte Überweisungsvorgang auf dem Smartphone vorgenommen, kann auf das Scannen verzichtet werden, da die Auftragsdaten direkt an die Photo-TAN-App übertragen werden. Mit dem Push-TAN-Verfahren steht eine andere Variante zur Verfügung, bei der grundsätzlich keine Grafik eingelesen wird.

Für beide Verfahren gilt:
Wird die Überweisung per Banking-App durchgeführt, so wird die TAN direkt innerhalb des Smartphones übertragen und man braucht sie nicht mehr per Hand eingegeben. Vor der Ausführung der Überweisung bekommt der Nutzer aber noch einmal die Auftragsdaten angezeigt und muss die Transaktion freigeben. Bei einige Banken besteht auch die Möglichkeit, den TAN-Versand per SMS vorzunehmen. Allerdings fallen für das SMS-TAN-Verfahren, auch mobile-TAN oder mTAN genannt, im Regelfall Gebühren für den Versand der SMS an. Auch muss man beachten, dass aus Sicherheitsgründen die Banken verbieten, dass das Smartphone, mit dem die SMS-TAN empfangen wird, auch für die Überweisung genutzt wird. Zusammenfassend kann man sagen, wer seine Überweisungen mit einem Smartphone oder Pad vornimmt, der ist bei einer Banking-App besser aufgehoben. Nimmt man die Überweisungen an einem PC vor, kann auch das SMS-TAN-Verfahren sinnvoll sein, da hier das Banking und der TAN-Empfang auf zwei verschiedenen Gräten vollzogen wird.

Warum werden die TAN-Listen abgeschafft?
Die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 schreibt für Zahlungen im Internet neue Sicherheitsstandards vor, die spätestens zum 14. September 2019 umgesetzt sein müssen. Hintergrund dazu ist, dass Papier-TAN-Listen gestohlen oder kopiert werden können. Als weiterer Risikofaktor kommt hinzu, dass Hacker während einer Überweisung in ein Online-Banking-System eindringen können und unbemerkt etwa den Zahlungsempfänger oder den Betrag ändern können. Dann wäre das Geld bei Nutzung einer TAN-Liste verloren. Bei den per TAN-Generator oder Smartphone jeweils für den konkreten Auftrag erzeugten Transaktionsnummern hingegen, wird jede Änderung der Zahlungsdaten die übermittelte TAN ungültig machen.

Was ist eine Transaktionsnummer?
Die Abkürzung TAN steht für Transaktionsnummer. Während für den Abruf des Kontostands im Internet meist ein Login mit Benutzername und Passwort ausreichend ist, so ist für Zahlungen zusätzlich eine TAN erforderlich. Dies muss beispielsweise bei Überweisungen, der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen eingegeben werden. Die TAN gilt dabei wie eine Unterschrift Die TAN-Codes wurden traditionell von Banken als Listen per Post verschickt. Diese Listen waren anfangs von vorn bis hinten abzuarbeiten. Später wurden die TAN-Zahlencodes durchnummeriert und bei jeder Transaktion die Eingabe der x-ten TAN gefordert. Diese Variante wird als indizierte TAN, kurz iTAN, bezeichnet. Dieses Kürzel hat sich allerdings im normalen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt.

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Mittwoch, 15. Mai 2019

Bauherren sollten auf ein abgesichertes Nettogehalt achten

Als Bauherr ist man mit dem Thema Sicherheit bestens vertraut, denn wenn man einen Baukredit haben möchte, ist gleich der zweite Satz des Bankmitarbeiters: "Und wie steht´s mit den Sicherheiten?". Sicherheit ist für Bauherren deshalb kein Fremdwort, ganz im Gegenteil. Umso erstaunlicher ist es, dass sie alle über die Absicherung eines Kredites Bescheid wissen und dafür Vorsorge tragen, allerdings für des Menschen und damit des Bauherrn wichtigstes Gut, die Gesundheit, eher weniger den Blick haben und die nötige Vorsorge treffen.

