Freitag, 27. Dezember 2013

Jetzt noch schnell Steuervorteile für 2013 sichern

Vom Finanzamt eine Rückzahlung erhalten ist ein Detail, über dass sich Arbeitnehmer und Selbständige in gleichem Maße freuen. Doch übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, schließt sich diese Option aus und der Steuerzahler muss am Ende nachzahlen. Es kann sich durchaus lohnen, vor dem Jahresende noch eine Bilanz zu ziehen und zu überlegen, wie sich die Steuerlast mindern und in eine Rückzahlung vom Finanzamt umwandeln lässt.

So schnell ist eine Steuerrückzahlung möglich
Beschäftigen Sie Handwerker bei sich zu Hause, können Sie jährlich bis zu 6.000 Euro beim Finanzamt abrechnen. Sie müssen die Arbeiten und gezahlten Leistungen belegen und so eine Nachvollziehbarkeit Ihrer Ausgaben generieren. Die Rückerstattung beläuft sich auf maximal 1.200 Euro, was 20% der eigentlichen Ausgaben ausmacht. Haben Sie für kommendes Jahr eine Renovierung oder Sanierung geplant, sollten Sie einige Arbeiten schon auf Ende diesen Jahres vorziehen und sich so den Steuervorteil direkt sichern. Haben Sie hingegen schon das ganze Jahr über gebaut, saniert und modernisiert und dabei die anerkannte Summe von 6.000 Euro überschritten, sprechen Sie mit den Firmen und versuchen, einige Rechnungen erst Anfang 2014 zu tilgen. Auch Ausgaben für Ihren Job können Sie gegenrechnen und so eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro nutzen. Fachliteratur und Notebooks, sowie der Arbeitsweg sind steuerlich in der Verrechnung akzeptiert. Bei technischen Geräten bis 487,90 Euro können Sie den Kaufpreis vollständig in 2013 absetzen. Bei einer höheren Ausgabe ist eine Abschreibung über mehrere Jahre notwendig.

Weitere absetzbare Ausgaben
Ein Arbeitszimmer im Eigenheim oder der Mietwohnung sind keine Seltenheit. Bis zu 1.250 Euro können Sie beim Finanzamt abrechnen und dabei die Anschaffung von Büro Equipment, aber auch die Miete oder Reinigungskosten einbeziehen. Wenn das Arbeitszimmer als Kernfragment Ihrer beruflichen Tätigkeit fungiert, sind die Kosten in 100%iger Höhe bei der Steuer absetzbar. In der medizinischen Versorgung gibt es eine Vielfalt an erbrachten Eigenleistungen. Diese Aufwendungen für Ihre Gesundheit müssen Sie zwar vorerst aus der eigenen Tasche finanzieren, können sie aber in der Steuererklärung anbringen. Die Höhe der Anrechnung ist vom Einkommen abhängig, sodass eine vollständige Angabe aller privaten Aufwendungen die beste Entscheidung ist. Das Finanzamt wird prüfen, in welcher Höhe Sie die Kosten zurückerstattet und als steuerliche Vergünstigung angerechnet bekommen.

Termine einhalten
Verluste bei Depotgeschäften müssen bis 16. Dezember beziffert und von der Bank bescheinigt werden. Beim Riester-Sparen, sowie der Überprüfung der Steuerklasse bei Ehepartnern steht der 31. Dezember als Stichtag.
Als letztes zu benennen wären die Spenden, die als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Generell gilt, dass Kirchensteuer und ähnliche Abgaben bis 36 Euro angerechnet werden. Spenden bis 200 Euro müssen nicht mit einer Quittung, sondern können allein über den Kontoauszug nachgewiesen und vollständig verrechnet werden. Bei Spenden auf Sonderkonten für Katastrophen wie beispielsweise die Flut im Sommer, sind in größerer Höhe anrechenbar und wirken sich somit positiv auf die Steuer aus. Stehen Einnahmen und Ausgaben noch nicht in einem harmonischen Verhältnis, können Sie dies mit einer spontanen Spende bis zum Jahresende noch ändern und dabei Gutes tun.

Weitere interessante Tipps zu diesem Thema gibt es bei finanzen.net im Artikel "Woran ich jetzt noch denken muss: 33 Steuer-Tipps" von Stefan Rullkötter (Euro am Sonntag).

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Montag, 23. Dezember 2013

Was sind Verzugszinsen?

Bei der Nichteinhaltung einer Ratenzahlung oder Rechnungszahlung kann es zu einem sogenannten Verzug kommen, bei dem dann auch entsprechende Zinsen aufgeschlagen werden. Diese Zinsen kommen dann zu dem Gesamtbetrag hinzu und müssen umgehend entrichtet werden. Diese Verzugszinsen sind aber gesetzlich festgeschrieben und aus diesem Grund kann ein Gläubiger nicht irgendeinen Betrag X als Verzugszinsen einsetzen. Das Gesetz schreibt einen festen Satz von 4,62 Prozent im Jahr vor. Allerdings bezieht sich diese Zahl nur auf private Verträge. Ein Geschäftsmann, der bei einem anderen Unternehmen in Verzug gerät, muss mit Verzugszinsen in Höhe von 7,62 Prozent rechnen.

Wovon ist der Zinssatz abhängigDer jährliche Zinssatz ist aber abhängig von vielen verschiedenen Faktoren und wird dadurch auch beeinflusst. Diesen Zinssatz errechnet immer die Deutsche Bundesbank und wird als sogenannter Basiszinssatz ermittelt. Die Europäische Zentralbank ist an der Entwicklung des Zinssatzes erheblich beteiligt, da sich die Deutsche Bundesbank nach diesem richtet. Durch die Zinssenkungen der Europäische Zentralbank, hat sich der Basiszinssatz sogar in den negativen Bereich gebracht. Dieser liegt derzeit bei 0,38 Prozent im Minus. Der Verzugszins darf für Privatpersonen nur 5 Prozentpunkte darüber liegen und der Verzugszins für Geschäftspersonen hingegen sogar 8 Prozentpunkte. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Zahlen und diese sind festgeschrieben. Die derzeitigen Verzugszinsen belaufen sich aus diesem Grund für Privatpersonen auf 4,62 Prozent und 7,62 Prozent für Geschäftspersonen.

Basiszinssatz wird zweimal jährlich angepasstDie aktuellen Basiszinssätze werden zwei Mal im Jahr von der Deutschen Bundesbank überarbeitet. Nach der Überarbeitung können diese neuen Regelungen im Internet eingesehen werden. So niedrig, wie der Zinssatz in diesem Jahr ist, war er noch nie. Im Januar 2013 ist der Basiszinssatz zum ersten Mal unter die 0 Prozent Marke, mit 0,13 Prozent gesunken und hat sich auch bis heute noch nicht erholt. Am höchsten war dieser Zinssatz hingegen im Jahr 2008, das war noch vor der Finanzkrise, von der die ganze Welt betroffen war. Da war der Basiszinssatz noch bei 3,32 Prozent. Die Verzugszinsen für die Privatpersonen beliefen sich damals auf 8,32 Prozent und 11,32 Prozent für Geschäftspersonen. Nach dem Einsetzen der Finanzkrise konnte ein stetiger Abfall beobachtet werden. Innerhalb eines Jahres ging der Prozentsatz nahe an die 0 Prozent Marke hinunter.

Rechtliche Grundlage regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt auch, ab wann die Verzugszinsen gezahlt werden müssen. Schuldner müssen mit Verzugszinsen rechnen, wenn sie mit der Zahlung der fälligen Beträge länger als 30 Tage in Verzug geraten. Es finden sich im Internet zahlreiche Rechner, z.B. unter basiszins.info die es erlauben, den aktuellen Zinssatz richtig zu berechnen. Es kann auch sein, dass die Zinsen höher sind, als die gesetzlich geregelten. Das dürfen Kreditgeber auch, wenn es vorher per Vertrag festgehalten wurde. Es kann sogar passieren, dass der Gläubiger einen Schadenersatz fordert.

