Montag, 28. Dezember 2015

Das Leben ist zu kurz, um auf steigende Zinsen zu warten!

Anders als kurzfristige Rücksetzer an der Börse ist der langfristige Effekt des Niedrigzinsumfeldes auf das eigene Vermögen schwer auszugleichen. Das gilt besonders, wenn man als Anleger seine Geldanlagen nicht ausreichend diversifiziert (breit streut). Denn eine langfristige Geldanlage umfasst kein Sparbuch oder Festgeld, sondern Aktien, Anleihen- und Immobilien-Investments oder auch Mischfonds.

Die Zeiten haben sich geändert
Noch vor einigen Jahren war es möglich, sein Vermögen relativ einfach und vergleichsweise sicher zu vermehren. Da die Notenbanken seit mehren Jahren die Zinsen auf historische Tiefstände gedrückt haben, damit die Weltwirtschaft mit billigem Geld versorgt wird, ist dies heute wesentlich schwieriger geworden. Zeitweise war die Inflationsrate sogar höher als die Zinsen, die man als Geldanleger auf das Sparbuch oder Festgeld bekommt. Die Niedrigzinsphase (finanzielle Repression) führt dazu, dass Ihr Vermögen nicht mehr wächst. Da sich diese Situation auf absehbare Zeit nicht so schnell verändern wird, gilt es bei der Geldanlage umzudenken und sie neu auszurichten. Das beste Beispiel dafür, dass sich so eine Phase auch Jahrzente hinziehen kann,  ist Japan. Dort hält die Niedrigzinsphase seit 20 Jahren an.

Die Fondsgesellschaft DWS hat dazu ein sehr interessantes Video "Geldanlage neu denken" veröffentlicht. In diesem wird anschaulich aufzuzeigt, dass das Leben zu kurz ist, um länger auf steigende Zinsen zu warten. So können Sie auch in diesen Zeiten Ihr Vermögen weiter aufbauen.



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Montag, 21. Dezember 2015

Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Seit Wochen wird im politischen Berlin über die Abschaffung des staatlichen Höchstrechnungszinses – auch Garantiezins genannt – diskutiert. Grund dafür sind Vorbereitungen auf das neue Regulierungssystem Solvency II. Diese neuen Aufsichtsregeln für die Versicherungswirtschaft gelten ab 1. Januar 2016 in ganz Europa.

Eine Ära geht zu Ende
Diese Garantieverzinsung, die es bereits seit mehr als 100 Jahren gibt, war mit dafür verantwortlich, dass sich das Vorsorgeprodukt Lebensversicherung zum Liebling der Deutschen mauserte. Doch seit dem Jahr 2000 kennt der Garantiezins nur noch die Richtung abwärts. Betrug er zur Jahrtausendwende noch 4,0 Prozent, so liegt er aktuell bei nur noch 1,25 Prozent. Der für Lebensversicherer in Deutschland geltende staatliche Höchstrechnungszins soll Anfang 2016 abgeschafft werden. Das sieht laut Medienberichten ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung bestimmter Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Welche Garantien Versicherer künftig dann noch bieten ist ungewiss.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Altverträge sind nicht betroffen
Sollte der Garantiezins abgeschafft werden, ändert sich bei bestehenden Lebensversicherungen nichts. Eine mögliche Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherungsverträge betreffen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Die Abschaffung des Höchstrechnungszinses kann sowohl negative als auch positive Folgen nach sich ziehen – eine verlässliche Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Eines ist jedoch sicher: Zukünftige Verträge werden dann anders ausgestaltet sein als die bisherigen Anlagemöglichkeiten.

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Dienstag, 15. Dezember 2015

Aufregung um das Kindergeld ab 2016 wegen der Steuer-ID

In den sozialen Netzwerken wird wegen der Meldung der Steuer-Identifikations­nummer an die Familien­kasse bis Ende des Jahres teilweise viel Panik verbreitet. Dies geht so weit, dass behauptet wird, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, wenn die Steuer-Identifikations­nummer (Steuer-ID) nicht rechtzeitig vorliegt. Es ist zwar richtig, dass die Familienkasse die Steuer-ID mitgeteilt haben möchte, denn ab dem 1. Januar 2016 ist dies eine gesetzlich verankerte Pflichtangabe, vor einer Einstellung der Kindergeldzahlung muss sich aber niemand fürchten.

Aufregung ist völlig unbegründetDie Familien­kasse hat jetzt in einer Pressemitteilung selbst Entwarnung gegeben. Dort heißt es, das die Kinder­geldzah­lungen nicht einge­stellt würden, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt. Die Steuer-ID kann im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wenn man das vergessen sollte, erinnert die Familienkasse im Laufe des Jahres 2016 noch einmal daran. Deshalb gibt es keinen Grund zur Aufregung. Auch wer die Nummer nicht pünktlich abgibt, bekommt trotzdem Kindergeld.
Wer es jedoch auch im Jahr 2016 nicht schafft die Steuer-ID zu melden, der muss damit rechnen, dass die Familienkasse tatsäch­lich das für 2016 ausgezahlte Kinder­geld rück­wirkend zum 1. Januar 2016 zurück­fordert.

Welche Maßnahmen der Familienpolitik finden sie gut oder nicht gut?

Warum wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zur Pflicht?Ähnlich wie beim Freistellungsauftrag, der nur noch mit einer abgegebenen Steuer-ID gültig ist, so möchten die Behörden auch beim Kindergeld sicher gehen, dass dieses auch nur einmal ausgezahlt wird. Wenn die Familienkasse und das Bundeszentralamt für Steuern die Zahlungen der Steuer-ID zuordnen kann, haben die Behörden eben eine größere Sicherheit.
Deshalb informiert auch das Bundeszentralamt für Steuern über die Änderung auf seiner Internetseite zur Abgabe der Steuer-Identifikationsnummer zum 1. Januar 2016 beim Kindergeld.

Wo findet man seine Steuer-ID und die der KinderIm Jahr 2008 wurde die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr - so die Abkürzung in der Amtssprache) jedem zugeteilt und per Post versendet. Auch Kinder, die vor 2008 geboren wurden, haben diese Nummer bekommen. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, wird sie automatisch nach der Geburt zugeschickt. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang. Die Steuer-ID findet man auch im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer die Nummer tatsächlich nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal anfordern. Das wird dann allerdings etwas dauern, bis man sie bekommt.

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Montag, 7. Dezember 2015

Vermögenssicherung im Pflegefall

Das Thema Pflege gehört zu denen, welches gerne verdrängt wird. Aufgerüttelt wird man meist, wenn im Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft ein Pflegefall eintritt. Im Alltag geht es dann aber schnell wieder unter. Manchmal kommt es allerdings viel schneller und teurer wieder auf uns zu, als wir denken: Wir stehen nämlich nach §1601 BGB auch für unsere Eltern in der Pflicht.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigenDer Sozialstaat springt zwar im Pflegefall mit der Grundabsicherung ein, aber ein Teil der Kosten bleibt in der Regel ungedeckt und wird auf die nächsten Angehörigen abgewälzt. Zwar gibt es bestimmte Freigrenzen, bis zu denen die Vermögen der Kinder nicht für die Pflege herangezogen werden. Diese sind allerdings angesichts der Beträge, die für die Pflege entstehen können, vergleichsweise gering. Und da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland allein in den beiden letzten Jahren um mehr als 500.000 auf über 3 Millionen Menschen gestiegen ist, trifft es immer mehr Familien. Dies geschieht oft plötzlich und ohne vorherige Maßnahmen zur Vermögenssicherung. Bis zum Jahr 2050 wird übrigens ein Anstieg auf ca. 5 Millionen Pflegefälle prognostiziert.