Eine längere Erkrankung kann zu finanziellen Engpässen führen
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen typischen Kredit von mindestens 70 - 75 Prozent der Baukosten aufgenommen, also etwa 270.000,00 EUR. Alles ist gut geplant und ausgedacht, genehmigt und abgesichert. Selbst die Hausbank und andere beteiligte Banken haben den Kredit genehmigt. Alles steht und fällt damit, dass Sie als Kreditnehmer in der vereinbarten Laufzeit den Kredit und die Schulden mit einem Teil Ihres Nettogehaltes tilgen. Doch was geschieht, wenn Sie plötzlich ernsthaft erkranken?

Bei einer ernsthaften, langwierigen Erkrankung kann es zu Beeinträchtigungen des Verdienstes kommen, wenn der Kreditnehmer für längere Zeit durch eine Krankheit oder einen Unfall ausfällt. Dann kann es schlimmstenfalls zum Ausfall des Verdienstes kommen. Einen wirklichen Verdienstausfall kann sich schon der gewöhnliche Arbeitnehmer kaum leisten, geschweige denn der Bauherr, der noch für viele Jahre einen Baukredit bedienen muss.

Fallhäufigkeit von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland nach Altersgruppen

Eine Krankentagegeldversicherung bietet hierfür SicherheitUm so einem Fall professionell vorzubeugen, gibt es eine wirkliche Lösung, die langfristig eine echte Hilfe ist: der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Die Vorteile einer solchen Versicherung liegen auf der Hand: bei der Aufnahme besteht keine Altersbegrenzung; falls der Versicherungsnehmer, also der Bauherr, eine Gehaltserhöhung erhält, kann das Krankentagegeld aufgestockt werden, das bedeutet, konstantes Einkommen trotz Krankheit. Nur so bleibt gesichert, dass die Kredite bedient werden können, trotz des Einschnitts durch eine langwierige Krankheit. Das gilt für Arbeitnehmer, wie auch für selbstständige Versicherungsnehmer. Dieser Bauherr erfährt somit keinen Nachteil. Es lohnt sich für jeden Bauherrn eine solche Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Wie kann die Lücke berechnet werden?
Als Teil der persönlichen Finanzanalyse kann man nur den Bereich "Eigene Arbeitskraft" überprüfen. Nach einer kurzen Dateneingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung nur für den Bereich Arbeitsunfähigkeit. Es wird dann anhand Ihres Einkommens Ihr geschätzter Bedarf berechnet und können dafür eine Optimierung anfordern.

Mehr über eine Finanzanalyse erfahren
Arbeitsunfähigkeitslücke berechnen


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Donnerstag, 25. April 2019

Beim Immobilienkauf die Erwerbsnebenkosten senken

Der Kaufpreis einer Immobilie ist das eine, die Erwerbsnebenkosten sind das andere. Möglicherweise tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer. Dann sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche Nebenkosten mit dem Kauf der Immobilie auf Sie zukommen können, denn diese können zwischen 10 und 15 Prozent betragen.

Nebenkosten beim Immobilienerwerb
Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten gehören drei Positionen:
  • Maklercourtage
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Notar und Grundbuch
Viele Immobilienkäufer sind nicht darüber informiert, welche Erwerbsnebenkosten der Kauf einer Immobilie nach sich zieht. So trägt der Käufer die Notarkosten und auch oft die Kosten für die Maklercourtage. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Grunderwerbssteuer, die je nach Kaufpreis der Immobilie eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Käufer werden kann. Es gilt hier: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist die Grunderwerbssteuer. Während an der Grunderwerbsteuer und den Notar- und Grundbuchkosten kein Weg vorbeiführt, muss die Maklercourtage nicht zwingend anfallen.