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Dienstag, 10. Dezember 2013

Nicht vorschnell kündigen - Wie Sie auf die Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung richtig reagieren

Wenn Sie über eine Prämienerhöhung zu Ihrer Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden, sollten Sie in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und nutzen Vergleiche im Internet, um sich nach einem günstigeren Angebot umzusehen und eine Wohngebäudeversicherung nach Ihren Vorstellungen zu finden.

Gründe der Prämienerhöhung prüfen
Stürme, Hagel und Überschwemmungen, sowie weitere Einflüsse können die Wohngebäudeversicherung in ihren Kosten ansteigen lassen. Doch müssen Sie das als Versicherungsnehmer nicht so hinnehmen, vor allem wenn Sie selbst keinen Grund für eine Prämienerhöhung geliefert haben. Eine Prämienerhöhung ist dann legitim, wenn Sie entweder im vergangenen Jahr einen Wohngebäudeversicherung Schaden gemeldet, oder aber die Assekuranz eine höhere Leistung mit den höheren Prämien verknüpft. Sogar eine außergewöhnliche Kündigung ist möglich, wenn die Erhöhung der Kosten ohne eine Steigerung der Leistungen erfolgt. Dies gilt aber nicht für Versicherungsnehmer, deren Vertrag eine Dynamik enthält und so eine jährliche Anpassung beinhaltet. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollten Sie vor der Kündigung unbedingt eine neue Wohngebäudeversicherung wählen und so einen nahtlosen Übergang im Versicherungsschutz gewährleisten.

Entscheidungen gründlich überlegen
Als Hausbesitzer müssen Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Risiken durch äußere Einflüsse, Brand- oder Wasserschäden können den Totalverlust und somit den finanziellen Ruin des Immobilienbesitzers bedeuten. Schon ehe ein Baukredit vergeben wird, muss der Antragsteller und zukünftiger Immobilienbesitzer eine Police zur Wohngebäudeversicherung vorweisen. Solange ein Kredit läuft, kann die Bank vom Kreditnehmer verlangen, dass er Änderungen oder eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei der Bank anzeigt und sich die Genehmigung hierfür einholt. Das heißt aber nicht, dass Baufinanzierer die Versicherung nicht wechseln können. Enthält die bisherige Police beispielsweise den Vermerk zur groben Fahrlässigkeit, ist ein Wechsel eine sinnvolle und nicht nur kostengünstigere Entscheidung. Bei einem winzigen Passus kann es zu einem großen Rechtsstreit kommen, ob die grobe Fahrlässigkeit greift, oder aber die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt.

Verträge genau lesen und vergleichen
Entsteht ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze, kann eine Versicherung mit dem Passus grobe Fahrlässigkeit dazu tendieren, die Kostenübernahme zu verweigern und dem Geschädigten die Schuld am Geschehnis zuschreiben. Auch wenn Policen ohne den Passus häufig teurer sind, ist die Abwicklung in Versicherungsfragen kompetenter und in der Regel unbürokratischer. Eine gute Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten nicht nur für höhere Gewalt und äußere Einflüsse, sondern auch für Abbruch- und Aufräumarbeiten in einem Versicherungsfall. Der Wiederaufbau kann dann gezahlt werden, ist die Versicherungssumme in dieser Höhe aufgezeigt und eine Übernahme für den Wiederaufbau vertraglich fixiert. Bei Eigentümergemeinschaften ist es üblich, dass neue Mitglieder in den bestehenden Vertrag integriert werden und somit den gleichen Versicherungsschutz genießen, wie Mitglieder, die den Vertrag in der Vergangenheit mit der Assekuranz vereinbart haben.
Ehe man zu einer voreiligen Kündigung tendiert, sollte man mit der Assekuranz in Kontakt treten und herausfinden, warum eine Prämienerhöhung erfolgt ist. Wird ein Wechsel angestrebt, sollten Sie einen kostenlosen Vergleich anstreben und sich eine Versicherung suchen, die Ihren Ansprüchen gerecht wird und eine hohe Leistung für eine akzeptable Prämie ermöglicht. Am besten wählen Sie eine Versicherung, die den Passus grobe Fahrlässigkeit nicht im Vertrag enthält.

So finden Sie einen groben kostenlosen Vergleich einer Wohngebäudeversicherung
Aufgrund vieler Tarifmerkmale und verschiedener Auslegungen der Versicherer können Online-Rechner für die Wohngebäudeversicherung nur als eine grobe Orientierung dienen. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und vereinbaren Sie bei Fragen zu diesem Thema einen Termin zur Online-Beratung oder treten Sie unverbindlich mit mir in Kontakt. Es wird sich für Sie lohnen!

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Montag, 25. November 2013

Die Leitzinssenkung der EZB und ihre Auswirkungen auf den Verbraucher

Historische 0.25 Prozent beträgt der Leitzins nach einer erneuten Senkung durch die EZB. Es ist sicher, dass die erneute Senkung einen Einfluss auf die Zinsen für Tagesgeld und Festgeld nehmen wird. Die Zinssenkung kommt bei Sparanlagen relativ schnell an, während sie bei Kreditzinsen in der Regel länger dauert oder überhaupt keinen Einfluss nimmt.

Werden Privatkredite günstiger?
Dies kommt ganz auf die Finanzpolitik der jeweiligen Bank an. Einige Banken haben ihren Zinssatz an die EZB gekoppelt und auch den Interbankensatz Euribor einfließen lassen. Wer sein Konto bei einer solchen Bank führt, kann bald mit günstigeren Zinsen für den Dispokredit rechnen. Hat die Bank aber keine Klausel zur Anpassung an den Zinssatz der EBZ im Vertrag, wirkt sich das Rekordtief der Zinsen nicht auf Kredite aus. Bei Bauzinsen bleibt de Zinssatz unverändert. Dieser äußert sich derzeit in einem enormen Tief und sorgt dafür, dass Immobilienkäufer und Bauherren unter 3 Prozent Bauzinsen pro Jahr zahlen. Hier ist in absehbarer Zeit keine Teuerung geplant, sodass die Bauzinsen auch weiterhin sehr günstig und für den Immobilieninteressenten finanzierbar bleiben.

Sparer müssen mit Einbußen rechnen
Weniger positiv ist die Zinssenkung für Sparer. Wer sein Geld auf der Bank anlegt und hier das schnell verfügbare Tagesgeld, oder eine Anlage in Festgeld wählt, wird innerhalb kurzer Zeit noch niedrigere Zinsen als bisher in Kauf nehmen müssen. Bei kurzfristigen Geldanlagen sind schon jetzt Niedrigzinsen aufgrund der EBZ Leitzinssenkung erkennbar. Da sich die Zinsen beim Tagesgeld täglich ändern, lohnt eine Fokussierung auf eine Festgeld Anlage. Hier können sich Sparer noch einen höheren Zinssatz sichern, entscheiden sie sich zeitnah für eine Anlage und warten nicht auf den Moment, in dem die Bank niedrigere Zinsen anbietet. Eine Festschreibung der Zinsen über mehrere Jahre ist kein Problem, wodurch auch langfristige Anlagen jetzt planbar und noch zu einem höheren Zinssätzen möglich sind. Doch schon jetzt sind die Zinsen auf Sparanlagen so ungünstig, dass eine längerfristige Festgeld Anlage genau überlegt und geplant sein möchte.