Was Sie heute von der gesetzlichen Pflegeversicherung in den verschiedenen Pflegestufen erwarten können, steht in der folgenden Tabelle mit den aktuellen Werten (Stand 2015):

Pflegeversicherungsleistungen

Rechtzeitig sich mit dem Thema auseinandersetzenEin Heimplatz mit stationärer Pflege kostet in Deutschland zwischen 3.000 und über 3.500 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass bei einer Altersrente von 1.000 Euro und einer Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 1.600 Euro eine monatliche Deckungslücke von bis zu 1.000 Euro entstehen kann. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 5 - 8 Jahre. Das bedeutet im Durchschnitt eine Zuzahlung von ca. 60.000 bis 96.000 Euro - ohne gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten.
Wer seine oder die Pflege seiner Eltern nicht aus dem liquiden Vermögen decken möchte oder kann, muss über eine private Absicherung nachdenken.

Worauf man bei einer Pflegeversicherung achten sollte



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Montag, 30. November 2015

Auf Fristen bis Jahresende achten

Es sind noch ca. 7 Wochen bis zum Jahreswechsel. Deshalb sollten Verbraucher prüfen, zu welchen Finanzthemen bis Ende Dezember noch wichtige Termine bzw. Fristen anstehen, um keine finanzielle Vorteile oder Zuschüsse zu verschenken. Bei Riester-Verträgen oder Bausparverträgen kann man etwa noch bis Jahresende Zuzahlungen vornehmen, um die volle Förderung zu erhalten.

Fristen bei der Altersvorsorge
Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Auch der Zulagenantrag, wenn kein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, ist für das Jahr 2013 bei dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Auch bei bestehenden bAV-Verträgen (betriebliche Altersversorgungsverträge) können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der im laufenden Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis jährlich zu 2.904 Euro (monatlich 242 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Weil es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann sogar ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

Welche Altersvorsorgeprodukte besitzen Sie?

Volle Wohnungsbauprämie sichernAuch beim Bausparen können Sparer in den letzten Wochen des Jahres noch finanzielle Vorteile geltend machen. Um die volle Wohnungsbauprämie für 2015 zu erhalten, sollten Sparer eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag vornehmen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 1.024 Euro für Verheiratete gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

Steuer-Identifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge
Durch eine Gesetzesänderung sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam. Dies hat zur Folge, dass die meisten Anlageinstitute den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde. Zur Vermeidung der Löschung des Sparer-Freibetrages müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern Sie steuerlich zusammen veranlagt werden, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners dem Anlageinstitut mitteilen.

Steuerklassenwechsel - Wechselwillige müssen sich beeilenWer für das Jahr 2015 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November 2015 beim zuständigen Finanzamt gemeldet haben. Dann gilt die neue Kombination vom 1. Dezember 2015 an, denn das Finanzamt gestattet bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel pro Jahr.

Anbieterwechsel bei der Gesetzliche Krankenversicherung prüfenIn der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden 2016 steigende Zusatzbeiträge erwartet. Diese liegen noch bei durchschnittlich 0,9 Prozent. Bei einzelnen Krankenkassen kann sich der Zusatzbeitrag 2016 in der Spitze bis zu 1,5 Prozent erhöhen. Da der Zusatzbeitrag von jedem Versicherten allein zu tragen ist, kann es sich lohnen, zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

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Wechselwillige sollten im Hinterkopf behalten, dass für bestimmte Leistungen bei den GKV-Anbietern nicht oder nur eingeschränkt geleistet wird. Insbesondere Zuschüsse für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerleistungen, Krankentagegeld oder ausreichender Versicherungsschutz bei Auslandsreisen können umfassend nur mit einer privaten Krankenversicherungszusatzpolice abgesichert werden.

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Montag, 23. November 2015

Das jährliche Wechselfieber hat begonnen

Mit Beitragseinnahmen von mehr als 23 Milliarden Euro im Jahr und fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung die größte Sparte in der Schaden- und Unfallversicherung. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Um einen Anteil an diesem großen Kuchen wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen gerungen. Zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Die meisten können immerhin zwischen zehn und 20 Prozent sparen, wenn sie bis zum 30. November ihre Kfz-Police kündigen und zu einem günstigeren Anbieter umsteigen.

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen
Und das lohnt sich. Laut einer Marktstudie des Instituts für Versicherungswirtschaft gibt es bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf 1.231 Euro. Der geringste festgestellte Unterschied beträgt immer noch rund 300 Euro im Jahr. Früher hing die Versicherungsprämie stark davon ab, welches Auto man fährt. Für einen Kleinwagen mit umweltfreundlicher Motorisierung war die Police in der Regel günstiger als für eine Luxuskarosse. Das hat sich längst geändert. Der Faktor Mensch spielt bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Mittlerweile gibt es für etwa 50 persönliche Merkmale zum Teil satte Rabatte bei der Haft- und Kaskoversicherung.

Stichtag zu Wechsel der Kfz-Versicherung

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Otto Normalverbraucher hat dabei längst den Überblick verloren. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf das Prämiensparen zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungen mit noch mehr individuellen Ausgestaltungen den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Das Service-Tool ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.
Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.


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Montag, 16. November 2015

Vorsorge im Dornröschenschlaf

Pssst – nicht weitersagen: Es gibt so etwas wie eine „betriebliche Altersvorsorge“, auch „Betriebsrente“ genannt. Betriebsrenten stützen die Rentenkasse der Mitarbeiter und stärken ihre Bindung an den Arbeitgeber. Ihre Vorteile werden viel zu selten genutzt.

Nur 30 Prozent verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge
Fast könnte man meinen, deutsche Unternehmen seien auf eine solche Flüsterkampagne hereingefallen: Nicht einmal 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Absicherung – und leider nutzen junge Mitarbeiter diese Form der Altersvorsorge wenig, obwohl gerade sie schlechte Rentenperspektiven haben.
Was auffällt: Fast alle Großunternehmen bieten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an, beim Mittelstand aber sieht es in dieser Hinsicht noch sehr bescheiden aus. Dabei ist die bAV gegenüber anderen Anlageformen recht günstig. Bei der wesentlich häufiger genutzten RiesterRente etwa können pro Jahr nur 2.100 Euro steuerbegünstigt angelegt werden, während die bAV derzeit einen Betrag von 4.704 Euro zulässt, wovon 2.904 Euro sozialversicherungsfrei bleiben. Mit allen steuerlichen Vergünstigungen sinkt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers bei einer bAV nur um rund die Hälfte des abgezogenen Bruttogehalts.