Hausbau klug planen und Kosten senken

Wie kann man die Erwerbsnebenkosten senken
Wenn Sie sich über die Erwerbsnebenkosten des Immobilienkaufs vorab gut informiert haben, dann können Sie beim Erwerb der Immobilie einiges an Kosten sparen. Wenn man die Möglichkeit hat, auf einen Makler zu verzichten, dann können hier je nach Bundesland zwischen 3,57 bis 7,14 Prozent vom Kaufpreis eingespart werden. Kommt man um einen Makler nicht herum, so sollte man in diesen Punkt in jedem Fall nachverhandeln und versuchen, zumindest eine 50:50-Teilung der Gebühren zu erzielen. Da es keine gesetzlich zwingenden Vorgaben für die Maklergebühr gibt, lässt sich diese auch individuell aushandeln. Weiterhin besteht eine Einsparmöglichkeit, wenn man die Option nutzen kann, statt einer Bestandsimmobilie ein Baugrundstück zu kaufen. In diesem Fall zahlen Sie nur die Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück. Für das Haus, das Sie darauf bauen, fällt dann natürlich keine Grunderwerbssteuer an.

Sie haben Sich eine Bestandsimmobilie ausgesucht die Sie unbedingt kaufen möchten? Dann gibt es auch hier Möglichkeiten bei den Erwerbsnebenkosten zu sparen. Manche Bestandsimmobilien verfügen über Inventar. Oft wird dieses Inventar vom Käufer übernommen und mitbezahlt. Sollten Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die zum Beispiel über eine Einbauküche, eine Sauna oder ein Gartenhaus verfügt, dann können Sie für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, den Preis für das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer bildet dann nur der reine Immobilienkaufpreis. Daher sollte dieses im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt sein. Mitunter können Sie so ganz legal eine beachtliche Summe sparen.

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Sonntag, 14. April 2019

Das Einfach-Steuerformular für Geld vom Finanzamt

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass sie mit einer sogenannten vereinfachten Steuererklärung viel Zeit und Mühe sparen können. Der Hauptvorteil besteht darin, dass das Formular nur zwei Seiten hat und sich auf die notwendigsten Angaben beschränkt. Was angesichts des komplizierten deutschen Steuerrechts unglaublich klingt, funktioniert in vielen Fällen tatsächlich. So kann es möglich sein, dass man in nur 10-15 Minuten Geld vom Ffinanzamt zurück bekommen kann.

An wen richtet sich das Angebot?
Die vereinfachte Steuererklärung ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer geeignet, der lediglich seinen Arbeitslohn und gegebenenfalls eine Lohnersatzleistung wie Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat. Dann sind nämlich die meisten Sachverhalte, nach denen im langen vierseitigen Vordruck gefragt wird, nicht relevant. In der zweiseitigen Kurzfassung muss man als Arbeitnehmer nur Name, Anschrift, Kontodaten und die auf der Lohnsteuer-Bescheinigung stehende Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Die Daten aus dieser Lohnsteuer-Bescheinigung holt sich das Finanzamt dann automatisch über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ab.

Wer wieviel Steuern auf sein Einkommen zahlt

Was ist Voraussetzung?Die Verwendung der vereinfachten Steuererklärung kommt nur in Betracht, wenn man als Arbeitnehmer keine weiteren als im Fomular aufgeführten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen möchte. Im Formular kann auch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg angegeben werden. Wer allerdings beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen möchte, muss bei den ausführlichen Formularen bleiben. Für Ehegatten und Lebenspartner kommt die vereinfachte Steuererklärung nur dann in Frage, wenn sie eine Zusammenveranlagung gewählt haben.

Sind Anlagen erlaubt?Der vereinfachten Steuererklärung dürfen die Anlagen Kind, Vorsorgeaufwand und „AV" für Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden. Hat man jedoch zusätzliche Anlagen, weil beispielsweise noch andere Einkünfte als die als Arbeitnehmer erzielt wurden, kann das Kurz-Formular nicht genutzt werden. Auch für Rentner, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt somit die vereinfachte Steuererklärung nicht in Betracht.

Wo gibt es das Formular?
Die vereinfachte Steuererklärung muss auf dem Postweg an das Finanzamt geschickt werden. Eine Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das Elster-Onlineportal an das Finanzamt ist nicht möglich. Erhältlich ist das Formular für die vereinfachte Steuererklärung bei den Finanzämtern und im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

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Mittwoch, 10. April 2019

Die vier Lebensabschnitte zum Vermögensaufbau für den Ruhestand

Für das Sparen ist eine der wichtigsten Komponenten ein entsprechendes Einkommen. Im Laufe eines Lebens ist dieses jedoch nicht immer nicht gleichmäßig verteilt, sondern ist abhängig vom jeweiligen Lebensabschnitt. Der traditionelle Weg des Sparens für den Ruhestand ist auf den ersten Blick recht einfach erklärt: Man fängt Früh an, spart konstant und der Zinseszins sorgt über die Jahre für den Ertrag. Wenn dies wirklich so einfach wäre, dann wäre für die meisten Bundesbürger ein entspannter Ruhestand kein Problem. Die Realität sieht aber leider völlig anders aus.