Renditefonds auf dem Vormarsch
Bei Rentenfonds wird der Besitzer sich über eine erneute Zinssenkung freuen. Auch Bundeswertpapiere können überzeugen und eine attraktive Rendite als Vorsorge für den Lebensabend mit sich bringen. Da sich der Kauf von Bundeswertpapieren aber ebenfalls an den Leitzinsen orientiert, bekommt der Investor derzeit nur wenig für sein Geld und sollte eher auf Rentenfonds fokussieren. Je niedriger sich die aktuellen Kurse gestalten, umso höher kann die Rendite bei Altinvestitionen ausfallen. Mit der Zinssenkung möchte die EZB einen Beitrag gegen die schwache Konjunktur in den Krisenstaaten leisten. Allerdings werden die günstigen Zinsen auch dort kaum an die Bankkunden weitergegeben, sodass eine Ankurbelung der Wirtschaft nicht in die Gänge kommt. Auch Aktienfonds und Anleihen derzeit noch eine rentable Alternative zum Geld, welches auf der Bank keinen Gewinn erbringt.

Die Inflationsrate ist gesunken
Als Trost für den Sparer kann man werten, dass die Teuerungsrate in den letzten 12 Monaten gesunken ist. Derzeit zeigt sich die Inflationsrate innerhalb der EU mit 0,7 Prozent. Dies ist eine deutliche Senkung gegenüber dem Vorjahr, wo die Rate bei 2,5 Prozent lag. Trotzdem machen Anleger mit ihren Sparanlagen meistens einen realen Verlust, den von den Zinsen bleibt nach Abzug der Inflation und Steuern nichts übrig.

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Dienstag, 19. November 2013

Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2014 für die Sozialversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auch im kommenden Jahr ansteigen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.350 Euro ab dem 1. Januar 2014 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 48.600 Euro liegen wird. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.462,50 Euro, beziehungsweise jährlich 53.550 Euro.

Anhebung der Höchstsätze für Arbeitgeber und ArbeitnehmerBisher liegt die Obergrenze in der Krankenversicherung bei 610,63 Euro. Im kommenden Jahr wird sich diese auf 627,75 Euro anheben und somit einen Anstieg der monatlichen Prämie für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch nach sich ziehen. Bei einem Anteil von 8,2 Prozent erhöht sich der monatliche Beitrag auf Arbeitnehmerseite um 9,22 Euro monatlich. Das macht einen jährlichen Mehrbetrag von 110,64 Euro aus. Auch Arbeitgeber müssen mit einer Anhebung des Prozentsatzes rechnen und monatlich 8,21 Euro, beziehungsweise jährlich 98,52 Euro mehr einplanen. Auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung kommt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200 Euro.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen ausDie knappschaftliche Rentenversicherung erhöht ebenfalls zu unterschiedlichen Anteilen in Ost und West. Zweihundert Euro mehr müssen im Westen und 100 Euro im Osten als Mehraufwand pro Monat betrachtet werden. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht geplant ist.
Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.


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Mittwoch, 13. November 2013

Mit Schenkung und Nießbrauchsrecht Fiskus ein Schnippchen schlagen

Aufgrund der boomenden Anlage in Immobilien steigt die Summe der Erbschaften in Deutschland. Die Anzahl steuerpflichtiger Hinterlassenschaften hingegen sinkt. Allein in den Statistiken des Bundesamtes in Wiesbaden ist ersichtlich, dass Erbschaften und Schenkungen im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf 30.6 Milliarden Euro gestiegen sind. Die steuerlich geringeren Einnahmen begründen sich im Gesetz aus 2009, in dem erhöhte Freibeträge für Verwandte und eingetragene Lebenspartner beschlossen und somit steuermindernd gestaltet wurden. Bei Immobilienvermögen fließt die Übertragung der Werte mit Nießbrauch-Vorbehalt ein.

Freibeträge geltend machen und Steuern sparen
Die Versteuerung der Erbschaft tritt erst ein, wenn die Freibeträge in der gesetzlich verankerten Höhe geltend gemacht wurden. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können 500.000 Euro, Kinder und Enkel in 1. Verwandtschaftsgrad 400.000 Euro als Freibetrag verbuchen. Dies gilt sowohl für die Erbschaft, als auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Im reinen Erbfall gibt es weiterführend Versorgungsfreibeträge, die sich ebenfalls positiv auf den Freibetrag auswirken und so das Vermögen erhöhen, die steuerliche Belastung dabei aber senken. Bei Erbschaften in Immobilien lässt sich durch den Nießbrauch eine hohe steuerliche Ersparnis erzielen, sodass diese Regelung sich für Erben von Häusern und Gewerbeimmobilien immer lohnt. Eine langfristige Kalkulation und die Schenkung zu Lebzeiten sind Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden und den zukünftigen Erben zu entlasten. Hierbei kann die Schenkung ein lebenslanges Wohnrecht beinhalten, sodass der zukünftige Erbe zwar per notarieller Überschreibung Besitzer der Immobilie ist, den Verwandten aber das Wohnrecht in der gesamten Lebensdauer zusichert.

Kosten abwägen lohnt
Der Beschenkte ist in diesem Fall für alle Kosten der Immobilie zuständig und muss Hypotheken abzahlen, sowie die laufenden Kosten generieren. Auch sehr hochpreisige Immobilien können durch das Nießbrauch Recht so überschrieben werden, dass eine Erbschaftssteuer nicht gezahlt werden muss. Hierbei spielen die laufenden Kosten für die Immobilie eine übergeordnete Rolle. Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich nicht nur die Steuer, sondern auch der zeitliche Aufwand der bei einer Erbschaft anfällt sparen. Bei Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bleibt das Wohneigentum in einer Überschreibung als Schenkungen, als auch durch eine Erbschaft steuerfrei. Zu beachten ist, dass der Erbe oder Beschenkte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die Regelung gilt auch für Kinder, wobei hier die Besonderheit der Wohnungsgröße von nicht mehr als 200 Quadratmetern zu beachten ist.

Schenkungen besser als Erbschaften
Nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei finanziellen Schenkungen kann der Beschenkte steuern sparen. Werden Schenkungen in der Höhe des steuerlichen Freibetrag zu Lebzeiten überreicht, können sich diese in der Übergabe staffeln und so über einen Zeitraum von mehreren Jahren als Schenkungen in kleineren Summen gewählt werden. Ketten- und Tranchen Schenkungen als sukzessive Übertragungen von Vermögen sind frei von Erbschaftssteuer und so für den Beschenkten bis zur Grenze des Freibetrags von einem unverkennbaren Vorteil.

Dienstag, 12. November 2013

Risikolebensversicherung - der Schutz für Hinterbliebene

Schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und die Hinterbliebenen absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt. Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird.

Nachversichern ist möglich
Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können.

Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt
Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird.

Vergleichen Sie die Risikolebensversicherungsangebote

Dienstag, 5. November 2013

Was beim Jobwechsel bei der betrieblichen Altersversorgung zu beachten ist

Aufgrund einer staatlichen Förderung erfreut sich die betriebliche Rentenvorsorge großer Beliebtheit. Doch um wirklich effektiv vorzusorgen und auch beim Jobwechsel das gesparte Guthaben nicht zu verlieren, müssen Sparer sich bei der bAV (betriebliche Altersvorsorge) an verschiedenen Tipps orientieren. Auch die steuerfreie Beschaffenheit der bAV (betriebliche Altersvorsorge) durch eine Umwandlung in eine Betriebsrente sorgt für eine hohe Akzeptanz dieser Form der Altersvorsorge bei Arbeitnehmern.

Wichtige Tipps beim Arbeitgeber Wechsel

1. Arbeitnehmer können die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
Bei der Pensionskasse und in Pensionsfonds, sowie bei den Leistungen einer Direktversicherung besteht sogar ein rechtlicher Anspruch von Seiten des Arbeitnehmers. Der neue Arbeitgeber kann allerdings entscheiden ob er die bAV (betriebliche Altersvorsorge) wie gewohnt weiterführt, oder aber in eine Betriebsrente nach seinen Anforderungen ummünzt. Das Guthaben des Arbeitnehmers bleibt bei der Mitnahme zum neuen Arbeitgeber vollständig und unangetastet erhalten.