Betriebsrente

Attraktiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die geringe Nutzerquote dieses Vorsorgemodells bleibt unverständlich. Umso attraktiver kann sich ein Unternehmen seinen Mitarbeitern präsentieren, wenn es diese Leistungen anbietet. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sind Betriebsrenten gegenüber anderen Vermögensbildungsoptionen oft vorteilhaft. Arbeitnehmer profitieren von einer Rentenanwartschaft, die nicht verfällt, über Insolvenzversicherungen abgesichert ist und daher kein finanzielles Risiko beinhaltet. Sie erhalten mit der Betriebsrente eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein wichtiger Vorteil für Unternehmer liegt in der hohen Flexibilität des Modells. Da sich die Details durch innerbetriebliche Vereinbarungen umsetzen lassen, ergeben sich verglichen mit anderen Vermögensbildungsarten erweiterte Gestaltungsspielräume. Wir zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten.

Fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung
  • Direktversicherung
    Der Arbeitgeberschließt eine Lebensversicherung bei einem externen Unternehmen für seine Beschäftigten ab und zahlt Beiträge ein.
  • Pensionskasse
    Diese Kassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden.
  • Unterstützungskasse
    Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht und können ihr Vermögen frei investieren – was oft ein höheres Risiko beinhaltet.
  • Pensionsfonds
    Diese Anlagegesellschaften investieren ihr Vermögen am Kapitalmarkt – ebenso wie bei Unterstützungskassen mit höherem Risiko.
  • Direkt- oder auch Pensionszusage
    Das Unternehmen verpflichtet sich, bei Renteneintritt die vereinbarte Leistung auszuzahlen. Dafür muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden.
Hier erhalten Sie eine Informationsbroschüre des GDV zur betrieblichen Altersversorgung zum herunterladen.


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Montag, 9. November 2015

Änderung der Beihilfe in Hessen für Wahlleistungen im Krankenhaus

In Hessen wurde die beschlossene Gesetzesänderung der Hessischen Beihilfenverordnung veröffentlicht. Als größtes und wichtigstes Novum gelten die Einführungen der Beitragszahlungen für Wahlleistungen. Demnach ändert das Bundesland Hessen bereits zum 1. November 2015 den Beihilfeanspruch für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge).

Zukünftig Wahlleistungen nur gegen EigenbeitragBetroffene müssen sich bis zum 31.01.2016 entscheiden und entweder einen monatlichen Beitrag in Höhe von 18,90 Euro entrichten oder sie verlieren unwiderruflich den Anspruch auf die Wahlleistungen. In diesem Zusammenhang werden Betroffene über den Dienstherr/Arbeitgeber aber noch informiert und erhalten eine entsprechende Vereinbarung, in der Sie angeben, ob Wahlleistungen künftig gewünscht werden, oder nicht.

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus

HIER finden Sie die offizielle Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel.

Weitere Änderungen für Beihilfeberechtigte in Hessen
  • die Begrenzung von professionellen Zahnreinigungen
  • die Aufnahme der Festschreibung der Höchstsätze von Heilpraktikerleistungen
  • die Aufnahme einer Regelung für Komplextherapien
  • die Aufnahme und Neuregelung der Pflege im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Pflegezahlung.
In diesem Zusammenhang sollte auch die private Krankenversicherung überprüft werden, ob sich Leistungsanpassungen aus der Änderungen der Beihilfenverordnung ergeben.

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Montag, 2. November 2015

Wohneigentümer sparen sich reich

Neben den extrem niedrigen Immo-Zinsen gibt es noch ein gutes Argument, um in die eigenen vier Wände zu investieren: Die LBS hat herausgefunden, dass Wohneigentümer im Laufe der Zeit ein sechsmal so hohes Vermögen erreichen, als diejenigen, die zur Miete wohnen.

Bereitschaft für Vermögensaufbau entscheidend
Ein erfolgreicher Vermögensaufbau ist nicht allein eine Frage des Einkommens, sondern insbesondere eine Frage der Bereitschaft, für Wohneigentum zu sparen. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2013) des Statistischen Bundesamtes durch das Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research. Dabei haben die Forscher untersucht, wie sich die Vermögensbildung von Mieter- und Eigentümerhaushalten bei ansonsten vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitablauf entwickelt. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass beide Gruppen eine ganz unterschiedliche "Vermögensbildungs-Biographie" aufweisen.

Sechsmal so viel Vermögen wie Mieter

Wohnungseigentümer sparen mehrWohneigentümer verfügten laut LBS Research am "Vorabend des Ruhestandes" unter dem Strich nicht nur über den Wert ihrer Immobilie von durchschnittlich 152.000 Euro (bzw. 121.000 Euro nach Abzug noch nicht getilgter Baukredite), sondern zusätzlich über ein Nettogeldvermögen von 45.000 Euro (nach Abzug von Konsumentenkrediten). Die Mieterhaushalte derselben Einkommensgruppe kommen hingegen nur auf ein Nettogeldvermögen von durchschnittlich 24.000 Euro. Dazu kommen noch 6.000 Euro an Immobilienvermögen, wobei es sich um den Wert vermieteter Objekte handelt.

Wohnungseigentümer sind bei Konsumausgabe zurückhaltenderDen riesigen Vorsprung der Eigentümerhaushalte erklären die Wissenschaftler mit unterschiedlichem Konsum- und Sparverhalten. "Wer eigene vier Wände erwirbt, ist offenbar in den ersten 10 bis 15 Jahren weitgehend 'immun' gegen den Reiz größerer Anschaffungen oder Konsumausgaben", erläutern die Experten von LBS Research. Die Bedeutung der selbstgenutzten Immobilie für die Vermögensbildung wird auch im internationalen Vergleich deutlich. So zeigte etwa eine Analyse der Bundesbank, dass die Menschen in Ländern mit hohen Wohneigentumsquoten entsprechend höhere Vermögen aufweisen. Deutschland, das mit einer Wohneigentumsquote von 43 Prozent im EU-Vergleich immer noch am Tabellenende liegt, schnitt hingegen schwach ab.

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Quelle: LBS.de

Mittwoch, 28. Oktober 2015

Unfallgefahren für Schulkinder

Für Schulkinder besteht häufig ein erhöhtes Unfallrisiko, dessen Folgen durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt sind. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken
Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.

Unfallrisiken

Private Unfallversicherung schließt die Lücke
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.
Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.
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Montag, 19. Oktober 2015

Gesetzesänderung macht Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID unwirksam!

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) erwirkt, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die meisten Depotbanken den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde.


Kunden müssen bis Jahresende Ihre Steuer-ID bei den jeweiligen Depotbanken melden
Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, schreiben die Depotbanken Ihre Kunden derzeit an und bitten diese, ihnen ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern die Kunden steuerlich zusammen veranlagt sind, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners mitzuteilen.


Alte Freistellungsaufträge vor 2011 sind hauptsächlich betroffen
Es sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt wurden. Auf den Freistellungsformularen wurde meistens nicht die Steuer-ID abgefragt. Ab dem Jahr 2011 musste die Steuer-ID in den Freistellungsformularen immer angegeben werden. Von daher sollten Geldanleger mit älteren Freistellungsaufträgen ihre hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut dringend überprüfen. Aber auch bei erteilen Freistellungsaufträgen ab 2011 kann ein Blick auf die hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut nicht schaden. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit auch die richtige Höhe des Freistellungsauftrages zu überprüfen. Bei Ehepaaren sollten die Steuer-IDs beider Partner angegeben werden.