Sparen ist abhängig von einem dafür zur Verfügung stehendem entsprechenden Einkommen
Ein langfristiger, zielgerichteter Vermögensaufbau ist nur möglich, wenn die entsprechende Einkommenskomponente zur Verfügung steht. Da das Einkommen ist im Laufe eines Lebens jedoch nicht gleichmäßig verteilt ist, kommt es deshalb auf den jeweiligen Lebensabschnitt an, in dem man sich befindet. Hier kann in 4 verschiedene Lebensabschnitte unterschieden werden.

Wie wichtig sind Ihnen bei der Vermögensplanung folgende Aspekte

Lebensabschnittsphase 1: 18 bis 35 Jahre - Ausbildung und Familiengründung
In der ersten Lebensabschnittsphase des Sparens stellt sich die grundsätzliche Frage: "Kann ich es mir überhaupt leisten zu sparen?" Denn während der Ausbildung und eines Studiums ist das Einkommen oft begrenzt und es reicht meistens gerade für das Nötigste im Leben. Deshalb muss ein Sparplan in dieser Phase eine wichtige Eigenschaft erfüllen: Flexibilität. Die Höhe des Sparbeitrages und die Spardauer muss flexibel anpassbar sein. Als Ziel sollte anvisiert werden, eine Grundlage zu schaffen und da ist es von entscheidender Bedeutung zu prüfen, ob das Einkommen überhaupt die Ausgaben übersteigt. Neben dem Sparen ist es auch wichtig, einen ausreichenden Risikoschutz zu haben. Denn nur die Arbeitskraft und die Gesundheit sorgen für die finanziellen Einnahmen.

Deshalb müssen diese beiden Komponenten richtig abgesichert werden. Den Risikoschutz kann man in dieser Phase preiswert erhalten. Achten muss man darauf, dass es eine strikte Trennung zwischen Risikoschutz und Sparen gibt. Eine frühe langfristige Bindung in der falschen Sparform führt in der Regel zu Fehlinvestitionen, da diese nicht flexibel genug sind und deshalb vielfach in einer Kündigung enden. Denn in diese Lebensphase fällt oft auch die Gründung einer Familie und hohe regelmäßige unflexible Sparleistungen sorgen dann schnell für eine finanzielle Überforderung. Die Vermögensbildung in dieser Phase hängt im Wesentlichen von den eigenen Sparbeiträgen ab und der Zinseszins-Effekt hat noch keinen wirklichen Einfluss auf das Vermögenswachstum.

Lebensabschnittsphase 2: 35 bis 50 Jahre - Karriere
In der zweiten Lebensabschnittsphase erreicht man plötzlich den Zeitpunkt, an dem genug Einkommen zur Verfügung steht und man sich ernsthaft mit der Vermögensbildung auseinandersetzen kann. Es wurden die ersten Karriereschritte gemacht und man ist gefestigt in seiner beruflichen Tätigkeit. Auch die Familienbildung ist nun im Regelfall abgeschlossen und es steht auf einmal wesentlich mehr finanzielle Liquidität zur Verfügung. Nun kann der Sparvorgang professionalisiert werden und als eine regelmäßige Basis angesetzt werden. Deshalb stellt sich in dieser Lebensphase erstmalig die Frage nach der optimalen Risikoverteilung. Wie viel Risiko ist man bereit, bei der Vermögensbildung einzugehen? Welche Beträge kann man dazu langfristig zurücklegen? Die eigene Immobilie gehört dabei für viele zum Vermögensaufbau zwingend dazu.