2. Konditionen müssen geklärt werden
Bereits zu den Verhandlungen über das spätere Gehalt ist es notwendig, den Arbeitgeber über die Betriebsrente zu informieren. Hierbei lässt sich herausfinden, ob im neuen Unternehmen ein Zuschuss zur bAV (betriebliche Altersvorsorge) vom Arbeitgeber gewährt, oder vielleicht sogar eine vollständige Kostenübernahme zur Betriebsrente angeboten wird. Auch die Konditionen spielen eine wichtige Rolle für den Arbeitnehmer.

3. Relevanz abklären
Wer den Arbeitgeber wechselt, sollte sich über die Vor- und Nachteile der neuen Betriebsrente im Klaren sein. Eine Übertragung der alten Betriebsrente sollten Arbeitnehmer verlangen, wenn im vom neuen Arbeitgeber gebotenen Vertrag beispielsweise Leistungsmerkmale wie eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Hinterbliebenenschutz fehlen. Hier sollten Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag entweder privat weiterführen oder eine Beitragsfreistellung wählen und die neue bAV (betriebliche Altersvorsorge) beim neuen Arbeitgeber zusätzlich mitnehmen.

4. Ein Vorsorgemix überzeugt immer
Neben der bAV (betriebliche Altersvorsorge) sollten Arbeitnehmer dazu tendieren, die Altersvorsorge auch auf privater Basis aufzustocken und so der Altersarmut vorzubeugen. In Kombination mit der Riester-Rente oder anderen privaten Vorsorgeprodukten wird es einfach, sich den Lebensstandard im Alter zu erhalten und mit einem Mix an überlegter Vorsorge finanzielle Spielräume zu schaffen. Vor allem Angebote mit staatlicher Förderung und einer Steuerersparnis überzeugen, sodass die Riester-Rente als optionale Absicherung zur Betriebsrente durchaus eine hochwertige Entscheidung ist und für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme große Sorge tragen wird.

Montag, 4. November 2013

Was ist eine Preisblase?

Da Preise für Vermögenswerte auch ohne einen ersichtlichen Grund steigen können, zeigt sich der Anstieg als Triebfeder für weit verbreitete Vermutungen und Erwartungen. Hat eine Teuerung erst einmal begonnen, wie es bei Immobilien, Aktien oder Edelmetallen der Fall sein kann, setzt sich diese in der Regel fort. Hier blähen spekulative Entscheidungen über Anlagen den Preis zusätzlich auf, wodurch der Begriff Preisblase entsteht. Doch wie eine Seifenblase platzt auch die Preisblase und äußert sich in einem enormen Sturz der Werte. Eine hohe Nachfrage lässt Preise ansteigen, ohne dass hier eine reale wirtschaftliche Grundlage zur Basis dienen muss. Die ansteigenden Wünsche ohne das vorhandene Einkommen begünstigt eine Finanzierung aus Krediten, wodurch ebenfalls eine höhere Nachfrage entsteht, ohne dass mehr reales Geld zugrunde liegt.

Blasenbildung schädigt die reale Wirtschaft
Durch Finanzierungen ohne Eigenkapital erhöhen sich Nachfragen und damit einhergehend auch Preise. Als Beispiel für eine Immobilienblase wäre die jüngste Weltwirtschaftskrise der USA aus den Jahren 2007 / 2008 zu benennen. Derzeit spürt Spanien die Auswirkungen der Immobilienblase und befürchtet den Zusammenbruch der realen Wirtschaft in diesem Sektor. Wenn das Finanzierungsvolumen platzt, hat dies eine geringere Anzahl benötigter Arbeitskräfte und somit einen Anstieg der Arbeitslosigkeit, sowie weniger Kaufkraft im Land zur Folge. Die Blasenbildung selbst beginnt in Jahren, in denen ein Land Wohlstand verspürt und so auf den Kauf von Vermögenswerten setzt. Die Preispolitik passt sich dem Bedarf an, was die Schaffung von Vermögen immer kostspieliger werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahme ansteigen lässt. Auch ein eintretender Herdentrieb begünstigt die Blasenbildung, da immer mehr Interessenten Kredite aufnehmen und den Kauf einer Immobilie oder anderer Sachwerte realisieren zu können.

Wann sollte man über einen Ausstieg nachdenken?
Die Problematik ließe sich enddramatisieren, wäre ein rechtzeitiger Ausstieg möglich. Je größer die Unsicherheit auf den Märkten und an den Börsen ist, umso eher kaufen Großanleger Vermögenswerte auf.
Ebenso spielt eine Verknappung von Geldwerten eine wichtige Rolle in dieser Thematik. Steigen die Preise enorm an und eine wirtschaftliche Unsicherheit breitet sich aus, sollte man von einer Investition und Anlage in Sachwerten absehen und so dem gefürchteten Platzen der Blase entgehen und sein eigenes Kapital wirkungsvoll schützen.

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Teure Musikinstrumente benötigen eine Spezial-Police

Es ist schön, wenn die eigenen Kinder musizieren. Bei bestimmten Musikinstrumenten z.B. einer Geige kann dies auch ganz schön teuer sein. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn das wert­volle Instrument einmal kaputt­geht, vergessen oder gestohlen wird. Mit speziellen Versicherungen für Musik­instru­mente kann man einen Rund­umversicherungsschutz bekommen.

Versicherungsschutz zu empfehlen

Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Police abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergess­lich­keit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen.

Nur mit speziellen Versicherungen richtig abgesichert

Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne zusätzliche Police ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 40 - 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 - 700 Euro Jahresbeitrag.

Nicht alle Gesellschaften haben diese Police in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der bekannten Mannheimer Versicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Warentest. Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner wünschen, stehe ich Ihnen per E-Mail ok@finanzen-top.de oder telefonisch 0621.460 84 90 zur Verfügung.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Ist die Altersvorsorge durch Minizinsen in Gefahr?

Immer neue Hiobsbotschaften um die Altersvorsorge ziehen ihre Kreise. Rentenversicherungsanbieter beklagen sich über die neue Unlust zum Sparen, die aus der niedrigen Verzinsung resultiert und die Altersvorsorge in weite Ferne rücken lässt. Da gerade Rentenversicherungen aber für einen langen Zeitraum zwischen 12 und 30 Jahren abgeschlossen werden, ist eine höhere Verzinsung nach der Stabilisierung des Marktes durchaus denkbar. Die Verzinsung einer Rentenversicherung orientiert sich am Kapitalmarktzins, was beim Sparer häufig als Schwäche angesehen wird. Gerade die vermeintliche Schwäche ist aber eine Stärke, die sich in der Sicherheit der Altersvorsorge äußert.

Diskussionen rund um die Rentenversicherung
Eine Zinserhöhung wird bei Rentenversicherungen nicht sofort beim steigenden Kapitalmarktzins, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum an den Kunden weitergegeben. Doch lohnt es sich auch derzeit mit niedrigen Zinsen, sich im Bereich Vorsorge zu engagieren und hierfür eine sichere Rentenversicherung zu wählen. Minizinsen und keine sichtbare Besserung auf dem Kapitalmarkt sorgt aber eher dafür, dass Sparer von kapitalbildenden Absicherungen Abstand nehmen und ihr eh kaum reichendes Geld nicht in die Altersvorsorge investieren. Früher lag die Marge der Rentenversicherung bei 3%, heute zeigt sie sich nur mit 1,5% auf.

Dynamik zahlt sich aus
Eine Rentenversicherung mit Dynamik eignet sich am besten für die Altersvorsorge und gleicht finanzielle Defizite aus. Allerdings lässt die niedrige Verzinsung durchaus eine Versorgungslücke entstehen, da die Sparer nicht mehr, sondern weniger Geld zur Verfügung haben. Durch die Minizinsen wird die Lust am Sparen eingeschränkt, obwohl die private Vorsorge für den Lebensabend in der heutigen Zeit wichtiger denn je ist. Doch können von vielen Interessierten die höheren Kosten zur Versicherung nicht aufgebracht werden, die aber nötig wären, um den Defizit durch die niedrigen Zinsen auszugleichen und eine gleich hohe Auszahlung wie vor einigen Jahren mit weniger aufgewendetem Eigenkapital zu ermöglichen und adäquat fürs Alter vorzusorgen.