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Montag, 12. Oktober 2015

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Arbeitnehmer brauchen manchmal eine längere Auszeit, damit sie von einer Krankheit richtig genesen. Der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Sollte der Mitarbeiter dann immer noch nicht genesen sein, tritt seine Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein. Die Krankengeldhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit das Krankengeld aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, müssen Versicherte einiges beachten.


Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte
In Deutschland haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Ein Arzt entscheidet, ob dies der Fall ist und stellt dem Versicherten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) aus. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt aber auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Ein Berufskraftfahrer ist mit einem gebrochenen Bein unter Umständen mehrere Wochen arbeitsunfähig, eine Büroangestellte dagegen kann mit einem Gehgips weiterarbeiten.


Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Wie viel Krankengeld gibt es
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes. Das gilt auch für arbeitsfreie Tage, also Feiertage oder Wochenenden. Dabei wird jedoch nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maximal werden aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Für freiwillig Versicherte können die Kassen in ihren Satzungen regeln, ob und ab dem wievielten Krankheitstag sie Krankengeld zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen jedoch freiwillig versicherten Angestellten genauso Krankengeld wie Pflichtmitgliedern. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.
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Montag, 5. Oktober 2015

Plastikkarte als Zahlungsmittel

Die Kreditkarte ist eine gewöhnliche Plastikkarte. Mit dieser „Plastikkarte“ können nämlich Dienstleistungen und Waren bezahlt werden. Hier werden die Waren und Dienstleistungen - im Gegensatz zur Bankkarte - auf Kredit gekauft. Das heißt es wird nicht gerprüft ob bei einem Kauf das Konto über ein Limit verfügt oder ein Guthaben vorhanden ist.

Auf unterschiedliche Gebühren achten
Achten Sie beim zulegen einer eigenen Kreditkarte auf die Gebühren. So können Sie auch ohne Gebühren Weltweit bezahlen. Bei dem Angebot der Kreditkarte unterscheidet man unter drei Karten, der Debit-, Charge- und Credit-Cards. Bei einer Debit-Card wird das Girokonto des Inhabers innerhalb von wenigen Tagen debitiert. Das heißt der Betrag wird von dem Girokonto abgezogen. Diese Karte ist hier in Deutschland als MasterCard oder als Visakarte bekannt. Die häufigst verwendete Kreditkarte ist die Charge-Card. Wer die Charge-Card besitzt bekommt eine monatliche Rechnung die innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen werden muss. Der Kreditrahmen kann hier zwischen 25% und 100% der Einzahlungssumme liegen. Seit noch nicht so langer Zeit gibt es auch die revolvierende Kreditkarte. Hier wird das Konto nur im Minus geführt, häufig in Verbindung mit einer normalen Kreditkarte.

Nutzung einer virtuellen Kreditkarte
Eine ganz besondere Kreditkarte ist die virtuelle Karte. Diese Karte ist nur für die Bezahlung im Onlinemarkt verfügbar. Sie bestehen lediglich aus Daten wie Kreditkartennummer, Ablaufdatum, Sicherheitscode und auch dem Namen - eine Plastikkarte gibt es also nicht. Ihre eigene Kreditkarte können Sie unter kreditkartebilliger.de erwerben. Obwohl eine Kreditkarte sicherer ist als Bargeld, sollte man auf den Diebstahl von Kreditkarten achten. Damit ist nicht nur der Verlusst der Karte gemeint sondern auch der Diebstahl von den Daten. Heutzutage fällt es den meisten Jugendlichen oder auch Erwachsenen sehr leicht an verschlüsselten Daten zukommen. Deswegen sollten Kartenbesitzer immer ihre Belege überprüfen.

Welche Zahlungsmethoden haben Sie beim Bestellen digitaler Güter in einem App-Store über das Smartphone schon einmal benutzt?

Aufbau einer KreditkarteAlle Kreditkarten haben eine Nummer, die immer aus 15 Zahlen besteht. In diesen Zahlen verstecken sich die persönlichen Daten. Die ersten vier Zahlen sind immer für die Zuordnung der Bank da. Alle weiteren Zahlen benennen die Art der Karte und die Kontonummer des Karteninhabers. Dazu gibt es noch einen Pin für jeden Karteninhaber, der immer Geheim gehalten werden muss. Zur Sicherheit muss die Karte auch persönlich vom Inhaber unterschrieben werden. Die Benutzer sollten sich immer bewusst sein das der Kredit zurück gezahlt werden muss. Wer seine Finanzen nicht im Überblick hat, kann so ganz schnell in eine Schuldenfalle geraten. Wer Schwierigkeiten mit der Abrechnung am Ende des Monats hat, sollte sich am besten die bezahlten Käufe notieren. So können hohe Schulden verhindert werden.

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Montag, 28. September 2015

Einbruch und Diebstahl - Einbruchschutzkampagne der Polizei

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2014 erneut angestiegen. Doch viele Einbrüche könnten durch simple Maßnahmen vermieden werden. Nutzen Sie deshalb auch die Tipps der Polizei im Rahmen Ihrer Beratung! Natürlich ist klar: Im Fall des Falles leistet die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden und ist für den Geschädigten da! Bei Verlust oder Beschädigung von Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenständen wird im Regelfall der Neuwert ersetzt, sollten Alarmanlagen und Schlösser kein Hindernis für Einbrecher sein. Doch: Die Tipps der Polizei können Sie schnell umsetzen und so das Einbruchrisiko senken!

Um Einbrüche zu vermeiden helfen schon einfache SicherungsmaßnahmenEin Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden bei den Betroffenen. Oftmals beeinträchtigen Einbrüche auch das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Opfer enorm. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Der Beweis: Im Jahr 2014 blieben 41,4 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Die Infografik zeigt einen Überblick zu Wohnungseinbrüchen.

Einbruch- und Diebstahlschutz

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem deutschlandweit zahlreiche Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz.

Einbrüche vermeiden: So gelingt's
  • Tür immer abschließen!
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets verschließen!
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Schlüssel niemals draußen verstecken!
  • Bei Schlüsselverlust den Schließzylinder auswechseln!
  • Auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück achten!
  • Keine Hinweise auf Abwesenheit geben!
Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Donnerstag, 24. September 2015

Gar nicht cool, aber wichtig

„Ey Mann, nerv´ nicht mit sowas. Darum kann ich mich noch kümmern, wenn ich älter bin“. Junge Menschen finden es in der Regel gar nicht cool, sich nach Abschluss der Ausbildung, Schule oder des Studiums mit Altersvorsorge oder Versicherungen zu beschäftigen. Beginnt ein neuer und spannender Lebensabschnitt, denkt man an alles, nur nicht daran.
Dabei sollten sich gerade Berufseinsteiger schon möglichst früh Gedanken über später machen. Schließlich kommt nicht nur der erste Gehaltsscheck, sondern auch ein höheres Risiko auf die Twens zu. Für alle, die deren Kinder oder Bekannte mit diesen neuen Herausforderungen konfrontiert werden, habe ich eine kurze Übersicht der wichtigsten Absicherungen zusammengestellt.