Deshalb sollte ein Teil der freien Liquidität dafür berücksichtigt werden. Der Finanzmarkt bietet darüber hinaus für die Vermögensbildung eine Vielzahl von Spar- und Anlagemöglichkeiten. Wenn in der ersten Lebensabschnittsphase das Fundament bereits gelegt wurde, gilt es nun, darauf aufzubauen und eine vernünftige Strategie für die Vermögensbildung aufzustellen. Denn Fehler, welche in diesem Lebensabschnitt gemacht werden, können in den folgenden Jahren nicht mehr so einfach korrigiert werden, da die Rendite zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wird in dieser Phase zu konservativ gespart, dann wird automatisch Vermögensbildungspotential verschenkt.

Produkte für die Vermögensplanung/den Vermögensaufbau

Lebensabschnittsphase 3: 50 bis 65 Jahre - Wachstum

Für viele beginnt an dem 50. Lebensjahr ein neuer Lebensabschnitt und der Vermögensaufbau kommt dann in die entscheidende Phase. Wurde die Familienplanung früh begonnen, so wird sich in vielen Fällen die Familie wieder verkleinern, da die Kinder aus dem Haus gehen. Die eigene Immobilie ist oft größten Teils oder schon ganz abbezahlt, was einen zusätzlichen Liquiditätsspielraum eröffnet. Da die Karriere meist hier den Höhepunkt erreicht, ist es meist so, dass die Einnahmen in vielen Fällen in ausreichendem Maße die Ausgaben überschreiten. So ist das in den vorherigen Phasen angesparte Kapital mittlerweile der bestimmende Faktor für das Vermögenswachstum und fast 80 Prozent des Vermögenswachstums hängen von der Rendite respektive dem Zins ab.

Dadurch treten die monatlichen Sparbeiträge mehr und mehr in den Hintergrund. Auch ist das Spektrum der Investitionsmöglichkeiten nun viel breiter. Neben rein liquiden Anlagen werden auch fremdgenutzte Immobilen oder Formen der unternehmerischen Beteiligung für den Vermögensaufbau genutzt. Spätestens jetzt wird ein persönlicher Finanzplan unerlässlich, denn nur damit behält man den Überblick über die unterschiedlichen Anlageformen. Denn Fehlentscheidungen können fatale Auswirkungen haben, da in dieser Lebensabschnittsphase schon viele etwas zu verlieren haben. Deshalb wird nun eine sorgsame Planung und ein gesundes Risikobewusstsein für den Erfolg entscheidend. Somit wird das Risikomanagement nun zum entscheidenden Erfolgsfaktor.

Lebensabschnittsphase 4: Ab 65 Jahre - Ruhestands- und Verbrauchsphase
Wenn der Ruhestand erreicht ist, heißt dies aber noch lange nicht, dass auch das Ziel erreicht ist. Denn die vergangenen Jahrzehnte waren vom Aufbau geprägt. Nun tritt man aber in den entscheidenden Lebensabschnitt ein und die Verbrauchsphase verlangt auch eine volle Aufmerksamkeit. Denn diese Altersstufe geht oft mit vielen Veränderungen einher und der regelmäßige Ertrag und die optimale Entnahme aus dem Vermögen stehen nun im Vordergrund. Große Risiken können und dürfen nicht mehr eingegangen werden.

Die Flexibilität der Vermögensanlage ist aber trotzdem extrem wichtig. Zwar bietet eine lebenslange Verrentung eine Planungssicherheit, aber es besteht auch oft die Notwendigkeit, dass kurzfristig auf größere Einmalbeträge zurückgegriffen werden kann. Deshalb ist der Erhalt, beziehungsweise das kontrollierte Abschmelzen der Vermögenswerte nun die entscheidende Aufgabenstellung. Denn die Zeit für Experimente ist vorbei und Fehler bei der Anlageentscheidung können nun existenzbedrohende Folgen haben.