Folgendes Beispiel macht die Folgen der Niedrigzinspolitik noch etwas greifbarer
Wird eine monatliche Sparrate von 100 Euro zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge über einen Zeitraum von 37 Jahren mit 4% verzinst, resultiert daraus eine Rente im Alter von 326 Euro. Ist der Zinssatz während der gesamten Ansparphase jedoch um 1% geringer, reduziert sich die Leistung um knapp 20% auf 263 Euro. Minizinsen führen zu einem sinkenden Anreiz für das Sparen und Vorsorgen. Die Menschen müssten eigentlich heute mehr als bisher vorsorgen, damit Sie ihren Lebensstandard im Alter sichern können. f-secure.com

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Besonderheiten bei Betriebsneugründungen beim Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist eine wichtige Ergänzung für Selbstständige und Freiberufler, denn sie müssen ihren Verdienstausfall bei Krankheit in voller Höhe absichern. Der Nachweis über die Krankentagegeldhöhe wird über das erzielte Nettoeinkommen im Vorjahr geführt. Bei Betriebsneugründungen und bei erst kurzer Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit kann ein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate jedoch nicht belegt werden. Dennoch ist ab der Leistungsstufe 15. Tag maximal ein Tagessatz bis zum 1,3 fachen des Höchstkrankengeldes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 120 EUR (Stand 2013) möglich.

Fristen beachten, wenn sich das Einkommen ändert!
Das versicherte Tagegeld ist bei Abschluss eher eine Prognose. Man sollte also rechtzeitig vor Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres prüfen, ob der versicherte Tagessatz mit den erwirtschafteten Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit übereinstimmt oder Anpassungsbedarf besteht. Ebenfalls ist ein Blick in die Leistungszusagen des privaten Krankenversicherers zu empfehlen, denn es gibt erhebliche Unterschiede unter den einzelnen Gesellschaften. Ein Leistungsvergleich ist hier ratsam.

Das Einkommen erhöht sich
Hat sich das Nettoeinkommen erhöht, kann man eine bedarfsgerechte Anpassung seines Krankentagegeldes ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten beantragen. Der Antrag muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Änderung seines Nettoeinkommens gestellt werden. Auch gilt es die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, den die Gesellschaften unterscheiden sich wieder in den Leistungszusagen.

Ein Beispiel:
01.09.2012:31.12.2013:28.02.2014:
Neugründung des Betriebes und VersicherungsbeginnEnde des ersten vollen Kalenderjahres und ein EinkommensanstiegLetzte Frist für eine Erhöhung zum 01.01. oder 01.02.2014 ohne Risikoprüfung.

Hinweis:In der Praxis liegt zu dem Termin 28.02.2014 häufig noch keine Einkommensteuererklärung vor. Hier sollte man sich vom Steuerberater eine Bestätigung über die zu erwartenden Angaben in der Einkommensteuererklärung erstellen lassen. Diese muss das Datum der Erstellung sowie einen Stempel und die Unterschrift des Steuerberaters enthalten.

Mögliche Nachweise bei einer Einkommenserhöhung
  • aktuelle Einkommensteuererklärung und Kopie des Einkommensteuerbescheides des Vorjahrs
    oder
  • durch Steuerberater erstellte betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) auf den jeweiligen 31.12. der letzten beiden Jahre
    oder
  • durch Steuerberater erstellte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten beiden Jahre
Das Einkommen vermindert sich
Ist das Nettoeinkommen gesunken, muss man sich unverzüglich beim Versicherer melden, damit der Versicherungsschutz entsprechend reduziert werden kann. Wird dies nicht gemacht, so muss man im Leistungsfall mit einer Leistungsminderung rechnen und hat in der Zwischenzeit zu viel Beitrag bezahlt.


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Sonntag, 1. September 2013

Rauchmelder werden nach und nach zur nationalen Pflicht

Seit dem 1. Januar 2013 gilt in Bayern eine Rauchmelderpflicht, Nordrhein-Westfalen folgte zum 1. April 2013 und Baden-Württemberg zum 10.Juli 2013. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen lassen noch auf sich warten. In Deutschland sterben rund 500 Menschen pro Jahr bei Bränden. Etwa 350 davon verunglücken nachts im Schlaf. Dabei sind es in 95 % der Fälle nicht die Flammen selbst, die zum Tod führen, sondern die giftigen Rauchgase. Während des Schlafes ist der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv - das Gehör allerdings schon.

In welchem Bundesländern ist der Rauchmelder PflichtDaher haben bereits elf Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume eingeführt. Neben Bayern zählen hierzu Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, können Sie auf der Internetseite Rauchmelder retten Leben nachlesen.

Hausrat- und Gebäudeversicherer können Leistungen kürzenBei einem Brand mit Personenschaden sind in den meisten Fällen Ermittlungsbehörden mit der Aufklärung befasst. Stellt sich heraus, dass kein Rauchwarnmelder vorhanden war und dass dies nachweislich zu einer Vergrößerung des Schadens am Gebäude oder Hausrat geführt hat, können Hausrat- und Gebäudeversicherer die Versicherungsleistung kürzen. Es bleibt jedoch immer eine Einzelfall-Entscheidung, in welcher Form und in welcher Höhe Abzüge vorgenommen werden.

Wo bekommt man die Rauchmelder und wo werden Sie am besten angebrachtDie kleinen Lebensretter gibt es in jedem Baumarkt. Zu empfehlen sind genormte Produkte mit VdS-Zeichen oder dem „0"-Zeichen für Geräte, die deutlich langlebiger sind. Die Rauchmelder sollten in den Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren mindestens installiert werden. Der Hersteller von Rauchmeldern, die Firma Gira aus Radevormwald, zeigt auf seiner Internetseite gut nachvollziehbare Installationshinweise. Mit dem folgenden Link können Sie die Seite aufrufen:

https://www.gira.com/gebaeudetechnik/anwendungsbeispiele/rauchmelder/installationshinweise.html

Dienstag, 27. August 2013

Welche Versicherung zahlt bei Gewitterschäden

Im Sommer richten Hitzegewitter regelmäßig zahlreiche Schäden an. Es gibt zertrümmerte Autoscheiben, zerstörte Hausdächer, umgestürzte Bäume oder überflutete Keller. Hier finden Sie einen kleinen Wegweiser, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und wo das Risiko für Sturm- und Hagelschäden am größten ist.

Für Schäden gibt es mehrere UrsachenWenn durch heftige Gewitter schwere Schäden entstehen, gibt es dafür verschiedene Ursachen. Durch Stürme können Bäume entwurzeln oder Äste abbrechen, was eine Gefahr für Autos und Häuser ist. Hagelkörner zerbeulen das Autoblech, treffen auf Fassaden oder Glasscheiben und beschädigen diese. Durch Blitze werden Überspannungsschäden an Elektrogeräten verursacht. Bei Sturmschäden ist zu beachten, dass die Windgeschwindigkeit mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h) betragen muss. Wenn man sich über die Windstärke unsicher ist, kann man beim Wetteramt nachfragen.