Absolut unverzichtbar: Haftpflicht
Schon durch eine einfache Unachtsamkeit kann hoher Schaden entstehen, für den man im schlimmsten Fall ein Leben lang zahlen muss. Spätestens ab dem Berufseinstieg oder dem 25. Geburtstag ist der Abschluss einer entsprechenden Police daher existenziell wichtig.

Stark unterschätztes Risiko: Berufsunfähigkeit
Die Absicherung einer durch Krankheit oder Unfall bedingten Berufsunfähigkeit zählt laut „Bund der Versicherten“ zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Die statistische Wahrscheinlichkeit noch vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt für 20- bis 30-Jährige bei rund 40 Prozent (zum Vergleich: bei 50-Jährigen ist diese immer noch rund 30 Prozent).Trotzdem wird dieses Risiko zu häufig unterschätzt. Gerade für junge Leute lohnt sich der Abschluss auch aufgrund der günstigeren Vertragskonditionen.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Vom Zinseszins profitieren: Altersvorsorge
Sobald die Grundsicherung abgeschlossen ist und jeden Monat genug vom Gehalt übrig bleibt, ist dann die Altersvorsorge dran. Wer frühzeitig eine der vielen Lösungen für sich auswählt, kann vom Zinseszins richtig profitieren. Neben dem teilweise etwas unflexiblen Sparen mit Versicherungen gibt es die Möglichkeit über Fondssparpläne vorzusorgen oder staatliche Zuschüsse über einen Riester-Vertrag zu nutzen. Die individuell beste Lösung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitsverhältnis und dem zur Verfügung stehenden Einkommen. Für Auszubildende lohnt sich wie für festangestellte Arbeitnehmer auch die Prüfung, ob ihnen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zustehen, die auch privat aufgestockt werden können.

Noch keinen Plan?: Beraten lassen!

Um bei der Vielzahl an verfügbaren Policen auch wirklich die passenden Angebote zu finden, sollten Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung setzen. Ihr genauer Absicherungsbedarf kann am besten im persönlichen Gespräch ermittelt werden. Rufen Sie also einfach an, ich helfe Ihnen gerne.
Telefon: 0621 4608490
E-Mail: ok@finanzen-top.de

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Mittwoch, 9. September 2015

Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von so genannten E-Bikes oder Pedelecs steil an. Die Verkaufszahlen haben sich in dieser Zeit um über 150 Prozent erhöht. Ist ein E-Bike ein Fahrrad oder doch eher ein Mofa und muss daher versichert werden? Zu dieser Frage gibt es bei vielen Verbrauchern große Unwissenheit oder Unsicherheit.

E-Bike ist nicht gleich E-BikeMeist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.

Anzahl der E-Bikes nimmt zu

Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.
Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
PedelecE-Bike 
ist ein Fahrradist ein Kleinkraftrad
fährt max. 25 km/hfährt 30 bis 45 km/h
Motor schaltet bei 25 km/h abMotor schaltet nicht ab
Motor nur bei TretenMotor auch ohne Treten
Motorleistung max. 250 WattMotorleistung max. 250 Watt
allgemeine Betriebserlaubnis nicht nötigallgemeine Betriebserlaubnis nötig
keine VersicherungspflichtMofa-Kennzeichen nötig
keine Helmpflichtkeine Helmpflicht
Radewegbenutzung möglichRadewegbenutzung nur außerorts möglich
kein Führerschein nötigMofa-Prüfbescheinigung nötig
kein MindestalterMindestalter 15 Jahre
Beim Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Der Versicherungsschutz ist deshalb ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen sollte. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auch auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

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Dienstag, 1. September 2015

Wann muss man als Rentner eine Steuerklärung abgeben

Auch wenn das Arbeitsleben zu Ende ist und man seinen Ruhestand genießen möchte, heißt dies aber nicht, dass man mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun hat. Auch als Rentner oder Pensionär muss man unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.

Das Prinzip vom Alterseinkünftegesetz
Bei der Steuererklärung können die Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und im Gegenzug wird später die Auszahlung versteuert. Das Gesetz wird erst im Jahr 2040 vollständig umgesetzt sein. Wer dann in Rente geht, muss diese vollständig versteuern. Bis dahin gelten Freibeträge, die mit jedem Rentnerjahrgang sinken.

Durch die Steueridentifikationsnummer erfolgt ein schneller Datenaustausch
Etwa nur jeder vierte Rentner hat bisher freiwillig eine Steuererklärung gemacht. Immer Rentner werden inzwischen vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grund dafür ist die bessere Vernetzung der Behörden: Staatliche, private und berufsständische Rentenversicherungen informieren die Finanzämter, an wen sie Renten zahlen. Über die persönliche Steueridentifikationsnummer können diese Daten nun schnell zugeordnet werden. Wenn das Finanzamt zur Annahme kommt, dass Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, wird es Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Im schlechtesten Fall kann dies auch rückwirkend bis zum Jahr 2005 verlangt werden. Sie sollten auf das Schreiben vom Finanzamt auf jeden Fall reagieren. Um gegebenenfalls happige Verzugszinsen zu vermeiden, sollten Sie um erst einmal Zeit zu gewinnen um eine Fristverlängerung bitten. Wenn Sie nicht reagieren wird das Finanzamt Ihre Steuer schätzen und dabei kommt man selten gut weg. Weiterhin sollten Sie wissen, dass die Finanzämter bei Zahlungsverzug der geforderten Steuern, sehr schnell eine Kontopfändung bei Ihrem Geldinstitut beantragen wird, so dass Sie erst wieder an Ihr Konto kommen, wenn die Steuern bezahlt sind.

Eine Befreiung ist möglich
Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Von vielen Finanzämtern wird das relativ unbürokratisch gehandhabt: Eine einfache Aufstellung der Einnahmen und der Werbungskosten mit den Freibeträgen genügt oft schon, um den Bearbeiter Ihrer Steuerakte zu überzeugen.
Wenn abzusehen ist, dass Ihre Einnahmen in den nächsten Jahren nicht nennenswert steigen, können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie bis zu drei Jahren um die Steuererklärung herum kommen. Voraussetzung ist jedoch, Sie in diesem Zeitraum tatsächlich keine Steuern zahlen müssen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie auch bei Ihrem Geldinstitut einreichen, womit sich der Freistellungsauftrag für Zinserträge erübrigt.