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Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH

Freitag, 29. März 2019

Das Anlageverhalten der Deutschen wird immer stärker durch politische Unsicherheiten beeinflusst

Die Gothaer Asset Management AG hat im Januar 2019 wieder eine repräsentative Umfrage zum derzeitigen Anlageverhalten der Deutschen durchgeführt. Mittlerweile wirkt sich die politische Unsicherheit auch auf das Anlageverhalten der Deutschen aus. Dabei geben 31 Prozent der Deutschen an, dass dieser Umstand ihre Anlageentscheidungen beeinflusst, im Vorjahr waren es nur 21 Prozent. Einen zunehmenden Einfluss auf das Anlageverhalten haben daneben auch die wirtschaftliche Lage in Deutschland mit 39 Prozent, im Vorjahr waren es nur 33 Prozent, sowie die Gefahr einer Inflation, die aktuell von 34 Prozent der Befragten wahrgenommen wird, was im Vorjahr nur 30 Prozent wahrgenommen haben.

Sichere Anlageformen wieder im Fokus
Die zunehmende Verunsicherung der Bürger führt zu einem stärkeren Sicherheitsbedürfnis: Für 57 Prozent der Befragten ist die Sicherheit das wichtigste Kriterium bei der Auswahl einer Geldanlage, 2018 waren es mit 52 Prozent noch fünf Prozentpunkte weniger, 2015 waren es nur 43 Prozent. Flexibilität spielt für 29 Prozent die wichtigste Rolle, eine möglichst hohe Rendite nur für 9 Prozent der Anleger. Dementsprechend steigen Investitionen in sicherheitsorientierte Instrumente wie Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen wieder an, während im Vorjahr noch eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten war. Das Sparbuch liegt auf der Beliebtheitsskala aktuell mit 48 Prozent an erster Stelle, 2018 waren es nur 39 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit Bausparverträgen: 2018 investierten hier 28 Prozent der Deutschen, 2019 sind es wieder 32 Prozent. Auch die Lebensversicherung ist in der Gunst der Anleger wieder gestiegen, diese Anlageform präferieren aktuell 29 Prozent der Deutschen, im Vorjahr waren es 25 Prozent. Starke Zuwächse sind auch bei Immobilien zu verzeichnen, diese Anlageform wählen 36 Prozent, 2018 waren es nur 26 Prozent.

Aktuelle Geldanlage 2019

Fonds mit steigender Nachfrage
Aber auch Fonds als Anlageform, die mehr Rendite erwarten lässt, erfreuen sich weiter steigender Beliebtheit. Mehr als jeder vierte Deutsche investiert mittlerweile in Fonds, 2017 waren es nur 17 Prozent, 2018 schon 20 Prozent. Bei der Fondsauswahl liegen Aktien- und Mischfonds mit je 40 Prozent weiter vorne, jeder fünfte Bundesbürger investiert auch in Rentenfonds. Ein deutliches Plus verzeichnen aktuell vermögensverwaltende Fonds: während sich 2018 nur 3 Prozent der Fondssparer für dieses Instrument entschieden, sind es aktuell schon 12 Prozent. „Dieses Ergebnis zeigt, dass viele Anleger die Bedeutung der Diversifizierung erkannt haben und Chancen und Risiken breiter streuen. Gerade Multi Asset Fonds können die Schwankungen des Börsenmarktes über eine breite Diversifikation ausgleichen, ohne auf Rendite zu verzichten. Ihr großer Vorteil ist, dass sie sich durch ihre vielen Standbeine an das wechselhafte Marktgeschehen erheblich besser anpassen können als reine Aktienfonds – durch die Streuung sinkt das Risiko“, kommentiert Christof Kessler, Vorstandssprecher der Gothaer Asset Management AG, das Ergebnis. „Zu dieser aktiven Steuerung der Aktienquote ist aber auch bei den Multi Asset Fonds eine intensive und regelmäßige Analyse der Kapitalmärkte unablässig, nur so kann auf kurzfristige Marktschwankungen angemessen reagiert werden. Wer dazu keine Zeit oder Muße hat, sollte diese Aufgabe Experten überlassen.