Es gibt keine Sicherheit, dass man von solchen Unwettern verschont wird. Gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden kann man sich versichern und je nachdem was beschädigt wurde, leisten unterschiedliche Versicherungen – ein Überblick:

 Was wurde beschädigt?  Welche Versicherung leistet?
 Autos Hagel-, Blitz- und Sturmschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Wenn die Scheiben kaputt sind oder das Blech verbeult ist, werden die Reparaturkosten in voller Höhe, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes erstattet. Die Schäden am Auto, welche durch ein Unwetter entstanden sind, sollten vom Fahrzeughalter mit einer Kamera dokumentiert werden. Die Schadenmeldung sollte innerhalb einer Woche beim Versicherer vorgenommen werden. Es gibt keine Rabattrückstufung und die Reparaturkosten dürfen den Zeitwert nicht übersteigen. Dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und es wird der Zeitwert für die Ersatzbeschaffung erstattet.
 Gebäude und Hausrat Egal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Hagelkörner in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Bei einer Überschwemmungen oder Rückstau durch Starkregen, ist für den Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung notwendig.
 Feld und Ernte Gegen Hagelschäden können Landwirte oder Winzer ihre Felder und Weinlagen versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt, was in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen entspricht. Im Jahr 2012 zahlten die Hagelversicherer 110 Millionen Euro für Ertragsausfälle aus – ein Betrag, den die versicherten Landwirte und Winzer auch in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich erhalten haben. In den Jahren 2008, 2009 und 2011 waren es sogar 150 Millionen Euro pro Jahr.
  Quelle: GDV

Schäden im Winter durch Sturm und im Sommer durch HagelSturm und Hagel treten saisonal sehr unterschiedlich auf. Im Winter verursachen vor allem Stürme schwere Schäden und im Sommer treten die schweren Schäden vermehrt durch Hagelereignisse auf. Unabhängig von der Jahreszeit kann man auf der Deutschlandkarte des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erkennen, in welchen Regionen Stürme und Hagelschauer statistisch gesehen am häufigsten auftauchen. Hier sollte man seinen Versicherungsschutz ausreichend gestalten.

 GDV-Risikozonen-Sturm-Hagel-Infografik


Donnerstag, 22. August 2013

Neues Gesetz erlässt Nichtversicherten den „Strafbeitrag“

Am 01.08.2013 trat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die private Krankenversicherung (PKV). In bestimmten Fällen „soll“ es in der GKV zum Erlass von Beitragsschulden führen. Darüber hinaus werden die Säumniszuschläge der GKV von ehemals 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt und in der PKV wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.

Für die private Krankenversicherung hat dies folgende BedeutungBisher mussten Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind und trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit dem 1.1.2009) noch keinen Vertrag abgeschlossen hatten, einen einmaligen Prämienzuschlag (auch Strafbeitrag genannt) zahlen. Dieser orientierte sich an der Höhe des nicht gezahlten Beitrags und der Dauer der „Nichtversicherung“. Nun wird denjenigen, die bis zum 31.12.2013 einen Krankenversicherungsvertrag abschließen, dieser Strafbeitrag erlassen. Wer sich allerdings bereits nach einer Versicherungslücke wieder um einen Vertrag bemüht und einen Strafbeitrag gezahlt hat, geht scheinbar „leer“ aus. Denn zurück gibt’s eher nichts. Gerechtigkeit sieht anders aus und es kann sinnvoll sein, noch etwas zu beobachten, ob es dabei bleibt.

Einführung eines Notlagentarif für säumige PKV-VersicherteVon allen PKV-Unternehmen wird ein neuer Notlagentarif für säumige Versicherte eingeführt. Seit 2009 werden Beitragsschuldner nach 12 Monaten Rückstand in den damals eingeführten Basistarif überführt, was oft zunächst zu noch höheren Beiträgen und Schulden führte. Die Betroffenen sollen in Zukunft und auch rückwirkend in den deutlich günstigeren Notlagentarif umgestellt werden, um den Abbau von Beitragsschulden und die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif zu erleichtern und zu stärken. Der Notlagentarif soll einen reduzierten Leistungsumfang beinhalten, in dem vor allem die Akutversorgung sichergestellt wird. Die Umstellung erfolgt nach Abschluss eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens.

Der bestehende Vertrag ruht währenddessen. Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Beitreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im Ursprungstarif fortgesetzt.

Leistungen des Notlagentarifs:Der Notlagentarif sieht im Wesentlichen nur Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor.

Beiträge des Notlagentarifs:Die Prämie des Notlagentarifs fällt voraussichtlich im Vergleich zu den bisherigen Prämien niedriger aus. Dies wird insbesondere dadurch möglich, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden auch zur Beitragsreduzierung verwendet. Beitragsschuldner werden somit vor weiterer Überschuldung geschützt und sind somit eher in der Lage, Ihre Beitragsschulden auszugleichen. Dies führt unter dem Strich zu einer deutlichen Entlastung der Versicherungsgemeinschaft.

Versicherte, die sich bereits im Ruhen der Leistung befindenDas neue ,,Notlagentarif-Gesetz" hat vielfältige Auswirkungen, so dass Details für die praktische Umsetzung zum größten Teil noch zu klären sind. Personen die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Leistungsruhe befinden, gelten ab Beginn dieser Leistungsruhe rückwirkend im Notlagentarif versichert, wenn der Tarifbeitrag des Notlagentarifs niedriger ist und der Rückwirkung nicht widersprochen wird. Für diese Personen wird rückwirkend ab Beginn der Leistungsruhe die Beitragsschuld auf das Beitragsniveau des Notlagentarifs abgesenkt.

Weitere Informationen sowie ein paar nützliche Fallbeispiele finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit


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Dienstag, 20. August 2013

Kapitalanlagen für die Altersvorsorge


Wie der irische Nobelpreisträger und Schriftsteller George Bernard Shaw hätte feststellte, geht sparen immer mit einem Handel einher. Doch handelt man nicht mit anderen Menschen, sondern schließt einen Handel für seine Zukunft und sorgt dafür, das man den Lebensabend ohne finanzielle Einbußen beschließen kann. Bei George Bernard Shaw hätte war diese Aussage nicht nur eine These, da er selbst im Wohlstand 94 Jahre alt wurde. Auch in der heutigen Zeit ist sparen wichtig und bekommt sogar noch größere Bedeutung, da die staatliche Rente zur Altersvorsorge nicht ausreicht und eine private Vorsorge die einzige Chance ist, der Altersarmut zu entgehen und den wohlverdienten Ruhestand im Wohlstand zu genießen.

Mehr aus dem eigenen Geld machen
Damit der Handel gelingt und das Geld, welches man für den Ruhestand ansparen möchte auch Zinsen bringt, benötigt man starke Handelspartner. Ob im eigentlichen Sinne von Sparen, wie beispielsweise mit einem Sparbuch oder einem Banksparplan, aber auch mit nutzungsgebundener Vorsorge, wie etwa einer privaten Rente oder einem Bausparvertrag, aber auch mit dem Kauf von Immobilien oder der Anlage in Sachwerte, kann jeder für den Lebensabend vorsorgen und auch mit geringem Einkommen eine Möglichkeit zum gewinnbringenden Sparen nutzen. Damit Sie wirklich sicher und rentabel sparen oder anlegen, sollten Sie das magische Dreieck kennen. Dieses setzt sich aus Rentabilität, also dem Wertzuwachs, der Sicherheit und Verfügbarkeit des Geldes zusammen. Welche Sparform Sie wählen, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen an das magische Dreieck ab und kann obendrein gezielt zu Ihrer Risikobereitschaft gewählt werden. An der Börse oder bei Investitionen in Fonds können Sie hohe Rendite erzielen, gehen aber auch ein höheres Risiko ein als mit einem Sparbuch oder Tagesgeld, über das Sie jederzeit verfügen, dafür aber nur niedrige Zinsen erhalten können.