Wann besteht eine Pflicht zur Steuererklärung
Es kann auch sein, dass Sie generell zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Das ist der Fall, wenn:
  • Sie oder Ihr zusammenveranlagter Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben (Minijobs sind davon aber ausgenommen)
  • einer von Ihnen Versorgungsbezüge bekommt, etwa eine Beamtenpension oder Witwengeld
  • einer von Ihnen Betriebsrenten oder Werkspensionen bekommt
  • Sie im letzten Jahr Verluste geltend gemacht haben
  • Sie noch keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben
Für Pensionäre gelten Sonderregeln 
Für Pensionäre gelten besondere Regeln. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn:
  • die Pension oder ein Lohn bereits in den Steuerklassen V, IV oder VI versteuert worden ist
  • ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen wurde und die Einkünfte über 10.200 Euro für Ledige oder 19.400 Euro für Ehepaare lagen
  • es Einkünfte über 410 Euro aus Renten, Vermietungen und Verpachtungen, Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) oder anderen Einnahmequellen gab
  • auf Kapitaleinkünfte über den Freibetrag noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde
  • Ehepartner getrennte Veranlagung gewählt haben
  • in der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ein Verlust festgestellt worden ist
  • die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war, als die absetzbaren Versicherungsbeiträge (gilt nur für Pensionen bis 10.200 Euro)
  • eine Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung versteuert worden ist.
Wie lange hat man für die Abgabe Zeit?
Für die Steuererklärung endet die Abgabefrist jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Diese Frist kann auf Antrag mit entsprechender Begründung aber verlängert werden. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausgeführt, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember des Folgejahres. Wenn Sie die Steuererklärung ohne eine Aufforderung durch das Finanzamt freiwillig machen, weil Sie sich beispielsweise noch Rückzahlungen erhoffen, haben Sie dafür vier Jahre lang Zeit. Sie können dann beispielsweise die Steuererklärung für 2014 bis zum 31. Dezember 2018 einreichen.
Empfehlen kann ich Ihnen, von sich aus mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und die Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung zu prüfen. Sie sind dann auf der sichern Seite. Denn wenn dass Finanzamt auf Sie mit der Abgabe einer Steuererklärung zu kommt, werden die Erklärungen meistens mehrere Jahre zurück angefordert. Dann werden auf die eventuell anfallenden Steuerzahlungen noch happige Verzugszinsen aufgeschlagen.
Steuerhinterziehung und Steuerprüfung

Mittwoch, 26. August 2015

Der wirkliche Wert der Rente

Wenn wieder mal die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung in den Briefkasten gelangt, sollte man die darin genannten Summen einmal kritisch unter die Lupe nehmen. Meist führt diese Betrachtung zu der ernüchternden Erkenntnis: Nach Abzug aller Beiträge, Steuern und Versicherungen bleibt davon ein Betrag übrig, den man lediglich als Grundsicherung ansehen kann.

Hartz IV lässt grüßen
Eigentlich ist es ja beruhigend, wenn man jedes Jahr schwarz auf weiß zu lesen bekommt, welchen Eurobetrag man als Rente zum Zeitpunkt des eigenen Rentenbeginns zur Verfügung hat. Nehmen wir als Beispiel an, die Rente würde 2.000 Euro betragen. Diese Summe ist eine gute Grundlage und kann bzw. sollte durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden, wenn man seinen Lebensstandard aufrecht halten will.

Wirklich? Wie trügerisch das ist, zeigt die nachfolgende Analyse
  • Frage 1: Wie viel Steuern gehen davon ab?
    160 Euro, denn für den heute 42-jährigen Angestellten, der erst in 25 Jahren in Rente geht, wird sich die Steuerlast deutlich erhöhen. Grund: Ab dem Jahr 2040 sind Renteneinkünfte zu 100 Prozent steuerpflichtig.
  • Frage 2: Welcher Krankenversicherungsbeitrag ist zu entrichten?
    Etwa 8 Prozent (bei privat Versicherten noch mehr), also noch mal 160 Euro ab, bleiben jetzt nur noch 1.680 Euro.
  • Frage 3: Wie viel Inflation ist anzusetzen?
    Etwa 2 Prozent. Dann kann man sich in 25 Jahren Waren und Dienstleistungen nur noch im Wert von 1.024 Euro kaufen. Nur zum Vergleich: Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt heute 391 Euro Regelleistung, 600 Euro Mietzuschuss (kalt), 100 Euro Heizkosten, also zusammen 1.091 Euro.
Das Ergebnis ist klar
Die staatliche Rente wird nicht mehr als eine Grundsicherung sein. Wer der Empfehlung folgt, sein Spargeld auf Tagesgeldkonten, Sparbüchern oder in klassischen Lebensversicherungen anzulegen, verabschiedet sich vom Aufbau einer Altersvorsorge.
So schwer es emotional fallen dürfte, so müssen sich breitere Bevölkerungsschichten aktuell mit risikoreicheren Anlagen beschäftigen, um überhaupt die Chance zu haben, den Lebensstandard halten zu können. Sofern man die Möglichkeit hat, staatliche oder betriebliche Förderung in Form von Zuschüssen, Zulagen oder Steuernachlässen zu beanspruchen, sollte man das auf jeden Fall tun. So wirken etwa Zulagen bei der Riester-Rente wie eine garantierte (hohe) Rendite, die bis zu 8,5 Prozent pro Jahr erreichen kann, wie die Stiftung Warentest immer wieder ermittelt.

Riester-Zulagenempfänger nach Jahreseinkommen

Dies gilt vor allem für fondsorientierte Vorsorgeprodukte wie die DWS RiesterRente PremiumMit der DWS RiesterRente Premium kann das Geld auf gleich drei Wegen in die Altersvorsorge fließen. Die eigenen Sparbeiträge, die möglichen Zuschüsse vom Staat und die DWS-Renditechancen machen das Produkt zu einem attraktiven Vorsorgekonzept. Hinter dem Premium-Produkt steckt ein ausgeklügeltes System mit einer dynamischen Wertsicherungsstrategie. Das Ziel: Ertragschancen in steigenden Aktienmarktphasen ergreifen, ohne die vollen Verlustrisiken in turbulenten Phasen tragen zu müssen.

Das Anlagemodell I-CPPI, das hier zum Einsatz kommt, hat nachgewiesen, dass auch in stark schwankenden Kapitalmärkten Renditepotenzial effektiv für die Anleger ausgeschöpft werden kann, mit Berücksichtigung der Beitragsgarantie. Die aktuell niedrigen Zinsen machen es zwar schwieriger, aber nicht unmöglich und mit steigenden Zinsen steigen auch wieder die Renditechancen für die Anleger.

DWS RiesterRente Premium Kundenbroschüre

Montag, 24. August 2015

Umfrage 2015 zur Ruhestandsplanung - Berufstätige resignieren und Rentner sind glücklich

Für die Umfrage wurden bundesweit in den Monaten März und April 2015 Erwerbstätige und im Ruhestand befindliche Personen befragt. Es wurden repräsentativ die Einstellungen und Verhaltensweisen von Berufstätigen und Ruheständlern erfaßt. Durchgeführt wurde die Umfrage von der AXA Versicherung, welche die Ergebnisse der Befragung im Rahmen des AXA Deutschland-Report 2015 zur Ruhestandsplanung und –management veröffentlicht hat.

Jeder zweite hinterfragt mittlerweile die private Altersvorsoge
Demnach fragt sich jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland, ob private Altersvorsorge überhaupt noch sinnvoll ist. 59 Prozent klagen über eine wachsende Angst beim Thema Altersvorsorge und bereits 39 Prozent erwarten als Rentner oder Pensionär eine verschlechterte Lebensqualität. Dieses alarmierende Bild steht in deutlichem Gegensatz zur Einschätzung der schon im Ruhestand befindlichen Deutschen: Drei Viertel von ihnen (76 Prozent) berichten über eine gleiche oder sogar verbesserte Lebensqualität als zuvor im Beruf.

AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management

Im Hinblick auf die Erwartungen der Verbraucher lassen sich aus der Studie drei Kernaussagen ableiten:
  • Es gibt hinsichtlich des erforderlichen Aufwands für die Altersvorsorge eine deutliche Lücke zwischen dem als notwendig angesehenen und tatsächlichem monatlichen Aufwand (412 Euro zu 257 Euro).
  • Jeder dritte im Ruhestand lebende Deutsche gibt ausdrücklich zu, dass er sich rückblickend zu stark auf die gesetzliche Rente bei der Planung verlassen hat.
  • Die Versäumnisse in der eigenen Planung werden zumeist einer vermeintlich oder tatsächlich nicht ausreichenden Beratung zum Thema angelastet.
Über den AXA Deutschland-Report
Durch insgesamt 3.243 Telefoninterviews (CATI) wurden repräsentativ in allen 16 Bun­desländern Erwerbstätige und im Ruhestand befindliche Personen befragt. Die Ergeb­nisse wurden zudem bevölkerungsrepräsentativ gesamtgewichtet, um auch bundes­weite Aussagen ableiten zu können. Die Befragung wurde in den Monaten März und April 2015 durchgeführt.

Weitere Ergebnisse und Informationen finden Sie unter:Artikel zum AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management lesen
AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management als pdf-Datei

Quelle: www.axa.de/deutschland-report

Mittwoch, 29. Juli 2015

Gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Altersvorsorge

Das neue Jahr hat einige gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Altersvorsorge mit sich gebracht, welche ich Ihnen gerne mitteilen möchte.

Seit dem 1. Januar 2015 erfolgt durch den Staat eine stärkere Förderung der Rürup-/BasisrenteWas ändert sich? Der förderfähige Höchstbeitrag ist nun an die knappschaftliche Rentenversicherung (West) gekoppelt. Das heißt, für 2015 können maximal 22.172 Euro für Single bzw. 44.344 Euro für Verheiratete als Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus werden ab diesem Jahr 80 Prozent der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.

Neue Bezugsgröße nach18 SGB IV zur Abfindung von Kleinbetragsrenten ab dem 01.01.2015Was ändert sich? Eine Kleinbetragsrente liegt dann vor, wenn das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Kapital eine monatliche Rente ergibt, die 28,35 Euro (vorher 27,65 Euro) nicht übersteigt.
Bei der Kleinbetragsrente handelt es sich um eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, welche 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem § 18 Viertes Buch des Sozialgesetzbuches nicht übersteigt. Bei der Ermittlung, ob es sich um eine Kleinbetragsrente nach § 93 Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes handelt, ist getrennt nach den abgesicherten Risiken die jeweilige durch den Versicherungsfall ausgelöste Auszahlungsphase und das zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital zu betrachten. Es ist nicht zulässig, durch eine nachträgliche Verschiebung des Deckungskapitals, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Kleinbetragsrente herbeizuführen.

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Montag, 13. Juli 2015

Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung

Nach einem langen Arbeitsleben wünschen sich die Menschen ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter. Bei einem Pflegefall kann dieser Wunsch jedoch schnell zerplatzen. Denn nach BGB § 1601 sind Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Daraus entsteht die Situation: Kinder haften für ihre Eltern! Selbst Schenkungen können hier 10 Jahre zurückgefordert werden.

Die Ämter setzen Unterhaltanspüche durch
Das Sozialamt setzt den Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder durch, wenn Leistungen für die Pflege gezahlt werden müssen. Auch wenn schon viele Jahre kein Kontakt mehr zwischen Kindern und Eltern besteht, werden sie zum Unterhalt verpflichtet. Die Kinder haben Anspruch auf einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro (gemäß Düsseldorfer Tabelle). Je nach Familiensituation kann der Selbstbehalt auch höher liegen. Dennoch hat kein Elternteil mit dieser Grundsituation ein gutes Gefühl im Alter!

Pflege ambulant und stationär

Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung:
  1. Eigenes Vermögen sichern - Ein Pflegefall lässt das mühsam ersparte Kapital schnell schmelzen. Auch das Erbe der Kinder ist dann in Gefahr.
  2. Vermögen der Kinder sichern - Kinder haften für ihre Eltern – unabhängig davon, wie gut die Beziehung zwischen Kind und pflegebedürftigem Elternteil ist. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale beginnt. Die Kinder haben weniger Geld für ihren eigenen Vermögensaufbau und für ihre Altersvorsorge.
  3. Pflegelücke schließen - Dank einer privaten Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall gezielt geschlossen werden.
Der Bedarf an kompetenter Beratung und adäquater Absicherung ist sehr groß. Aufgrund unterschiedlicher Beitragsberechnungen ist ein sorgsamer Vergleich, z.B. durch einen Vergleichsrechner, notwendig. Mit dessen Hilfe können Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung berechnen.
Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Vorschlag
Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Donnerstag, 25. Juni 2015

Niedrigzinsen bringen für Privathaushalte mehr Nach- als Vorteile

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nützt mehr dem Staat und den Unternehmen, als den privaten Haushalten. Die Einbußen bei den Zinseinkünften haben mehr negative Auswirkungen als die Einsparungen bei den Kreditzinsen. Denn es gibt mehr Sparer als Kreditnehmer und auch die Kreditnehmer müssen durch höhere Immobilienpreise einen höheren Finanzierungsbedarf in Kauf nehmen.

Seit fast 15 Jahren fallen die Zinsen
Die Zinsen sind seit Anfang der 1990er Jahre tendenziell am fallen. Dies gilt für den Bereich der Geldanlage als auch bei Krediten. Es wurden immer wieder neue historische Tiefststände erreicht. Die Zinseinkünfte privater Haushalte sind in der Folge stark gesunken, wenn man mit der deutschen Mentalität auf sichere Geldanlagen setzt. Aus einer Studie der DZ Bank summieren sich im Vergleich zu einem unterstellten Normalzinsniveau die Einkommenseinbußen in den vergangenen fünf Jahren auf 190 Milliarden Euro. So ist in den Jahren 2011 bis 2013 die Durchschnittsverzinsung verzinslicher Geldvermögensanlagen sogar unter die Inflationsrate gerutscht. Für den Vermögensaufbau und die Vermögensentwicklung stellen aber negative Realzinsen eine besonders große Gefahr dar.

Trotz Niedrigzinsen: Bürger sparen lieber, statt zu investieren

Mehr Einbußen als Einnahmen
Bei Einkommenseinbußen von 190 Milliarden Euro bei den Zinseinkünften stehen Einsparungen bei den Kreditzinsen laut der Studie der DZ Bank in Höhe von 78 Milliarden Euro gegenüber. Deshalb ist die Bilanz der direkten Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Zinseinnahmen und -ausgaben für die privaten Haushalte aber negativ. Gewinner der derzeitigen Niedrigzinsphase sind die Netto-Schuldner Staat und Unternehmen. Auf der anderen Seite gehören Phasen niedriger Zinsen häufig zur Quelle steigender Aktienkurse durch die Ausweichreaktionen der Anleger.