Fonds und Aktien lassen höhere Renditen erwarten
Ausschlaggebend für die stärkere Nachfrage nach Fonds ist wohl auch die Erwartung einer höheren Rendite: Nach Anlageformen mit höherer Renditeerwartung gefragt, nennen 31 Prozent der Befragten an erster Stelle Immobilien, gefolgt von Aktien und Fonds. Diese wurden von 26 bzw. 15 Prozent als renditestark genannt. Vor einem Jahr waren dies bei Aktien ebenfalls 26 Prozent, bei Fonds 11 Prozent. 34 Prozent der Befragten konnten keine Alternative benennen.

Geringe Risikobereitschaft
Insgesamt gesehen, steigt die Anlagebereitschaft der Deutschen wieder: nur 15 Prozent der Befragten gaben an, derzeit gar nicht zu investieren, im Vorjahr war dieser Wert mit 20 Prozent deutlich höher. Die Risikobereitschaft der Bundesbürger ist unverändert niedrig: nur 27 Prozent der Befragten wären bereit, bei der Geldanlage zu Gunsten einer höheren Rendite ein höheres Risiko einzugehen (2018: 26 Prozent).

Einfluss auf die Anlageform

Weniger Kritik an Niedrigzinspolitik
Erstaunlicherweise ist die Zahl der Befragten, die die Niedrigzinspolitik der EZB für richtig halten, spürbar gestiegen. Während die Zustimmung zu dieser Politik 2018 nur bei 33 Prozent lag, halten mittlerweile 39 Prozent der Bundesbürger die Niedrigzinspolitik der EZB für richtig. Bei der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen halten sogar 47 Prozent dieses Vorgehen für richtig. Christof Kessler dazu: „Möglicherweise setzt nach sieben Jahren niedriger Zinsen ein Gewöhnungseffekt ein.“

Weniger Sorgen und Ängste
Ebenso bemerkenswert ist, dass Angst vor einer Inflation zum ersten Mal seit Jahren rückläufig ist. 58 Prozent der Befragten befürchten aktuell, dass es zu einem starken Preisanstieg und zu einer Entwertung der Geldanlagen kommt, 2018 und 2017 waren es jeweils noch 63 Prozent. Auch die Sorge um einen sinkenden Lebensstandard treibt etwas weniger Bürger um: über alle Altersgruppen fürchten 45 Prozent der Deutschen, dass ihre Geldanlagen später nicht ausreichen, um ihren jetzigen Lebensstandard zu halten. 2018 war es noch die Hälfte der Bürger. Die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Eurozone ist trotz des bevorstehenden Brexit mit 24 Prozent weiter deutlich gesunken (2018: 30 Prozent, 2017: 38 Prozent).

Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Gothaer Asset Management AG

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Freitag, 22. März 2019

GKV-Versichertenentlastungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Rentner

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG am 18. Oktober 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 23. November 2018 auch zugestimmt. Durch die Gesetzesänderung wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder die vollständige Parität eingeführt. Hier die wichtigsten Punkte für die PKV.

Wieder Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge
Das Gesetz zur Wiedereinführung der Beitragsparität ist beschlossen. Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 01.01.2019 der von der Krankenkasse zu erhebende Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag reduziert sich auf 0,9 Prozent (max. Zuschuss 0,45 Prozent), der allgemeine Beitragssatz für die GKV bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.
GKV-Versicherte profitieren davon, dass sie einen Zuschuss auf den Zusatzbeitrag erhalten.

Ersparnis durch GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zuschuss für Privatversicherte
Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. Dieser wird künftig aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags berechnet.

Entlastung durch Mindestbeitrag für Selbstständige
Ab dem 01.01.2019 werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 liegt bei 1.038,33 EUR. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert. Er liegt bei ca. 160 EUR.

Verbesserungen für Soldaten auf Zeit
Zeitsoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Bisher erhielten sie nach der aktiven Dienstzeit während des Zeitraums der Übergangsgebührnisse Beihilfe. Diese entfällt ab 01.01.2019. Dafür können sich Soldaten künftig freiwillig versichern und haben die Wahl zwischen GKV und PKV. In beiden Fällen erhalten sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Weitere Informationen werden nachgeliefert, sobald eine Erläuterung zum Gesetz bzw. eine Durchführungsverordnung vorliegt.
Verkündung im Bundesgesetzblatt

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