Mit entsprechender Vorsorge wird der Ruhestand lebenswert
Bei allen Produkten zur gezielten Altersvorsorge, vereinbaren Sie einen Termin zur Auszahlung. Pünktlich zum Ruhestand erhalten Sie das Geld aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, sowie aus dem auf diesen Zeitpunkt festgelegten Sparplan. Sie können sich in dem Fall für Einmalzahlungen, oder auch für eine monatliche Ausschüttung der vereinbarten Summe inklusive der Zinsen entscheiden. Sollten Sie eine Einmalzahlung veranlassen, spielt auch die weitere Verwaltung des Geldes eine wichtige Rolle. Wollen Sie bis zum Lebensende eine garantierte Sicherheit auf eine monatliche Rente, sind Sie mit einer Leibrentenversicherung gut beraten. Für alle Wünsche und Vorstellungen gibt es den passenden Sparplan, mit dem die Lebensqualität im Rentenalter problemlos erhalten bleibt.

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Montag, 12. August 2013

Was ist eine Insolvenz?

In den Nachrichten wird öfters von einer Insolvenz geredet, oftmals in Verbindung mit großen Unternehmen. Doch was bedeutet Insolvenz eigentlich genau?
Wenn eine Firma über einen längeren Zeitraum kein Geld mehr hat, dann hat es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Laut des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands gibt es in diesem Bereich jedoch folgende Regel: Wer seine aktuellen Zahlungsverpflichtungen, nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen mindestens zu 90 Prozent begleichen kann, der gilt als zahlungsunfähig und hat daher die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Zusätzlich dazu muss dieser Antrag auch gestellt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht und in Zukunft keine Besserung eintreten wird. Aber nicht nur Unternehmen können eine Insolvenz beantragen auch Schuldner haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn dann der Antrag gestellt wurde dann übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Führung aller unternehmerischen Tätigkeiten. Die Geschäftsführung darf auf diese Entscheidungen somit keinen Einfluss mehr nehmen. Manchmal besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann.

Betrieb kann auch weiterhin den Prozess beaufsichtigen
Der Betrieb behält in diesem Fall weiterhin die Kontrolle, allerdings übernimmt ein Sachverwalter die Beaufsichtigung des Prozesses. Die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen in der Regel Rechtsanwälte. Aber auch Buchhalter und Betriebswirte können für diese Aufgabe eingesetzt werden. Die örtlichen Amtsgerichte sind für den kompletten Ablauf zuständig. Diese werden in diesem Fall als Insolvenzgerichte bezeichnet. Den bestellten Verwalter des Amtsgerichtes werden dann bestimmte Vollmachten eingeräumt, so zum Beispiel die Kontogewalt.

Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Deren Aufhabe besteht auch darin, Vermögen zu sichten und die Bücher und Forderungen der Gläubiger an das Unternehmen oder die Firma zu überprüfen. Wenn allerdings nicht ausreichend Werte gefunden werden, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, dann endet es unverzüglich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Verwalter mit Abstimmung der Gläubiger um ein Sanierungskonzept kümmert oder Investoren sucht. Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht immer darin, die Gläubiger zu befriedigen. Und zwar indem der Erlös verteilt wird oder das Vermögen verwertet wird. Natürlich wird auch immer die Fortführung des Unternehmens geprüft, damit Jobs erhalten bleiben können. Meist endet ein Insolvenzverfahren in dem der vorhandene Besitz unter den Hammer kommt und die Firma aufgelöst wird.


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Montag, 29. Juli 2013

Wie schützt eine Hausratversicherung die Arbeit im Home-Office

Durch das Internet und die daraus entstandene Mobilität, wird das Arbeiten von Zuhause immer einfacher und immer beliebter. Dies gilt nicht nur für Selbstständige, die so Geld für externe Büroräumlichkeiten sparen, sondern auch Angestellte, die immer mehr per „Home-Office“ ihre Aufgaben in den privaten Räumlichkeiten erledigen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für diesen beruflich genutzten Bereich aus. Wie und was ist innerhalb der Hausratversicherung abgesichert?

Welcher Versicherungsschutz besteht für Einrichtungsgegenstände und ArbeitsgeräteEinrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum Hausrat dazu.

Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware,  sollte über eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind die Rahmenbedingungen klarer geregelt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder ArbeitszimmerDie Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der entgangenen Einnahmen erfolgt.

Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein ArbeitszimmerDie verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als "Versicherungsort" mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der "Versicherungsort" mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

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Dienstag, 23. Juli 2013

Einsichtsrecht in das Grundbuch bei möglichem Erbanspruch

Kinder und Ehepartner haben es ohnehin schwer, wenn ein Elternteil stirbt. Schon allein die Tatsache, dass die geliebte Person nicht mehr lebt, ist schwer zu verkraften. Jetzt kommen durch das Erbe weitere Probleme hinzu, die oft zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen. Dabei kann Streit durch ein Testament und das Wissen über den Pflichtteilanspruch vermieden werden.

Einsichtsrecht bei möglichem Ergänzungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 34 Wx 360/12) hat nun entschieden, dass ein Erbe der pflichtteilsberechtigt ist, einen Einblick in das Grundbuch erlangen muss. Nur so kann geprüft werden, ob ihm ein Ergänzungsanspruch bei Grundbesitzen zusteht, bei denen der Verstorbene vor seinem Tod diese jemand anderem zugesprochen hat.
Ein Ergänzungsanspruch gilt nur, wenn die Schenkung des Grundstückes noch nicht die 10 Jahresfrist überschritten hat. Was bedeutet, wenn der Verstorbene anderen Personen vor mehr als 10 Jahren vor seinem Tod ein Grundstück übertragen hat, gehört dieses Grundstück der Person gänzlich. Der Pflichtteilsberechtigte, meist die Kinder oder der Ehepartner, gehen in diesem Fall leer aus. Liegt die Schenkung allerdings beispielsweise 5 Jahre zurück, darf er Anspruch erheben. Um dies nun feststellen zu können darf der Erbe einen Einblick in das Grundbuchamt bekommen.

Der verhandelte Fall
Ein solcher Fall ging diesem Urteil voraus. Eine Tochter wollte prüfen, ob ihr Vater womöglich vor seinem Tod anderen Personen Grundbesitze zugesprochen hatte. Das Grundbuchamt verweigerte ihr allerdings den Einblick. Die Richter vom Oberlandesgericht München sahen dies anders. Schon allein die Vorlage des Erbscheins genügt, um der Tochter einen Einblick zu gewähren. Nur so kann ein Pflichtteilsanspruch festgestellt werden.

Fazit
Wer prüfen möchte, ob bei seinem Erbe ein Ergänzungsanspruch besteht, oder auch von anderen Personen, kann als Pflichtteilsberechtigter einen Einblick ins Grundbuch verlangen. Vor allem wenn nicht sicher ist, wie lange schon die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes vorliegt. Dadurch kann ein genauerer Pflichtteil beim Erbe berechnet werden. Ehepartner steht jeweils die Hälfte des Pflichtteilanspruches zu, bei Kindern beträgt dieser jeweils ein viertel des Pflichtteils.



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Montag, 15. Juli 2013

Was ist die NV-Bescheinigung?


Bei der NV-Bescheinigung handelt es sich um die Abkürzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Die NV-Bescheinigung kann von gewöhnlichen Personen, oder aber auch von bestimmten Unternehmen beantragt werden. Eine Einkommensteuer wird voraussichtlich nicht veranlagt, weil viel zu niedrige Einkünfte erzielt worden sind. In den engeren Kreis dieser Personen zählen Rentner, Schüler und Studenten. Selbst teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können eine NV-Bescheinigung beantragen. Bei nicht natürlichen Investoren und Unternehmen können andere Gründe vorliegen.

Wo man eine NV-Bescheinigung beantragen kann
Wer eine NV-Bescheinigung benötigt, holt sich die entsprechenden Formulare und beantragt diese dann beim zuständigen Finanzamt. Diese NV-Bescheinigung ist dann 3 Jahre gültig. Sinnvoll ist es eine NV-Bescheinigung zu beantragen, wenn die Zinsen über den Sparerfreibeträgen von 801 Euro bei Ledigen oder 1.602 Euro bei Ehepaaren pro Jahr liegen und die gesamten restlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.130 Euro für Ledige und 16.260 Euro für Ehepaare.