Börsenhausse unterstützt den Geldvermögenszuwachs 
Der Börsenboom, vor allem in den Jahren 2012 und 2013, unterstützt den Geldvermögenszuwachs. Mit einem Aktienanteil am Privatvermögen von nur zehn Prozent haben die Deutschen weniger stark von den positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten profitiert als andere Europäer. Die Ausweichreaktionen der Anleger können dadurch zu Übertreibungen und Preisblasen auf Aktien- und Immobilienmärkten führen. Die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland ist in vielen Ballungsräumen mittlerweile bedenklich, wodurch sich die Gefahr entwickelt, das nach Preiseinbrüchen bei einem Verkauf Verluste entstehen. Auch sorgen die gestiegenen Immobilienpreise für einen erhöhten Kreditbedarf, was dem Vorteil der niedrigen Kreditzinsen entgegen steht.

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Dienstag, 9. Juni 2015

Diese Versicherungen gehören zur Finanzierung

Den Traum vom eigenen Heim bewahren: Versicherungen, die für Immobilienbesitzer essenziell sind. Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel oder einfach ein großer Wunsch. Dank der derzeit niedrigen Zinsen wird diese Herzensangelegenheit für einen Großteil der Menschen immer greifbarer. Hat man erst einmal die Baufinanzierung in der Tasche, ist die Lust, sich mit weiteren komplexen Themen zu beschäftigen vermutlich eher gering. Doch was, wenn der Traum ins Wanken gerät, beispielsweise durch Naturgewalten, Unfälle oder Vandalismus? Deshalb ist es wichtig, Familie und Immobilie abzusichern.

Für Sie habe ich alle wichtigen Versicherungen zusammengestellt und erkläre, welche Sie wirklich brauchen und welche nur einen geringen Nutzen aufweisenDie Familie schützen: Berufsunfähigkeits-, Restschuld- oder Risiko-Lebensversicherung
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder gar zu bauen, stellt eine Familie oft vor große finanzielle Herausforderungen - und das über einen langen Zeitraum. Denn häufig beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung mehr als zwanzig Jahre. Eine Spanne, in der viel passieren kann. Natürlich hofft jeder, dass er von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schlimmerem verschont bleibt. Aber auch wenn man diesen Themen normalerweise lieber aus dem Weg geht, werden sie im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit relevant. Oft trägt in Familien der Partner mit dem höheren Einkommen die finanzielle Hauptlast. Was, wenn er diese nicht länger stemmen kann?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Job auszuüben. Sie stellt dann einen monatlichen Betrag zur Verfügung ähnlich dem bisherigen Gehalt, in der Regel aber etwas geringer. Auf diese Weise wird ein etwaiger Ausfall des Arbeitslohns kompensiert und das Immobiliendarlehen kann weiter abbezahlt werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits- oder BU-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie der monatlichen Auszahlung, die er im Schadensfall anstrebt. Es lohnt sich, eine BU-Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, weil die Beiträge dann geringer sind.

Konsumausgaben einzelner Haushalte für Versicherungen in ausgewählten Ländern Europas 2006 (in Euro je Einwohner)

Eine sinnvolle Ergänzung dazu stellt eine Risikolebensversicherung dar. Sie zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Hinterbliebenen. So ist neben der persönlichen Tragödie zumindest die finanzielle Existenz gesichert. Die Beiträge sind üblicherweise recht gering, so kann ein 30-Jähriger eine Summe von 100.000 Euro bereits ab sieben Euro pro Monat absichern.
Eine Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Ihre Höhe hängt jedoch direkt mit der Darlehenssumme für die Baufinanzierung zusammen und sichert diese ab. Je nach Anbieter können Todesfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Wenn die Restschuldversicherung bei der gleichen Bank wie das Baudarlehen abgeschlossen wird, sind die Versicherungsbeträge meist in die monatliche Rate inkludiert. Das scheint zunächst praktisch, kann allerdings auch negative Auswirkungen haben, weil auf diese Art die Gesamtdarlehenssumme steigt. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob vielleicht zwei separate Verträge günstiger wären.
Außerdem sollten Sie in Ihren bestehenden Verträgen nachsehen, ob nicht eines der Risiken bereits abdeckt ist, um so Überversicherung vorzubeugen und Geld zu sparen. Alle drei Versicherungen zahlen nur im Schadensfall. Ansonsten werden die Beträge einbehalten.

Häuslebauer aufgepasst: wichtige Versicherungen für die Bauphase
Wer sich für einen Neubau entscheidet, dem sei eine Bauherrenhaftpflicht empfohlen. Denn auch wenn der Hausbauer gar nicht selbst Hand anlegt, sondern ein Bauunternehmen beauftragt, fungiert er als Auftraggeber und ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schadenssummen bis 50.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kommt für höhere Schäden von mindestens fünf Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschadensansprüchen Dritter auf.
Für die Dauer des Hausbaus ist auch eine Bauleistungsversicherung sinnvoll. Sie greift dann, wenn unvorhersehbare Sachschäden entstehen, wie das zum Beispiel bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall ist. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre ab Baubeginn. Versichert sind alle am Bau beteiligten Firmen und Handwerker. Nützlicher Tipp: Deshalb ist es durchaus üblich, dass diese sich an den Versicherungskosten beteiligen.

Bestandsimmobilien und Neubauten richtig absichern
Wer eine bereits bestehende Immobile kauft oder wessen Haus schon fertig gestellt wurde, für den ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Viele Banken verlangen im Zuge einer Baufinanzierung sogar die Vorlage einer entsprechenden Police. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm verursacht werden. Alle Risiken lassen sich einzeln oder in verschiedenen Kombinationen absichern. Die Regel stellt jedoch eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung dar, die den Immobilienbesitzer für alle diese Fälle rüstet.
Sie kann durch eine Versicherung gegen sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen ergänzt werden. Die Versicherer lassen sich diese Risiken recht teuer bezahlen, schließlich sind sie mit immensen Kosten im Schadensfall verbunden. Deshalb gibt es hier keine Pauschalempfehlung. Es ist eher im Einzelfall für jeden Immobilienbesitzer zu prüfen, ob er sich in einem Gefahrengebiet befindet. Dann sind zwar die Beiträge wahrscheinlich noch einmal deutlich höher, aber sicherlich geringer als ein Schadensfall.
Wichtig bei der Wohngebäudeversicherung: Die Deckungssumme orientiert sich an dem Wert des Hauses oder der Wohnung und muss deshalb stets angepasst werden, wenn An- und Ausbauten oder Modernisierungen vorgenommen werden. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Summe deckt.

Sicherheit im Haus

Übrigens: Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss sich in der Regel nicht um eine separate Absicherung kümmern, da dies im Verbund mit den anderen Eigentümern gemeinschaftlich geschieht.
Nützlicher Tipp: Bereits vorhandene Hausrat-und Privathaftpflichtversicherungs-Policen sollten überprüft und gegebenenfalls an die neue Lebens- und Wohnsituation angepasst werden.
Alle Versicherungen orientieren sich immer nach Ihrer persönlichen Situation. Ich kann Ihnen helfen, dass für Sie passende Angebot zu finden – am Telefon, im persönlichen Gespräch vor Ort oder in eine Webkonferenz. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Traum von den eigenen Wänden auch in Zukunft Bestand haben wird.