Das Verhältnis zu einem Freistellungsauftrag
Durch eine Vorlage der NV-Bescheinigung bei dem Geldinstitut ist ein Freistellungsauftrag hinfällig. Bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung wird keine Kapitalertragsteuer geltend gemacht. Das zuständige Kreditinstitut führt bei einer Vorlage der NV-Bescheinigung keine Zahlungen an das Finanzamt durch, weil es nicht notwendig ist. Dennoch kommt es aber immer auf die Art der NV-Bescheinigung an. Die Befreiung einzelner Ertragsarten hängen immer von der Art der NV-Bescheinigung ab.

Wann die Rückgabe der Bescheinigung erfolgen sollte
Grundsätzlich ist die NV-Bescheinigung zurückzugeben, wenn festgestellt wird das die Voraussetzungen für eine Erteilung wegfallen. Diese Bescheinigung muss aber auch zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt die Abgabe auffordert. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Bescheinigung keine Befreiung von der zu zahlenden Steuerpflicht ist. Wenn das Finanzamt die Bescheinigung von dem Steuerpflichtigen zurück fordert, so muss dieser mit seinen Banken in Verbindung treten und die Bescheinigungen die er abgegeben hat, zurückfordern. Durch die Aushändigung der Bescheinigungen der Banken, ist die Befreiung von Steuerabzügen auf Kapitalerträge hinfällig.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde der Veräußerungsgewinn und auch andere Tatbestände durch die Banken steuerlich berücksichtigt. Seit 2009 umfasst die NV-Bescheinigung nicht mehr nur zinsähnliche, sondern auch Zinserträge wie Renten und Dividenden. Diese werden bei einer Auszahlung von dem Abzug durch ein Kreditinstitut freigestellt.

NV-Bescheinigungen und die verschiedenen Arten
Es gibt drei verschiedener Formulare.

  • NV-Art 01 A für natürliche Personen
  • NV-Art 02 A für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen
  • NV-Art 03 A für nichtnatürliche Personen

Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung können die Formulare unter
Steuerformulare https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abgerufen werden.


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Montag, 8. Juli 2013

Medikamente & Co. beim Finanzamt geltend machen


Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.

Außergewöhnliche Belastung - die Krankheitskosten
Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.

Steuerzahler Bund rät
Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 - 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.

Was sind Krankheitskosten
Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.


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Dienstag, 2. Juli 2013

Steuerschuld wurde durch die Expertise gesenkt

Im Falle eines Erbes sind direkt Aufwendungen auch steuerlich absetzbar. Man bezeichnet diese Aufwendungen auch als Nachlassverbindlichkeiten. In diesen Verbindlichkeiten werden im Normalfall folgende Aufwendungen gezählt:

- die Bestattungskosten
- Kosten für Grabpflege
- die Testamentseröffnung

Einer der Betroffenen Personen konnte auch die Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen geltend machen. Anhand eines gerichtlichen Urteils ist dies gesetzlich vertretbar. (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/08)

Immobilienvererbung - ein umstrittener Fall
Bei diesem Fall handelt es sich um ein Erbe, welches vom Verstorbenen auf mehrere Personen aufgeteilt werden musste. Die Erbempfänger waren mit der Hinterlassenschaft des Immobilienbesitzes nicht zufrieden. Der Streit eskalierte rund um den Wert und die gerechte Aufteilung der einzelnen Grundstücke. Es musste ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der die verschiedenen Immobilien begutachtete. Jene Kosten, die dafür entstanden, könnten normalerweise steuerlich berücksichtigt werden. Leider verweigerte das lokale Finanzamt diese Möglichkeit. Die Begründung des Finanzamtes lautete wie folgt: "Da die abziehbaren Kosten nur dann zählen können, wenn diese mit der Erfüllung des Willens in Bezug auf den Erblasser zu tun haben, gibt es keine Möglichkeit zur steuerlichen Absetzberechtigung." In diesem Falle liegt die Entscheidung alleinig bei den Erben.

Bundesfinanzhof vertritt andere Meinung
Jene Entscheidung wurde vom Bundesfinanzhof nicht geteilt. Richter beschlossen, dass Sachverständigenkosten natürlich von der Steuer absetzbar sein müssen, da die Einschaltung dieser Expertenmeinung zur Klärung des Sachverhaltes diente, sodass die Erbaufteilung erfolgen konnte. Aus diesem Grunde können sowohl Expertise-Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, als auch Rechtsanwalts- und Notariatskosten. Alle Parteien waren über diese positive Entscheidung sichtlich erleichtert.


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Montag, 24. Juni 2013

Erinnerungen an die Goldgräberstimmung an der Börse

Anleger erinnern sich noch heute mit Grausen an die "New Economy" und den Neuen Markt an der Börse, welcher im März 1997 eröffnet und bereits im Juni 2003 wieder geschlossen wurde. Der Neue Markt ist Geschichte, nicht aber, ohne vorher Milliarden verschlungen und an der Börse Angst und Schrecken verbreitet zu haben. Der 10. März 1997 ist für viele Privatanleger ein denkwürdiger Tag. Während in Frankfurt die Sektkorken knallten und der Neue Markt mit dem Mobilcom-Börsengang eröffnet wurde, steuerten Anleger direkt und ohne es zu ahnen auf den Verlust ihrer Investitionen und den Ruin zu.

Schneller Reichtum durch ungebremstes Wachstum
Schon nach kurzer Zeit waren zahlreiche Unternehmen notiert. Bereits nach 2 Jahren an der Börse gab es 73, nach 3 Jahren 266 und im Jahr 2001 schon 337 Unternehmen auf dem Neuen Markt. Die Anzahl der ehemals 5,7 Millionen Anleger vervielfachte sich und erreichte 2001 den Höchststand von fast 12,9 Millionen Aktionären. Im Jahr 2002 feierte der Neue Markt noch immer mit positiver Überzeugung sein 5. Jubiläum und verkündete stolz aus Frankfurt, dass die Begeisterung für die Börse auch bei Kleinanlegern immer stärker wächst und sich eine breite Bevölkerungsschicht für Aktien interessiert.

Das Milliardengrab wurde geschaufelt
Durch enorme Kursrallys geriet der neue Markt schnell als Zockermarkt in Verruf und es fiel auf, dass Bilanzen nicht stimmten, viel zu aufgeblasen präsentiert wurden und die "New Economy" auch mit Kursbetrug arbeitete. Der Leidtragende war der kleine Aktionär, der durch diesen Markt sein Hab und Gut verlor und aufgrund seiner Wünsche zum schnellen Gewinn unwiderbringliche Verluste generierte. Die Brüder Haffa, Ikonen des Neuen Marktes gestanden die gefälschten Bilanzen ihrer Medienfirma EM.TV ein und standen letztendlich vor Gericht. Der Münchner Telematik-Spezialist Comroad hatte fast seine gesamten Umsätze erfunden. Da auch strengere Regeln nicht halfen, zog die Deutsche Börse die Reißleine. Die Schließung des Marktes wurde im Jahr 2002 fixiert und wurde für viele Anleger zum Gegenteil ihrer Erwartungen von Reichtum.

Der Neue Markt hat auch positives hinterlassen
Die Idee des Börsensegments war gut. Es sollten sich rasch wachsende Mittelständler besser mit Risikokapital versorgen können.  Vor allem für die damals aufsteigenden Branchen Umwelttechnik, Telekommunikation, Biotechnologie und Multimedia. Viele der damals in der Euphorie des Neuen Marktes an die Börse gekommenen Unternehmen, haben dauerhaft den Kurszettel verlängert. Die gesetzten Standards waren und sind auch heute in Europa noch beispielhaft und es wurden breite Bevölkerungskreise für das Thema Aktien begeistert.

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